Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2626 12. 09. 2017 1Eingegangen: 12. 09. 2017 / Ausgegeben: 02. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vollsperrungen aufgrund von Baumaßnahmen wurden auf dem Gebiet von Tübingen im oben genannten Zeitraum gemeldet (aufgelistet nach Jahren)? 2. In wie vielen Fällen handelte es sich um öffentliche und in wie vielen Fällen um private Vorhaben (aufgelistet nach Jahren)? 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Genehmigung für Vollsperrungen zeitlich unbefristet (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvor - haben)? 4. Welche Gebühren werden von den jeweiligen Bauträgern für die Genehmigung von Vollsperrungen erhoben (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvorhaben)? 5. Welche Entschädigungen und Erstattungen von baubedingten Kosten wurden für betroffene Anwohner der Baumaßnahmen vorgesehen (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvorhaben)? 6. Wer trug die Kosten aus den Fragen 4 und 5? 7. Wie viele Fälle sind ihr in der oben genannten Region bekannt, in denen Anwohner ihr Wohnobjekt nur durch das Betreten oder Überschreiten eines durch die Baustelle notwendigerweise gesperrten Abschnitts erreichen konnten? Kleine Anfrage des Abg. Hans Peter Stauch AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Vollsperrungen aufgrund von Baumaßnahmen im Raum Tübingen in den Jahren 2015 bis 2017 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2626 2 8. Welche rechtliche Einschätzung vertritt sie bezüglich Haftungen und Entschädigungen bei Unfällen des in Frage 7 genannten Punkts? 12. 09. 2017 Stauch AfD B e g r ü n d u n g In Dusslingen ist ein Fall bekannt, in dem der Bewohner einer Einliegerwohnung diese seit mehreren Wochen nur erreichen kann, indem er einen durch die Baustelle notwendigerweise gesperrten Abschnitt betritt und die Nutzung seines privaten Pkw-Stellplatzes seit Baustellenbeginn nicht mehr möglich ist. Diese Kleine Anfrage soll die Zulässigkeit solcher Sperrungen für Baumaßnahmen klären. Darüber hinaus soll geklärt werden, wer im Falle eines Unfalls haftet und welche Entschädigungen für die Unannehmlichkeiten oder tatsächliche Schäden vorgesehen sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 Nr. 2-3961.6/258 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vollsperrungen aufgrund von Baumaßnahmen wurden auf dem Gebiet von Tübingen im oben genannten Zeitraum gemeldet (aufgelistet nach Jahren)? Im Raum Tübingen werden verkehrsrechtliche Anordnungen zur (Voll-)Sperrung von Straßen aufgrund von Baumaßnahmen von drei Behörden – der Stadt Tübingen , dem Landratsamt Tübingen sowie dem Straßenbaureferat Nord des Regierungspräsidiums Tübingen – erlassen. Die Stadt Tübingen hat folgende Zahlen mitgeteilt: 2015 186 Vollsperrungen 2016 172 Vollsperrungen 2017 177 Vollsperrungen Das Landratsamt Tübingen hat mitgeteilt, dass es über die in seinem Zuständigkeitsbereich erlassenen Vollsperrungen keine Statistik führt. Es schätzt, dass ca. 200 Vollsperrungen pro Jahr für Weihnachtsmärkte, Fasnetsumzüge, Krämermärkte , Garagenstellungen, Hausstellungen, Hausbauten, Tiefbauarbeiten, Feste, Tunnelwartungen angeordnet werden. Im Falle einer Vollsperrung wird, wo dies möglich ist, eine Umleitung abgestimmt und ausgewiesen. Das Straßenbaureferat Nord des Regierungspräsidiums, das Sperrungen für eigene Straßenbauarbeiten anordnet, hat folgende Zahlen mitgeteilt: 2015 1 Vollsperrung 2016 3 Vollsperrungen 2017 4 Vollsperrungen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2626 2. In wie vielen Fällen handelte es sich um öffentliche und in wie vielen Fällen um private Vorhaben (aufgelistet nach Jahren)? Sowohl die Stadt Tübingen als auch das Landratsamt Tübingen haben mitgeteilt, dass eine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Auftraggebern nicht vorgenommen wird. Es liegen daher keine statistischen Daten vor. Das Straßenbaureferat Nord des Regierungspräsidiums Tübingen ordnet nur bei öffentlichen (Straßenbau-)Vorhaben Vollsperrungen an. 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Genehmigung für Vollsperrungen zeitlich unbefristet (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvor - haben)? Das Regierungspräsidium Tübingen teilt mit, dass grundsätzlich alle verkehrsrechtlichen Anordnungen befristet erteilt werden. Sollte eine Baumaßnahme/Arbeitsstelle nicht fristgerecht abgeschlossen werden, wird ggf. eine Verlängerung der Befristung auf Antrag vorgenommen. Nur wenn Straßen bei massiven Schädigungen nicht zeitnah repariert werden können, wird eine unbefristete Anordnung erlassen. Das Regierungspräsidium nennt lediglich die Vollsperrung der L 385 (Talheimer Steige) bei Mössingen-Talheim vom 1. Juni 2013 bis Mitte/Ende 2014. 4. Welche Gebühren werden von den jeweiligen Bauträgern für die Genehmigung von Vollsperrungen erhoben (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvorhaben)? Bei den Gebühren wird der unter der Ziffer 261 der Gebührenordnung Straße vorgegebene Gebührenrahmen eingehalten. Eine Statistik über die eingenommenen Beträge wird weder beim Landratsamt noch bei der Stadt Tübingen geführt. Eine Auflistung der Gebühren für jede einzelne Maßnahme würde großen Erhebungsaufwand verursachen und kann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt werden. Beim Straßenbaureferat Nord des Regierungspräsidiums Tübingen sind Gebühren wie folgt erhoben worden: Im Jahr 2015: 100 Euro Im Jahr 2016: 300 Euro Im Jahr 2017: 400 Euro 5. Welche Entschädigungen und Erstattungen von baubedingten Kosten wurden für betroffene Anwohner der Baumaßnahmen vorgesehen (aufgelistet nach Jahren und öffentlichen bzw. privaten Bauvorhaben)? Anträge auf Entschädigungen oder Erstattung von baubedingten Kosten sind bislang weder beim Landratsamt noch bei der Stadt Tübingen oder dem Straßenbaureferat bekannt geworden. 6. Wer trug die Kosten aus den Fragen 4 und 5? Laut Auskunft des Regierungspräsidiums trugen die Gebühren für die verkehrsrechtlichen Anordnungen jeweils die antragstellenden Bauunternehmen. 7. Wie viele Fälle sind ihr in der oben genannten Region bekannt, in denen Anwohner ihr Wohnobjekt nur durch das Betreten oder Überschreiten eines durch die Baustelle notwendigerweise gesperrten Abschnitts erreichen konnten? In wie vielen Fällen in den letzten Jahren Anwohnerinnen und Anwohner ihr Wohnobjekt nur durch das Betreten oder Überschreiten eines durch die Baustelle notwendigerweise gesperrten Abschnitts erreichen konnten, wurde statistisch nicht erfasst. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2626 4 8. Welche rechtliche Einschätzung vertritt sie bezüglich Haftungen und Entschädigungen bei Unfällen des in Frage 7 genannten Punkts? Haftungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen Bauunternehmen geltend zu machen. Dieser ist für die ordnungsgemäße und verkehrssichere Einrichtung der Baustelle verantwortlich. Hermann Minister für Verkehr