Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2592 04. 09. 2017 1Eingegangen: 04. 09. 2017 / Ausgegeben: 24. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lobbyansprachen gab es ihrer Kenntnis nach 2016 gegenüber der Landesregierung oder einzelnen Ministerien in Baden-Württemberg? 2. Welchen Organisationen wie Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaft gehörten die Lobbyisten an? 3. Welche Anliegen hatten diese Lobbyisten und für wen übten sie den Lobby - ismus aus? 4. Wie hoch stuft sie den Einfluss von Lobbyisten auf die Landesregierung und die Gesetzeserarbeitung ein? 5. Welchen Einfluss haben ihrer Kenntnis nach Lobbyisten auf die Entscheidungen der Landesregierung? 6. Plant sie ein für jedermann einsehbares Lobbyregister in Baden-Württemberg? 7. Haben Ministerinnen oder Minister Lobbyisten oder deren Entsendern Reden vorab vorgelegt und wenn ja, mit welchem Ansinnen? 8. Werden Lobbyisten und deren Einfluss ihrer Kenntnis nach unter Beachtung bestimmter Kriterien – wie Spenden oder Art des Anliegens − gewichtet? 9. Gibt es Lobbyisten, denen grundsätzlich die Ausübung ihres Lobbyismus vonseiten der Landesregierung untersagt wurde? 04. 09. 2017 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Staatsministeriums Lobbyismus bei der Landesregierung? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2592 2 B e g r ü n d u n g Wie unter anderem das Magazin „SPIEGEL“ berichtete, soll es auf Ebene der Europäischen Union ständig zur Ansprache durch Lobbyisten kommen. Der öster - reichische EU-Abgeordnete Hans-Peter Martin hat nach eigenen Berechnungen in zwei Jahren Angebote von Lobbyisten im Wert von 65.000 Euro erhalten. Der fraktionslose Parlamentarier sammelte Mails und Briefe von Interessengruppen und kommt nach seiner nun veröffentlichten Zählung auf 1.427 entsprechende Fälle: Es handle sich durchschnittlich um mehr als drei Lobby-Versuche pro Arbeitstag . Diese Kleine Anfrage soll beleuchten, inwieweit die Landesregierung von Baden-Württemberg ebenfalls von Lobbyismus betroffen ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 Nr. IV-0142.02 beantwortet das Staatsminis - terium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lobbyansprachen gab es ihrer Kenntnis nach 2016 gegenüber der Landesregierung oder einzelnen Ministerien in Baden-Württemberg? 2. Welchen Organisationen wie Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaft gehörten die Lobbyisten an? 3. Welche Anliegen hatten diese Lobbyisten und für wen übten sie den Lobby - ismus aus? Zu 1. bis 3.: Der Begriff der „Lobbyansprache“ ist weder gesetzlich noch auf andere Weise definiert . Nach dem Wortlaut der Fragestellung könnten hierunter unabhängig von der jeweiligen Zielrichtung alle Vorgänge jedweden Inhalts und jedweder Dauer verstanden werden, in denen Regierungsmitglieder oder einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form von Vertretern staatlicher oder nichtstaatlicher Organisationen kontaktiert werden. Eine statistische Erfassung solcher Kontakte erfolgt nicht. Die nachträgliche Feststellung aller hiervon eventuell umfassten Vorgänge wäre, wenn überhaupt, nur mit einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen und personellen Aufwand möglich. 4. Wie hoch stuft sie den Einfluss von Lobbyisten auf die Landesregierung und die Gesetzeserarbeitung ein? 5. Welchen Einfluss haben ihrer Kenntnis nach Lobbyisten auf die Entscheidungen der Landesregierung? Zu 4. und 5.: Die Ansprache der Landesregierung durch Verbände und Nichtregierungsorganisationen gehört zum normalen Prozess der demokratischen Willensbildung. Über den Einfluss von einzelnen Interessensvertretern lässt sich keine generalisierende Aussage treffen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2592 Grundsätzlich ist es dabei das Anliegen der Landesregierung, die Perspektiven von Betroffenen möglichst in ihrer gesamten Breite in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Neben den klassischen Formen der institutionalisierten Beteiligung , zu denen etwa Anhörungen, wie beispielsweise in Nummer 5.3 der VwV Regelungen vorgesehen, gehören, hat die Landesregierung insbesondere im Bereich der Bürgerbeteiligung weitere Formate etabliert. 6. Plant sie ein für jedermann einsehbares Lobbyregister in Baden-Württemberg? Ein öffentlich einsehbares Lobbyregister, in das sich alle Interessengruppen und -personen, die von Landtag und Regierung gehört werden wollen, eintragen müssen , kann dazu dienen, mehr Transparenz in der Politik sicherzustellen und Einflüsse von Interessengruppen und Lobbyisten auf politische Entscheidungspro - zesse besser nachvollziehbar zu machen. Hierdurch kann das Vertrauen in die politische Entscheidungsprozesse gestärkt werden. Die Landesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU vereinbart, in enger Abstimmung mit den Fraktionen des Landtags die Einführung eines solchen Lobbyre - gisters prüfen. 7. Haben Ministerinnen oder Minister Lobbyisten oder deren Entsendern Reden vorab vorgelegt und wenn ja, mit welchem Ansinnen? Bei Reden gilt das gesprochene Wort. Hinsichtlich der Redeentwürfe wird wie folgt verfahren: Redeentwürfe werden seitens der Ministerinnen und Minister grundsätzlich nicht vorab vorgelegt. Um einen optimalen Veranstaltungsablauf zu ermöglichen, kann es jedoch in Einzelfällen sinnvoll sein, einen Redeentwurf einem Veranstalter vorab zur Kenntnis zu geben. Eine inhaltliche Einflussnahme findet dabei nicht statt. 8. Werden Lobbyisten und deren Einfluss ihrer Kenntnis nach unter Beachtung bestimmter Kriterien – wie Spenden oder Art des Anliegens − gewichtet? Nein. 9. Gibt es Lobbyisten, denen grundsätzlich die Ausübung ihres Lobbyismus vonseiten der Landesregierung untersagt wurde? Nein. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei