Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2572 24. 08. 2017 1Eingegangen: 24. 08. 2017 / Ausgegeben: 04. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit wurden bereits Personalstellenpläne für die beiden neu zu schaffenden Polizeipräsidien in Ravensburg und Pforzheim erarbeitet? 2. Mit welchen Personalbedarfen im Kriminalpolizeidienst rechnet sie unter Einbezug der im Abschlussbericht des Lenkungsausschusses zur Evaluierung der Polizeistrukturreform (EvaPol) festgestellten Notwendigkeit einer personellen Stärkung der Kriminalpolizei (Abschlussbericht EvaPol Seite 28) hinsichtlich eines Vergleichs der aktuellen Situation mit der Situation nach der Umsetzung der Neuschaffung des Polizeipräsidiums Nordschwarzwald? 3. Welche Verbesserungen könnte die vom Lenkungsausschuss (Abschlussbericht EvaPol Seite 31) empfohlene Verlagerung der Kriminalpolizeidirektion Böblingen nach Ludwigsburg durch einen Vergleich mit bereits an Kriminalitätsbrennpunkten verorteten Kriminalpolizeidirektionen hinsichtlich kürzerer Interventionszeiten , kürzerer Fahrtwege zwischen Ereignis- und Bearbeitungsort, Unterschieden in der kriminaltechnischen Bearbeitung der Fälle sowie hinsichtlich der Kommunikation der Leitungsebenen von Kriminalpolizeidirektion und Polizeipräsidium erzielen? 4. Wie stellen sich die Kriminalitätslagebilder der letzten drei Jahre für das Gebiet des künftigen Polizeipräsidiums Nordschwarzwald dar (aufgelistet nach [bezeichneten ] Tatortschlüsseln für folgende Delikte: Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Wohnungseinbruch, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung , gefährliche Körperverletzung, Betäubungsmittelkriminalität, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; jeweils für die Bereiche Pforzheim, Enzkreis , Calw und Freudenstadt)? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Polizeiarbeit im Bereich des künftigen Polizeipräsidiums Nordschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 2 5. Wie stellt sich die erkennungsdienstlich und kriminaltechnisch notwendige Ausstattung zur adäquaten Bearbeitung der oben erfragten Delikte in Kriminalpolizeikommissariaten im Verhältnis zu Kriminalpolizeidirektionen dar (auf - geschlüsselt nach Fallart und Bearbeitungsmöglichkeit in Kriminalpolizeikommissariaten /-direktionen)? 6. Was spricht unter Einbezug der Empfehlung des Lenkungsausschusses dafür, u. a. den Standort der Kriminalpolizeidirektion Böblingen nach Ludwigsburg zu verlegen, weil sich dort der Kriminalitätsbrennpunkt befindet (vgl. Abschlussbericht EvaPol Seite 31), sowie angesichts der oben dargelegten Kriminalitätslagebilder dagegen, in Calw ein Kriminalpolizeikommissariat und in Pforzheim eine Kriminalpolizeidirektion einzurichten? 7. Wie hoch schätzt sie unter Einbezug der bisherigen Erfahrungen der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei aus Böblingen und Ludwigsburg sowie unter Berücksichtigung der Kriminalitätslagebilder für die oben erfragten Delikte im Bereich des künftigen Polizeipräsidiums Nordschwarzwald den voraussichtlichen Mehrbedarf an Mannstunden im Kriminalpolizeidienst, der aufgrund von Fahrtzeiten zur Fallbearbeitung und Erledigung administrativer Tätigkeiten bei einer Ansiedlung einer Kriminalpolizeidirektion in Calw anstatt in Pforzheim entstünde? 8. Inwieweit hält sie den potenziellen Mehraufwand an Fahrtzeiten durch eine Kriminalpolizeidirektion Calw anstelle einer Kriminalpolizeidirektion Pforzheim mit der Empfehlung des Lenkungsausschusses bzw. dem Ziel vereinbar, dass vorhandenes Expertenwissen für kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollte, insbesondere da die Personalsituation der Kriminalpolizei aus staatsanwaltlicher Sicht sowie den Feststellungen des Lenkungsausschusses EvaPol gemäß ohnehin bereits angespannt ist und aufgestockt werden sollte (vgl. Abschlussbericht EvaPol Seite 28 und 66)? 9. Welche Vor- und Nachteile hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften Pforzheim sowie Calw mit der Kriminalpolizei sieht sie hinsichtlich der Abwägung, eine Kriminalpolizeidirektion in Pforzheim oder in Calw anzusiedeln (unter besonderer Berücksichtigung der Fahrtzeiten für die in Zuständigkeit der beiden Amtsgerichte liegenden Fälle)? 10. Für wie wichtig erachtet sie direkten Kontakt im Rahmen regelmäßiger persönlicher Gespräche zwischen den Leitungsebenen von Kriminalpolizeidirektionen und Polizeipräsidien? 22. 08. 2017 Dr. Rülke, Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Presseberichten zufolge hat die Landesregierung beschlossen, die dem künftigen Polizeipräsidium Nordschwarzwald zugehörige Polizeikriminaldirektion in Calw zu verorten. Eine polizeifachliche Begründung für diese Pläne steht noch aus. Die Kleine Anfrage dient dem Ziel, zu ergründen, welche rationalen Gründe für ein solches Vorgehen existieren. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2017 Nr. 3-1122.0/326/8 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit wurden bereits Personalstellenpläne für die beiden neu zu schaffenden Polizeipräsidien in Ravensburg und Pforzheim erarbeitet? Zu 1.: Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, entlang der Empfehlungen des Projekts „Evaluation der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg“ (EvaPol) die Erweiterung auf 13 regionale Polizeipräsidien zum 1. Januar 2020 umzusetzen. Am 25. Juli 2017 erfolgte dazu der grundlegende Kabinettsbeschluss. Die weiteren Empfehlungen und fachlichen Ergebnisse des Lenkungsausschusses unter der Leitung des bayerischen Landespolizeipräsidenten a. D. Kindler zur inneren Aufbauorganisation eines regionalen Polizeipräsidiums werden nun im nächsten Schritt im Rahmen eines Umsetzungsprojekts unter Gesamtleitung von Herrn Polizeipräsident Falk vertiefend geprüft bzw. konzipiert. Zudem wird ein Lenkungsausschuss unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Jäger gebildet werden. Mithin ist die Erarbeitung von Personalstellenplänen ein Bestandteil der weiteren Detailplanungen. 2. Mit welchen Personalbedarfen im Kriminalpolizeidienst rechnet sie unter Einbezug der im Abschlussbericht des Lenkungsausschusses zur Evaluierung der Polizeistrukturreform (EvaPol) festgestellten Notwendigkeit einer personellen Stärkung der Kriminalpolizei (Abschlussbericht EvaPol Seite 28) hinsichtlich eines Vergleichs der aktuellen Situation mit der Situation nach der Umsetzung der Neuschaffung des Polizeipräsidiums Nordschwarzwald? Zu 2.: Für die Schaffung eines zusätzlichen regionalen Polizeipräsidiums fallen im Bereich des Polizeivollzugsdienstes als auch beim Nichtvollzug Stellenmehrbedarfe an. Bei der bisher intern erfolgten ersten Berechnung der Personalmehrbedarfe wurden sowohl zusätzliche Leitungsfunktionen als auch der Bereich der operativen Aufgabenwahrnehmung berücksichtigt. Insbesondere bei der Kriminalpolizei gibt es zusätzliche Bedarfe für die Leitungen der Kriminalinspektionen sowie für den Kriminaldauerdienst. Hinsichtlich der weiteren Detailplanung zu den erforderlichen Haushaltsstellen für die Kriminalpolizeidirektion im neuen regionalen Polizeipräsidium mit Sitz in Pforzheim wird im Übrigen auf die Ausführung zu Frage 1 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 4 3. Welche Verbesserungen könnte die vom Lenkungsausschuss (Abschlussbericht EvaPol Seite 31) empfohlene Verlagerung der Kriminalpolizeidirektion Böblingen nach Ludwigsburg durch einen Vergleich mit bereits an Kriminalitätsbrennpunkten verorteten Kriminalpolizeidirektionen hinsichtlich kürzerer Inter - ventionszeiten, kürzerer Fahrtwege zwischen Ereignis- und Bearbeitungsort, Unterschieden in der kriminaltechnischen Bearbeitung der Fälle sowie hinsichtlich der Kommunikation der Leitungsebenen von Kriminalpolizeidirektion und Polizeipräsidium erzielen? 6. Was spricht unter Einbezug der Empfehlung des Lenkungsausschusses dafür, u. a. den Standort der Kriminalpolizeidirektion Böblingen nach Ludwigsburg zu verlegen, weil sich dort der Kriminalitätsbrennpunkt befindet (vgl. Abschlussbericht EvaPol Seite 31), sowie angesichts der oben dargelegten Kriminalitätslagebilder dagegen, in Calw ein Kriminalpolizeikommissariat und in Pforzheim eine Kriminalpolizeidirektion einzurichten? Zu 3. und 6.: Die Arbeit des Umsetzungsprojekts wird sich an dem von der Landesregierung verabschiedeten Kabinettsbeschluss ausrichten. Die Entscheidung, die Kriminalpolizeidirektion des regionalen Polizeipräsidiums mit Sitz in Pforzheim in Calw einzurichten, ist Bestandteil des Kabinettsbeschlusses. Darüber hinaus hat die Landesregierung am 25. Juli 2017 beschlossen, die Empfehlungen und fachlichen Ergebnisse des Lenkungsausschusses des Projekts EvaPol zur inneren Aufbau - organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst in einem Umsetzungsprojekt näher zu prüfen. Hierunter fallen auch die Empfehlungen zur Kriminalpolizei. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Fragen 10 bis 13 in der Drucksache 16/2488 verwiesen. 4. Wie stellen sich die Kriminalitätslagebilder der letzten drei Jahre für das Gebiet des künftigen Polizeipräsidiums Nordschwarzwald dar (aufgelistet nach [bezeichneten] Tatortschlüsseln für folgende Delikte: Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Wohnungseinbruch, Vergewaltigung, schwere Körper - verletzung, gefährliche Körperverletzung, Betäubungsmittelkriminalität, Wider - stand gegen Vollstreckungsbeamte; jeweils für die Bereiche Pforzheim, Enzkreis , Calw und Freudenstadt)? Zu 4.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS Baden-Württemberg weist für die Jahre 2014 bis 2016 die nachfolgende Anzahl an Fällen der in der Anfrage benannten Straftaten für die Tatortbereiche des Stadtkreises Pforzheim, der Landkreise Calw und Freudenstadt sowie des Enzkreises aus: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 5. Wie stellt sich die erkennungsdienstlich und kriminaltechnisch notwendige Aus - stattung zur adäquaten Bearbeitung der oben erfragten Delikte in Kriminal - polizeikommissariaten im Verhältnis zu Kriminalpolizeidirektionen dar (aufgeschlüsselt nach Fallart und Bearbeitungsmöglichkeit in Kriminalpolizeikommissariaten /-direktionen)? Zu 5.: Die Aufgaben des kriminalpolizeilichen Erkennungsdienstes sowie der Kriminaltechnik werden grundsätzlich zentral und deliktsübergreifend in den Kriminal - inspektionen 8 (Zentrale Kriminaltechnik) der Kriminalpolizeidirektionen bei den regionalen Polizeipräsidien wahrgenommen. Bestimmte Teilaufgaben, wie die (bloße) Spurensuche und -sicherung in einfach gelagerten Fällen der Allgemein- und Massenkriminalität oder die Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung können jedoch unter der Fachaufsicht der Kriminalinspektionen 8 infolge örtlicher bzw. ablauforganisatorischer Schwer - punktsetzungen, die in der Organisationshoheit der regionalen Polizeipräsidien liegen, disloziert auf weitere Organisationseinheiten übertragen werden. Dies betrifft auch die bedarfsabhängige Einrichtung und Ausgestaltung von Kriminalkommissariaten zur Gewährleistung der kriminalpolizeilichen Präsenz in der Fläche. Die technische Ausstattung und räumliche Ausgestaltung der zentralen Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektionen richtet sich nach den landesweit gültigen fachlichen Standards des Sollausstattungsplanes für die Kriminaltechnik sowie nach den kriminaltechnikspezifischen Bestimmungen der internen Landesricht - linien für den Bau von Polizeidienstgebäuden in Baden-Württemberg. Mit dem vorbezeichneten Sollausstattungsplan wird die Ausstattung der Kriminaltechnik mit Groß- und Laborgeräten, wie beispielsweise Mikrospurensicherungstischen oder sogenannten Klimaschränken sowie zentralem Arbeitsequipment für die Spu - rensuche und -sicherung, in landesweit einheitlichem Standard gewährleistet. Die Planungs- und Ausstattungshinweise der internen Landesrichtlinien für den Bau von Polizeidienstgebäuden in Baden-Württemberg definieren als fachlichen Standard die speziellen Anforderungen an die Funktionsräume der Kriminaltechnik . Damit wird das Vorschriftenwesen für die Kriminaltechnik insgesamt, insbesondere die Spurensicherungsrichtlinien sowie Aspekte der Spurenhygiene, vollumfänglich berücksichtigt, die auch bei der Wahrnehmung von definierten Teilaufgaben durch die Kriminalkommissariate verbindlich zu gewährleisten sind. Die Hinweise basieren auf den internationalen Qualitätsstandards nach DIN EN 6WDGWNUHLV 3IRU]KHLP /DQGNUHLV &DOZ (Q]NUHLV /DQGNUHLV )UHXGHQVWDGW 0RUG 7RWVFKODJ 9HUJHZDOWLJXQJ VH[XHOOH 1|WLJXQJ 5DXEGHOLNWH *HIlKUOLFKH .|USHUYHUOHW]XQJ 6FKZHUH .|USHUYHUOHW]XQJ :RKQXQJVHLQEUXFK GLHEVWDKO :LGHUVWDQG JHJHQ 9ROOVWUHFNXQJVEHDPWH 5DXVFKJLIWNULPLQDOLWlW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 6 ISO/IEC 17025:2005 sowie DIN EN ISO/IEC 17020:2012 unter gleichzeitiger Be achtung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Aspekte und Verordnungen. So regelt jedes regionale Polizeipräsidium in eigener Zuständigkeit, unter Berücksichtigung der allgemeinen Kriminalitätslage sowie etwaiger kriminalgeografischer Brennpunkte bzw. ablauforganisatorischer Aspekte, an welchen Standorten weitere Stationen zur erkennungsdienstlichen Behandlungen eingerichtet und von besonders geschultem Personal betrieben werden. Im künftigen Zuständigkeits - bereich des regionalen Polizeipräsidiums mit Sitz in Pforzheim sind an den Stand - orten Calw, Freudenstadt und Pforzheim bereits digitale Stationen zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorhanden. 7. Wie hoch schätzt sie unter Einbezug der bisherigen Erfahrungen der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei aus Böblingen und Ludwigsburg sowie unter Berücksichtigung der Kriminalitätslagebilder für die oben erfragten Delikte im Bereich des künftigen Polizeipräsidiums Nordschwarzwald den voraussichtlichen Mehrbedarf an Mannstunden im Kriminalpolizeidienst, der aufgrund von Fahrtzeiten zur Fallbearbeitung und Erledigung administrativer Tätigkeiten bei einer Ansiedlung einer Kriminalpolizeidirektion in Calw anstatt in Pforzheim entstünde? 8. Inwieweit hält sie den potenziellen Mehraufwand an Fahrtzeiten durch eine Kriminalpolizeidirektion Calw anstelle einer Kriminalpolizeidirektion Pforzheim mit der Empfehlung des Lenkungsausschusses bzw. dem Ziel vereinbar, dass vorhandenes Expertenwissen für kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollte, insbesondere da die Personalsituation der Kriminalpolizei aus staatsanwaltlicher Sicht sowie den Feststellungen des Lenkungsausschusses EvaPol gemäß ohnehin bereits angespannt ist und aufgestockt werden sollte (vgl. Abschlussbericht EvaPol Seite 28 und 66)? 9. Welche Vor- und Nachteile hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften Pforzheim sowie Calw mit der Kriminalpolizei sieht sie hinsichtlich der Abwägung, eine Kriminalpolizeidirektion in Pforzheim oder in Calw anzusiedeln (unter besonderer Berücksichtigung der Fahrtzeiten für die in Zuständigkeit der beiden Amtsgerichte liegenden Fälle)? Zu 7. bis 9.: Vorteile eines Sitzes der Kriminalpolizeidirektion am Sitz der Staatsanwaltschaft sind grundsätzlich die damit verbundenen kurzen Wege, was in der gegenwärtigen landesweiten Aufbauorganisation aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Staatsanwaltschaften einerseits und regionalen Polizeipräsidien andererseits nur teilweise realisierbar ist. Vorliegend ist zu beachten, dass die Zuständigkeitsbereiche des geplanten regionalen Polizeipräsidiums mit Sitz in Pforzheim die Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – sowie der Staatsanwaltschaften Tübingen und Rottweil umfassen werden. Damit bietet die zentrale geografische Lage der Kriminalpolizeidirektion in Calw für die persönliche Zusammenarbeit mit den südlich gelegenen Staatsanwaltschaften in Rottweil und Tübingen, bei gleichzeitiger Nähe zur Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Pforzheim, ausgeglichene Anfahrtswege. Darüber hinaus gewährleistet der künftige Standort der Kriminalpolizeidirektion in Calw auch mit Blick auf die Verteilung der gesamten Straftaten im Verhältnis von etwa 60 zu 40 (Enzkreis und Stadtkreis Pforzheim zu den Landkreisen Calw und Freudenstadt – Berechnung auf Basis der Daten der PKS aus 2016) eine re - lativ ausgewogene zeitliche Erreichbarkeit möglicher Einsatzorte über den gesamten Zuständigkeitsbereich des neuen regionalen Polizeipräsidiums mit Sitz in Pforzheim. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2572 10. Für wie wichtig erachtet sie direkten Kontakt im Rahmen regelmäßiger persönlicher Gespräche zwischen den Leitungsebenen von Kriminalpolizeidirektionen und Polizeipräsidien? Zu 10.: Die Leitungen der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst stehen in ständigem und direktem Kontakt mit ihrem nachgeordneten Bereich . Hierzu gehören auch regelmäßige persönliche Gespräche zwischen den Leitungsebenen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration