Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2627 12. 09. 2017 1Eingegangen: 12. 09. 2017 / Ausgegeben: 02. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bahnhöfe im Rems-Murr-Kreis sind zum aktuellen Stand barrierefrei gestaltet? 2. Bei welchen Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis sind barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten von den Bahnsteigkanten in die S-Bahnen bzw. Regionalbahnen gegeben ? 3. Für welche nicht barrierefreien Bahnhöfe im Rems-Murr-Kreis ist eine Um - rüstung innerhalb welchen Zeitraums geplant? 4. Wie haben sich die Fahrgastzahlen an den Bahnhöfen im Rems Murr-Kreis in den letzten zehn Jahren entwickelt? 5. Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis wurden im Zuge des Bahnhofsmodernisierungsprogramms (BMP BW) gefördert ? 6. Welche Maßnahmen sind geplant, um Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten, die nicht durch das BMP BW gefördert werden? 7. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um im Rems-Murr-Kreis einen möglichst barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erhalten? 8. Sieht sie Handlungsbedarf, die Bahnhöfe der Remstalgartenschau bis zu deren Start im Jahr 2019 barrierefrei zu gestalten, damit auch Menschen mit mobilen Einschränkungen zu den Gartenschaukommunen mit dem ÖPNV fahren können? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Barrierefreiheit an Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2627 2 9. Sind nach ihren Erkenntnissen die Vorgaben von § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Rems-Murr-Kreis einzuhalten, wonach „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ ist oder liegen bereits Nahverkehrspläne vor, in „denen Ausnahmen konkret benannt und begründet werden“, wie es das Gesetz vorsieht? 12. 09. 2017 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach wie vor gibt es immer noch Bahnhöfe im Rems-Murr-Kreis, die nicht barrierefrei nutzbar sind. Zudem gibt es große Höhendifferenzen zwischen Zug und Bahnsteig. Mit der Kleinen Anfrage soll der aktuelle Stand abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 Nr. 3-3894.0/1293 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bahnhöfe im Rems-Murr-Kreis sind zum aktuellen Stand barrierefrei gestaltet? In den vom Regionalverkehr bedienten Stationen/Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis können die Bahnsteige überwiegend stufenfrei erreicht werden. Es besteht dies - bezüglich noch Ausbaubedarf in Urbach (bei Schorndorf), Plüderhausen, Backnang und Oppenweiler (Württ). 2. Bei welchen Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis sind barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten von den Bahnsteigkanten in die S-Bahnen bzw. Regionalbahnen gegeben ? Barrierefreie Einstiegsmöglichkieten in die S-Bahn sind an folgenden Stationen gegeben: – Backnang nur Gl. 1 (nur S 4) – Burgstall (Murr) – Endersbach – Fellbach – Grunbach – Kirchberg (Murr) – Neustadt-Hohenacker (nur Gl. 1/Ri. Backnang) – Schorndorf – Waiblingen (nur Gl. 1, 3 u. 5/Ri. Backnang u. Ri. Stuttgart) – Winnenden 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2627 Barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten in die Regionalzüge sind an folgenden Stationen unter der jeweils genannten Bedingung gegeben: – Backnang (nur Gl. 4/Ri. Schwäbisch-Hall Hessental), wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind – Fornsbach, wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind – Murrhardt, wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind – Oppenweiler (Württ) (nur Gl. 2), wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind – Sulzbach (Murr) (nur Gl. 2), wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind – Waiblingen (nur Gl. 6/7/Ri. Aalen), wenn Fahrzeuge eingesetzt werden, die auf 76 cm hohe Bahnsteige optimiert sind Mit der Inbetriebnahme der Ausschreibungsnetze 3 a (ab Dezember 2017) und 3 b (ab Dezember 2019) werden auf der Murrbahn Neufahrzeuge mit einer Einstiegshöhe von 80 cm über SO zum Einsatz kommen. Es wird dann ein stufenfreier Einstieg zwischen diesen Fahrzeugen und Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 cm über SO in den Stationen Winnenden (hier wird der entsprechende Bahnsteig aus Fahrzeitgründen im Regelfall aber nicht angefahren), Backnang und Oppenweiler (Württ) möglich sein. 3. Für welche nicht barrierefreien Bahnhöfe im Rems-Murr-Kreis ist eine Um - rüstung innerhalb welchen Zeitraums geplant? Gegenwärtig werden Ausbaumaßnahmen bei den durch den Regionalverkehr bedienten Stationen Backnang (Bahnsteigerhöhung sowie weitere Ausrüstung mit Aufzügen), Oppenweiler (Württ) (Bahnsteigerhöhung) und Sulzbach (Murr) (Bahn - steigerhöhung) vorbereitet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 ver - wiesen. Die weitere barrierefreie Erschließung des Bahnhofs in Backnang ist im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms (BMP) vorgesehen. DB Station&Service steht mit der Stadt Backnang in Kontakt zur Abstimmung des Vorhabens. Aufgrund neuer Vorplanungen ist der Maßnahmenbeginn derzeit noch nicht absehbar. 4. Wie haben sich die Fahrgastzahlen an den Bahnhöfen im Rems Murr-Kreis in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Anzahl Ein- und Aussteiger im Rems-Murr-Kreis (Backnang, Fornsbach, Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach, Waiblingen, Winnenden) hat sich in den letzten 10 Jahren um rund 43 Prozent erhöht. Dabei wurde nur der Regionalverkehr (ohne S-Bahn) berücksichtigt. Bei der Berechnung wurden die Mittelwerte der Zählperioden aus 2006 und 2007 mit denen aus 2015 und 2016 verglichen. Für den S-Bahn-Verkehr ist der zuständige Aufgabenträger der Verband Region Stuttgart. 5. Welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen im Rems-Murr-Kreis wurden im Zuge des Bahnhofsmodernisierungsprogramms (BMP BW) gefördert? Im BMP ist der Bahnhof Backnang enthalten. Daneben ist kein weiterer Bahnhof aus dem Rems-Murr-Kreis enthalten. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2627 4 6. Welche Maßnahmen sind geplant, um Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten, die nicht durch das BMP BW gefördert werden? Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer landesseitigen Förderung im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG). Nach dem LGVFG kann der Umbau und die Nachrüstung bestehender verkehrswichtiger Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit gefördert werden. Fördervoraussetzung ist dabei unter anderem, dass bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte anzuhören sind. 7. Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um im Rems-Murr-Kreis einen möglichst barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erhalten? Der barrierefreie Um- oder Ausbau von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs obliegt den Gebietskörperschaften als Aufgabenträgern, ist aber auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, das auch im Koalitionsvertrag Niederschlag gefunden hat. Das Land bietet die Möglichkeit der Förderung von Umbau - und Nachrüstmaßnahmen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit nach dem LGVFG an, vgl. auch die Antwort zu Frage 6. Dieser Fördertatbestand wurde 2015 in das LGVFG neu aufgenommen. Das Ministerium für Verkehr führt außerdem derzeit mit der Deutschen Bahn Gespräche zu einer Nachfolge - regelung für das noch laufende Bahnhofsmodernisierungsprogramm. Das Thema Barrierefreiheit wird darin eine wesentliche Rolle spielen. Eine Aussage dazu, welche Stationen Eingang in das neue Programm finden werden, ist auf der Grundlage des derzeitigen Gesprächstandes noch nicht möglich. 8. Sieht sie Handlungsbedarf, die Bahnhöfe der Remstalgartenschau bis zu deren Start im Jahr 2019 barrierefrei zu gestalten, damit auch Menschen mit mobilen Einschränkungen zu den Gartenschaukommunen mit dem ÖPNV fahren können? Zwischen dem Land und der Region wurden sehr frühzeitig die Möglichkeiten einer Förderung derartiger Maßnahmen sowie die dabei zu beachtenden Rand - bedingungen erörtert. Eine Umsetzung scheiterte an der ablehnenden Haltung der DB Station und Service. 9. Sind nach ihren Erkenntnissen die Vorgaben von § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Rems-Murr-Kreis einzuhalten, wonach „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ ist oder liegen bereits Nahverkehrspläne vor, in „denen Ausnahmen konkret benannt und begründet werden“, wie es das Gesetz vorsieht? Gemäß § 8 III 3 PBefG gilt: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen , für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Der Rems-Murr-Kreis hat bereits im Nahverkehrsplan für den Rems-Murr-Kreis vom Juli 2014 sein Bemühen zum Ausdruck gebracht, eine vollständige Barrierefreiheit kontinuierlich im Rahmen seiner Möglichkeiten und Zuständigkeiten zu erreichen und seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Er hat sich das Ziel gesetzt, dass neue Schienenhaltepunkte grundsätzlich barrierefrei errichtet werden und vorhandene Stationen, soweit Zugangsanlagen noch Defizite aufweisen , mit entsprechenden Einrichtungen nachgerüstet werden. Hermann Minister für Verkehr