Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2506 10. 08. 2017 1Eingegangen: 10. 08. 2017 / Ausgegeben: 20. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Soll die Verteilung der nach Baden-Württemberg fließenden Bundesmittel in Höhe von 251 Millionen Euro für die Schulbausanierung nach ähnlichen Kriterien stattfinden wie bei der Verteilung der Mittel nach dem (ersten) Kommunal - investitionsförderungsgesetz, d. h. zum Beispiel nach den Kriterien der Steuerkraft und der Arbeitslosigkeit? 2. Wann wird sie die für die Verteilung einschlägige Verwaltungsvorschrift er - lassen? 3. Soll das Geld pauschal auf einzelne Gemeinden in Baden-Württemberg verteilt werden, sodass auf dieser Basis Einzelförderanträge von den entsprechenden Gemeinden gestellt werden können oder soll es ausschließlich auf Antrag von Schulträgern bewilligt werden? 4. Sollen für die zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausschließlich Gemeinden bzw. Landkreise als Schulträger antragsberechtigt sein oder auch freie Träger? 5. Sollen die aus Landesmitteln stammenden weiteren Mittel zur Schulbausanierung auf andere oder auf ähnliche Weise verteilt werden? 6. Wie hoch soll der Fördersatz beim jeweiligen Förderprogramm ausfallen bzw. wie hoch soll der Eigenanteil des jeweiligen Antragstellers ausfallen? 09. 08. 2017 Hofelich SPD Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Verteilung der für die Schulbausanierung vorgesehenen Bundesmittel Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2506 2 B e g r ü n d u n g Es ist gut, dass der Bund für Schulbauinvestitionen in Baden-Württemberg rund 250 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Wichtig ist jetzt, dass das Geld möglichst rasch für konkrete Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Dabei muss rasch geklärt werden, wie das Geld innerhalb Baden-Württembergs verteilt werden soll. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. September 2017 Nr. 2-2220.1/217 beantwortet das Ministerium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Soll die Verteilung der nach Baden-Württemberg fließenden Bundesmittel in Höhe von 251 Millionen Euro für die Schulbausanierung nach ähnlichen Kriterien stattfinden wie bei der Verteilung der Mittel nach dem (ersten) Kommunal - investitionsförderungsgesetz, d. h. zum Beispiel nach den Kriterien der Steuerkraft und der Arbeitslosigkeit? 2. Wann wird sie die für die Verteilung einschlägige Verwaltungsvorschrift er - lassen? 3. Soll das Geld pauschal auf einzelne Gemeinden in Baden-Württemberg verteilt werden, sodass auf dieser Basis Einzelförderanträge von den entsprechenden Gemeinden gestellt werden können oder soll es ausschließlich auf Antrag von Schulträgern bewilligt werden? 4. Sollen für die zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausschließlich Gemeinden bzw. Landkreise als Schulträger antragsberechtigt sein oder auch freie Träger? Zu 1. bis 4.: Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) werden durch Verwaltungsvereinbarung (VV) zwischen Bund und Ländern geregelt. Die VV zu den Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104 c des Grund - gesetzes liegt im Entwurf vor. Im Gegensatz zu den Finanzhilfen zur Stärkung der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen sieht § 11 Absatz 2 KInvFG betreffend der Finanz - hilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen vor, dass die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Einvernehmen mit dem Bund zu erfolgen hat. Der Bund strebt über die VV eine restriktive Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände an. Für die Verteilung der Bundesmittel in Baden-Württemberg wird derzeit von Kultusministerium und Finanzministerium der Entwurf einer Verwaltungsvorschrift vorbereitet. Aussagen zu einzelnen Regelungen sind im derzeitigen Verfahrensstand noch nicht möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2506 5. Sollen die aus Landesmitteln stammenden weiteren Mittel zur Schulbausanierung auf andere oder auf ähnliche Weise verteilt werden? Für die Umsetzung des Kommunalen Sanierungsfonds haben Kultusministerium und Finanzministerium für die Sanierung von Schulgebäuden den Entwurf einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift erarbeitet. Er wurde im Rahmen der Anhö - rung unter anderem den kommunalen Landesverbänden zur Stellungnahme übersandt . Die Förderung über den Kommunalen Sanierungsfonds richtet sich an diejenigen Schulträger, die keine Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur nach dem KInvFG erhalten. Es ist eine Projektförderung mit Antragsverfahren vorgesehen. Eine Doppelförderung soll ausgeschlossen werden. 6. Wie hoch soll der Fördersatz beim jeweiligen Förderprogramm ausfallen bzw. wie hoch soll der Eigenanteil des jeweiligen Antragstellers ausfallen? Die Förderung der Schulsanierungen über den Kommunalen Sanierungsfonds soll an die bekannten Regelungen der Schulbauförderung angelehnt werden. Für eine Förderung wird der zuschussfähige Bauaufwand zugrunde gelegt. Es ist ein Regelzuschuss in Höhe von 33 v. H. vorgesehen. Gegebenenfalls kann, abhängig von der Zahl der auswärtigen Schülerinnen und Schüler, eine zusätzliche Zuwendung analog zur Schulhausbauförderung gewährt werden. Zum Fördersatz bzw. zur Umsetzung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden. In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin