Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2594 08. 09. 2017 1Eingegangen: 08. 09. 2017 / Ausgegeben: 26. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Stuft sie den Buttersäure-Anschlag mit einem Verletzten auf einen Informa - tionsstand der Alternative für Deutschland (AfD) am 19. August 2017 als Terrorakt ein? 2. Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen ihrer Kenntnis nach dem mutmaßlichen Täter? 3. Welche Kenntnisse hat sie über den mutmaßlichen Täter? 4. Hat sie Kenntnis darüber, ob der mutmaßliche Täter einer Gruppierung der sogenannten „Antifa“ angehört? 5. Welche Kenntnisse hat sie darüber, ob der mutmaßliche Täter einer Partei – ggf. welcher – angehört? 6. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um Anschläge auf Leib und Leben im Wahlkampf zu unterbinden? 7. Stand der mutmaßliche Täter ihrer Kenntnis nach unter illegalen Drogen und/ oder Alkoholeinfluss? 8. Ist die Polizei ihrer Kenntnis nach personell und materiell im Großraum Schwäbisch Gmünd ausreichend ausgestattet, um gegen derartige Straftaten zielgerichtet vorzugehen? Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg und Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Anschlag mit Buttersäure auf die AfD in Schwäbisch Gmünd auf dem Marktplatz am 19. August 2017 mit einem Verletzten durch einen mutmaßlichen Linksextremisten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2594 2 9. Welche aktuellen Kenntnisse des Verfassungsschutzes für den Landkreis Ost - albkreis liegen ihr über die linksradikale und linkextreme Szene vor? 10. Wie viele Buttersäure-Anschläge oder Anschläge mit vergleichbaren Substanzen gab es ihrer Kenntnis nach in Baden-Württemberg von welcher politischen Couleur gegen welche politische Couleur in den Wahlkämpfen 2013 (Bundestag), 2014 (Europa- und Kommunalwahl) und 2016 (Landtagswahl) in Baden-Württemberg? 21. 08. 2017 Berg, Dürr AfD B e g r ü n d u n g Die AfD hatte am 19. August 2017 erneut einen Infostand auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd. Am späten Vormittag gesellte sich ein AfD-Gegner hinzu und verteilte Flyer mit Behauptungen gegen die AfD. Etwas später erschien noch eine weitere Person. Diese behinderte ein AfD-Mitglied an der Verteilung des Programm-Flyers und verübte einen Buttersäure-Anschlag in unmittelbarer Nähe des AfD-Mitglieds direkt am Stand. Dadurch kam es bei diesem AfD-Mitglied zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sodass die Polizei und anschließend ein Krankenwagen gerufen werden mussten. Diese Kleine Anfrage soll den Vorgang im Kontext des Umgangs mit solchen Vorfällen in Baden-Württemberg beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 Nr. 3-1210/163/8 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Stuft sie den Buttersäure-Anschlag mit einem Verletzten auf einen Informa - tionsstand der Alternative für Deutschland (AfD) am 19. August 2017 als Terrorakt ein? Zu 1.: Der Vorfall am 19. August 2017 auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung im Sinne der §§ 223, 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB; die Straftat wurde als Gewaltdelikt und extremistische Straftat dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – links – zugeordnet . Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Patrick Berg AfD „Rückkehr der Roten Armee Fraktion (RAF)“ zu Frage 2 verwiesen (Drucksache 16/2595). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2594 2. Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen ihrer Kenntnis nach dem mutmaßlichen Täter? 3. Welche Kenntnisse hat sie über den mutmaßlichen Täter? 4. Hat sie Kenntnis darüber, ob der mutmaßliche Täter einer Gruppierung der sogenannten „Antifa“ angehört? 5. Welche Kenntnisse hat sie darüber, ob der mutmaßliche Täter einer Partei – ggf. welcher – angehört? Zu 2. bis 5.: Die Kriminalpolizeidirektion Waiblingen des Polizeipräsidiums Aalen ermittelt wegen des Vorfalls am 19. August 2017 auf dem Marktplatz in Schwäbisch Gmünd unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Ellwangen wegen gefährlicher Körperverletzung derzeit gegen Unbekannt. Nach dem gesetzlichen Strafrahmen der §§ 223, 224 Absatz 1 Nr. 2 StGB droht dem mutmaßlichen Täter die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 6. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um Anschläge auf Leib und Leben im Wahlkampf zu unterbinden? Zu 6.: Neben den allgemeinen Maßnahmen zum Schutz von Veranstaltungen trifft die Polizei Baden-Württemberg nicht nur am eigentlichen Wahltag, sondern auch bereits im Vorfeld, alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur konsequenten Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten. Das konkrete Vorgehen orientiert sich dabei an den Umständen des Einzelfalles, der aktuellen Lageentwicklung und der ggf. vorliegenden Gefährdungsbewertung . Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD „Angriff auf einen sogenannten „Antifaschisten“ unter Beleuchtung und besonderer Betrachtung des Konfliktfelds linker Strukturen“ zu Frage 7 verwiesen (Drucksache 16/2442). 7. Stand der mutmaßliche Täter ihrer Kenntnis nach unter illegalen Drogen und/ oder Alkoholeinfluss? Zu 7.: Im Sachzusammenhang wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. 8. Ist die Polizei ihrer Kenntnis nach personell und materiell im Großraum Schwäbisch Gmünd ausreichend ausgestattet, um gegen derartige Straftaten zielgerichtet vorzugehen? Zu 8.: Ja. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2594 4 9. Welche aktuellen Kenntnisse des Verfassungsschutzes für den Landkreis Ost - albkreis liegen ihr über die linksradikale und linkextreme Szene vor? Zu 9.: Der Ostalbkreis stellt keinen Schwerpunkt des gewaltorientierten Linksextremismus in Baden-Württemberg dar. Die bestehende linksextremistische Szene im Ostalbkreis engagiert sich vornehmlich im Themenfeld „Antifaschismus“. Die linksextremistische „Deutsche kommunistische Partei“ (DKP) und die „Marxistisch -Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) führen in unregelmäßigen Abständen Informationsstände (u. a. im Rahmen ihrer Kandidaturen für die Bundestagswahl ) im Ostalbkreis durch. 10. Wie viele Buttersäure-Anschläge oder Anschläge mit vergleichbaren Substanzen gab es ihrer Kenntnis nach in Baden-Württemberg von welcher politischen Couleur gegen welche politische Couleur in den Wahlkämpfen 2013 (Bundestag), 2014 (Europa- und Kommunalwahl) und 2016 (Landtagswahl) in Baden-Württemberg? Zu 10.: Es besteht keine Möglichkeit Straftaten in Verbindung mit einzelnen Substanzen in der Statistik für Politisch motivierte Kriminalität in Baden-Württemberg zu recherchieren. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration