Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2505 10. 08. 2017 1Eingegangen: 10. 08. 2017 / Ausgegeben: 27. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Personalausgaben für Besoldung und Versorgung in den Jahren 2018 bzw. 2019? 2. Müssen diese Ansätze – ggf. in welchem Umfang – durch die im Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden- Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) genannten Mehrausgaben von 495 Mio. Euro in 2018 bzw. 630,7 Mio. Euro in 2019 zuzüglich der Mehrausgaben durch die Abschaffung der besonderen Eingangsbesoldung angepasst werden? 3. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Ausgaben zur Förderung der Kleinkindbetreuung (§ 29 c Finanzausgleichsgesetz, Kapitel 1205 Titel 633 04) in den Jahren 2018 bzw. 2019? 4. Wie hoch sind die realistisch angesetzten Bruttobetriebsausgaben je Kind bzw. die Zahl der gewichteten betreuten Kinder? 5. Wie hoch ist jeweils der Anteil der in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2018 (1,794 Mrd. Euro) bzw. 2019 (1,947 Mrd. Euro) angesetzten Ausgaben für Zinsen an den Kreditmarkt, der durch rechtliche Verpflichtungen bereits gebunden ist? 6. Wie hoch ist jeweils der Anteil der in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2018 (1,794 Mrd. Euro) bzw. 2019 (1,947 Mrd. Euro) angesetzten Ausgaben zur Verzinsung des Sondervermögens „Baden-Württemberg 21“? 7. Mit welchen Zinsausgaben rechnet sie im laufenden Jahr 2017? Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Ausgabenansätze in der Mittelfristigen Finanzplanung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2505 2 8. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Ausgaben für die pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in den Jahren 2018 bzw. 2019 (Kapitel 0331 Titel 633 08) und welche Annahmen zur Zahl der Flüchtlinge, zu den Kos - ten pro Flüchtling sowie zum Risikobeitrag liegen diesen Ansätzen zugrunde? 9. Mit welchen realistischen Ausgaben rechnet sie in diesem Bereich aktuell für die Jahre 2018 bzw. 2019? 09. 08. 2017 Hofelich SPD B e g r ü n d u n g Mit den Fragen zu den Planansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung soll eine aktualisierte Einschätzung der Landesregierung zu einzelnen besonders bedeut - samen Ausgabepositionen festgestellt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. September 2017 Nr. 2-0420.2/31 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen in Abstimmung mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bei der Mittelfristigen Finanzplanung handelt es sich lediglich um ein Planungsinstrument . Aus den Ausgabenansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden. Vielmehr ist im Rahmen der Planaufstellung jeder Ausgabenansatz zu hinterfragen und daraufhin zu prüfen, ob er überhaupt und ggf. in welcher Höhe notwendig ist. Die Ausgabenansätze der Mittelfristigen Finanzplanung beruhen zudem auf den zum Zeitpunkt der Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung verfügbaren Informationen und Fakten. Daher kann u. a. aufgrund einer geänderter Sachlage bzw. eines neuen Informationsstandes der Planansatz im Staatshaushaltsplan gegenüber dem Ansatz in der Mittelfristigen Finanzplanung abweichen. 1. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Personalausgaben für Besoldung und Versorgung in den Jahren 2018 bzw. 2019? In der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 wurden Personalausgaben für Besoldung und Versorgung wie folgt angesetzt: 2018: 17.317,0 Mio. Euro, 2019: 17.869,3 Mio. Euro. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2505 2. Müssen diese Ansätze – ggf. in welchem Umfang – durch die im Entwurf für ein Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden- Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) genannten Mehrausgaben von 495 Mio. Euro in 2018 bzw. 630,7 Mio. Euro in 2019 zuzüglich der Mehrausgaben durch die Abschaffung der besonderen Eingangsbesoldung angepasst werden? Nein. 3. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Ausgaben zur Förderung der Kleinkindbetreuung (§ 29 c Finanzausgleichsgesetz, Kapitel 1205 Titel 633 04) in den Jahren 2018 bzw. 2019? In der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 wurden Ausgaben zur Förderung der Kleinkindbetreuung wie folgt angesetzt: 2018: 886,8 Mio. Euro, 2019: 950,8 Mio. Euro. 4. Wie hoch sind die realistisch angesetzten Bruttobetriebsausgaben je Kind bzw. die Zahl der gewichteten betreuten Kinder? Die Bemessungsgrundlagen nach § 29 c Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz stehen insgesamt erst Anfang des Jahres zur Verfügung, in dem die Förderung erfolgt. Ausführungen werden dem Landtag mit Vorlage des Regierungsentwurfes zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 mitgeteilt. 5. Wie hoch ist jeweils der Anteil der in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2018 (1,794 Mrd. Euro) bzw. 2019 (1,947 Mrd. Euro) angesetzten Ausgaben für Zinsen an den Kreditmarkt, der durch rechtliche Verpflichtungen bereits gebunden ist? Der Anteil der in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2016 bis 2020 angesetzten Ausgaben für Zinsen, der durch bestehende rechtliche Verpflichtungen bereits gebunden ist, beträgt aktuell in 2018 rd. 1,286 Mrd. Euro und in 2019 rd. 1,104 Mrd. Euro. Rechtliche Zinsverpflichtungen aus der noch zu tätigenden (Brutto-)Kreditaufnahme 2017 und für die vollständige (Brutto-)Kreditaufnahme der Jahre 2018 und 2019, die aufgrund der Anschlussfinanzierung auslaufender Kredite notwendig werden, sind den jetzt schon gebundenen Verpflichtungen hinzuzurechnen. 6. Wie hoch ist jeweils der Anteil der in der Mittelfristigen Finanzplanung für 2018 (1,794 Mrd. Euro) bzw. 2019 (1,947 Mrd. Euro) angesetzten Ausgaben zur Verzinsung des Sondervermögens „Baden-Württemberg 21“? Für beide Jahre wurden hierfür jeweils 17 Mio. Euro angesetzt. 7. Mit welchen Zinsausgaben rechnet sie im laufenden Jahr 2017? Angaben zu den Zinsausgaben im laufenden Haushaltsjahr sind nicht möglich, da zum einen die Kreditaufnahme für dieses Jahr noch nicht abgeschlossen ist, zum anderen variable Zinssätze, die noch dieses Jahr zu Zinszahlungen führen werden, nicht gefixt sind. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2505 4 8. Wie hoch sind die in der Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Ausgaben für die pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in den Jahren 2018 bzw. 2019 (Kapitel 0331 Titel 633 08) und welche Annahmen zur Zahl der Flüchtlinge, zu den Kos - ten pro Flüchtling sowie zum Risikobeitrag liegen diesen Ansätzen zugrunde? In der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 wurden bei Kapitel 0331 Titel 633 08 die Ausgaben wie folgt angesetzt: 2018: 422 Mio. Euro, 2019: 427 Mio. Euro. Grundlage betreffend der Anzahl von Flüchtlingen war die Herbstprojektion 2016 der Bundesregierung. Ausgehend von dieser Einschätzung wurde unterstellt, dass in den Jahren 2018 und 2019 jeweils ca. 23.000 Flüchtlinge in die Stadt- und Landkreise verlegt werden. Basis für die Ausgaben pro Flüchtling ist die Erstattungspauschale an die Stadtund Landkreise für Asylbegehrende. Diese beträgt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für das Jahr 2018 14.394 Euro und für das Jahr 2019 14.610 Euro. Darüber hinaus sind bei der Kalkulation der Mittelbedarfe weitere Einflussfaktoren wie z. B. die zeitversetzte Auszahlung der Erstattungsbeträge an die Stadtund Landkreise oder auch die „sonstigen Personen“ nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 FlüAG sowie Änderungen im Erstattungsbetrag zu berücksichtigen. 9. Mit welchen realistischen Ausgaben rechnet sie in diesem Bereich aktuell für die Jahre 2018 bzw. 2019? Ausführungen hierzu werden dem Landtag mit Vorlage des Regierungsentwurfes zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 mitgeteilt. In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin