Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2539 17. 08. 2017 1Eingegangen: 17. 08. 2017 / Ausgegeben: 20. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche sogenannte „selbstverwaltete autonome“ linke Zentren sind ihr in Baden -Württemberg bekannt? 2. Unterliegen diese Zentren aufgrund ihrer wirtschaftlichen Betätigung der Steuerpflicht ? 3. Sind einzelne oder alle diese Zentren – ähnlich wie die „Rote Flora“ in Hamburg – dafür bekannt, seit Entstehung keine Steuern bezahlt zu haben? 4. Welche Zentren haben in welcher Form bereits Abgaben oder Steuern bezahlt? 17. 08. 2017 Rottmann AfD Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Steuerehrlichkeit linksautonomer Zentren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2539 2 B e g r ü n d u n g In der „Welt online“ vom 3. August 2017 geht aus dem Artikel „Autonome fürchten Steuerrazzia in der Roten Flora“ hervor, dass das genannte linksautonome Zentrum offenbar seit 28 Jahren keine Steuern bezahlt, die aus Einnahmen aus Veranstaltungen, Konzerten, Partys und anderen Bewirtungen anfallen. Laut diesem Artikel seien die Betroffenen angeblich derzeit dabei, jegliche Nachweise verschwinden zu lassen. Eine Razzia der Steuerfahndung soll bevorstehen. Dieser Artikel bietet Anlass, den entsprechenden Sachverhalt für die in Baden- Württemberg ansässigen linksautonomen Zentren zu hinterfragen. Aus den Internetauftritten des „JUZ Friedrich Dürr“ in Mannheim, des „Linken Zentrums Lilo Herrmann“ in Stuttgart und des „Linken Zentrums Mathilde Müller “ in Villingen-Schwennigen gehen ähnliche Sachverhalte hervor: „Selbstverwaltet “ und Ort von Partys, Veranstaltungen und Konzerten. Andernorts gibt es noch mehr derartige „selbstverwaltete“ Zentren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. September 2017 Nr. 3-S0170/73 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche sogenannte „selbstverwaltete autonome“ linke Zentren sind ihr in Baden -Württemberg bekannt? Zu 1.: In Baden-Württemberg gibt es mehrere Einrichtungen auf kommunaler Ebene, die als linksorientierte „selbstverwaltete autonome“ Zentren bezeichnet werden können . Dazu zählt der „Kulturtreff in Selbstverwaltung“ (KTS) in Freiburg im Breisgau. Auch das „Jugendzentrum in Selbstverwaltung ,Friedrich Dürr‘“ (JUZ) in Mannheim, in Stuttgart das „Linke Zentrum Lilo Herrmann“ und in Villingen- Schwenningen das „Linke Zentrum Mathilde Müller“ können in diesem Zusammenhang genannt werden. 2. Unterliegen diese Zentren aufgrund ihrer wirtschaftlichen Betätigung der Steuerpflicht ? 3. Sind einzelne oder alle diese Zentren – ähnlich wie die „Rote Flora“ in Hamburg – dafür bekannt, seit Entstehung keine Steuern bezahlt zu haben? 4. Welche Zentren haben in welcher Form bereits Abgaben oder Steuern bezahlt? Zu 2. bis 4.: Eine Beantwortung der Fragen 2 bis 4 ist aufgrund des Steuergeheimnisses gem. § 30 Abgabenordnung (AO) nicht möglich. Das Steuergeheimnis erstreckt sich auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person. Grundsätzlich unterliegen natürliche und juristische Personen sowie die Gesellschafter von Personengesellschaften mit ihren Einkünften und Umsätzen der Besteuerung . Dies gilt auch für gemeinnützige Einrichtungen, soweit diese wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten (§ 64 AO). Kulturelle Veranstaltungen und Einrichtungen der Jugendpflege können steuerbegünstigte Zweckbetriebe i. S. der §§ 65 ff AO sein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2539 Über die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit wird durch das Finanzamt in rechtsverbindlicher Form für den einzelnen Steuerabschnitt (Kalenderjahr) durch Erteilung eines Steuerbescheids oder eines Freistellungsbescheids entschieden. Die Finanzämter überprüfen in gewissen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit satzungsmäßig und tatsächlich weiterhin erfüllt sind. Zu diesem Zweck werden den gemeinnützigen Einrichtungen, soweit sie nicht bereits der laufenden Umsatzbesteuerung unterliegen, etwa alle drei Jahre Steuererklä - rungsformulare zugesandt. In Vertretung Dr. Splett Staatssekretärin