Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2540 17. 08. 2017 1Eingegangen: 17. 08. 2017 / Ausgegeben: 28. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden in der Drucksache 16/514 bei der Frage nach den Gesamt - kosten (Frage 7) nur die Kosten der Auslagen der Mitglieder aufgeführt? 2. Wo befindet sich die Geschäftsstelle der Härtefallkommission (HFK)? 3. Fallen für die Geschäftsstelle der HFK Ausgaben – und ggf. in welcher Höhe − wie Miete, Gebäudeunterhaltung oder ähnliche Raumkosten und Reisekosten an? 4. Wie viele Beamte oder sonstige Beschäftigte des Innenministeriums oder anderer Ministerien arbeiten aktuell in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitszeit für die Geschäftsstelle oder der Geschäftsstelle zu, nachdem laut Geschäfts - bericht kürzlich zwei „weitere“ Beschäftigte zugewiesen wurden? 5. In welcher Höhe entstehen pro Jahr (seit 2015) Personalkosten für den Betrieb der Geschäftsstelle durch die feste Anstellung bei der Geschäftsstelle selbst oder durch „Ausleihe“ von Mitarbeitern der Ministerien? 6. Unter welchem Haushaltstitel sind die Sachausgaben der Geschäftsstelle ein - schließlich der Aufwandsentschädigungen aufgeführt? 7. Unter welcher Haushaltsstelle und in welchem Personalplan sind die Beschäftigten bzw. deren Kosten aufgeführt, die für die Geschäftsstelle arbeiten oder ihr zuarbeiten? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten der Härtefallkommission Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2540 2 8. Nach Vorstehendem, wie hoch waren 2015 und 2016 die Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtung „Härtefallkommission“ einschließlich der Geschäftsstellenkosten ? 17. 08. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g Nach dem elften Tätigkeitsbericht der Kommission für das Jahr 2016 sind einige Fragen insbesondere der Finanzierung und der Etatisierung offen, die mit der Kleinen Anfrage geklärt werden sollen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. September 2017 Nr. 7-0141.5/16/2540 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden in der Drucksache 16/514 bei der Frage nach den Gesamt - kosten (Frage 7) nur die Kosten der Auslagen der Mitglieder aufgeführt? Zu 1.: Die Härtefallkommission (HFK) ist nach der rechtlichen Konzeption von der Geschäftsstelle der HFK getrennt zu betrachten. Vor diesem Hintergrund hat sich die Antwort auf die Frage 7 in der Drucksache 16/514 entsprechend der Fragestellung auf die HFK beschränkt. 2. Wo befindet sich die Geschäftsstelle der Härtefallkommission (HFK)? 3. Fallen für die Geschäftsstelle der HFK Ausgaben – und ggf. in welcher Höhe − wie Miete, Gebäudeunterhaltung oder ähnliche Raumkosten und Reisekosten an? Zu 2. und 3.: Die Geschäftsstelle der HFK ist Teil des Innenministeriums. Die für die Geschäftsstelle tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Räumlichkeiten des Innenministeriums untergebracht, allerdings in einem Gebäude (Außenstelle Königstraße 44), für dessen Nutzung gemäß VwV Liegenschaften das Wissenschaftsministerium federführend zuständig ist. Eine Aufteilung der Raumkosten auf die Geschäftsstelle der HFK ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die Reisekosten betragen jährlich rund 300 Euro. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2540 4. Wie viele Beamte oder sonstige Beschäftigte des Innenministeriums oder anderer Ministerien arbeiten aktuell in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitszeit für die Geschäftsstelle oder der Geschäftsstelle zu, nachdem laut Geschäftsbericht kürzlich zwei „weitere“ Beschäftigte zugewiesen wurden? Zu 4.: In der Geschäftsstelle der HFK arbeiten derzeit sechs Mitarbeiter, die zum Teil noch andere Aufgaben wahrnehmen. Der Umfang entspricht einem Anteil von rund 3,8 Stellen. 5. In welcher Höhe entstehen pro Jahr (seit 2015) Personalkosten für den Betrieb der Geschäftsstelle durch die feste Anstellung bei der Geschäftsstelle selbst oder durch „Ausleihe“ von Mitarbeitern der Ministerien? Zu 5.: Ausweislich der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes betrugen die Personalkosten im Jahr 2015 rund 92.000 Euro; im Jahr 2016 betrugen die Personal - kosten rund 135.000 Euro. Die Personalkosten für die Geschäftsstelle der HFK betrugen im Zeitraum zwischen Januar 2017 und Juli 2017 insgesamt rund 181.000 Euro. 6. Unter welchem Haushaltstitel sind die Sachausgaben der Geschäftsstelle ein - schließlich der Aufwandsentschädigungen aufgeführt? Zu 6.: Die Sachmittel der Geschäftsstelle der HFK sind in Kapitel 0301 Titel 526 22 veranschlagt . 7. Unter welcher Haushaltsstelle und in welchem Personalplan sind die Beschäftigten bzw. deren Kosten aufgeführt, die für die Geschäftsstelle arbeiten oder ihr zuarbeiten? Zu 7.: Die Mittel für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der HFK sind in Kapitel 0301 Titel 422 01 (Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamte), Kapitel 0301 Titel 422 02 (Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete Beamtinnen und Beamte) und in Kapitel 0301 Titel 428 01 (Entgelt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) veranschlagt. 8. Nach Vorstehendem, wie hoch waren 2015 und 2016 die Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtung „Härtefallkommission“ einschließlich der Geschäftsstellenkosten ? Zu 8.: Ausweislich der Kosten- und Leistungsrechnung des Landes betrugen die Gesamtkosten für die HFK, einschließlich der Gesamtkosten für die Geschäftsstelle, im Jahr 2015 rund 240.000 Euro; im Jahr 2016 beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 238.000 Euro. In den Gesamtkosten sind neben den Personalkosten die Sachkosten (z. B. Reisekosten) und die Umlagen (d. h. Kosten der Querschnitts - leistungen, die für Adressaten innerhalb der Verwaltung erbracht werden) ent - halten. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration