Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2620 08. 09. 2017 1Eingegangen: 08. 09. 2017 / Ausgegeben: 09. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen ihr über Pläne zur Einführung eines Halbstundentakts der Stadtbahnlinie S 41 von Heilbronn nach Gundelsheim/Mosbach vor? 2. Welche Informationen liegen ihr zur Einführung eines durchgehenden Stundentakts der S 42 zwischen Bad Rappenau und Sinsheim vor? 3. Wie bewertet sie die in den Fragen 1 und 2 genannten Pläne? 4. Wie hoch beziffert sie die möglichen Kosten einer solchen Taktverdichtung auf der S 41 und der S 42 und mit welcher Kostenaufteilung zwischen Land und Raumschaft wäre zu rechnen? 5. Wie setzen sich die Mehrkosten einer solchen Maßnahme zusammen (Fahrzeuge , Streckeninvestitionen, sonstige Infrastruktur, Personal)? 6. Mit welchen Mehrkosten wäre für ein zusätzliches tägliches Zugpaar der S 42 von Neckarsulm nach Sinsheim und zurück in den Abendstunden als Angebot für Schichtarbeitende bei Audi zu rechnen? 7. Wer müsste diese Mehrkosten tragen unter Angabe, welchen Anteil das Land Baden-Württemberg übernehmen würde? 8. Wie hoch sind die Kosten für einen zweigleisigen Ausbau der Strecke Leingarten –Schwaigern, unterteilt in Bau- und Planungskosten? 9. Inwiefern sind die genannten Maßnahmen im Streckennetz Bestandteil der Verhandlungen zum Mobilitätspakt Heilbronn-Neckarsulm gewesen? 08. 09. 2017 Gall SPD Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Gall SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau und Finanzierung des Schienennahverkehrs Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 Nr. 3-3822.0-00/1880 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen liegen ihr über Pläne zur Einführung eines Halbstundentakts der Stadtbahnlinie S 41 von Heilbronn nach Gundelsheim/Mosbach vor? 2. Welche Informationen liegen ihr zur Einführung eines durchgehenden Stundentakts der S 42 zwischen Bad Rappenau und Sinsheim vor? Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckars - ulm haben im Juli 2017 verschiedene Akteure den Mobilitätspakt „Zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm“ unterzeichnet , um eine neue vernetzte und klimaneutrale Mobilität zu erreichen. In diesem Pakt werden eine Reihe von sofortigen, mittel- und langfristigen Maßnahmen aufgelistet, u. a. die Einführung eines Halbstundentaktes der Stadtbahnlinie S 41 und eines Stundentaktes der Linie S 42. Das Ministerium für Verkehr, der Landkreis Heilbronn, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Karlsruhe (AVG) prüfen derzeit die Einrichtung eines Halbstundentaktes der Stadtbahnlinie S 41 im Neckartal (nach Gundelsheim/Mosbach-Neckarelz) sowie die Einführung eines durchgehenden Stundentaktes der Stadtbahnlinie S 42 zwischen Bad Rappenau und Sinsheim Hauptbahnhof zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018. 3. Wie bewertet sie die in den Fragen 1 und 2 genannten Pläne? Die Forderung, den Halbstundentakt der Stadtbahnlinie S 41 im Neckartal (Gundelsheim /Mosbach) einzuführen, kommt aus der Region, den anliegenden Gemeinden und den Fahrgästen, da der Begriff Stadtbahn möglicherweise mehr Fahrten verspricht, als heute angeboten werden. Die Stadtbahn hat auf diesem Abschnitt die zuvor verkehrenden DB-Züge lediglich im gleichen Umfang ersetzt. Nach dem Landesstandard ist hier auf Basis der Fahrgastnachfrage nur ein Stundentakt vorgesehen. Bei einer Steigerung der Fahrgastzahlen oder bei einer finanziellen Beteiligung der kommunalen Seite können jedoch Mehrleistungen bestellt werden. Derzeit prüft die AVG, ob dies die Fahrpläne zulassen, sowie den Umsetzungszeitpunkt . Die DB Netz AG prüft, ob Trassen verfügbar sind und den Fahrplan und das Ministerium für Verkehr prüft die entstehenden Kosten. Das Land bewertet die Pläne zur Einführung eines Stundentaktes der Stadtbahn - linie S 42 zwischen Bad Rappenau und Sinsheim Hauptbahnhof grundsätzlich als sinnvoll, da der Landesstandard aus dem Zielkonzept 2025 auf diesem Streckenabschnitt noch nicht voll erfüllt ist. Die größeren Haltepunkte (Bad Wimpfen, Bad Rappenau) haben durch den zweistündlichen Regionalexpress (RE) und die Stadtbahn eine stündliche Fahrtmöglichkeit in Richtung Sinsheim. Die kleineren Haltepunkte (z. B. Babstadt, Grombach) werden teilweise jedoch nur zweistündig bedient. Der RE hält an diesen Haltepunkten nicht, daher wäre ein Stundentakt der Stadtbahn hier wünschenswert. Zurzeit prüfen die AVG (Fahrzeuge, Personal) und die DB Netz (Trassenverfügbarkeit , Fahrplan) sowie das Verkehrsministerium (Finanzierung) auch in diesem Fall, ob diese Pläne umgesetzt werden können. _____________________________________ *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 4. Wie hoch beziffert sie die möglichen Kosten einer solchen Taktverdichtung auf der S 41 und der S 42 und mit welcher Kostenaufteilung zwischen Land und Raumschaft wäre zu rechnen? Das Land kann die Kosten und eine mögliche Kostenaufteilung für eine solche Taktverdichtung auf der S 41 und S 42 noch nicht benennen, da dies Bestandteil der laufenden Prüfungen ist. 5. Wie setzen sich die Mehrkosten einer solchen Maßnahme zusammen (Fahrzeuge , Streckeninvestitionen, sonstige Infrastruktur, Personal)? Für die Einführung eines Halbstundentaktes auf der Stadtbahnlinie S 41 wären zusätzliche Fahrzeuge erforderlich. Die Anzahl ist abhängig davon, ob die zusätz lichen Fahrzeuge bis Mosbach-Neckarelz oder nur bis Gundelsheim eingesetzt werden. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit könnten unter Umständen Streckeninves titionen zwischen Neckarsulm und Bad Friedrichshall anfallen . Die Personalkosten werden sich ebenfalls erhöhen. Die Einführung des Stundentaktes der Stadtbahnlinie S 42 führen zu keinen Mehrkosten im Infrastrukturbereich und bei den Fahrzeugen. 6. Mit welchen Mehrkosten wäre für ein zusätzliches tägliches Zugpaar der S 42 von Neckarsulm nach Sinsheim und zurück in den Abendstunden als Angebot für Schichtarbeitende bei Audi zu rechnen? Das Land rechnet mit Mehrkosten für ein zusätzliches tägliches Zugpaar der S 42 in Höhe von 370.000 Euro pro Jahr. 7. Wer müsste diese Mehrkosten tragen unter Angabe, welchen Anteil das Land Baden-Württemberg übernehmen würde? Die Mehrkosten würden sich das Land und der Landkreis Heilbronn nach der im Vertrag zur Mitfinanzierung vereinbarten Aufteilung aufteilen. Der Vertrag sieht vor, dass das Land 75,75 Prozent des jährlichen Zuschussbetrages (Betriebskosten zzgl. Infrastrukturkosten abzüglich Erlöse) übernimmt. 8. Wie hoch sind die Kosten für einen zweigleisigen Ausbau der Strecke Leingarten −Schwaigern, unterteilt in Bau- und Planungskosten? Belastbare Zahlen liegen dem Verkehrsministerium noch nicht vor. 9. Inwiefern sind die genannten Maßnahmen im Streckennetz Bestandteil der Verhandlungen zum Mobilitätspakt Heilbronn-Neckarsulm gewesen? Das zusätzliche Zugpaar der Stadtbahnlinie S 42 von Neckarsulm nach Sinsheim und zurück in den Abendstunden als Angebot für Schichtarbeitende bei Audi wurde bereits zugesagt. Die Prüfung der Ausweitung des Halbstundentaktes der Stadtbahnlinie S 41 und die Prüfung des Stundentaktes der Stadtbahnlinie S 42 war ebenfalls Bestandteil des Mobilitätspakts. Der zweigleisige Ausbau der Strecke Leingarten-Schwaigern ist im Mobilitäts - pakt als langfristige Maßnahme enthalten und hat dort den Status „in Vorplanung “. Hermann Minister für Verkehr Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 4 Anlage 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 6 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 8 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 10 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 12 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 14 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 16 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 18 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 20 21 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 22 23 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 24 25 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 26 27 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 28 29 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 30 31 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 32 33 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 34 35 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 36 37 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 38 39 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 40 41 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 42 43 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 44 45 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 46 47 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 48 49 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 50 51 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2620 52