Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2593 07. 09. 2017 1Eingegangen: 07. 09. 2017 / Ausgegeben: 07. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wahlplakate welcher Parteien wurden während des Bundestagswahlkampfs in Baden-Württemberg zerstört oder gestohlen? 2. Wie viele politisch motivierte Straftaten von links und von rechts gab es jeweils im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 in Baden-Württemberg? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten von links und von rechts gab es jeweils im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 in Baden-Württemberg? 4. Bei wie vielen Tätern konnten Strafverfahren eingeleitet werden? 5. Wie teilt sich die Anzahl der Straftäter und der Gewalttäter auf die politischen Spektren links und rechts auf? 6. Wie viele Wahlkampfstände wurden ihrer Kenntnis nach verhindert, gestört oder mussten wegen Angriffen abgebrochen werden? 7. Wie viele Wahlkampfveranstaltungen mussten aus Sicherheitsgründen abgesagt werden oder wurden auf Druck von Extremisten durch Wirte abgesagt? 8. Welche Parteien wurden wie häufig Opfer von den in den Fragen 6 und 7 benannten Umständen? 9. Wurden nach ihrer Kenntnis Wirte von Politikern von im Landtag vertretenen Parteien unter Druck gesetzt, Veranstaltungen einer konkurrierenden Partei nicht zu ermöglichen bzw. keinen Raum zu geben? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Angriff auf demokratische Grundwerte im Bundes - tagswahlkampf 2017 in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2593 2 10. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, zukünftig den demokratischen Wett - bewerb und die demokratische Grundwerte zu sichern und allen Parteien die Chance auf Räumlichkeiten zu gewährleisten? 19. 08. 2017 Berg AfD B e g r ü n d u n g In den vergangenen Wahlkämpfen war eine erhebliche Beschädigung von Wahlplakaten festzustellen – verschiedene Parteien betreffend. Zudem wurden und werden Veranstaltungen und Wahlkampfstände der Alternative für Deutschland gestört. Veranstaltungen der Alternative für Deutschland wurden teilweise ver - hindert oder konnten nur unter erheblichen Sicherheitsaufwendungen stattfinden. Diese Kleine Anfrage soll die Situation in Baden-Württemberg im Jahr 2017 aufzeigen . A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 Nr. 3-1228.2/598/3 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Wahlplakate welcher Parteien wurden während des Bundestagswahlkampfs in Baden-Württemberg zerstört oder gestohlen? 2. Wie viele politisch motivierte Straftaten von links und von rechts gab es jeweils im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 in Baden-Württemberg? 3. Wie viele politisch motivierte Gewalttaten von links und von rechts gab es jeweils im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 in Baden-Württemberg? Zu 1. bis 3.: Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem „Defi - nitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden. Bis zum 25. September 2017 wurden insgesamt 176 Straftaten mit Angriffsziel „Wahlplakat“ und den in Frage 1 genannten Deliktformen registriert. Davon handelt es sich bei 131 Straftaten um Sachbeschädigungen im Sinne von § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) und bei 42 Straftaten um Diebstahlsdelikte nach § 242 StGB. Des Weiteren handelte es sich jeweils um eine Straftat im Sinne der §§ 243, 244 und 304 StGB. Die geschädigten Parteien waren folgende: AfD, CDU, FDP, SPD, GRÜNE, DIE LINKE, MLPD und NPD. Über die Anzahl zerstörter oder gestohlener Wahlplakate erfolgt keine detaillierte Zählung. Die statistische Erfassung einer Straftat erfolgt unabhängig von der Anzahl der beschädigten oder gestohlenen Wahlplakate. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2593 Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2017 wurden bis zum 25. September 2017 47 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – links – und 26 Straf - taten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts – zugeordnet. Davon wurden sieben Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – links – und vier Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität – rechts – als Gewaltdelikte eingeordnet. 4. Bei wie vielen Tätern konnten Strafverfahren eingeleitet werden? Zu 4.: Die Polizei Baden-Württemberg ermittelt unter Sachleitung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften gegen 42 Tatverdächtige. 5. Wie teilt sich die Anzahl der Straftäter und der Gewalttäter auf die politischen Spektren links und rechts auf? Zu 5.: Der Politisch motivierten Kriminalität – links – werden 18 Tatverdächtige, davon drei Tatverdächtige von Gewaltdelikten, zugeordnet. Der Politisch motivierten Kriminalität – rechts – werden drei Tatverdächtige, davon ein Tatverdächtiger eines Gewaltdeliktes, zugeordnet. 6. Wie viele Wahlkampfstände wurden ihrer Kenntnis nach verhindert, gestört oder mussten wegen Angriffen abgebrochen werden? 7. Wie viele Wahlkampfveranstaltungen mussten aus Sicherheitsgründen abgesagt werden oder wurden auf Druck von Extremisten durch Wirte abgesagt? 8. Welche Parteien wurden wie häufig Opfer von den in den Fragen 6 und 7 benannten Umständen? Zu 6. bis 8.: Der Polizei Baden-Württemberg liegen Erkenntnisse über zwölf Störungen von Informationsständen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2017 vor. Bei den von Störungen betroffenen Informationsständen handelte es sich bei neun um Informationsstände der AfD. Ferner war jeweils ein Informationsstand der CDU, SPD und ÖDP von Störungen betroffen. Im Übrigen liegen keine Erkenntnisse vor. Es ist regelmäßig zu beobachten, dass sich linksextremistische Gruppierungen – insbesondere während eines Wahlkampfes – gegen den „politischen Gegner“ wenden. Entsprechende Aktivitäten reichen von der Störung von Informationsund Wahlkampfständen über das Beschädigen oder Entfernen von Wahlplakaten, Protest vor Veranstaltungsörtlichkeiten oder auf Veranstaltungen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen. 9. Wurden nach ihrer Kenntnis Wirte von Politikern von im Landtag vertretenen Parteien unter Druck gesetzt, Veranstaltungen einer konkurrierenden Partei nicht zu ermöglichen bzw. keinen Raum zu geben? Zu 9.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2593 4 10. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, zukünftig den demokratischen Wett - bewerb und die demokratische Grundwerte zu sichern und allen Parteien die Chance auf Räumlichkeiten zu gewährleisten? Zu 10.: Ob kommunale Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen der Parteien genutzt werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Widmungszweck der Einrichtungen , den die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festlegen können. Stellt eine Gemeinde danach ihre Einrichtung auch politischen Parteien zur Verfügung, ist sie zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke CDU „Behinderung der Öffentlichkeitsarbeit demokratischer Parteien durch Kommunen“ (Drucksache 14/4567) verwiesen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Private ihre Räumlichkeiten Parteien zur Verfügung stellen, unterfällt ihrer Privatautonomie. Für das Ergreifen von im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liegenden Maßnahmen besteht kein Anlass. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD „Angriff auf einen sogenannten ,Antifaschisten‘ unter Beleuchtung und besonderer Betrachtung des Konfliktfelds linker Strukturen“ zu Frage 7 (Drucksache 16/2442) verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration