Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2548 18. 08. 2017 1Eingegangen: 18. 08. 2017 / Ausgegeben: 22. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge sind mit welchem Inhalt in Baden-Württemberg für Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gestellt worden? 2. Wie viele dieser Anträge wurden vom Sozialministerium bewilligt? 3. Wie viel Geld aus dem Krankenhausstrukturfonds wurde für Baden-Württemberg bewilligt? 4. Wird sich Baden-Württemberg am Nachverteilungsverfahren des Krankenhausstrukturfonds beteiligen? 5. Gibt es eine „Reserve-Liste“ für bisher nicht berücksichtigte Vorhaben? 6. Falls es eine „Reserve-Liste“ gibt, welche Vorhaben stehen auf dieser Liste? 7. Wird das Land Baden-Württemberg die nötigen Mittel zur Kofinanzierung für weitere Projekte im Zuge des Nachverteilungsverfahrens des Krankenhausstrukturfonds zusätzlich zur Verfügung stellen? 18. 08. 2017 Hinderer SPD Kleine Anfrage des Abg. Rainer Hinderer SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Nachverteilungsverfahren des Krankenhausstrukturfonds Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2548 2 B e g r ü n d u n g Der Krankenhausstrukturfonds umfasst insgesamt 500 Millionen Euro. Für die restlichen Mittel des Fonds hat das Bundesversicherungsamt ein Nachverteilungsverfahren eingeleitet. Alle Länder können unabhängig vom Königsteiner Schlüssel Anträge auf Förderung von geeigneten Vorhaben stellen, sofern sich das Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, in Erfahrung zu bringen, ob sich das Land mit Anträgen um weitere Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds bemüht und die nötige Kofinanzierung bereitstellt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. September 2017 Nr. 52-0141.5/16/2548 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Anträge sind mit welchem Inhalt in Baden-Württemberg für Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds gestellt worden? Auf Grundlage der 25 in Baden-Württemberg eingegangen Projektskizzen wurden Abstimmungsgespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie unter Beteiligung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft mit dem Ziel geführt, für das Land Baden-Württemberg Projekte auszuwählen, die zukunftsfähige Strukturen schaffen. Acht dieser Projektskizzen mündeten in einen Antrag des Trägers zum Krankenhausstrukturfonds. Diese Vorhaben wurden im Ministerrat am 4. April 2017 als Projekte für den Krankenhausstrukturfonds beschlossen (siehe Pressemitteilung Nr. 42/2017 des Staatsministeriums vom 4. April 2017): Krankenhaus/Vorhaben: Sana Kliniken Landkreis Biberach – Neubau Sana Kliniken Biberach, Rückbau der Betriebsstelle Laupheim und der Betriebsstelle Riedlingen Hohenloher Krankenhaus – Schließung der Betriebsstelle Künzelsau, Neubau Klinik Öhringen, Umbau zum Medizinzentrum Künzelsau SLK Kliniken, Standort Brackenheim – Verlagerung der stationären Versorgung an den Standort Heilbronn Am Gesundbrunnen, Neubau Gesundheitszentrum Brackenheim SLK Kliniken, Standort Möckmühl – Verlagerung der stationären Versorgung an den Standort Bad Friedrichshall am Plattenwald, Umbau Ärztehaus Möckmühl Klinikum Mittelbaden Baden-Baden – Schließung Standort Annaberg, Schlie ßung Geburtshilfe Bühl, Konzentration der stationären Versorgung, Nachnutzungen Klinikum Mittelbaden Rastatt – Schließung der Chirurgie am Standort Forbach, Zusammenführung zweier Schlaganfalleinheiten am Standort Rastatt, Nachnutzungen und Änderungen der Logistik Alternativprojekte: Kliniken des Landkreises Lörrach – Zentralisierung der Kliniken des Landkreises Lörrach mit dem St. Elisabethen-Krankenhaus und unter Schließung der Standorte Rheinfelden und Schopfheim, Nachnutzungen Kreisklinikum Calw-Nagold – Neuordnung der Krankenhausstruktur 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2548 2. Wie viele dieser Anträge wurden vom Sozialministerium bewilligt? 3. Wie viel Geld aus dem Krankenhausstrukturfonds wurde für Baden-Württemberg bewilligt? Die Anträge des Landes Baden-Württemberg werden derzeit vom Bundesversicherungsamt geprüft. Da eine Entscheidung noch aussteht, wurden seitens des Ministeriums für Soziales und Integration noch keine Anträge bewilligt. Die im ersten Schritt beantragte Gesamtantragssumme beim Bundesversicherungsamt entspricht dem auf das Land Baden-Württemberg entfallenden Anteil an Fördermitteln gemäß § 3 Abs. 1 und 2 KHSFV. Damit können vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfung durch das Bundesversicherungsamt voraussichtlich alle zur Verfügung stehenden Bundesmittel abgerufen werden. 4. Wird sich Baden-Württemberg am Nachverteilungsverfahren des Krankenhausstrukturfonds beteiligen? Baden-Württemberg hat im Nachverteilungsverfahren bereits einen Antrag für das Alternativprojekt der Kliniken des Landkreises Lörrach beim Bundesversicherungsamt gestellt. 5. Gibt es eine „Reserve-Liste“ für bisher nicht berücksichtigte Vorhaben? 6. Falls es eine „Reserve-Liste“ gibt, welche Vorhaben stehen auf dieser Liste? Der Kabinettsbeschluss vom 4. April 2017 enthält zwei Alternativvorhaben. Bei den Alternativvorhaben handelt es sich um die Projekte der Kliniken des Landkreises Lörrach und des Kreisklinikums Calw-Nagold. 7. Wird das Land Baden-Württemberg die nötigen Mittel zur Kofinanzierung für weitere Projekte im Zuge des Nachverteilungsverfahrens des Krankenhausstrukturfonds zusätzlich zur Verfügung stellen? Das Land Baden-Württemberg wird die Mittel zur Ko-Finanzierung des im Nachverteilungsverfahren beantragten Projektes zur Verfügung stellen. Lucha Minister für Soziales und Integration