Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2568 24. 08. 2017 1Eingegangen: 24. 08. 2017 / Ausgegeben: 04. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Alleinerziehenden in Baden-Württemberg sowie im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt (tabellarische Darstellung mit Angabe der Kinderzahl)? 2. Wie hat sich die Zahl der Kita-Plätze in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt, die von Kindern von Allein - erziehenden genutzt werden (tabellarische Darstellung)? 3. Wie hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt, die von Allein - erziehenden und ihren Kindern genutzt werden (tabellarische Darstellung)? 4. Wie bewertet sie die soziale Situation und das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54? 5. Wie ist die Beschäftigungssituation von Alleinerziehenden in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 (Teilzeit, Vollzeit, Ausbildung, Teilzeitausbildung, Studium)? 6. Welche Leistungen gewährt das Land an wie viele Alleinerziehende (Beratungsangebote , Transferzahlungen, Zuschüsse für Träger von Angeboten, etc.) in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Situation der Alleinerziehenden im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2568 2 7. Welche Maßnahmen für Alleinerziehende finanziert das Land mit Mitteln des Bundes in Baden-Württemberg? 23. 08. 2017 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Alleinerziehende und ihre Kinder sind oft einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Die Verbesserung ihrer Lebensumstände ist Ziel verschiedener sozialer Unterstützungsmaßnahmen . Die soziale Situation der Alleinerziehenden und deren Kinder sowie die verschiedenen Maßnahmen des Landes zur Verbesserung ihrer Situa - tion sollen abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2017 Nr. 21-0141.5-016/2568 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Alleinerziehenden in Baden-Württemberg sowie im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt (tabellarische Darstellung mit Angabe der Kinderzahl)? Per Definition sind Alleinerziehende Personen, die ohne Hilfe einer anderen erwachsenen Person mindestens ein Kind unter 18 Jahren großziehen. Nach der Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 „Ergebnisse des Mikrozensus – Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz“ stieg die Zahl der in Baden-Württemberg lebenden alleinerziehenden Frauen von rund 261.000 im Jahr 2005 auf rund 288.000 im Jahr 2015 und die Zahl der alleinerziehenden Männer von rund 47.000 auf rund 57.000 im gleichen Zeitraum. Der Anteil der Alleinerziehenden an allen Lebensformen stieg demnach von 5,3 auf 5,5 Prozent bei den Frauen, bzw. von 0,9 auf 1,1 Prozent bei den Männern. Die Anzahl der Kinder, die bei einem Elternteil leben, wird nicht erhoben. Die Daten sind Auswertungen aus dem Mikrozensus. Aufgrund des Stichprobencharakters des Mikrozensus ist eine Auswertung auf Kreis- oder Wahlkreisebene nicht möglich. 2. Wie hat sich die Zahl der Kita-Plätze in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt, die von Kindern von Allein - erziehenden genutzt werden (tabellarische Darstellung)? Die Erhebungen zur Kinder- und Jugendhilfestatistik sehen eine Differenzierung der Zahl der in Kindertageseinrichtungen geförderten Kinder im Sinne der Fragestellung nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2568 3. Wie hat sich die Zahl der Sozialwohnungen in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 in den letzten zehn Jahren jeweils entwickelt, die von Alleinerziehenden und ihren Kindern genutzt werden (tabellarische Darstellung)? Informationen zur Nutzung des vorhandenen Sozialmietwohnungsbestandes speziell durch Alleinerziehende und deren Kinder können nur aus den Wohnungskarteien /-dateien der Gemeinden des Landes gewonnen werden. Diese Karteien sind das zentrale Instrument, das der Gesetzgeber zur Überwachung der Einhaltung der Sozialbindungen geförderter und damit zweckgebundener Wohnungen vorschreibt . Damit wären Abfragen bei den Gemeinden im Land erforderlich, wobei sich in über 700 dieser Gemeinden ein nennenswerter Bestand an Sozialmietwohnraum findet. Ein landesweit wie auch ein nur hinsichtlich der Gemeinden des Wahlkreises 54 aussagekräftiger Rücklauf wäre in überschaubarem Zeitraum nicht zu erwarten. Die Wohnungskartei soll gewährleisten, dass die geförderten und gebundenen Mietwohnungen allein wohnberechtigten Haushalten überlassen werden und diese hierfür die festgesetzte höchstzulässige Miete entrichten. Allein - erziehende, die eine solche Wohnung anmieten, müssen dabei im Weiteren nicht alleinerziehend bleiben, ebenso wie aus einem Drei- oder Mehrpersonenhaushalt zum Zeitpunkt des Bezugs der Haushalt einer/eines Alleinerziehenden werden kann. Die Situation für die zurückliegenden Jahre zu ermitteln, würde einen fortlaufenden , zumindest periodischen Abgleich der als wohnberechtigt vermerkten Nutzer von gebundenem Mietwohnraum mit dem Einwohnermeldesystem voraussetzen . Da es für eine Speicherung solchermaßen ermittelter Daten über die jeweilige Belegungssituation keine Rechtsgrundlage gibt, liegen der Landesregierung hierzu keine Informationen vor. 4. Wie bewertet sie die soziale Situation und das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54? Die Landesregierung sieht die großen Herausforderungen, die das Alleinerziehen von Kindern mit sich bringt: Beruf und Familie vereinbaren, eine Kinderbetreuung organisieren, einen ausreichenden finanziellen Rahmen für die Familie sichern, alleine die Verantwortung für die Erziehung tragen. Besonders deutlich wird dies bei Betrachtung der Armutsgefährdung von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Nach den aktuellen Zahlen der amtlichen Sozialberichterstattung zur relativen Einkommensarmut auf Basis des Berichtsjahrs 2016, die vom Statistischen Bundesamt am 29. August 2017 veröffentlicht wurden, liegt die Armutsgefährdungsquote , also der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen in Privathaushalten beträgt, in Baden-Württemberg bei 11,9 Prozent und damit am niedrigsten in allen Bundesländern . Allerdings liegt das Armutsrisiko der Haushalte von Allerziehenden und deren Kindern mit 38,7 Prozent hoch. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes hatten im Jahr 2015 fast 29 Prozent (gut 51.000) der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren in Baden Württemberg ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro. Da - runter waren 17.000 Alleinerziehende (annähernd 10 Prozent), die mit einem Nettoeinkommen von weniger als 900 Euro den Lebensunterhalt ihrer Familie bestreiten mussten. Insbesondere für alleinerziehende Mütter stellte sich die finan - zielle Situation zum Teil schwierig dar. So hatten fast 31 Prozent (gut 48.000) der alleinerziehenden Mütter ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.300 Euro und knapp 24 Prozent ein Einkommen zwischen 1.300 bis unter 1.700 Euro. Somit standen gut jeder zweiten alleinerziehenden Mutter weniger als 1.700 Euro für den Lebensunterhalt ihrer Familie zur Verfügung. Der Erste Armuts- und Reichtumsbericht von Baden-Württemberg, welcher im November 2015 veröffentlicht wurde, gibt ausführlich Auskunft zur Situation von Alleinerziehenden im Land. An dieser Stelle herausgehoben seien folgende Ergebnisse : Das Einkommen alleinerziehender Väter im Jahr 2012 lag nur wenig unter dem Durchschnitt aller Haushalte (93 Prozent), wohingegen alleinerziehenden Müttern pro Kopf lediglich 63 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte zur Verfügung standen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2568 4 2012 waren in Baden-Württemberg – gemessen am Landesmedian – 39,8 Prozent der Alleinerziehenden armutsgefährdet. Das Armutsrisiko alleinerziehender Mütter lag hingegen bei 42,1 Prozent. Knapp ein Drittel der alleinerziehenden Mütter in Baden-Württemberg hatte 2012 einen Migrationshintergrund. Ihr Armutsrisiko lag deutlich über dem alleinerziehender Mütter ohne Migrationshintergrund. 2012 waren 56,7 Prozent der alleinerziehenden Mütter mit und 35,8 Prozent derjenigen ohne Migrationshintergrund armutsgefährdet. Mit der Anzahl der Kinder steigt das Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter. 2012 waren in Baden-Württemberg 37,2 Prozent der alleinerziehenden Mütter mit einem Kind armutsgefährdet, mit zwei Kindern lag die Armutsgefährdung bei 48,6 Prozent und mit drei und mehr Kindern bei 61,9 Prozent. Neben der Anzahl der Kinder wirkt sich auch deren Alter aus. Die Armutsgefährdung alleinerziehender Mütter ist am höchsten, wenn das jüngste Kind unter 3 Jahre alt ist. Die schwierige materielle Lage von alleinerziehenden Müttern spiegelt sich auch in deren hohen SGB II-Quoten wieder. Nach den Ergebnissen des Berichts waren im Jahresdurchschnitt 2013 in Baden-Württemberg 28,8 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden auf SGB II-Leistungen angewiesen. Die Hilfequote war damit gut fünfmal so hoch wie im Durchschnitt aller Haushalte (5,6 Prozent). Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die materielle Situation von Allein - erziehenden durch die Ausweitung auf Kinder bis zum Alter von 18 Jahren und die Aufhebung der Grenze der Bezugsdauer von höchstens 72 Monaten im neuen Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verbessert. Hinsichtlich der Situation im Wahlkreis 54 stehen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Daten zur Verfügung. Die amtliche Sozialberichterstattung weist Daten weder auf Wahlkreis- noch auf Landkreisebene aus. Auch auf Ebene der Regierungsbezirke werden zwar die Armutsquoten der Gesamtbevölkerung ausgewiesen, aber ohne eine Differenzierung nach Alleinerziehenden. 5. Wie ist die Beschäftigungssituation von Alleinerziehenden in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54 (Teilzeit, Vollzeit, Ausbildung, Teilzeitausbildung, Studium)? Daten zur Beschäftigungssituation von Alleinerziehenden in Baden-Württemberg sind lediglich aus der Mikrozensuserhebung verfügbar; aufgrund des Stichproben - charakters des Mikrozensus ist eine Auswertung auf Kreis- oder Wahlkreisebene allerdings nicht möglich. In den Beschäftigungsmeldungen der Arbeitgeber wird der Status Alleinerziehend nicht abgefragt, sodass aus der Beschäftigungsstatistik keine Daten vorliegen. Aus der Tabelle „Alleinerziehende nach Typ des Alleinerziehenden, Beteiligung am Erwerbsleben, Voll/Teilzeittätigkeit sowie Familienstand in Baden-Württemberg 2016“ geht hervor, dass im Jahr 2016 von den 212.000 erwerbstätigen Alleinerziehenden 112.000 vollzeit- und 100.000 teilzeitbeschäftigt waren. Weitere Daten zur Beteiligung von Alleinerziehenden am Erwerbsleben ergeben sich aus der als Anlage angeschlossenen Tabelle, aus der sich u. a. Angaben zu Geschlecht und Familienstand ergeben. Angaben zu den Merkmalen Ausbildung, Teilzeitausbildung bzw. Studium sind aus der Mikrozensuserhebung nicht verfügbar. Bei der Bewertung der Daten ist zu beachten, dass die Repräsentativstatistik Mikrozensus eine Flächenstichprobe ist. Über ein mathematisch statistisches Zufallsverfahren werden ein Prozent der Gebäude bzw. Wohnungen im Bundesgebiet ausgewählt, deren Bewohner für den Mikrozensus befragt werden. Die Ergeb - nisse werden an die Bevölkerungsfortschreibung angepasst und hochgerechnet (Wohnungsdaten an die Wohnungsfortschreibung). Wie bei jeder Stichprobenstatistik tritt auch beim Mikrozensus ein zufallsbedingter Stichprobenfehler auf. Dieser ist umso größer, je schwächer eine Merkmalsausprägung besetzt ist. Daten aus Tabellenfeldern mit Besetzungszahlen unter 5.000 werden daher nicht ausgewiesen und mit „ / “ gekennzeichnet. Der Standardfehler für die Merkmale Bevölkerung , Erwerbstätige und Haushalte liegt hier bei über 15 Prozent. Tabellenfelder mit Werten von 5.000 bis unter 10.000 sind wegen ihrer eingeschränkten Aus - sagekraft geklammert ( ). Der Standardfehler liegt hier bei über 10 Prozent. Mit den aus diesen Werten errechneten Prozentzahlen wird ebenso verfahren. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2568 6. Welche Leistungen gewährt das Land an wie viele Alleinerziehende (Beratungsangebote , Transferzahlungen, Zuschüsse für Träger von Angeboten, etc.) in Baden-Württemberg und im Wahlkreis 54? Das Land Baden-Württemberg gewährt keine Leistungen, die ausschließlich allein - erziehenden Familien zugutekommen. Alleinerziehenden stehen aber alle Leis - tungen für Familien offen, z. B. Zuwendungen für Mehrlingsgeburten, die Nutzung des Landesfamilienpasses, und sie können am Landesprogramm STÄRKE teilnehmen. Zudem können Alleinerziehende Beratungsleistungen des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter e. V. in Anspruch nehmen, der vom Land einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 70.000 Euro erhält. 7. Welche Maßnahmen für Alleinerziehende finanziert das Land mit Mitteln des Bundes in Baden-Württemberg? Staatliche Leistungen wie das Elterngeld/ElterngeldPlus, das Wohngeld oder der Unterhaltsvorschuss, die teilweise auch durch Landes- und Kommunalmittel finanziert werden, stehen auch alleinerziehenden Elternteilen zu. Beim Basiselterngeld und ElterngeldPlus haben Alleinerziehende Anspruch auf die höchstmögliche Bezugsdauer. Lucha Minister für Soziales und Integration Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2568 6 %DGHQ :UWWHPEHUJ -DKU 'XUFKVFKQLWW 6HLWH $//(,1(5=,(+(1'( $( $OOHLQHU]LHKHQGH QDFK 7\S GHV $OOHLQHU]LHKHQGHQ %HWHLOLJXQJ DP (UZHUEVOHEHQ 9ROO 7HLO]HLWWlWLJNHLW VRZLH )DPLOLHQVWDQG %HWHLOLJXQJ DP 9lWHU 0WWHU (UZHUEVOHEHQ ,QV 9HU XQG JHVDPW /HGLJ KHLUDWHW *H 9HU ]X GDU GDU GDU ]X GDU GDU GDU 9ROO]HLW JHWUHQQW VFKLHGHQ ZLWZHW VDPPHQ OHGLJ JH YHU VDPPHQ OHGLJ JH YHU 7HLO]HLWWlWLJNHLW OHEHQG VFKLHGHQ ZLWZHW VFKLHGHQ ZLWZHW ,QVJHVDPW ,QVJHVDPW (UZHUEVSHUVRQHQ (UZHUEVWlWLJH 'DUXQWHU DNWLY (UZHUEVWlWLJH GDU 9ROO]HLW GDU 7HLO]HLW (UZHUEVORVH 1LFKWHUZHUEVSHUV 'DUXQWHU PLW .LQGHUQ XQWHU -DKUHQ ,QVJHVDPW (UZHUEVSHUVRQHQ (UZHUEVWlWLJH 'DUXQWHU DNWLY (UZHUEVWlWLJH GDU 9ROO]HLW GDU 7HLO]HLW (UZHUEVORVH 1LFKWHUZHUEVSHUV BBBBBBBBBB (UJHEQLVVH GHV 0LNUR]HQVXV %HY|ONHUXQJ LQ )DPLOLHQ /HEHQVIRUPHQ DP +DXSWZRKQVLW] Anlage