Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2578 28. 08. 2017 1Eingegangen: 28. 08. 2017 / Ausgegeben: 10. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem baulichen Zustand befinden sich der historische Eisenbahntunnel unter Schloss Rosenstein mit dem Cannstatter Portal? 2. Wem obliegt derzeit die Unterhaltungspflicht bzw. Baulast für die beiden genannten Objekte? 3. Wie bewertet sie den Wert der genannten Objekte aus städtebaulicher und his - torischer Sicht? 4. Welche Mittel müssen ihrer Kenntnis nach aufgewendet werden, um die genannten Objekte nutzbar zu erhalten? 5. Welche Mittel sind seit 1993 jährlich für den Erhalt der genannten Objekte aufgewendet worden? 6. Wie wurden die Mittel verwendet, welche die Deutsche Bahn im Zuge der Ablöse der Unterhaltspflicht 1993 zahlte? 7. Wie und mit welchen Finanzmitteln plant sie die zukünftige Unterhaltung der genannten Objekte? 8. Welche Nutzung der genannten Objekte strebt sie an? 25. 08. 2017 Weinmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen Baulicher Zustand des historischen Eisenbahntunnels unter Schloss Rosenstein und des Cannstatter Portals Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2578 2 B e g r ü n d u n g Der historische Rosensteintunnel befindet sich nach Auskunft des Vereins zur Förderung und Erhaltung historischer Bauten in einem verbesserungswürdigen Zustand. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Hintergründe dieser Situation und Perspektiven für das Bauwerk beleuchtet werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 17. Oktober 2017 Nr. 4-33ST/1069 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem baulichen Zustand befinden sich der historische Eisenbahntunnel unter Schloss Rosenstein mit dem Cannstatter Portal? Zu 1.: Der Tunnel befindet sich in einem guten Allgemeinzustand und wird in regelmäßigen Abständen gutachterlich geprüft. Das Portal wurde seinerzeit von der Bahn zugemauert, um das Betreten zu verhindern. In diesem Zustand wurde der Tunnel vom Land übernommen. Von den Portalen ist nur noch das auf der Cannstatter Seite erhalten. 2. Wem obliegt derzeit die Unterhaltungspflicht bzw. Baulast für die beiden genannten Objekte? Zu 2.: Die Unterhaltungslast liegt seit den 90er-Jahren beim Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. 3. Wie bewertet sie den Wert der genannten Objekte aus städtebaulicher und his - torischer Sicht? Zu 3.: Der denkmalgeschützte ehemalige Eisenbahntunnel unterhalb von Schloss Rosenstein wurde 1844 bis 1846 errichtet und verlängerte die erste württembergische Bahnlinie, die 1845 von Untertürkheim nach Cannstatt führte, bis Stuttgart. Der bis 1915 für den Bahnbetrieb genutzte alte Rosensteintunnel ist ein wichtiges Zeugnis für die Entwicklung des württembergischen Eisenbahnbaus; an seiner Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen (technikgeschichtlichen) Gründen ein öffentliches Interesse. 4. Welche Mittel müssen ihrer Kenntnis nach aufgewendet werden, um die genannten Objekte nutzbar zu halten? Zu 4.: Auf der Grundlage der bisher erforderlichen Aufwendungen ist für die bauliche Unterhaltung des Tunnels von durchschnittlichen Kosten in Höhe von jährlich 2.000 bis 4.000 € auszugehen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2578 5. Welche Mittel sind seit 1993 jährlich für den Erhalt der genannten Objekte aufgewendet worden? Zu 5.: Über die in den Jahren 1993 bis 2002 vorgenommenen baulichen Maßnahmen und deren Kosten liegen hier keine Erkenntnisse vor. Für kleinere bauliche Maßnahmen wie z. B. die Beseitigung von Vandalismusschäden wurden seit 2003 insgesamt 4.634,18 € ausgegeben. Für eine umfangreiche Begutachtung und Beprobung wurden 2013 57.407,16 € ausgegeben. 6. Wie wurden die Mittel verwendet, welche die Deutsche Bahn im Zuge der Ab - löse der Unterhaltspflicht 1993 zahlte? Zu 6.: Der Ablösebetrag wurde ohne Zweckbindung vereinnahmt (Grundsatz der Gesamtdeckung ). 7. Wie und mit welchen Finanzmitteln plant sie die zukünftige Unterhaltung der genannten Objekte? Zu 7.: Nach Herstellung der derzeit im Bau befindlichen Eisenbahnbrücke im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart–Ulm wird die künftige Fuß- und Rad - wegeverbindung über den Vorplatz des Tunnelportals führen. Das Land beabsichtigt , das Tunnelportal dann in einen Zustand zu versetzten, der die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben angemessen berücksichtigt. Geplant und ausgeführt werden auch diese Maßnahmen mit Haushaltsmitteln vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. 8. Welche Nutzung der genannten Objekte strebt sie an? Zu 8.: Eine öffentliche Nutzung des Tunnels ist wegen seines Alters und des baulichen Zustands außerordentlich schwierig. Zum momentanen Zeitpunkt und im derzeitigen Zustand ist der Tunnel für die Allgemeinheit außer für begleitete Führungen nicht nutzbar. Die Überschussleitung der Bahn (Nutzungsdauer nicht bekannt), fehlendes Licht (Taschenlampenführungen), fehlende Fluchtwege, Bodenunebenheiten , hohe Luftfeuchtigkeit und die kommende Großbaustelle schließen eine Nutzung derzeit aus. Dr. Splett Staatssekretärin