Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2499 08. 08. 2017 1Eingegangen: 08. 08. 2017 / Ausgegeben: 20. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird mit dem Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums im Polizeipräsidium Mannheim begonnen? 2. Aus welchen Gründen ist mit dem Bau bislang noch nicht begonnen worden? 3. Wie ist der Brandschutz im Polizeipräsidium Mannheim derzeit gewährleistet? 4. Sind Investitionen in den Brandschutz im Polizeipräsidium Mannheim notwendig ? 5. Wenn ja, seit wann ist diese Notwendigkeit bekannt und welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich? 6. Wenn ja, wie hoch sind die möglichen Investitionskosten für die Brandschutzmaßnahmen und zu welchem Zeitpunkt werden die Brandschutzmaßnahmen erfolgen? 7. Wenn ja, sind für die Brandschutzmaßnahmen bereits Mittel im Haushalt etatisiert bzw. sind diese für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet? 8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem noch nicht begonnenen Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums und den möglichen Investitionen in den Brandschutz und wenn ja, welcher konkrete Zusammenhang besteht? 08. 08. 2017 Dr. Weirauch SPD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Bau- und Brandschutzmaßnahmen im Polizeipräsidium Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2499 2 B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage soll Klarheit über den Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums im Polizeipräsidium Mannheim herstellen, insbesondere warum mit dem Bau noch nicht begonnen wurde, obwohl die Mittel hierfür im Haushalt des Landes bereitgestellt wurden. Zudem soll geklärt werden, welche Brandschutzmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind und ob es einen Zusammenhang zwischen dem Erfordernis von Brandschutzmaßnahmen und dem noch nicht begonnenen Bau des Führungs- und Lagezentrums gibt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. September 2017 Nr. 4-33MA/198 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird mit dem Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums im Polizeipräsidium Mannheim begonnen? Zu 1.: Stand heute wird der Baubeginn der Maßnahme für das 3. Quartal 2018 angestrebt . 2. Aus welchen Gründen ist mit dem Bau bislang noch nicht begonnen worden? Zu 2.: Die reformbedingte Maßnahme wurde im Zuge der Evaluierung der Polizeistrukturreform im Sommer 2016 vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (IM) einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und aus diesem Grund ausgesetzt. Die Maßnahme wurde im Februar 2017 vom IM wieder frei gegeben. Im Zuge der Planung haben sich umfangreiche Auflagen zum Denkmal- und Brandschutz sowie die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung ergeben, die in den laufenden Planungen zusätzlich berücksichtigt und im Staatshaushaltsplan 2018/2019 nachetatisiert werden müssen. 3. Wie ist der Brandschutz im Polizeipräsidium Mannheim derzeit gewährleistet? Zu 3.: Das Gebäude L6 in Mannheim wurde rechtmäßig errichtet, umgebaut und für die Polizei in Betrieb genommen. Der Brandschutz im Bestand wird durch eine regelmäßig stattfindende Brandverhütungsschau überprüft. Festgestellte bauliche Mängel werden im Zuge des allgemeinen Bauunterhaltes behoben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2499 4. Sind Investitionen in den Brandschutz im Polizeipräsidium Mannheim notwendig ? 5. Wenn ja, seit wann ist diese Notwendigkeit bekannt und welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich? 6. Wenn ja, wie hoch sind die möglichen Investitionskosten für die Brandschutzmaßnahmen und zu welchem Zeitpunkt werden die Brandschutzmaßnahmen erfolgen ? 7. Wenn ja, sind für die Brandschutzmaßnahmen bereits Mittel im Haushalt etatisiert bzw. sind diese für den Doppelhaushalt 2018/2019 angemeldet? 8. Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem noch nicht begonnenen Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums und den möglichen Investitionen in den Brandschutz und wenn ja, welcher konkrete Zusammenhang besteht? Zu 4. bis 8.: Durch die Aufstockung des neuen Führungs- und Lagezentrums (FLZ) und dem damit verbundenen Eingriff in die bestehende Bausubstanz, werden auf der Grundlage des Brandschutzgutachtens vom 30. Juli 2015 und der Baugenehmigung aus dem Jahr 2015 folgende Brandschutzmaßnahmen erforderlich: • Ertüchtigung von Decken • Schottung von Leitungstrassen • Zusätzliche Feuer- und Rauchschutztüren • Ertüchtigung bestehender Türen und Schottungen • Brandmeldeanlage mit automatischen Meldern • Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung der Fluchtwege • Zusätzliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen • Brandfallsteuerung Aufzug Die Maßnahme „Mannheim, PP, L6, Anpassung im Bestand und Erweiterung FLZ“ ist im Staatshaushaltsplan mit Gesamtbaukosten in Höhe von 6,0 Mio. Euro etatisiert. Die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung werden derzeit auf rund 2,33 Mio. Euro geschätzt. Die Maßnahmen sollen mit dem Bau des neuen Führungs- und Lagezentrums (FLZ) umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der bereits in den Antworten zu Frage 1 und 2 beschriebenen Auflagen und Schadstoffsanierung sowie nach Prüfung und Umsetzung von Einsparmöglichkeiten ergeben sich Mehrkosten in Höhe von insgesamt rund 3,3 Mio. Euro. Die Erhöhung der etatisierten Gesamtbaukosten ist im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2018/2019 vorgesehen. In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin