Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2558 22. 08. 2017 1Eingegangen: 22. 08. 2017 / Ausgegeben: 04. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Lücken (aufgeschlüsselt in Kilometer und Streckenabschnitte ) gibt es aktuell im Radwegenetz, welches in der Verantwortung des Landes liegt, im Bereich des Landkreises Schwäbisch Hall? 2. Mit welcher inhaltlichen Netzkonzeption beabsichtigt sie bis zu welchem Zeitraum die oben genannten Lücken zu schließen? 3. Welche Lücken bestehen darüber hinaus im Gesamtradwegenetz der Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall? 4. Auf welche Summe belaufen sich (aufgeschlüsselt nach Jahren) seit 2011 die seitens des Landes für die Finanzierung der Radwegeinfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall eingesetzten finanziellen Mittel? 5. Mit welcher Summe plant sie den Landkreis bis zum Ende der Legislaturperiode hinsichtlich einer nachhaltigen Verstetigung und Verbesserung der Radwege - infrastruktur, beispielsweise durch Maßnahmepläne und sonstige Bauprogramme , zu fördern? 6. Wie hat sich die Anzahl von Verkehrsunfällen unter/mit Beteiligung von Radfahrern (bis hin zur Todesfolge) auf den Radwegen und Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Radwegenetz im Landkreis Schwäbisch Hall − Zukunftsperspektiven für den Radtourismus vor Ort Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2558 2 7. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit den bis dato nicht vorhandenen Querungs - hilfen entlang der L 1055 im Bereich der Gemarkungen von Schwäbisch Hall und Michelbach an der Bilz zu rechnen? 14. 08. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. September 2017 Nr. 4-0141.5/280 beantwortet das Minis - terium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Lücken (aufgeschlüsselt in Kilometer und Streckenabschnitte ) gibt es aktuell im Radwegenetz, welches in der Verantwortung des Landes liegt, im Bereich des Landkreises Schwäbisch Hall? 2. Mit welcher inhaltlichen Netzkonzeption beabsichtigt sie bis zu welchem Zeitraum die oben genannten Lücken zu schließen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Für das Radwegenetz in der Verantwortung des Landes kann die Anzahl der Lücken aktuell weder landesweit noch für den Landkreis Schwäbisch Hall genannt werden, da noch keine abschließende Netzdefinition für Radwege an Landesstraßen erfolgt ist. Derzeit arbeitet die Landesregierung daran, die Ausstattung von Bundes- und Landesstraßen mit Radwegen in einer schlüssigen Netzkonzeption zu verbessern. Als baulastträgerübergreifendes Netz hat das Land in enger Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen das RadNETZ Baden-Württemberg definiert. Ziel ist ein flächendeckendes, durchgängiges Radverkehrsnetz, das landesweit über 700 Städte und Gemeinden mit alltagstauglichen Routen anbindet und einheitlich beschildert ist. Das RadNETZ verläuft auch entlang von Straßen in der Verantwortung des Landes. Allerdings deckt das RadNETZ nur einen kleinen Teil der Landesstraßen ab. Zur Herstellung des RadNETZ im Zielnetzzustand sind im Landkreis Schwäbisch Hall 402 Streckenmaßnahmen und 116 Punktmaßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen sind zu Maßnahmenblättern zusammengefasst, die den zuständigen Baulastträgern bereitgestellt wurden. Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Entscheidung der jeweiligen Baulastträger. Die Umsetzung des RadNETZ Baden- Württemberg ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Als realistisches Ziel zur landesweiten Umsetzung des Rad-NETZ wird die vollständige Realisierung des Startnetzes (Erfüllung sicherheitsrelevanter Mindest - kriterien auf Bestandsnetz) bis 2020 und des Zielnetzes (Radverkehrsführung gem. bundesweitem Stand der Technik) bis 2030 angesehen. 3. Welche Lücken bestehen darüber hinaus im Gesamtradwegenetz der Städte und Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall? Hierzu liegen dem Verkehrsministerium keine Informationen vor. Die Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden und Städten. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2558 4. Auf welche Summe belaufen sich (aufgeschlüsselt nach Jahren) seit 2011 die seitens des Landes für die Finanzierung der Radwegeinfrastruktur im Landkreis Schwäbisch Hall eingesetzten finanziellen Mittel? Folgende Mittel sind seitens des Landes für die Finanzierung der Radverkehrs - infrastruktur im Landkreis Schwäbisch-Hall seit 2011 bis zum 30. August 2017 eingesetzt worden: 5. Mit welcher Summe plant sie den Landkreis bis zum Ende der Legislaturperiode hinsichtlich einer nachhaltigen Verstetigung und Verbesserung der Radwegeinfrastruktur , beispielsweise durch Maßnahmepläne und sonstige Bauprogram - me, zu fördern? Aktuell sind im Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sowie in den Bauprogrammen für Radwege an Bundesund Landesstraßen bis zum Ende der Legislaturperiode Maßnahmen mit einem Anteil an Zuwendungen bzw. Finanzmitteln des Landes in Höhe von rd. 5,3 Mio. Euro enthalten. Ausgaben im Jahr 2017 bis zum 30. August 2017 sind dabei nicht enthalten. Es können weitere Maßnahmen bis zum Ende der Legislaturperiode hinzukommen (z. B. Programmfortschreibung LGVFG). 6. Wie hat sich die Anzahl von Verkehrsunfällen unter/mit Beteiligung von Radfahrern (bis hin zur Todesfolge) auf den Radwegen und Straßen im Landkreis Schwäbisch Hall im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt? Die Unfalllage lässt sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Darin abgebildet sind alle polizeilich registrierten Verkehrsunfälle, ausgenommen Kleinstunfälle1, der Jahre 2006 bis 2016, bei denen mindestens ein Fahrrad- oder Pedelecnutzer im Landkreis Schwäbisch Hall beteiligt war. Die hierbei aufgeführten Zahlen zu verletzten bzw. getöteten Personen (alle Verkehrsteilnehmer/-innen, nicht nur Radfahrer/-innen) lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die vorangegangenen Verkehrsbeteiligungen zu. -DKU LQ 0LR ¼ *(6$07 _____________________________________ 1 Kleinstunfälle sind Verkehrsunfälle, bei denen lediglich Sachschaden entstand und denen eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt. Bei diesen werden keine statistischen Daten erfasst. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2558 4 7. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit den bis dato nicht vorhandenen Querungs - hilfen entlang der L 1055 im Bereich der Gemarkungen von Schwäbisch Hall und Michelbach an der Bilz zu rechnen? Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) für die Radwegeplanung mit Querungshilfen in Rauhenbretzingen im Zuge der L 1055 kann erst im Winter 2017/2018 durchgeführt werden, nachdem die artenschutzrechtlichen Untersuchungen in den Landschaftspflegerischen Begleitplan eingearbeitet sind, sodass die Gesamtplanung voraussichtlich bis Sommer 2018 abgeschlossen werden kann. Vorbehaltlich eines erfolgreich abgeschlossenen Rechtsverfahrens, des Grund - erwerbs sowie der gesicherten Finanzierung könnte die Ausschreibung im Spätsommer 2018 erfolgen. Fertigstellung könnte Ende 2018/Anfang 2019 sein. Weitere Querungshilfen entlang der L 1055 auf Gemarkung Michelbach und Gemarkung Schwäbisch Hall (außerhalb der OD) sind seitens des Landes derzeit nicht geplant. Ob auf der Gemarkung Schwäbisch Hall innerhalb der OD (in Hessental , Steinbach und in Schwäbisch Hall) Querungshilfen im Zuge der L 1055 geplant sind, ist dem Land nicht bekannt. In diesem Straßenabschnitt ist die Stadt Baulastträgerin der Landesstraße. Hermann Minister für Verkehr