Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2552 18. 08. 2017 1Eingegangen: 18. 08. 2017 / Ausgegeben: 27. 09. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die drei Musikgymnasien in Stuttgart, Karlsruhe und Trossingen nach Auffassung der Landesregierung seit ihrem Bestehen entwickelt unter Angabe, welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht? 2. Wie bewertet sie insbesondere die Zusammenarbeit mit den örtlichen Musikhochschulen ? 3. Teilt sie die Auffassung, dass die Musikgymnasien in Baden-Württemberg eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den Gymnasien mit Musikprofil bilden, um die zahlreichen musikalischen Talente im Lande noch stärker zu fördern? 4. Teilt sie die Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Musikgymnasien ein wichtiges bildungspolitisches Ziel darstellt? 5. Falls ja, welche Pläne verfolgt sie zur Einrichtung zusätzlicher Musikgymna - sien? 6. Welche Gymnasien in Baden-Württemberg haben neben den drei bestehenden Musikgymnasien Anträge zur Genehmigung eines Musikgymnasiums gestellt? 7. Wie wurden diese Anträge vonseiten des Kultusministeriums mit welcher Begründung beschieden? 8. Welche Schlussfolgerung zieht sie aus den bisherigen Erfahrungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Musikgymnasien? Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zukunft der Musikgymnasien in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2552 2 9. Aus welchen Gründen wurde die Konzeption des Moll-Gymnasiums in Mannheim zur Einrichtung eines Musikgymnasiums abgelehnt? 10. Welche Maßnahmen müssten aus ihrer Sicht vonseiten des Gymnasiums ergriffen werden, damit der Errichtung eines Musikgymnasiums am Moll-Gymnasium stattgegeben wird? 18. 08. 2017 Walter GRÜNE B e g r ü n d u n g Bisher wurden in Baden-Württemberg drei Musikgymnasien eingerichtet (Stuttgart , Karlsruhe und Trossingen). Dies war ein wichtiger Anfang, um die Förderung insbesondere von musikalischen Spitzentalenten in Baden-Württemberg bereits in der Schulzeit auf professionellere Beine zu stellen. Da sich Baden-Württemberg als „Musikland“ definiert und sich dies auch an den sehr vielen Auszeichnungen beim Wettbewerb „Jugend musiziert“ zeigt, ist es notwendig, weiteren Gymnasien den Status eines Musikgymnasiums zu geben. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. September 2017 Nr. 54-6411.50/364/ beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die drei Musikgymnasien in Stuttgart, Karlsruhe und Trossingen nach Auffassung der Landesregierung seit ihrem Bestehen entwickelt unter Angabe, welche Schlussfolgerungen sie daraus zieht? 3. Teilt sie die Auffassung, dass die Musikgymnasien in Baden-Württemberg eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den Gymnasien mit Musikprofil bilden, um die zahlreichen musikalischen Talente im Lande noch stärker zu fördern? 4. Teilt sie die Auffassung, dass die Einrichtung weiterer Musikgymnasien ein wichtiges bildungspolitisches Ziel darstellt? 5. Falls ja, welche Pläne verfolgt sie zur Einrichtung zusätzlicher Musikgymna - sien? 8. Welche Schlussfolgerung zieht sie aus den bisherigen Erfahrungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Musikgymnasien? Zum Schuljahr 2013/2014 wurden am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium Stuttgart und am Helmholtz-Gymnasium Karlsruhe zwei Standorte eines Musikgymnasiums für Kinder und Jugendliche, die musikalische Hochleistungen erbringen, eingerichtet . Beide Gymnasien kooperieren mit der jeweiligen Musikhochschule und der Musikschule vor Ort. Zum Schuljahr 2015/2016 kam das Gymnasium Trossingen in Kooperation mit der Musikhochschule Trossingen als dritter Standort hinzu. Während in Stuttgart am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium für das Musikgymnasium zusätzlich zum bestehenden Musikprofil ein dritter Zug eingerichtet 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2552 wurde, sind in Karlsruhe und Trossingen die Schülerinnen und Schüler des Musikgymnasiums in bestehende Musikprofilklassen integriert. Schülerzahlen im Schuljahr 2016/2017: Stuttgart: 68 Karlsruhe: 42 Trossingen: 7 Grundsätzlich sind Musikgymnasien eine sinnvolle und aus Sicht der Spitzenförderung wichtige Ergänzung zu den Gymnasien mit Musikprofil. Sollte neben den drei bestehenden Musikgymnasien Stuttgart, Karlsruhe und Trossingen ein viertes Musikgymnasium in Baden-Württemberg anvisiert werden, wäre vor dem Hintergrund des tatsächlichen Bedarfs im Sinne eines landesweiten Konzepts eine ausgewogene geographische Verteilung dieser besonderen Angebote in Baden-Württemberg anzustreben. Darüber hinaus werden musikalische Begabungen in Baden-Württemberg auch an den Gymnasien mit Musikprofil gefördert. Mit rund 60 Einrichtungen dieser Art ist Baden-Württemberg in diesem Bereich Spitzenreiter in Deutschland. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, an Gemeinschaftsschulen ein Musikprofil einzurichten . Insofern gilt es, vor der Einrichtung eines weiteren Standorts des Musikgymnasiums nicht nur die Ressourcenlage, sondern auch die verschiedenen, bereits bestehenden Angebote zur Förderung musikalischer Talente insgesamt zu berücksichtigen . 2. Wie bewertet sie insbesondere die Zusammenarbeit mit den örtlichen Musikhochschulen ? Das Besondere am Musikgymnasium ist die enge Verzahnung von schulischem Unterricht und musikalischer Exzellenzförderung durch die jeweilige Musikhochschule . Daher ist die Zusammenarbeit wichtig. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Mit dem Abschluss des Musikgymna - siums können bereits Module eines Bachelors Musik abgelegt werden. 6. Welche Gymnasien in Baden-Württemberg haben neben den drei bestehenden Musikgymnasien Anträge zur Genehmigung eines Musikgymnasiums gestellt? 7. Wie wurden diese Anträge vonseiten des Kultusministeriums mit welcher Begründung beschieden? 9. Aus welchen Gründen wurde die Konzeption des Moll-Gymnasiums in Mannheim zur Einrichtung eines Musikgymnasiums abgelehnt? 10. Welche Maßnahmen müssten aus ihrer Sicht vonseiten des Gymnasiums ergriffen werden, damit der Errichtung eines Musikgymnasiums am Moll-Gymnasium stattgegeben wird? Dem Kultusministerium liegt ein Antrag des Moll-Gymnasiums Mannheim vor. Wie bereits dargestellt, kann die Einrichtung eines weiteren Standorts des Musikgymnasiums Baden-Württemberg nicht isoliert, sondern nur im Rahmen eines landesweiten Gesamtkonzepts betrachtet werden. Gegen die zusätzliche Einrichtung eines Musikgymnasiums in Mannheim spricht – neben der Nähe und Erreichbarkeit des Musikgymnasiums Karlsruhe – aktuell auch haushalterische Gründe im Kontext der Unterrichtsversorgung im Land. Darüber hinaus, müssen in eine Bewertung auch die bereits bestehenden Angebote zur musikalischen Begabungsförderung einbezogen werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport