Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2537 18. 08. 2017 1Eingegangen: 18. 08. 2017 / Ausgegeben: 28. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwiefern und warum hat die Zuschnittsänderung in Anbetracht dessen, dass die Zahl der Polizeireviere gleich bleibt und nur der Zuschnitt weniger Polizeipräsidien verändert wird, mit der Schaffung eines weiteren Präsidiums – worin Führungsaufgaben angesiedelt sind − Auswirkungen auf den Personalbestand der Polizeireviere? 2. Beschränken sich Auswirkungen auf den Personalbestand der Polizeireviere auf den Bereich des neuen Präsidiums Pforzheim, indem leitende Beamte der Reviere auf Führungspositionen im neuen Präsidium berufen werden? 3. Welche Auswirkungen haben die Zuschnittsänderungen auf den Personalbestand der davon betroffenen Reviere? 4. Warum reichen 1.482 (summiert 2018) bzw. 2.602 (summiert 2019) ausgebildete Polizisten – diese Zahl ergibt sich vor dem Hintergrund der 30-monatigen Polizistenausbildung (mittlerer Dienst) und der Tatsache, dass 2014 681 Anwärter eingestellt wurden, 2015 801 Anwärter eingestellt wurden und 2016 1.120 Anwärter eingestellt wurden – die in die Reviere nachrücken werden, nicht aus, um die Korrektur – von der relativ wenige Präsidien betroffen sind − schon 2018 oder 2019 umzusetzen? Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg, Klaus Dürr und Dr. Jörg Meuthen AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Zeitliche Umsetzung der Polizeireform Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2537 2 5. Sollten in der unter Frage 4 angestellten Berechnung Anwärter des gehobenen Polizeidienstes mit einer Ausbildungsdauer von 45 Monaten beinhaltet sein, wie viele neu ausgebildete und einsatzbereite Polizisten stünden 2018 und 2019 zur Verfügung? 17. 08. 2017 Berg, Dürr, Dr. Meuthen AfD B e g r ü n d u n g Vor Kurzem beschloss die Regierungskoalition die Umsetzung der Korrekturen der Polizeireform, deren wichtigste Korrektur die Aufstockung auf 13 Polizeipräsidien darstellt – Ravensburg und Pforzheim sollen ein weiteres Präsidium erhalten , Tuttlingen fällt weg. Wie der Presse verschiedentlich zu entnehmen war, soll diese Umsetzung aber erst zum Jahresbeginn 2020 vollzogen sein. Begründet wurde diese Verzögerung durch Herrn Ulrich Sckerl MdL damit, dass „… eine sofortige Umsetzung … die Polizei in den Revierdiensten der betroffenen Präsidien durch den notwendigen Personalabzug empfindlich schwächen“ würde. Erst 2020 würden genügend neu ausgebildete Polizeianwärter zur Verfügung stehen. Hier ist der Zusammenhang zwischen dem Personal der Reviere und der Neu - errichtung von Präsidien unklar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. September 2017 Nr. 3-112/101 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwiefern und warum hat die Zuschnittsänderung in Anbetracht dessen, dass die Zahl der Polizeireviere gleich bleibt und nur der Zuschnitt weniger Polizeipräsidien verändert wird, mit der Schaffung eines weiteren Präsidiums – worin Führungsaufgaben angesiedelt sind − Auswirkungen auf den Personalbestand der Polizeireviere? 2. Beschränken sich Auswirkungen auf den Personalbestand der Polizeireviere auf den Bereich des neuen Präsidiums Pforzheim, indem leitende Beamte der Reviere auf Führungspositionen im neuen Präsidium berufen werden? 3. Welche Auswirkungen haben die Zuschnittsänderungen auf den Personalbestand der davon betroffenen Reviere? Zu 1. bis 3.: Die Koalition von Grünen und CDU hat sich darauf verständigt, entlang der Empfehlungen des Projekts „Evaluation der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg “ (EvaPol) zum 1. Januar 2020 eine Erweiterung auf 13 regionale Polizeipräsidien umzusetzen. Diese Struktur entspricht unter Berücksichtigung von fachlichen , räumlichen und wirtschaftlichen Aspekten den Anforderungen an eine effiziente , bürgernahe und leistungsstarke Polizei in Stadt und Land. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2537 Am 25. Juli 2017 erfolgte dazu der entsprechende grundlegende Kabinettsbeschluss . Hierin hat der Ministerrat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (Innenministerium) beauftragt, bis spätestens April 2018 eine Konzeption zur Umsetzung sowie den Entwurf eines Evaluations-Umsetzungsgesetzes unter Berücksichtigung der in der Kabinettsvorlage dargestellten Eckpunkte vorzulegen. Die weiteren Empfehlungen und fachlichen Ergebnisse des Lenkungsausschusses unter der Leitung des bayerischen Landespolizeipräsidenten a. D. Kindler zur inneren Aufbauorganisation eines regionalen Polizeipräsidiums im Nordschwarzwald werden nun im nächsten Schritt im Rahmen eines Umsetzungsprojekts unter der Gesamtleitung von Herrn Polizeipräsident Ekkehard Falk vertieft geprüft und weiter ausgeplant. Die so erarbeiteten Ergebnisse werden spätestens im April 2018 dem Ministerrat vorgelegt. Die Planungen sind darauf ausgerichtet, dass die folgende Umsetzung einschließlich der Änderungen der räumlichen Zuschnitte der regionalen Polizeipräsidien nicht zu einer Schwächung der operativen polizeilichen Einheiten wie beispielsweise der Polizeireviere führen. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die in Frage 1. bis 3. thematisierten negativen Auswirkungen eintreten. Vielmehr sind die Organisationsoptimierungen ein Baustein, um die operative Leistungsfähigkeit der Polizei Baden-Württemberg weiter zu stärken. Dies wird durch das für diese Legislaturperiode vorgesehene 1.500er-Programm sowie die für die Jahre 2018 und 2019 weiter deutlich erhöhten Einstellungszahlen in den Polizeivollzugsdienst noch zusätzlich untermauert. Hinzu kommen die laufende und vorgesehene Stärkung des Vollzugsdienstes durch freiwillige Verlängerungen der Lebensarbeitszeit von Polizeivollzugsbeamten und die Schaffung neuer zusätzlicher Stellen im Nichtvollzugsbereich. 4. Warum reichen 1.482 (summiert 2018) bzw. 2.602 (summiert 2019) ausgebildete Polizisten – diese Zahl ergibt sich vor dem Hintergrund der 30-monatigen Polizistenausbildung (mittlerer Dienst) und der Tatsache, dass 2014 681 Anwärter eingestellt wurden, 2015 801 Anwärter eingestellt wurden und 2016 1.120 Anwärter eingestellt wurden – die in die Reviere nachrücken werden, nicht aus, um die Korrektur – von der relativ wenige Präsidien betroffen sind − schon 2018 oder 2019 umzusetzen? 5. Sollten in der unter Frage 4 angestellten Berechnung Anwärter des gehobenen Polizeidienstes mit einer Ausbildungsdauer von 45 Monaten beinhaltet sein, wie viele neu ausgebildete und einsatzbereite Polizisten stünden 2018 und 2019 zur Verfügung? Zu 4. und 5.: Seit 1993 wird in jedem Einstellungsjahrgang ein unterschiedlicher Anteil an Polizeikommissarsanwärterinnen und -anwärtern sowie Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärtern eingestellt. Unter Berücksichtigung von Abbrechern während der Ausbildung und die Prüfungen nicht bestehenden Anwärterinnen und Anwärtern werden 2018 voraussichtlich ca. 790 Polizeianwärterinnen und -anwärter und 2019 voraussichtlich ca. 960 die Ausbildung beenden und für den Polizeivollzugsdienst zur Verfügung stehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration