Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2513 10. 08. 2017 1Eingegangen: 10. 08. 2017 / Ausgegeben: 28. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Der Bau wie vieler und welcher urbanen Seilbahnen wurde durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) von ihr gefördert? 2. Welche urbanen Seilbahnprojekte sind nach ihrem Kenntnisstand derzeit in den Kommunen Baden-Württembergs in der Diskussion? 3. Zu welchem dieser Projekte wurde bereits ein Förderantrag im Rahmen des LGVFG gestellt? 4. Wie bewertet sie generell dieses Transportmittel, insbesondere für den Massentransport von Personen in urbanen Zentren? 5. Wie bewertet sie die Sicherheit und Unfallanfälligkeit von urbanen Seilbahnen, insbesondere vor dem Hintergrund von Seilbahnunfällen wie kürzlich in Köln? 10. 08. 2017 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Förderung urbaner Seilbahnen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2513 2 B e g r ü n d u n g Seilbahnen sind immer wieder in der Diskussion als Alternative zu herkömmlichen ÖPNV-Angeboten mit Bussen und Bahnen. Deshalb soll dieses Thema mit seinen Vor- und Nachteilen aufgearbeitet werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 4. September 2017 Nr. 3-3828.0/83 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Der Bau wie vieler und welcher urbanen Seilbahnen wurde durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) von ihr gefördert? Der auf § 2 Ziffer 3 Buchstabe a) basierende Fördertatbestand des „Baus oder Ausbaus von Verkehrswegen der urbanen Seilbahnen“ ist im Zuge der Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) im Jahr 2015 neu geschaffen worden. Im Zeitraum seit dem Inkrafttreten des novellierten LGVFG wurde von der Landesregierung noch kein Seilbahnvorhaben gefördert. 2. Welche urbanen Seilbahnprojekte sind nach ihrem Kenntnisstand derzeit in den Kommunen Baden-Württembergs in der Diskussion? Nach Kenntnis der Landesregierung bestehen Überlegungen zu urbanen Seil - bahnprojekten in Stuttgart, Ludwigsburg, Mannheim/Ludwigshafen und Karls - ruhe-Durlach. 3. Zu welchem dieser Projekte wurde bereits ein Förderantrag im Rahmen des LGVFG gestellt? Im aktuellen LGVFG-Programm 2017 bis 2021 ist das Vorhaben „Durlach: Barrierefreier Ausbau und Verlängerung der Turmbergbahn“ in Kategorie C (= nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen) enthalten. Ein Förderantrag wurde noch nicht eingereicht. 4. Wie bewertet sie generell dieses Transportmittel, insbesondere für den Massentransport von Personen in urbanen Zentren? Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer umweltverträglichen Mobilitätsentwicklung . Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das LGVFG im Jahr 2015 umfassend novelliert und dabei u. a. das Spektrum der förderfähigen Maßnahmen vor allem im Bereich des Umweltverbunds erweitert. Damit verbunden ist auch die Erwartung, möglichst flächendeckende Verbesserungen im ÖPNV z. B. durch innovative Maßnahmen zu unterstützen. Urbane Trag- oder Standseilbahnen als innovative und relativ kostengünstige Lösung im Bereich des ÖPNV wurden deshalb in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen. Urbane Seilbahnen können vom Land insbesonders gefördert werden, wenn: • eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Bevölkerung in Stadtteilen oder von Aufkommensschwerpunkten des ÖPNV ermöglicht wird, welche mit konventionellem ÖPNV technisch oder wirtschaftlich nicht erschließbar sind, • an geografisch ungünstigen Stellen eine Beförderung von Fahrgästen sicher - gestellt werden kann oder *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2513 • sie zur Bewältigung der Verkehrsnachfrage und des Bedarfs das öffentliche Nahverkehrssystem einer Gebietskörperschaft dauerhaft und regelmäßig ergänzen . Nicht förderfähig hingegen sind Systeme, die nur für bestimmte Ereignisse (z. B. Messen, Gartenschauen, Freizeitzwecke o. ä.) geplant und gebaut werden sowie solche mit überwiegend touristischer Nutzung. In den Städten und Verdichtungsräumen des Landes wird der Wettbewerb um verbliebene Freiflächen immer intensiver. Davon sind auch öffentliche Verkehrssysteme betroffen. Gerade deren Ausbau ist jedoch aus verschiedenen Gründen in den nächsten Jahren dringend erforderlich. Urbane Tragseilbahnen besitzen hierbei ein besonderes Potenzial. Da sie über eine unabhängige Fahrtrasse verfügen, können sie sich von den konventionellen Verkehrsträgern des öffentlichen Verkehrs (Busse, Straßen- und U-Bahnen) in folgenden Punkten abheben: • eine multifunktionale Raumnutzung und gleichzeitig ein geringer Platzbedarf, • die einfache Überwindung von topographischen und baulichen Hindernissen, • eine Zubringer- und Verteilerfunktion für die übergeordnete Verkehrsinfrastruktur sowie • die Anbindung peripher gelegener Verkehrserzeuger. Urbane Tragseilbahnsysteme haben ihre Eignung und Leistungsfähigkeit für den Massentransport z. T. bereits seit mehreren Jahren in großen Städten international unter Beweis gestellt (z. B. Portland [USA], London [GBR], Caracas [VEN], La Paz [BOL]). Die Landesregierung hält sie daher grundsätzlich in einer situationsangepassten Dimensionierung für geeignet, um die Verkehrssituation insbesondere in den Städten und urbanen Zentren des Landes zu entlasten. Im Übrigen verfügt das Land bzw. die Stadt Stuttgart mit dem Institut für Fördertechnik und Logistik der Universität Stuttgart (IFT) über eine hohe Forschungskompetenz im Bereich der Seil- und Seilbahntechnik. Zudem haben zahlreiche Zulieferfirmen für Seilbahnunternehmen ihren Sitz in Baden-Württemberg. 5. Wie bewertet sie die Sicherheit und Unfallanfälligkeit von urbanen Seilbahnen, insbesondere vor dem Hintergrund von Seilbahnunfällen wie kürzlich in Köln? Die Landesregierung hält trotz einzelner Unfälle Seilbahnen generell für ein sicheres Verkehrsmittel. Hermann Minister für Verkehr