Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2531 16. 08. 2017 1Eingegangen: 16. 08. 2017 / Ausgegeben: 29. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit trifft es zu, dass das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ sich an alle Jobcenter in Baden-Württemberg, unabhängig vom jeweiligen Problemdruck und der Arbeitslosigkeit, richtet? 2. Inwieweit trifft es zu, dass Kommunen mit einer geringen Arbeitslosigkeit genauso von diesem Programm profitieren, wie Kommunen mit einer hohen Arbeitslosigkeit ? 3. Inwieweit findet in den zwölf Arbeitslosenberatungszentren, die vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit jeweils 50.000 Euro pro Jahr gefördert werden, jeweils eine detaillierte Beratung zu Qualifizierungsund Beschäftigungsmöglichkeiten statt? 4. Wie hoch ist die jeweilige Arbeitslosigkeit in den Kommunen, die Plätze beim Förderprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS beantragt und bewilligt bekommen haben? 5. Inwieweit ist es zutreffend, dass der kommunale Anteil pro Förderplatz beim Förderprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS 6,5 mal höher ist als der Landesanteil der Förderung? 6. Inwieweit trifft es zu, dass sie Kommunen zwar bei der Anzahl der betreuten Kinder fördert, den Ausbau der Kinderbetreuung, etwa durch besondere Zuschussprogramme zum Zwecke des Neubaus von Kindertagesstätten hingegen nicht? 7. Plant sie eigene Förderprogramme einzurichten, die gezielt den Neubau von Kindertagesstätten fördern sollen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Rahmenbedingungen von Landesförderprogrammen auf kommunaler Ebene Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2531 2 8. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Landesförderung, der Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Sozialfonds und der Mittel des Jobcenters Pforzheim beim Programm „Nachhaltige Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit Suchterkrankungen“ (NaWiSu) für die Stadt Pforzheim? 9. Wie stellt sich die Integrationsrate des Projekts zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit Suchterkrankungen vor und nach Beginn der Förderung durch das Land in der Stadt Pforzheim dar? 10. Steht das Wohnraumförderungsprogramm „Wohnraum BW 17“ allen Kommunen Baden-Württembergs offen? 16. 08. 2017 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die Anforderungen, denen Kommunen sich stellen müssen, sind höchst unterschiedlich . Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, über einen Teil der Landesprogramme Hintergründe zu erfragen, um den Nutzen, insbesondere für die Stadt Pforzheim besser abschätzen zu können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. September 2017 Nr. 0141.5-16/2531 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integration und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit trifft es zu, dass das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt “ sich an alle Jobcenter in Baden-Württemberg, unabhängig vom jeweiligen Problemdruck und der Arbeitslosigkeit, richtet? 2. Inwieweit trifft es zu, dass Kommunen mit einer geringen Arbeitslosigkeit genauso von diesem Programm profitieren, wie Kommunen mit einer hohen Arbeitslosigkeit ? Zu 1. und 2.: Das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ richtet sich an das ganze Land und abhängig vom jeweiligen Baustein an unterschiedliche Adressaten . So konnten sich etwa auf die Förderung von Arbeitslosenberatungszentren die Träger entsprechender Zentren bewerben, im Rahmen des Passiv-Aktiv-Tausches PLUS konnten Stadt- und Landkreise die Zuteilung von Plätzen beantragen. Soweit Auswahlentscheidungen zwischen verschiedenen Standorten zu treffen waren, wie etwa bei der Auswahl der zu fördernden Arbeitslosenberatungszentren , wurden Gesichtspunkte wie die jeweilige Arbeitsmarktlage vor Ort mitberücksichtigt . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2531 3. Inwieweit findet in den zwölf Arbeitslosenberatungszentren, die vom Ministe - rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit jeweils 50.000 Euro pro Jahr gefördert werden, jeweils eine detaillierte Beratung zu Qualifizierungsund Beschäftigungsmöglichkeiten statt? Zu 3.: Die Arbeitslosenberatungszentren fördern die berufliche Integration bzw. Entwicklung von prekär beschäftigten und erwerbslosen, insbesondere langzeitarbeits - losen Menschen in den Arbeitsmarkt respektive Ausbildungsmarkt und tragen zur sozialen Stabilisierung der Betreffenden bei. Um dies zu gewährleisten, wurde bei der Auswahl der zu fördernden Zentren die ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Fachpersonal sowie das Bestehen zweckmäßiger Beratungs- und Qualitätssicherungskonzepte berücksichtigt. Diese Konzepte unterscheiden sich naturgemäß von Einrichtung zu Einrichtung. Gemäß den vorgenannten Zielen ist darin regelmäßig die Information der Ratsuchenden über Möglichkeiten zu weiterer Qualifizierung und die Erarbeitung von Beschäftigungsperspektiven enthalten. Die konkrete Beratung über Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Stellenangebote im Einzelnen unterfällt jedoch zunächst der Zuständigkeit anderer Stellen, insbesondere der Jobcenter. 4. Wie hoch ist die jeweilige Arbeitslosigkeit in den Kommunen, die Plätze beim Förderprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS beantragt und bewilligt bekommen haben? Zu 4.: Die Arbeitslosenquoten in den am Programm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS teilnehmenden Stadt- und Landkreisen sind in der beiliegenden Anlage dargestellt. 5. Inwieweit ist es zutreffend, dass der kommunale Anteil pro Förderplatz beim Förderprogramm Passiv-Aktiv-Tausch PLUS 6,5 mal höher ist als der Landesanteil der Förderung? Zu 5.: Die Förderung im Projekt Passiv-Aktiv-Tausch PLUS (PAT PLUS) umfasst verschiedene Komponenten. Das Jobcenter fördert nach § 16 e Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) die Arbeitsverhältnisse mit bis zu 75 Prozent der Lohnkosten. Diese werden aus Bundesmitteln bezahlt. Die Zuwendung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau teilt sich wie folgt auf: Für jedes geförderte Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis können beantragt werden: • pauschal 300,00 Euro monatlich, • bis zu 1.000,00 Euro pro PAT-PLUS-Teilnehmendem im Förderzeitraum für die tatsächlich angefallenen Kosten einschließlich ggf. angefallener Fahrtkos - ten zu zwei arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen sowie • bis zu zweimal 100,00 Euro pro PAT-PLUS-Teilnehmendem im Förderzeitraum als Erfolgsprämie für den Arbeitnehmer bei Abschluss der Qualifizierung /-en. Da nicht vorhersehbar ist, ob bzw. welche und in welcher Höhe Qualifizierungen beantragt werden, kann zu der Relation der Kostenbeteiligung seitens des Minis - teriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Kommunen aktuell keine Aussage getroffen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2531 4 6. Inwieweit trifft es zu, dass sie Kommunen zwar bei der Anzahl der betreuten Kinder fördert, den Ausbau der Kinderbetreuung, etwa durch besondere Zuschussprogramme zum Zwecke des Neubaus von Kindertagesstätten hingegen nicht? Zu 6.: Die Zuweisungen nach § 29 b des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) (Kindergartenförderung) und die Förderung der Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG werden auf Kommunen nach Maßgabe der §§ 29 b und 29 c FAG verteilt. Besondere Zuschussprogramme aus Landesmitteln zum Zwecke des Neubaus von Kindertageseinrichtungen sind derzeit nicht aufgelegt. Aus Mitteln des Ausgleichstocks können leistungsschwachen Kommunen jedoch grundsätzlich Zuweisungen z. B. für den Neubau von Kindertageseinrichtungen unter den Zuweisungsbedingungen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV-Ausgleichstock) gewährt werden. Hiernach sollen die Mittel des Ausgleichstocks gezielt leistungsschwachen Gemeinden mit erheblichem Rückstand in der Ausstattung mit notwendigen kommunalen Einrichtungen zugutekommen. Nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes obliegt es zudem dem Verteilungsausschuss des jeweiligen Regierungsbezirkes, über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen zu entscheiden. Aus Mitteln des vierten Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungs - finanzierung“ 2017 bis 2020 werden künftig Zuschüsse für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und für die Kindertagespflege gewährt werden können, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Auf Baden-Württemberg entfallen hieraus rd. 152,2 Millionen Euro. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2017 bis 2020 befindet sich noch bis 15. September 2017 in der Anhörung. 7. Plant sie eigene Förderprogramme einzurichten, die gezielt den Neubau von Kindertagesstätten fördern wollen? Zu 7.: Die Landesregierung plant keine eigenen Förderprogramme einzurichten, die gezielt den Neubau von Kindertagesstätten fördern sollen. 8. Wie hoch sind die jeweiligen Anteile der Landesförderung, der Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Sozialfonds und der Mittel des Jobcenters Pforz - heim beim Programm „Nachhaltige Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit Suchterkrankungen“ (NaWiSu) für die Stadt Pforzheim? Zu 8.: Über eine Laufzeit vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 wird das Förderprogramm „NaWiSu“ landesweit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 381.292,53 Euro, Landesmitteln in Höhe von 673.333,33 Euro und mit Mitteln der Jobcenter in Höhe von insgesamt 1.322.708,61 Euro finanziert. Da das ESF-Monitoring die Förderdaten von den Standorten der örtlichen Teilprojekte nicht gesondert erfasst, liegen der Landesregierung keine Daten über die Finanzierungsanteile für die Stadt Pforzheim vor. Folgende Daten wurde seitens des Jobcenters Pforzheim übermittelt: Im Rahmen des Projektes NaWiSu werden zwölf Plätze durch die Stadt Pforzheim (zehn) und den Enzkreis (zwei) gefördert. Die jährlichen Kosten des Projektes betragen bzw. betrugen in 2016 und 2017 insgesamt 388.642,51 Euro. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2531 Hiervon übernimmt das Land eine Förderung in Höhe von 80.000,00 Euro, also 21 Prozent der Gesamtkosten. Weitere 38.800,00 Euro werden durch den Euro - päischen Sozialfonds getragen. Der Träger Q-PRINTS&SERVICE gGMBH bringt Eigenmittel in Höhe von 23.693,67 Euro für die beiden Jahre 2016 und 2017 ein. Damit verbleibt ein Fördervolumen von 246.148,84 Euro, das vom Jobcenter Pforzheim und dem Jobcenter Enzkreis im Verhältnis der jeweiligen Platzzahl getragen wird. 9. Wie stellt sich die Integrationsrate des Projekts zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit Suchterkrankungen vor und nach Beginn der Förderung durch das Land in der Stadt Pforzheim dar? Zu 9.: Folgende Daten wurden seitens des Jobcenters Pforzheim übermittelt: In 2013 lag die Integrationsquote der Maßnahme, die damals den Namen Q-Train trug, bei 7 Prozent. In 2014 konnte eine Integrationsquote von 11 Prozent realisiert werden. Für 2015 liegt derzeit keine Quote vor. Seit 2016 liegt die Integra - tionsquote bei 2 Prozent. Dem federführenden Ministerium für Soziales und Integration liegen für eine vergleichende Analyse vor und nach Förderbeginn keine Daten vor. Einzelauswertungen für die Stadt Pforzheim stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung (vgl. auch Ziffer 8.). Seit 1. Januar 2016 sind landesweit 150 Personen in die Maßnahmen des Förderprogramms NaWiSu eingetreten. Davon haben zwischenzeitlich 92 Personen die Maßnahme durchlaufen. Von diesen 92 Personen befanden sich unmittelbar nach Projektaustritt 20 Personen in Beschäftigung, in Aus- oder Weiterbildung oder haben eine Qualifikation erlangt. Somit kann bislang für 20 Personen (18 Prozent) der Teilnehmenden ein positives Projektergebnis verzeichnet werden. Zu den längerfristigen Ergebnisindikatoren (sechs Monate nach Projektaustritt, förderprogrammübergreifende Stichprobe) liegen noch keine Ergebnisse vor. 10. Steht das Wohnraumförderungsprogramm „Wohnraum BW 17“ allen Kommunen Baden-Württembergs offen? Zu 10.: Aus den vielfältigen Angeboten des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2017 kommen die Tatbestände der Mietwohnraumförderung, vor allem der sozialen Mietwohnraumförderung, für eine Antragstellung durch Gemeinden in Betracht. Tatsächlich treten Gemeinden allerdings nur in Ausnahmefällen selbst als Antragsteller auf. Vielfach sind dies die kommunalen Wohnungsunternehmen, die regelmäßig ein hohes Maß an Erfahrung im sozialen Mietwohnungsbau mitbringen. Mit dem aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 wurde die zuvor auf die Bedarfszentren des Landes beschränkte Gebietskulisse der allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung erweitert und zu einem nun landesweiten Angebot ausgebaut, von dem alle Gemeinden im Land profitieren können. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2531 6 $QODJH $UEHLWVORVHQTXRWHQ LQ WHLOQHKPHQGHQ 6WDGW XQG /DQGNUHLVHQ ± -XOL 4XHOOH %XQGHVDJHQWXU IU $UEHLW 6WDGW XQG /DQGNUHLV $UEHLWVORVHQTXRWH %LEHUDFK %RGHQVHHNUHLV %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG (PPHQGLQJHQ (Q]NUHLV (VVOLQJHQ )UHLEXUJ LP %UHLVJDX 6WDGW )UHXGHQVWDGW *|SSLQJHQ +HLGHOEHUJ 6WDGW +HLGHQKHLP +HLOEURQQ +HLOEURQQ 6WDGW .DUOVUXKH .DUOVUXKH 6WDGW .RQVWDQ] /|UUDFK /XGZLJVEXUJ 0DQQKHLP 8QLYHUVLWlWVVWDGW 2VWDOENUHLV 3IRU]KHLP 6WDGW 5DVWDWW 5DYHQVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV 5HXWOLQJHQ 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 5RWWZHLO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 6LJPDULQJHQ 6WXWWJDUW /DQGHVKDXSWVWDGW 7XWWOLQJHQ :DOGVKXW