Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2601 05. 09. 2017 1Eingegangen: 05. 09. 2017 / Ausgegeben: 16. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Defizite der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) in den drei oben genannten Landkreisen vor? 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen der drei Landkreise an? 3. Was unternimmt sie, um zeitnah lokale sogenannte Funklöcher, beispielsweise entlang von Bahntrassen, zu beheben? 4. Welche Mobilfunkantennen sind ihr in den drei Landkreisen jeweils bekannt? 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie in Bezug auf die jeweiligen Nutzungsanmietungen von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem Institutionalisierten Dialog zwischen der Landesregierung und den Mobilfunkanbietern aus dem Jahr 2017? 7. Welche Maßnahmen wurden (Stand 31. August 2017) durch sie bereits in Angriff genommen? 8. In welcher Höhe plant sie Finanzmittel für die anstehenden Maßnahmen für die jeweiligen Landkreise ein? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Mobilfunk in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2601 2 9. Wie sieht die zeitliche Planung hinsichtlich der Maßnahmen aus und bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer finalen Umsetzung in den drei Landkreisen jeweils zu rechnen? 31. 08. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Oktober 2017 Nr. 36-3400.1/741/1 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Defizite der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk durch einzelne Mobilfunktechnologien (GSM, UMTS, LTE, 5G) in den drei oben genannten Landkreisen vor? Zu 1.: Die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main Tauber ist für alle Mobilfunktechnologien (LTE, UMTS, GSM) auf den Netzabdeckungskarten der drei Mobilfunknetzbetreiber auf ihren Internetseiten dokumentiert. Der Rollout der Mobilfunktechnologie 5G wird in öffentlichen Netzen nicht vor dem Jahr 2020 erwartet. • Deutsche Telekom (https://www.telekom.de/start/netzausbau) • Vodafone (https://www.vodafone.de/privat/hilfe-support/netzabdeckung.html) • Telefónica (https://www.o2online.de/service/netz-verfuegbarkeit/netzabdeckung) Aus den Netzabdeckungskarten sind auch die Defizite in der Netzabdeckung der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber ersichtlich. 2. Welche Unterstützung bietet sie den von den Lücken im Mobilfunknetz betroffenen Kommunen der drei Landkreise an? 3. Was unternimmt sie, um zeitnah lokale Funklöcher, wie beispielsweise entlang von Bahntrassen, zu beheben? Zu 2. und 3.: Siehe Antworten zu den Fragen 6. und 7. 4. Welche Mobilfunkantennen sind ihr in den drei Landkreisen jeweils bekannt? Zu 4.: Die Mobilfunkantennen-Standorte in den drei Landkreisen sind bekannt. In der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (http://emf2. bundesnetzagentur.de) sind alle Standorte von Mobilfunkanlagen und anderen ortsfesten Funkanlagen dokumentiert. Des Weiteren enthält die Datenbank Informationen zu Sicherheitsabständen und Feldstärkemessungen und zur Höhe der örtlichen Immissionen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2601 5. Über welche Erkenntnisse verfügt sie bezüglich der jeweiligen Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzanbieter? Zu 5.: Zur Nutzungsanmietung von Sendemasten durch die einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Der überwiegende Teil der Standorte befindet sich auf privaten Liegenschaften, unter denen es einen hohen Anteil an privaten Gewerbeimmobilien gibt. Der Anteil von öffentlichen Liegenschaften schwankt stark von Kommune zu Kommune. Standorte außerhalb von geschlossenen Ortschaften sind meistens freistehende Mastbauten. Aus der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur geht hervor, dass rund 70 Prozent der Mobilfunkstandorte von den Netzbetreibern gemeinsam genutzt werden. An einem Standort können dabei bis zu sechs oder mehr Mobilfunkanlagen installiert sein. Die Informationen, welcher Mobilfunkstandort von welchem Netzbetreiber betrieben wird, liegen der Bundesnetzagentur vor, können aber nicht mitgeteilt werden, da es sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handelt. 6. Welche Maßnahmen resultieren hinsichtlich des Netzausbaus aus dem Institutionalisierten Dialog zwischen der Landesregierung und den Mobilfunkanbietern aus dem Jahr 2017? Zu 6.: Neben den Frequenzkapazitäten sind für den Ausbau der Mobilfunknetze Stand - orte für die Funkbasisstationen die entscheidende Ressource. Das wichtigste Ergebnis des Dialogs mit den Mobilfunkunternehmen war daher die Zusage der Landesregierung, die Unternehmen aktiv bei der Suche nach geeigneten Stand - orten zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden die Unternehmen auch nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, dass geeignete landeseigene BOS- Funkstationen zur Mitnutzung und geeignete Landesliegenschaften als Standorte für Mobilfunkbasisstationen grundsätzlich zur Verfügung stehen. 7. Welche dieser Maßnahmen wurden (Stand 31. August) durch sie bereits in Angriff genommen? Zu 7.: Bereits in den vergangenen Jahren wurde den Mobilfunknetzbetreibern eine Vielzahl geeigneter landeseigener Dächer und Grundstücke für Mobilfunkstationen zur Verfügung gestellt. Auch für den weiteren Ausbau der Mobilfunknetze sollen in geeigneten Fällen landeseigene Standorte im Rahmen von Nutzungsverein - barungen überlassen werden. Die Landesregierung hat hierzu den Mobilfunknetzbetreibern eine Liste der Ämter des für landeseigene Immobilien zuständigen Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg übermittelt. Bei der Suche nach Standorten für Mobilfunkbasisstationen können sich die Unternehmen nun direkt an die entsprechenden Ämter wenden, um festzustellen, ob Landesliegenschaften für den Netzausbau zur Verfügung stehen. Seit dem Termin im Januar konnten mit den Mobilfunkunternehmen eine Reihe von offenen Fragen zum Ausbau einzelner Standorte geklärt werden. So konnten insbesondere in der Region Stuttgart wichtige Standorte ausgebaut werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2601 4 8. In welcher Höhe plant sie Finanzmittel für anstehende Maßnahmen für die jeweiligen Landkreise ein? 9. Wie sieht die zeitliche Planung hinsichtlich der Maßnahmen aus und bis zu welchem konkreten Zeitpunkt ist mit einer finalen Umsetzung in den drei Landkreisen jeweils zu rechnen? Zu 8. und 9.: Der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben durch die Unternehmen. Darüber hinaus haben die Mobilfunkunternehmen mit dem Erwerb der Frequenznutzungsrechte auch Ausbauverpflichtungen übernommen. Danach muss jeder Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica) bis zum Jahr 2020 eine Netzabdeckung mit einer mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von 10 Mbit/s und mehr von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) müssen sie eine vollständige Versorgung sicher - stellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Damit wurde den Netzbetreibern ein verbindlicher Zeitrahmen vorgegeben. Nach dem aktuellen Ausbaustand zu urteilen, kann man davon ausgehen, dass diese Zielmarken bis zum Jahr 2020 auch erreicht werden. Zur Verbesserung der Breitbandinfrastruktur fördert die Landesregierung landesweit den Ausbau von Glasfasernetzen, die grundsätzlich auch für die Anbindung von Mobilfunkstandorten zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den Ausbau und die Nutzung künftiger 5G-Netze kommt der Anbindung der Stand - orte mit Glasfaserleitungen eine herausragende Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund und der zunehmenden Konvergenz der Netze entwickelt die Landesregierung ihre Breitbandinfrastrukturförderung weiter, mit dem Ziel, dass möglichst schnell flächendeckend Glasfasernetze zur Verfügung stehen. In diesem Kontext sind neben der Breitbandinfrastrukturförderung des Landes keine weiteren landkreisspezifischen Maßnahmen geplant. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau