Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2588 31. 08. 2017 1Eingegangen: 31. 08. 2017 / Ausgegeben: 12. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Inwieweit waren und sind Polizeibeamte unterschiedlicher Organisationseinheiten bei der Planung und Koordination des Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) 8 bei der Enztalquerung bereits in Koordinations- und Fachgespräche eingebunden bzw. im Vorfeld darüber informiert worden? 2. Inwieweit wurden/werden bereits Koordinierungsgespräche mit der für diesen Abschnitt zuständigen Berufsfeuerwehr Pforzheim, mit Vertretern der Rettungs - dienste einschließlich der Integrierten Leitstelle (ILS), mit dem Technischen Hilfswerk, mit Abschleppfirmen, mit dem ADAC, mit der Autobahnmeisterei und sonstigen Akteuren mit Relevanz hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen mit Bezug zum in Rede stehenden Autobahnabschnitt geführt (aufgeschlüsselt nach Akteur, Start des Einbezugs, Inhalt der Gespräche)? 3. Inwieweit existieren bereits Pläne für den Winterdienst der Autobahnmeisterei Karlsruhe, die die Änderungen berücksichtigen, die durch den Autobahnausbau für die Räumung und Bestreuung der Autobahnabschnitte durch die Autobahnmeisterei Karlsruhe auftreten (evtl. Verlegung von Salzsilos, Wendemöglichkeiten für die Streufahrzeuge, veränderte Gegebenheiten durch engere Spuren, Abstimmung mit der Autobahnmeisterei Ludwigsburg)? 4. Teilt sie die Einschätzung, dass bei der geringsten Störung in und vor der Großbaustelle die angrenzenden Polizeidienststellen wegen des Ausweichverkehrs dann selbst ausgelastet sind und keine Unterstützung für das Autobahnrevier leisten können? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke und Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Vorbereitende Planung der Autobahnpolizei während des Ausbaus der Enztalquerung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2588 2 5. Teilt sie die Einschätzung, das Autobahnpolizeirevier Pforzheim noch vor Beginn der Bauarbeiten mit 15 Beamtinnen und Beamten (pro Dienstgruppe drei im Ist) zu verstärken, um die baustellenbedingte Mehrbelastung der örtlichen Polizeikräfte, z. B. durch überlappende Streifen, adäquat auffangen zu können? 6. Falls nein, eine Aufstockung um welche Anzahl an Beamtinnen und Beamten erachtet sie aus welchen Gründen für zielführend, um die baustellenbedingte Mehrbelastung des Autobahnpolizeireviers Pforzheim adäquat auffangen zu können? 7. Inwieweit existieren bereits Pläne, die die Schwierigkeiten einer Bergung von verunfallten oder aufgrund einer technischen Panne liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen , insbesondere Schwerfahrzeugen, innerhalb der verengten Fahrbahnen während des Ausbaus der BAB 8 berücksichtigen? 8. Inwieweit kann sie einen oder mehrere Beamte in der Organisation des Autobahnpolizeireviers Pforzheim als „Baustellensachbearbeiter“ festschreiben lassen , die für die Einsatzkonzeption und Koordination mit Feuerwehr-, Rettungsdiensten , Autobahnmeistereien u. a. verantwortlich zeichnen? 31. 08. 2017 Dr. Rülke, Dr. Schweickert FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. September 2017 Nr. 3-0305/1437/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit waren und sind Polizeibeamte unterschiedlicher Organisationseinheiten bei der Planung und Koordination des Ausbaus der Bundesautobahn (BAB) 8 bei der Enztalquerung bereits in Koordinations- und Fachgespräche eingebunden bzw. im Vorfeld darüber informiert worden? Zu 1.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt und dessen Einwendungen entsprechend im Beschluss berücksichtigt. Im Rahmen der Vorbereitung der Bauausführung wurde das Verkehrskonzept in seinen Grundsätzen (z. B. Anzahl aufrecht zu erhaltender Fahrstreifen) mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe abgestimmt. Das Polizeipräsidium Karlsruhe zieht die weiteren Organisationseinheiten (z. B. das Autobahnpolizeirevier) bei Bedarf hinzu . Bezüglich der Vorbereitung der erforderlichen Vollsperrungen der BAB 8 für den Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung über die BAB 8 wurde bereits eine Besprechung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe und den zuständigen Verkehrsbehörden (die höhere Verkehrsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe und die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Enzkreis) geführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2588 2. Inwieweit wurden/werden bereits Koordinierungsgespräche mit der für diesen Abschnitt zuständigen Berufsfeuerwehr Pforzheim, mit Vertretern der Rettungs - dienste einschließlich der Integrierten Leitstelle (ILS), mit dem Technischen Hilfswerk, mit Abschleppfirmen, mit dem ADAC, mit der Autobahnmeisterei und sonstigen Akteuren mit Relevanz hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen mit Bezug zum in Rede stehenden Autobahnabschnitt geführt (aufgeschlüsselt nach Akteur, Start des Einbezugs, Inhalt der Gespräche)? Zu 2.: Sobald die Verkehrsführungspläne für den Ausbau der Strecke in der entsprechenden Planungstiefe vorliegen, werden von Seiten der Baudienststelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe Abstimmungstermine mit Referat 16 des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Höhere Straßenverkehrsbehörde, Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, Rettungswesen), den unteren Straßenverkehrsbehörden, dem Polizeipräsidium Karlsruhe und dem Referat 45 des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Straßenbetriebsdienst) vereinbart. In diesem Rahmen werden dann die Verkehrsführung und das Rettungskonzept aufeinander abgestimmt und endgültig erarbeitet . Dieses Vorgehen hat sich bereits bei anderen Maßnahmen an Bundesautobahnen bewährt. Die Integrierte Rettungsleitstelle wird dabei durch Referat 16 des Regierungspräsidiums Karlsruhe vertreten. Das Referat 45 nimmt die Belange der Autobahnmeisterei wahr. Zusätzliche Maßnahmen im nachgeordneten Netz werden mit den betroffenen Gebietskörperschaften abgestimmt. 3. Inwieweit existieren bereits Pläne für den Winterdienst der Autobahnmeisterei Karlsruhe, die die Änderungen berücksichtigen, die durch den Autobahnausbau für die Räumung und Bestreuung der Autobahnabschnitte durch die Autobahnmeisterei Karlsruhe auftreten (evtl. Verlegung von Salzsilos, Wendemöglichkeiten für die Streufahrzeuge, veränderte Gegebenheiten durch engere Spuren , Abstimmung mit der Autobahnmeisterei Ludwigsburg)? Zu 3.: Die zuständige Autobahnmeisterei (AM) Karlsruhe wird den Winterdienst wäh - rend der Bauzeit auf dem Ausbauabschnitt entsprechend anpassen. Zum Einsatz kommen Räumfahrzeuge mit schmalerem Räumschild, die sich bereits beim Ausbau des Streckenabschnittes Karlsbad nach Pforzheim-West bewährt haben. Über den personalbesetzten Winterdienststützpunkt in Friolzheim können diese Fahrzeuge den Ausbauabschnitt aus beiden Fahrtrichtungen anfahren. Soweit erforderlich werden je nach Baufortschritt die Räumstrecken, die Geräte und der Perso - naleinsatz angepasst. Eine Einbindung der AM Ludwigsburg erübrigt sich daher. 4. Teilt sie die Einschätzung, dass bei der geringsten Störung in und vor der Groß - baustelle die angrenzenden Polizeidienststellen wegen des Ausweichverkehrs dann selbst ausgelastet sind und keine Unterstützung für das Autobahnrevier leisten können? Zu 4.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe verfügt über vielfältige und breite Erfahrungen in der polizeilichen Bewältigung von Autobahnbaustellen, die der Großbaustelle „BAB 8 – Enztalquerung“ in Dimension und zeitlichem Umfang vergleichbar waren und sind. Derart planbare Einsatzlagen werden grundsätzlich strategisch und konzeptionell durch den Führungs- und Einsatzstab vor- und nachbereitet. Bei der „BAB 8 – Enztalquerung“ ist zusätzlich die operativ zuständige Verkehrspolizeidirektion eng eingebunden. Diese wird das Verkehrskommissariat Pforzheim und das Autobahnpolizeirevier Pforzheim mit der operativen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen betrauen und – bei Bedarf – auch eventuell notwendige zusätzliche Kräfte temporär zur Verfügung stellen. Auch weitere Organisationseinheiten, insbesondere die angrenzenden Polizeireviere, werden frühzeitig in die Maßnahmen (Baustart voraussichtlich ab 2. Quartal 2019) mit eingebunden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2588 4 Trotz der angespannten Personalsituation ist davon auszugehen, dass sowohl die angrenzenden Polizeireviere für die Strecken des Ausweichverkehrs als auch das Autobahnpolizeirevier Pforzheim für die BAB 8 in der Lage sind, auf Störungen adäquat zu reagieren. 5. Teilt sie die Einschätzung das Autobahnpolizeirevier Pforzheim noch vor Beginn der Bauarbeiten mit 15 Beamtinnen und Beamten (pro Dienstgruppe drei im Ist) zu verstärken, um die baustellenbedingte Mehrbelastung der örtlichen Polizeikräfte, z. B. durch überlappende Streifen, adäquat auffangen zu können? 6. Falls nein, eine Aufstockung um welche Anzahl an Beamtinnen und Beamten erachtet sie aus welchen Gründen für zielführend, um die baustellenbedingte Mehrbelastung des Autobahnpolizeireviers Pforzheim adäquat auffangen zu können? Zu 5. und 6.: Die Gesamtverantwortung für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Großbaustelle „BAB 8 – Enztalquerung“ liegt beim Polizeipräsidium Karls - ruhe. Der Führungs- und Einsatzstab wird eine mit den beteiligten Behörden abgestimmte Gesamtstrategie entwickeln und die polizeilichen Maßnahmen ganzheitlich planen. Mögliche baustellenbedingte Zusatzbelastungen betreffen, wie aus der Antwort zu Frage 4 zu entnehmen, weniger das Autobahnpolizeirevier Pforzheim, sondern stärker die angrenzenden Dienststellen. Deshalb werden das Verkehrskommissariat Pforzheim, die angrenzenden Polizeireviere des Polizeipräsidiums Karlsruhe und auch die Dienststellen des Polizeipräsidiums Ludwigsburg angemessen in die Planungen mit einbezogen. Bei tatsächlichem Bedarf – und mit Blick auf eine ausgewogene Belastung – kann das Polizeipräsidium Karlsruhe auch während der Bauphase mit temporären internen Personalunterstützungen reagieren. Vergleichbare Bauabschnitte, zurückliegend auf der BAB 8 und aktuell auf der BAB 5 (Karlsruhe Süd bis Rastatt Nord), wurden bzw. werden längerfristig im sogenannten 4:0 Verkehr abgewickelt und polizeilich von den zuständigen Organisationseinheiten betreut, ohne dass hierdurch eine temporäre Personalunterstützung notwendig geworden wäre. 7. Inwieweit existieren bereits Pläne, die die Schwierigkeiten einer Bergung von verunfallten oder aufgrund einer technischen Panne liegen gebliebenen Kraftfahrzeugen , insbesondere Schwerfahrzeugen, innerhalb der verengten Fahrbahnen während des Ausbaus der BAB 8 berücksichtigen? Zu 7.: Entsprechende Pläne wurden bereits im Rahmen der zurückliegenden Ausbaumaßnahmen entwickelt und jeweils auf die aktuellen örtlichen Verhältnisse angepasst . Ihre Fortschreibung ist konzeptionell geplant. Der Führungs- und Einsatzstab des Polizeipräsidiums Karlsruhe wird unter enger Einbindung der Verkehrspolizeidirektion und deren nachgeordneten Organisationseinheiten rechtzeitig vor Baubeginn mit den beteiligten Institutionen und Fachunternehmen Vorabsprachen treffen und das Vorgehen jeweils bedarfsorientiert abstimmen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2588 8. Inwieweit kann sie einen oder mehrere Beamte in der Organisation des Autobahnpolizeireviers Pforzheim als „Baustellensachbearbeiter“ festschreiben lassen , die für die Einsatzkonzeption und Koordination mit Feuerwehr-, Rettungsdiensten , Autobahnmeistereien u. a. verantwortlich zeichnen? Zu 8.: Sowohl beim Führungs- und Einsatzstab des Polizeipräsidiums Karlsruhe als auch bei der Verkehrspolizeidirektion und beim Autobahnpolizeirevier Pforzheim sind Sachbearbeiter als Ansprechpartner für Baustellen benannt. Sie verfügen in diesem Arbeitsbereich über langjährige Erfahrungen und stehen im ständigen Kontakt mit den beteiligten Institutionen und Behörden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration