Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2561 23. 08. 2017 1Eingegangen: 23. 08. 2017 / Ausgegeben: 02. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe vor? 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen an? 3. Was unternimmt sie, um lokale Funklöcher, wie z. B. entlang der Residenzbahn oder um Neuhausen-Schellbronn, zu beheben? 4. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe bekannt? 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? 7. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunk im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2561 2 8. Welche Finanzmittel plant sie für Maßnahmen im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe ein? 9. Wie sieht die zeitliche Planung aus und bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt sein? 22. 08. 2017 Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Mobilfunk ist eine unverzichtbare Infrastruktur, nicht nur in Bezug auf Digitalisierung und Vernetzung, sondern auch für die Notfallversorgung. Insbesondere im ländlichen Raum weist er jedoch erhebliche Lücken auf. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. September 2017 Nr. 36-3400.1/738/2 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Dichte der flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe vor? Zu 1.: Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe ist für alle Mobilfunktechnologien (LTE, UMTS, GSM) auf den Netzabdeckungskarten der drei Mobilfunknetzbetreiber auf ihren Internetseiten dokumentiert. Der Rollout der Mobilfunktechnologie 5G wird in öffentlichen Netzen nicht vor dem Jahr 2020 erwartet. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau) • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung) Die Mobilfunknetzbetreiber bauen ihre Netze ständig aus und werden voraussichtlich bis zum Jahr 2020 ihre Ausbauverpflichtung, mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mobilen Breitbanddiensten zu versorgen, erfüllen . Dennoch werden sie auch in Zukunft nicht alle der vereinzelt vorhandenen Funklöcher schließen können, denn aus topografischen Gründen (Hügeligkeit, Berge, Bewaldung) ist der Bau einer Sendestation nicht überall wirtschaftlich möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2561 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen an? 3. Was unternimmt sie, um lokale Funklöcher, wie z. B. entlang der Residenzbahn oder um Neuhausen-Schellbronn, zu beheben? Zu 2. und 3.: Zur Beantwortung der Ziffern 2 und 3 wird auf die Antworten zu den Ziffern 6 und 7 verwiesen. 4. Welche Mobilfunkantennen-Standorte sind ihr im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe bekannt? Zu 4.: Die Mobilfunkantennen-Standorte im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe sind bekannt. In der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2.bundesnetzagentur.de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen. 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? Zu 5.: Zur Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Der überwiegende Teil der Standorte befindet sich auf privaten Liegenschaften, unter denen es einen hohen Anteil an privaten Gewerbeimmobilien gibt. Der Anteil von öffentlichen Liegenschaften schwankt stark von Kommune zu Kommune. Standorte außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind meistens freistehende Mastbauten. Aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur geht hervor, dass rund 70 Prozent der Mobilfunkstandorte von den Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden. An einem Standort können dabei bis zu sechs oder mehr Mobilfunkanlagen installiert sein. Die Informationen, welcher Mobilfunkstandort von welchem Netzbetreiber betrieben wird, liegen der Bundesnetzagentur vor, können aber nicht mitgeteilt werden, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt. 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem institutionalisierten Dialog zwischen ihr und den Mobilfunkanbietern im Januar 2017? Zu 6.: Neben den Frequenzkapazitäten sind für den Ausbau der Mobilfunknetze Stand - orte für die Funkbasisstationen die entscheidende Ressource. Das wichtigste Ergebnis des Dialogs mit den Mobilfunkunternehmen war daher die Zusage der Landesregierung, die Unternehmen aktiv bei der Suche nach geeigneten Stand - orten zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden die Unternehmen auch nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die für die Polizei errichteten BOS-Standorte zur Mitnutzung und geeignete Landesliegenschaften als Standorte für Mobilfunkbasisstationen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2561 4 7. Welche dieser Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung bereits in Angriff genommen? Zu 7.: An vielen Standorten des Landes wurden den Mobilfunkbetreibern bereits landeseigene Liegenschaften für Mobilfunkanlagen zur Verfügung gestellt. Der zuständige Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat hierfür Musterverträge entwickelt, die landesweit Grundlage für Vereinbarungen mit allen Mobilfunknetzbetreibern sind. Auch der Aufbau der Infrastruktur für den BOS- Funk der Polizei in den letzten Jahren mit über 700 BOS-Funkstationen erfolgte in enger Kooperation mit den Mobilfunknetzbetreibern, die bereits vielfach auch landeseigene BOS-Antennenmasten mitnutzen. Zur Unterstützung und Vereinfachung der Standortsuche auf geeigneten Liegenschaften des Landes hat die Landesregierung den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg zur Kenntnis gegeben. Bei der Suche nach Standorten für Mobilfunkbasisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob Landesliegenschaften für den Netzausbau zur Verfügung stehen. Seit dem Termin im Januar konnten mit den Mobilfunkunternehmen eine Reihe von offenen Fragen zum Ausbau einzelner Standorte geklärt werden. So konnten insbesondere in der Region Stuttgart wichtige Standorte ausgebaut werden. 8. Welche Finanzmittel plant sie für Maßnahmen im Enzkreis und im Landkreis Karlsruhe ein? 9. Wie sieht die zeitliche Planung aus und bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt sein? Zu 8. und 9.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 8 und 9 gemeinsam beantwortet . Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen . Darüber hinaus haben die Mobilfunkunternehmen mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica) bis zum Jahr 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicherstellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. Nach dem aktuellen Aus - baustand zu urteilen, kann man davon ausgehen, dass diese Zielmarken bis zum Jahr 2020 auch erreicht werden. Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur fördert die Landesregierung landesweit den Ausbau von Glasfasernetzen, die grundsätzlich auch für die Anbindung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat die Mobil funknetzbetreiber darauf hingewiesen, dass insbesondere im Zuge der Verlegung von Glasfaserleitungen für die Errichtung von Backbone-Netzen die kommunalen Gebietskörperschaften bereit sind, Mobilfunknetzbetreibern Mitnutzungs - möglichkeiten einzuräumen, um auf diese Weise die Mobilfunkabdeckung zu verbessern . Darüber hinaus sind neben der Breitbandinfrastrukturförderung des Landes keine weiteren landkreisspezifischen Maßnahmen geplant. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau