Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2534 17. 08. 2017 1Eingegangen: 17. 08. 2017 / Ausgegeben: 27. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie den Hallen- und Freibädern hinsichtlich des Ziels zu, die Schwimmfähigkeit − im Sinne des Bildungsplans − bei Kindern bis zum Ende der vierten Klasse sicherzustellen? 2. Bei welchem Anteil der Schüler konnte dieses Ziel in den vergangenen Jahren erreicht werden? 3. Ist sichergestellt, dass über alle Grundschulen im Landkreis Heidenheim ein Schwimmunterricht angeboten werden kann? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung im Landkreis Heidenheim nach Altersgruppen vor? 5. Welche Hallen- und Freibäder bestehen derzeit im Landkreis Heidenheim? 6. Welche Hallen- und Freibäder im Landkreis Heidenheim sind derzeit in welchem Umfang sanierungsbedürftig? 7. Hinsichtlich welcher Hallen- und Freibäder bestehen derzeit aus welchen Grün - den Überlegungen, die Einrichtungen künftig nicht mehr weiterzubetreiben? 8. Wie kann der etwaige Wegfall von Bademöglichkeiten hinsichtlich des Schwimm unterrichts kompensiert werden? 9. Unter welchen Umständen können Kommunen welche Zuschüsse für die Sanierung von Badestätten erhalten? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schwimmfähigkeit im Landkreis Heidenheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2534 2 10. Welche bestehenden und weiteren geplanten Maßnahmen seitens der Landesregierung sollen zur besseren Schwimmfähigkeit, insbesondere bei Kindern, beitragen? 08. 08. 2017 Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) bestätigte jüngst den bedenklichen Trend, dass immer weniger Kinder in Deutschland ausreichend zum Schwimmen befähigt seien. Es gilt darzulegen, wie sich die Situation im Landkreis Heidenheim darstellt und welche Maßnahmen getroffen werden, um das Ziel der flächendeckenden Schwimmfähigkeit zu erreichen. Hierbei muss auch der Zustand der bestehenden Hallen- und Freibäder berücksichtigt und die Möglichkeit zum Erhalt dieser dargestellt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. September 2017 Nr. 12-6860.0/1048/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie den Hallen- und Freibädern hinsichtlich des Ziels zu, die Schwimmfähigkeit − im Sinne des Bildungsplans − bei Kindern bis zum Ende der vierten Klasse sicherzustellen? Dem Schwimmunterricht wird an den baden-württembergischen Schulen ein hoher Stellenwert eingeräumt. Deshalb ist Schwimmen in den Bildungsplänen aller Schul - arten verpflichtend vorgeschrieben. Zum Ende der Grundschulzeit sollen Schülerinnen und Schüler eine Schwimmart sicher in der Gesamtkoordination von Arm-, Beinbewegung und Atmung ausführen können und Technikmerkmale weiterer Schwimmarten beherrschen. Der Zugang zu einem Schwimmbad ist Grundvoraussetzung für das Erreichen der Schwimmfähigkeit. 2. Bei welchem Anteil der Schüler konnte dieses Ziel in den vergangenen Jahren erreicht werden? 3. Ist sichergestellt, dass über alle Grundschulen im Landkreis Heidenheim ein Schwimmunterricht angeboten werden kann? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung im Landkreis Heidenheim nach Altersgruppen vor? Da keine verbindliche Definition der Schwimmfähigkeit vorliegt, werden hierzu – auch nicht im Rahmen der amtlichen Schulstatistik – keine statistischen Daten erhoben . Die in den Bildungsplänen der jeweiligen Schulart formulierten Kompetenzen sind verbindliche Lernzielvorgaben, die nach bestimmten Klassenstufen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2534 erreicht sein müssen. Wie viel Zeit die einzelne Schule im Rahmen der vorge - gebenen Kontingentstundentafel an den verschiedenen Klassenstufen für den Schwimmunterricht aufwendet, ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und dem darauf basierenden schuleigenen Curriculum. Trotz dieser Gestaltungsfreiräume müssen nach Ende der jeweiligen Klassenstufen die formulierten Standards erfüllt sein. Da die Erteilung herkömmlichen Sport- und Schwimmunterrichts im Bildungsplan verpflichtend vorgesehen ist, sind die Schulen verpflichtet, Schwimmunterricht zu erteilen. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Finanzausgleich (FAG) tragen die Schulträger die sächlichen Schulkosten. Hierzu gehören auch die Kosten für die Schwimmhallen sowie die Kosten etwa erforderlicher Fahrten zu auswärtigen bzw. entfernt liegenden Schwimmhallen anderer Schulen. Der jeweilige Schulträger ist – unabhängig von seiner Finanzkraft – verpflichtet , die in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen öffentlichen Schulen ausreichend mit Mitteln auszustatten, damit diese den von ihnen unterrichteten Schülerinnen und Schülern die vom jeweils gültigen Bildungsplan vorgegebenen Kompetenzen und Inhalte vermitteln können. 5. Welche Hallen- und Freibäder bestehen derzeit im Landkreis Heidenheim? Im Landkreis Heidenheim gibt es derzeit folgende Bäder: Die Lehrschwimmbecken stehen zu bestimmten Öffnungszeiten der Bevölkerung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es in der landkreiseigenen Pistoriusschule ein Therapiebecken , das in den Abendstunden den örtlichen Vereinen mit entsprechendem Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Hier läuft derzeit die Sanierung der Schwimmbadtechnik . Es handelt sich um kein öffentliches Bad. 6. Welche Hallen- und Freibäder im Landkreis Heidenheim sind derzeit in welchem Umfang sanierungsbedürftig? Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind die Bäder – abgesehen von dem Hallenbad der Gemeinde Nattheim – nicht umfangreich sanierungsbedürftig. Bei dem Hallenbad in Nattheim mit Außenbecken ist eine umfassende Sanierung der Technik geplant. Auch soll mit der Sanierung eine Steigerung der Attraktivität des Bades erzielt werden. Bei den anderen Bädern sind derzeit – abgesehen von laufenden Maßnahmen – keine Sanierungsarbeiten beabsichtigt. Es ist geplant, in naher Zukunft die Duschen des Lehrschwimmbeckens der Gemeinde Gerstetten zu erneuern . Im Waldfreibad Heidenheim konnten umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Juni 2017 abgeschlossen werden; die Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Heidenheim wurden bereits im Jahr 2016 abgeschlossen. 7. Hinsichtlich welcher Hallen- und Freibäder bestehen derzeit aus welchen Grün - den Überlegungen, die Einrichtungen künftig nicht mehr weiterzubetreiben? Es bestehen derzeit hinsichtlich keines Bades im Landkreis Heidenheim Überlegungen zur Schließung. 6WDGW *HPHLQGH +DOOHQEDG )UHLEDG /HKUVFKZLPPEHFNHQ +HUEUHFKWLQJHQ ± ± 1DWWKHLP ± PLW $X‰HQEHFNHQ ± ± *HUVWHWWHQ ± ± 6WHLQKHLP ± ± +HLGHQKHLP *LHQJHQ ± Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2534 4 8. Wie kann der etwaige Wegfall von Bademöglichkeiten hinsichtlich des Schwimm unterrichts kompensiert werden? Zu den Kapazitäten verfügbarer und notwendiger Lehrschwimmbecken liegen keine statischen Daten vor. Da Schwimmen in den Bildungsplänen aller Schul - arten und Klassenstufen als zu erwerbende Kompetenz enthalten ist, sind die Schulen verpflichtet, Schwimmunterricht zu erteilen. Die Schulträger müssen die dafür notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen oder Fahrten zu benachbarten Bädern organisieren. 9. Unter welchen Umständen können Kommunen welche Zuschüsse für die Sanierung von Badestätten erhalten? Grundsätzlich ist eine Förderung aus den Mitteln des Ausgleichstocks möglich, soweit die nach der VwV-Ausgleichstock formulierten Zuweisungsbedingungen erfüllt sind. Hiernach sollen die Mittel des Ausgleichstocks gezielt leistungsschwachen Gemeinden mit erheblichem Rückstand in der Ausstattung mit notwendigen kommunalen Einrichtungen zugutekommen. Nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes obliegt es dem Verteilungsausschuss des jeweiligen Regierungsbezirkes, über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen zu entscheiden . Weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus Mitteln des Landes bestehen über das Förderprogramm KLIMASCHUTZ PLUS des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Aus diesem Programm können auch Maßnahmen für kommunale Schwimmbäder gefördert werden. Darüber hinaus können nach den Kommunalrichtlinien des Bundesumweltministeriums ebenfalls kommunale Schwimm bäder, soweit es sich auch um Sportstätten handelt, gefördert werden. 10. Welche bestehenden und weiteren geplanten Maßnahmen seitens der Landesregierung sollen zur besseren Schwimmfähigkeit, insbesondere bei Kindern, beitragen? Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden vom Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik (LIS) in Kooperation mit dem Institut für Sport- und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg verstärkt zweitägige Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema „Hinführung zur Schwimmfähigkeit nach der Schwimmfix -Methode“ angeboten. Dadurch werden den teilnehmenden Grundschullehrkräften zusätzliche Kompetenzen vermittelt, um Nichtschwimmer gezielt schwimm - fähig zu machen. Bisher wurden 175 Lehrkräfte an Grundschulen fortgebildet. Um die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, zu gewährleisten , werden beim LIS regelmäßig zweitägige Veranstaltungen durchgeführt . Jährlich werden bedarfsgerecht rd. 200 Lehrkräfte fortgebildet. Weitere rd. 800 Lehrkräfte werden jährlich im Rahmen der regionalen Fortbildung durch die Staatlichen Schulämter und die Regierungspräsidien zur Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht ausgebildet. Hierfür wurden durch das LIS Fortbildner qualifiziert . Darüber hinaus bieten auch außerschulische Partner, wie beispielsweise die DLRG, Fortbildungen zum Thema „Rettungsfähigkeit“ an. Zur „Schwimmfix-Methode“ werden für Lehrkräfte aller Schularten ebenfalls zweitägige Fortbildungsveranstaltungen durch das LIS angeboten. Derzeit werden jährlich rd. 100 Lehrkräfte geschult. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport