Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 252 01. 07. 2016 1Eingegangen: 01. 07. 2016 / Ausgegeben: 10. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzungsplanung für die Verlängerung der S 2 von Bernhausen nach Neuhausen? 2. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren inzwischen vorangeschritten? 3. Wann ist nach heutigem Stand mit dem Baubeginn zu rechnen? 4. Wann wird nach heutigem Stand mit der Aufnahme des Fahrbetriebs gerechnet? 5. Welche Maßnahmen sind nach heutigem Stand im Bereich des Lärm-, Artenund Gewässerschutzes geplant? 6. Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Kostensteigerung für den Bau zu rechnen? 7. Bleibt es dabei, dass die Nahverkehrslinie entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf zwei Gleisen, sondern auf mehreren Streckenabschnitten nur eingleisig zur künftigen Endhaltestelle in Neuhausen verlaufen soll? 8. Wie hoch ist der Spareffekt, den man sich vor allem durch die nur einspurige Unterführung beim Thyssen-Standort erhofft? 9. Lässt sich nach heutigem Stand der gewünschte Halbstundentakt auf der S 2 auch mit einer teils eingleisigen Strecke zuverlässig verwirklichen? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verlängerung der S-Bahn-Linie (S 2) von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen/Fildern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 252 2 10. Wie hoch ist der Anteil an den für das Projekt veranschlagten Baukosten, der einerseits über das Förderprogramm des Bundes, andererseits durch die Beteiligung des Landes abgedeckt wird? 29. 06. 2016 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Statt – wie ursprünglich geplant – auf zwei Gleisen soll die Nahverkehrslinie auf mehreren Streckenabschnitten nur eingleisig zur künftigen Endhaltestelle in Neuhausen auf den Fildern verlaufen. Gedacht ist daran, sich den zweiten Schienenstrang auf etwa einem Drittel der insgesamt 3,9 Kilometer langen Ausbaustrecke zu sparen. Im Herbst 2014 erklärten die Projektverantwortlichen, dass die Bau - kosten von 93 auf 125 Millionen Euro steigen werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 28. Juli 2016 Nr. 32-3895.01-01/254 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft auf der Grundlage einer Stellungnahme der diese Maßnahme planenden Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Sachstand bei der Umsetzungsplanung für die Verlängerung der S 2 von Bernhausen nach Neuhausen? Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich bis Ende Juli 2016 abgeschlossen. 2. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren inzwischen vorangeschritten? Die Planfeststellung soll im September 2016 beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden, die öffentliche Auslegung soll im November/Dezember 2016 stattfinden. 3. Wann ist nach heutigem Stand mit dem Baubeginn zu rechnen? Der Baubeginn für die Vorabmaßnahmen ist für Herbst 2018 und für die Hauptbaumaßnahme für das Frühjahr 2019 geplant. 4. Wann wird nach heutigem Stand mit der Aufnahme des Fahrbetriebs gerechnet? Mit der Aufnahme des Fahrbetriebs wird nach heutigem Stand im Fahrplanjahr 2021/2022 gerechnet. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 252 5. Welche Maßnahmen sind nach heutigem Stand im Bereich des Lärm-, Artenund Gewässerschutzes geplant? Im Bereich des Lärmschutzes plant die SSB AG Lärmschutzwände, Schienenstegdämpfer , absorbierende Wandverkleidungen und Unterschottermatten (jeweils gemäß den Vorgaben des Gutachters aufgrund der gesetzlichen Vorgaben). Im Bereich des Artenschutzes plant die SSB AG die Zwischenhälterung der Zaun - eidechsen während der Baumaßnahmen in einer eigens dafür hergerichteten Fläche südlich von Neuhausen. Nach Bauende sollen die Tiere wieder zurück - gesiedelt werden. Im Bereich des Gewässerschutzes plant die SSB AG das gesamte Niederschlagswasser abschnittsweise in Rückhaltebecken zu sammeln und gedrosselt gemäß dem Hochwasserschutzkonzept Körsch des Landkreises Esslingen in den Fleinsbach bzw. Weiherbach einzuleiten. Eine konkrete Äußerung der Planfeststellungsbehörde zu den geplanten Maßnahmen im Bereich des Lärm-, Arten- und Gewässerschutzes kann derzeit nicht erfolgen , da diese Maßnahmen noch nicht festgelegt sind. Dies erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. 6. Ist aus heutiger Sicht mit einer weiteren Kostensteigerung für den Bau zu rechnen? Nach Auskunft der SSB AG wird im Herbst 2016 im Zuge der Zusammenstellung und der Einreichung des GVFG-Zuwendungsantrags eine verlässliche Aussage zur Gesamtkostensituation möglich sein. 7. Bleibt es dabei, dass die Nahverkehrslinie entgegen der ursprünglichen Planung nicht auf zwei, sondern auf mehreren Streckenabschnitten nur eingleisig zur künftigen Endhaltestelle in Neuhausen verlaufen soll? Die SSB AG bejaht diese Frage. 8. Wie hoch ist der Spareffekt, den man sich vor allem durch die nur einspurige Unterführung beim Thyssen-Standort erhofft? Nach Mitteilung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) kann der Einspar - effekt nicht näher beziffert werden. Zur Leistungsfähigkeit der S 2 wurde von der Technischen Universität Dresden mittels einer Mikrosimulation nachgewiesen, dass die geplante teilweise eingleisige Infrastruktur für das geplante Betriebsprogramm ausreichend ist. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kommt der Bau einer umfangreicheren Infrastruktur nicht in Frage. 9. Lässt sich nach heutigem Stand der gewünschte Halbstundentakt auf der S 2 auch mit einer teils eingleisigen Strecke zuverlässig verwirklichen? Die SSB AG bejaht diese Frage unter Verweis auf das in der Antwort zu Frage 8 genannte Gutachten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 252 4 10. Wie hoch ist der Anteil an den für das Projekt veranschlagten Baukosten, der einerseits über das Förderprogramm des Bundes, andererseits durch die Beteiligung des Landes abgedeckt wird? Der Bundesanteil beträgt bis zu 60 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Der Landesanteil beträgt bis zu 20 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Die restlichen 20 Prozent der Kosten, die nicht zuwendungs - fähigen Kosten, insbesondere Planungskosten, sind von der kommunalen Seite zu tragen. Hermann Minister für Verkehr