Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 25 17. 05. 2016 1Eingegangen: 17. 05. 2016 / Ausgegeben: 20. 06. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit im Main-Tauber-Kreis (mit Auflistung der Einrichtungen nach Kommunen)? 2. Wie viele Personen sind jeweils in den einzelnen unter Frage 1 genannten Einrichtungen untergebracht? 3. In welchen Kommunen des Main-Tauber-Kreises ist mit der Einrichtung weiterer Unterkünfte für wie viele Personen zu rechnen? 4. Wie setzen sich die im Main-Tauber-Kreis untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Herkunftsstaat zusammen? 5. Inwiefern wurden Bedenken bezüglich des Brand- und Denkmalschutzes, hinsichtlich der an das Kloster Gerlachsheim in Lauda-Königshofen angeschlossenen barocken Kirche, bei der geplanten dortigen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen geprüft und berücksichtigt? 6. Wie viele Feuerwehreinsätze, bezogen auf die Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge im Main-Tauber-Kreis, sind aus welchem Grund für die Jahre 2015 und 2016 dokumentiert? 7. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum ist eine Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Kloster Gerlachsheim gegenwärtig und künftig geplant? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Anzahl der Asylbewerber im Main-Tauber-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 2 8. Inwiefern wurde oder wird der Gemeinderat Lauda-Königshofen an der Entscheidung , das Kloster Gerlachsheim als Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge zu nutzen, beteiligt? 9. Welche alternativen Optionen zur Nutzung des Klosters Gerlachsheim, wie etwa ein Generationenhaus oder sogenanntes betreutes Wohnen, wurden geprüft ? 10. Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune bei der Entscheidung zur Einrichtung einer solchen Unterkunft verbindlich zu beteiligen? 17. 05. 2016 Dr. Baum AfD A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Juni 2016 Nr. 2-0141.5/16/0025 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Verkehr und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit im Main-Tauber-Kreis (mit Auflistung der Einrichtungen nach Kommunen)? 2. Wie viele Personen sind jeweils in den einzelnen unter Frage 1 genannten Einrichtungen untergebracht? Zu 1. und 2.: Gemäß § 44 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sind die Länder verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. Mit dem Standort Wertheim befindet sich eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes im Main-Tauber-Kreis. Zum Stichtag 30. Mai 2016 waren in dieser Erstaufnahmeeinrichtung insgesamt 42 Personen untergebracht. Die Landkreisverwaltung Main-Tauber-Kreis hat in ihrer Funktion als untere Aufnahmebehörde im Kreisgebiet 26 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung mit einer Gesamtkapazität von ca. 1.650 Plätzen geschaffen. Die Gemeinschaftsunterkünfte verteilen sich auf 16 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Zum Stichtag 30. April 2016 waren 1.442 Personen in den Unterkünften vorläufig untergebracht. Wie viele Asylbegehrende zum genannten Stichtag in welchen Städten und Gemeinden vorläufig untergebracht waren, wird in nachfolgender Tabelle aufgeführt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 3. In welchen Kommunen des Main-Tauber-Kreises ist mit der Einrichtung weiterer Unterkünfte für wie viele Personen zu rechnen? Zu 3.: Die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen soll möglichst dezentral in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgen, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Wertheim, die als Standort für die Erstaufnahmeeinrichtung fungiert. Aktuell steht die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft mit 57 Plätzen in Königheim als 17. Kommune von 18 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Planung. Weitere Unterkünfte werden bzw. sind vorbereitet in Bad Mergentheim (78 Plätze), in Freudenberg (32 Plätze), in Lauda-Königshofen (34 Plätze) und Niederstetten (22 Plätze), insgesamt also 223 Plätze. In der Überlegung bzw. vorbereitenden Planungsphase stehen außerdem Lauda- Königshofen mit dem Standort Kloster Gerlachsheim (Größenordnung 90 bis 140 Plätze) sowie ein weiterer Standort in Tauberbischofsheim (80 bis 100 Plätze), der allerdings nur übergangsweise für wenige Monate zur Realisierung kommen kann. 4. Wie setzen sich die im Main-Tauber-Kreis untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge nach Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit und Herkunftsstaat zusammen? Zu 4.: Die in der Erstaufnahmeeinrichtung in Wertheim untergebrachten Asylbegehrenden setzen sich nach Herkunftsland und Geschlecht wie folgt zusammen: Stadt/Gemeinde Anzahl der Unterkünfte Belegung Ahorn 1 43 Assamstadt 1 26 Bad Mergentheim 2 273 Boxberg 1 43 Creglingen 1 25 Freudenberg 1 22 Großrinderfeld 1 47 Grünsfeld 1 66 Igersheim 1 40 Külsheim 2 161 Lauda-Königshofen 4 169 Niederstetten 1 43 Tauberbischofsheim 5 329 Weikersheim 2 70 Werbach 1 49 Wittighausen 1 36 Summe: 26 1.442 Herkunftsländer EA Wertheim davon – m – davon – w – Afghanistan 9 6 3 Algerien 4 4 0 Indien 2 2 0 Kamerun 1 1 0 Pakistan 1 1 0 Syrien 25 15 10 Summe 42 29 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 4 Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über das Alter der in der Erstaufnahmeeinrichtung Wertheim untergebrachten Personen: Die in Flüchtlingsunterkünften im Main-Tauber-Kreis vorläufig untergebrachten Asylbegehrenden setzen sich nach Herkunftsland und Geschlecht wie folgt zusammen : Alter in Jahren von – bis Anzahl der Personen 0 – 6 6 7 – 14 3 15 – 20 13 21 – 25 10 26 – 30 4 31 – 40 3 41 – 50 2 51 – 75 1 Summe 42 Herkunftsländer aller GU-Bewohner davon – m – davon – w – Afghanistan 172 135 37 Albanien 28 18 10 Algerien 7 7 0 Bosnien und Herzegowina 12 6 6 Eritrea 68 68 0 Gambia 20 20 0 Georgien 10 6 4 Indien 7 6 1 Irak 196 143 53 Iran 40 28 12 Kamerun 12 7 5 Kosovo 76 41 35 Libanon 1 0 1 Libyen 5 3 2 Mazedonien 7 5 2 Nigeria 19 12 7 Pakistan 12 11 1 Russische Föderation 4 2 2 Serbien 24 14 10 Somalia 52 39 13 Syrien 632 475 157 staatenlos 18 13 5 Togo 6 6 0 ungeklärt 14 10 4 Summe 1.442 1.075 367 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 Die Altersstruktur der Flüchtlinge, die in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung des Main-Tauber-Kreises untergebracht sind, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Die Angabe der Religionszugehörigkeit ist freiwillig. Repräsentative Aussagen auf der Grundlage von Auswertungen dieses freiwillig anzugebenden Merkmals sind nicht möglich. 5. Inwiefern wurden Bedenken bezüglich des Brand-, und Denkmalschutzes, hinsichtlich der an das Koster Gerlachsheim in Lauda-Königshofen angeschlossenen barocken Kirche, bei der geplanten dortigen Unterbringung von Asyl - bewerbern und Flüchtlingen geprüft und berücksichtigt? Zu 5.: Das Kloster Gerlachsheim, welches unmittelbar an die barocke Heilig-Kreuz- Kirche angebaut ist und gegenwärtig noch als Alten- und Pflegeheim genutzt wird, wurde in den zurückliegenden Jahren durch erhebliche Investitionen in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege brandschutztechnisch ertüchtigt (u. a. flächendeckende Brandmeldeanlage, Fluchttreppen). Denkmalschutzrechtlich wäre die dem Kloster Gerlachsheim benachbarte Kirche von der Umnutzung des Klosters nur dann betroffen, wenn es direkte Eingriffe in die Substanz dort geben sollte oder wenn sie in ihrem Erscheinungsbild durch Veränderungen am Außenbau des ehemaligen Klosters erheblich beeinträchtigt würde. Eine solche Maßnahme ist derzeit jedoch nicht geplant. Bei einem Nutzungswechsel von einem Alten- und Pflegeheim zu einer Flüchtlingsunterkunft wird das Landratsamt eine Brandschutzprüfung für das Kloster durchführen. 6. Wie viele Feuerwehreinsätze, bezogen auf die Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge im Main-Tauber-Kreis, sind aus welchem Grund für die Jahre 2015 und 2016 dokumentiert? Zu 6.: Die im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 16. Mai 2016 erfolgten Feuerwehreinsätze in Flüchtlingsunterkünften im Main-Tauber-Kreis und deren Auslösegründe können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Alter in Jahren von – bis Anzahl der Personen 0 – 6 147 7 – 14 137 15 – 20 135 21 – 25 360 26 – 30 256 31 – 40 239 41 – 50 122 51 – 75 46 Summe 1.442 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 6 2015 2016 (bis 16 Mai 2016) Es wird darauf hingewiesen, dass im September 2015 auch Löscharbeiten in der zur Polizeiakademie Wertheim gehörenden Turnhalle, die zur Unterbringung von Flüchtlingen vorbereitet wurde, stattfanden. 7. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum ist eine Unterbringung von Asyl bewerbern und Flüchtlingen im Kloster Gerlachsheim gegenwärtig und künftig geplant? Zu 7.: Das „Kloster Gerlachsheim“ steht im Eigentum des Landes und ist nach dem derzeitigen Erbpachtvertrag dem Landkreis bis zum Jahr 2023 zur Nutzung überlassen . Bislang ist dort eine Senioreneinrichtung der KHMT gGmbH (Krankenhaus und Heime Main-Tauber gGmbH) untergebracht; der Betrieb wird jedoch im Laufe des Jahres 2016 mit Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus eingestellt. Ort Unterkunft Auslösegrund Rauch/Dampf Auslösegrund Brand Fehlalarm Gesamt Bad Merkentheim 7 2 11 20 Boxberg 3 0 1 4 Lauda- Königshofen Unterkunft 1 7 0 6 13 Tauberbischhofsheim Unterkunft 1 7 0 9 16 Tauberbischhofsheim Unterkunft 2 1 0 1 2 Gesamt 25 2 28 55 Ort Unterkunft Auslösegrund Rauch/Dampf Auslösegrund Brand Fehlalarm Gesamt Ahorn 0 1 0 1 Bad Merkentheim 6 0 3 9 Boxberg 0 0 1 1 Creglingen 0 0 1 1 Lauda- Königshofen Unterkunft 1 3 0 0 3 Lauda- Königshofen Unterkunft 2 2 1 0 3 Tauberbischhofsheim Unterkunft 1 3 1 2 6 Tauberbischhofsheim Unterkunft 2 1 0 0 1 Tauberbischhofsheim Unterkunft 3 1 0 1 2 Gesamt 16 3 8 27 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 25 Ob und ggf. wann der Landkreis das Kloster Gerlachsheim im Anschluss daran als Gemeinschaftsunterkunft nutzt, ist derzeit auch angesichts der aktuellen Zugangszahlen noch offen. 8. Inwiefern wurde oder wird der Gemeinderat Lauda-Königshofen an der Entscheidung , das Kloster Gerlachsheim für Asylbewerber und Flüchtlinge zu nutzen, beteiligt? 10. Inwiefern sieht sie die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune bei der Entscheidung zur Einrichtung einer solchen Unterkunft verbindlich zu beteiligen? Zu 8. und 10.: Die Landkreisverwaltung erfüllt als untere Aufnahmebehörde die Aufgabe, die dem Landkreis zugewiesenen Flüchtlinge vorläufig unterzubringen. In diesem Zusammenhang gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Gemeinderat der betroffenen kreisangehörigen Kommune zu beteiligen bzw. die Realisierung von Standorten von dessen Zustimmung abhängig zu machen. Auch gibt es keine (verbindliche) Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Verfahren. Unberührt davon bleibt die Einbindung des Gemeinderates bei der Notwendigkeit einer baurechtlichen Genehmigung (Baugenehmigung/Nutzungsänderungsgenehmigung ). Dennoch werden die (Ober-)Bürgermeister, Stadt-/Gemeindeverwaltungen und Gremien regelmäßig und frühzeitig in die jeweiligen Prozesse einbezogen und die Öffentlichkeit informiert, um eine größtmögliche Akzeptanz für Standorte der vorläufigen Unterbringung zu erreichen. Die Überlegungen zur Nutzung des Klosters Gerlachsheim wurden frühzeitig gegenüber dem Bürgermeister bzw. der Stadtverwaltung kommuniziert und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern am 23. März 2016 vorgestellt. Auch die weiteren Überlegungen zur Nutzung sollen im Austausch von Landkreis - und Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates von Lauda-Königshofen sowie des Kreistags in der zweiten Juni - hälfte 2016 entwickelt werden. 9. Welche alternativen Optionen zur Nutzung des Klosters Gerlachsheim, wie etwa ein Generationenhaus oder sogenanntes betreutes Wohnen, wurde geprüft? Zu 9.: Das Ende der bisherigen Nutzung als Senioreneinrichtung der KHMT gGmbH aufgrund der Vorgaben der neuen Heimbauverordnung ist bereits seit einigen Jahren absehbar. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 23. November 2011 beschlossen , die bisherige Senioreneinrichtung in ein Wohnheim für behinderte Menschen in Trägerschaft des Caritasverbands im Tauberkreis e. V. umzuwidmen . Diese Option konnte allerdings nicht umgesetzt werden, weil der Träger Anfang 2014 seinen Ausstieg aus dem Projekt bekannt gab. Auf Ebene der Landkreisverwaltung wurden seither weitere und unterschiedliche Nutzungsoptionen diskutiert und geprüft. Die Überlegungen für weitere, alterna - tive Optionen für eine langfristige und nachhaltige Nutzung des Klostergebäudes werden fortgeführt. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration