Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2533 28. 08. 2017 1Eingegangen: 28. 08. 2017 / Ausgegeben: 05. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Anhand welcher Kriterien definiert sie eine Gruppe oder Meinung als rechts - populistisch? 2. In welchem Umfang wurde im Rahmen des Workshops „Facetten des Populismus “ neben vermeintlichem Rechtspopulismus auch auf linken Populismus und solchen, welcher von den Altparteien ausgeht, eingegangen? 3. In welchem Umfang nahmen welche Art von Funktionsträgern und Multiplikatoren an dem Workshop teil? 4. Ist ihr bekannt, wie viele der Teilnehmer beruflich beziehungsweise privat an der besagten Veranstaltung teilgenommen haben? 5. Welche Thesen, Fragen und Forderungen wurden im Rahmen der Workshops formuliert? 6. Welche Kosten entstanden im Einzelnen durch die Veranstaltung? 7. Durch welche Stellen wurden hierbei welche Kosten getragen (bei Landesmitteln mit Angabe der jeweiligen Haushaltstitel, aus denen die Gelder entnommen wurden)? 8. Welche ähnlichen Veranstaltungen sind unter Beteiligung oder mit Unterstützung der Landesregierung im Jahr 2017 durchgeführt worden oder noch geplant ? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum und Rüdiger Klos AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Workshop „Facetten des Populismus“ in Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2533 2 9. Welche Veranstaltungen zu linkem Populismus und solchem, welcher von den Altparteien ausgeht, sind ihr für das Jahr 2017 bekannt oder sollen noch durchgeführt werden? 10. Welchen Vorgaben unterliegen die Gleichstellungsbeauftragten hinsichtlich der politischen Neutralität? 17. 08. 2017 Dr. Baum, Klos AfD B e g r ü n d u n g Am 3. Juli 2017 fand auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Mannheim, Z. D., ein sogenannter Workshop zum Thema „Facetten des Populismus “ statt. Anders als der Titel vermuten lässt, scheint der Schwerpunkt auf vermeintlich rechtspopulistischen Akteuren und Themen gelegen zu haben. Im Rahmen dieser Kleinen Anfrage sollen daher die Inhalte dargelegt und der Mehrwert der Veranstaltung eruiert werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. September 2017 Nr. 43-0141.5-016/2533 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Anhand welcher Kriterien definiert sie eine Gruppe oder Meinung als rechtspopulistisch ? Die Definition des Begriffs „Rechtspopulismus“ obliegt zunächst der Wissenschaft . Beispielsweise in den Publikationen der Bundes- und Landeszentrale(n) für politische Bildung u. ä. werden diesbezüglich Definitionsansätze dargestellt: Danach sind bei dem zwei Dimensionen enthaltenden Rechtspopulismus – dem Populismus und der rechten politischen Orientierung – Merkmale der rechten Orientierung , beispielsweise die kulturelle Abgrenzung gegen Fremde oder auch die Ablehnung einer kulturellen Modernisierung innerhalb von Gesellschaften, festzustellen . Pluralismus und Minderheitenschutz spielen eine untergeordnete Rolle. Rechtspopulistische Meinungen bedienen sich zudem vielfach eines Nationalismus , der die eigene Nation bzw. das eigene „Volk“ über alle anderen stellt und geben vor, die Interessen des Volkes zu kennen. Dabei gilt, den vermeintlichen Volkswillen gegen alle etablierten Widerstände durchzusetzen. Populistische Forderungen sind oft einfach und leicht verständlich; so wird der Eindruck erweckt, komplexe Fragen hätten einfache Antworten. Populistische Gruppierungen zielen in der Regel auf eine größtmögliche mediale Aufmerksamkeit ab und darauf, die Gunst der Bevölkerung durch Versprechungen zu erringen, ohne auf deren Umsetzbarkeit zu achten. 2. In welchem Umfang wurde im Rahmen des Workshops „Facetten des Populismus “ neben vermeintlichem Rechtspopulismus auch auf linken Populismus und solchen, welcher von den Altparteien ausgeht, eingegangen? Gemäß Veranstaltungsflyer behandelten die Vorträge der Fachtagung die Facetten des Populismus bezogen auf Demokratiefeindlichkeit, Antifeminismus und Geschlechtergerechtigkeit. Nach Auskunft des Veranstalters hatten die Workshops 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2533 „Populismus und Demokratie“, „Populismus und Feminismus“, „Populismus und Medien/Kommunikation“ und „Populismus und Sicherheit“ am Nachmittag unterschiedliche Schwerpunkte, die ergebnisoffen bearbeitet wurden. 3. In welchem Umfang nahmen welche Art von Funktionsträgern und Multiplikatoren an dem Workshop teil? Nach Auskunft des Veranstalters wurden neben den Kooperationspartnerinnen und -partnern politische Vertretungen, Vereine und Institutionen der Stadtgesellschaft eingeladen. 4. Ist ihr bekannt, wie viele der Teilnehmer beruflich beziehungsweise privat an der besagten Veranstaltung teilgenommen haben? Nach Auskunft des Veranstalters wurde die Fachtagung von ca. 140 Personen besucht . Eine Unterscheidung zwischen privater und beruflicher Teilnahme kann nicht getroffen werden. 5. Welche Thesen, Fragen und Forderungen wurden im Rahmen der Workshops formuliert? Nach Auskunft des Veranstalters wurden keine formuliert. 6. Welche Kosten entstanden im Einzelnen durch die Veranstaltung? Über die tatsächlich entstandenen Kosten liegen noch keine Informationen vor. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises endet am 1. April 2018. 7. Durch welche Stellen wurden hierbei welche Kosten getragen (bei Landesmitteln mit Angabe der jeweiligen Haushaltstitel, aus denen die Gelder entnommen wurden)? Veranschlagt wurden insgesamt 8.500 € für die Veranstaltung, darunter aus dem Budget der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Mannheim 1.200 € und durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Kap. 0921 Zuschüsse Chancengleichheit 2.500 €. Außerdem 1.800 € durch die Landeszentrale für politische Bildung und 500 € durch den Landesfrauenrat. Weitere 2.500 € sollen durch Spenden erwirkt werden. 8. Welche ähnlichen Veranstaltungen sind unter Beteiligung oder mit Unterstützung der Landesregierung im Jahr 2017 durchgeführt worden oder noch geplant ? Die Durchführung ähnlicher Veranstaltungen von Gleichstellungsbeauftragten zu dem Dreiklang Demokratiefeindlichkeit, Antifeminismus und Geschlechterrollen unter Beteiligung der Landesregierung im Jahr 2017 sind der Landesregierung nicht bekannt. Ebenso hat sie keine Kenntnisse über derartige geplante Veranstaltungen . 9. Welche Veranstaltungen zu linkem Populismus und solchem, welcher von den Altparteien ausgeht, sind ihr für das Jahr 2017 bekannt oder sollen noch durchgeführt werden? Die Landesregierung engagiert sich gegen sämtliche Formen des Populismus, unabhängig von der politischen Grundausrichtung. Im Jahr 2017 wurden keine Veranstaltungen zu linkem Populismus unter Beteiligung oder mit Unterstützung der Landesregierung durchgeführt. Ebenso befinden sich keine Veranstaltungen zu dieser Thematik in Planung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2533 4 10. Welchen Vorgaben unterliegen die Gleichstellungsbeauftragten hinsichtlich der politischen Neutralität? Die Beauftragten für Chancengleichheit sind entweder Beamtinnen bzw. Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für diese Personen gelten besondere Treuepflichten. Nach dem Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 17. Dezember 1990 (GABI. 1991, S. 369) sind Bewerberinnen und Bewerber über die Pflicht zur Verfassungstreue zu belehren und zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung aufzufordern. Nach § 33 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) dienen Beamtinnen und Beamte dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Schließlich sind sie verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheit - lichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Die gleichen politischen Treuepflichten ergeben sich für Beschäftigte aus § 3 Absatz 1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. § 3 Absatz 1.1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V). Außerdem achten die Beauftragen für Chancengleichheit gem. § 20 Absatz 1 des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG) auf die Durch - führung und Einhaltung des ChancenG und unterstützen die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung. Nach § 18 Absatz 1 ChancenG sind sie in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Lucha Minister für Soziales und Integration