Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2609 06. 09. 2017 1Eingegangen: 06. 09. 2017 / Ausgegeben: 12. 10. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie der Brückenpflege im Landkreis Esslingen bei der Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten zu? 2. An welchen Standorten im Landkreis Esslingen wird die Brückenpflege als besonderer Krankenhausdienst angeboten und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei ihr beschäftigt? 3. Welche Leistungen bietet die Brückenpflege im Landkreis Esslingen für onkologische Patientinnen und Patienten an? 4. Wie wurde die Brückenpflege bisher finanziert und gibt es seitens des Landes, das kein Leistungsträger ist, Gespräche mit den zuständigen Krankenkassen, damit eine verlässliche Weiterfinanzierung gewährleistet werden kann? 06. 09. 2017 Lindlohr GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Brückenpflege im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2609 2 B e g r ü n d u n g Brückenpflege sind Modelle des Entlassungs- und Verlegungsmanagements im Rahmen der Krebsnachsorge, die Ende der 1980er-Jahre in Baden-Württemberg zur besseren Betreuung Schwerkranker im häuslichen Bereich entwickelt wurden. Ab der Diagnose einer Tumorerkrankung beraten spezialisierte Pflegekräfte in Organisationseinheiten sogenannter Onkologischer Schwerpunkte (OP) Ratsuchende und ihre Familien und leisten wichtige Netzwerkarbeit in allen medizinischen , psychologischen und sozialen Fragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. September 2017 Nr. 54-0141.5.16/2609 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie der Brückenpflege im Landkreis Esslingen bei der Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten zu? Das gemeinsame Ziel der Brückenpflegeeinrichtungen ist es, die optimale Versorgung und Unterstützung schwerstkranker Krebspatientinnen und -patienten beim Übergang von der stationären in die häusliche Versorgung zu gewährleisten. Lange Krankenhausaufenthalte sollen den Patientinnen und Patienten erspart werden. Sie sollen möglichst viel Zeit in der vertrauten Umgebung daheim verbringen können. Wenn es erwünscht ist, soll auch das Sterben zuhause ermöglicht werden. Damit leistet die Ende der 1980er-Jahre in Baden-Württemberg entwickelte Brücken pflege einen wichtigen Beitrag für die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten und gilt als Musterbeispiel für eine patientenorientierte Umsetzung der Anforderungen an ein Entlassmanagement und eine Übergangspflege. Gleichermaßen bewertet das Ministerium für Soziales und Integration die Bedeutung der Brückenpflege im Landkreis Esslingen. 2. An welchen Standorten im Landkreis Esslingen wird die Brückenpflege als besonderer Krankenhausdienst angeboten und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei ihr beschäftigt? Die Brückenpflege wird durch den Onkologischen Schwerpunkt Esslingen unter dem Namen „STELLA Care“ an den folgenden Kliniken und Praxen angeboten: Klinikum Esslingen, Medius Kliniken Ruit und Nürtingen, Filderklinik (Filderstadt ), Onkologische Schwerpunktpraxis Esslingen, Internistische und Onkologische Schwerpunktpraxis Wendlingen. Informationen über die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der Brückenpflege im Onkologischen Schwerpunkt Esslingen tätig sind, liegen dem Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. 3. Welche Leistungen bietet die Brückenpflege im Landkreis Esslingen für onkologische Patientinnen und Patienten an? Der Onkologische Schwerpunkt Esslingen bietet die folgenden Leistungen an: – Betreuung im häuslichen Umfeld, d. h. Hausbesuche nach Absprache, telefonischer Kontakt nach Bedarf und 24-Stunden-Rufbereitschaft. – Symptomkontrolle unter der Tumortherapie, d. h. Symptomkontrolle bei Veränderung der Mundschleimhaut, Übelkeit und Erbrechen, Verstopfung und Durchfall, Schmerzen, Unruhe und Angst sowie Hautveränderungen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2609 – Beratung und Anleitung beim Umgang mit Infusionen und Injektionen, beim Umgang mit Sonden und Drainagen, Schulungen in der häuslichen Pflege, Psychosoziale Begleitung, Gespräche zur Unterstützung der Krankheitsbewältigung und Krisenintervention sowie Unterstützung mit Informationen zu Patientenverfügung , Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und Entwicklung von Handlungsstrategien. 4. Wie wurde die Brückenpflege bisher finanziert und gibt es seitens des Landes, das kein Leistungsträger ist, Gespräche mit den zuständigen Krankenkassen, damit eine verlässliche Weiterfinanzierung gewährleistet werden kann? Die Brückenpflege wird nach Kenntnis des Ministeriums für Soziales und Integration derzeit primär über den Zentrumszuschlag für onkologische Zentren und Schwerpunkte finanziert. Dieser Zuschlag wird von den betreffenden Krankenhäusern für jede Patientin und für jeden Patienten abgerechnet und somit von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Darüber hinaus kann Brückenpflege auch über Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) finanziert werden. Die SAPV-Teams haben einen eigenständigen Versorgungsvertrag und rechnen auch nach der entsprechenden Vergütungsvereinbarung ab. Ob und gegebenenfalls welche Kooperationen zwischen Brückenpflege und Trägern von SAPV-Teams bestehen, ist dem Ministerium für Soziales und Integra - tion nicht bekannt. Im Landesbeirat Onkologie des Ministeriums für Soziales und Integration, in dem neben Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der onkologischen Zentren und Schwerpunkte auch die Krankenkassen vertreten sind, wird die künftige Finanzierung der Brückenpflege erörtert und nach allseits tragfähigen Lösungen gesucht. In Vertretung Mielich Staatssekretärin