Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2635 14. 09. 2017 1Eingegangen: 14. 09. 2017 / Ausgegeben: 02. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand der Bahnhaltepunkte „Eutingen- Nord“, „Dornstetten-Aach“ und „Dornstetten-Heselwiesen“ dar? 2. Welche Zusagen (Fahrplantaktung, Kreuzungsvereinbarung usw.) liegen bei den jeweiligen Projekten vor? 3. Welche notwendigen Zusagen stehen noch aus? 4. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen an das Eisen - bahnbundesamt? 5. Zu welchem Zeitpunkt rechnet sie mit Bau und Inbetriebnahme dieser Haltepunkte ? 6. Sind die geplanten Bahnhaltepunkte „Eutingen-Nord“, „Dornstetten-Aach“ und „Dornstetten-Heselwiesen“ in künftigen Fahrplankonzeptionen und Ausschreibungsunterlagen enthalten? 7. Bestehen Förderzusagen des Landes für Planung und Bau der Haltepunkte, Parkund Erschließungsanlagen (mit Angabe von Gesamtvolumen, Förderhöhe, Förderzeitraum usw.)? 8. Wurden Förderanträge im Zusammenhang dieser Projekte angelehnt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Neue Bahnhaltepunkte im Landkreis Freudenstadt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2635 2 9. Gedenkt sie finanzielle Entschädigungen an die betroffenen Kommunen vorzunehmen , die sich bei der Elektrifizierung der Strecke Freudenstadt-Eutingen finanziell beteiligt haben, sofern die Haltepunkte nicht umgesetzt oder bedient werden können? 14. 09. 2017 Dr. Timm Kern FDP/DVP B e g r ü n d u n g Zeitungsberichte der „Neckar-Chronik“ vom 14. September 2017 schreiben über ein mögliches Aus des geplanten Bahnhaltepunkts „Eutingen-Nord“. Daraus ergeben sich zahlreiche Fragen für diesen und weitere geplante Haltepunkte im Landkreis Freudenstadt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 Nr. 3-3822.4-Murgtal/22 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand der Bahnhaltepunkte „Eutingen- Nord“, „Dornstetten-Aach“ und „Dornstetten-Heselwiesen“ dar? Der Planfeststellungsbeschluss für die beiden neu geplanten Verkehrsstationen in Dornstetten datiert vom 9. Februar 2017. Für die geplante Verkehrsstation in Eutingen -Nord liegt nach Kenntnis der Landesregierung noch kein Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vor. 2. Welche Zusagen (Fahrplantaktung, Kreuzungsvereinbarung usw.) liegen bei den jeweiligen Projekten vor? Der Angebotsstandard für die oben genannten Haltepunkte ergibt sich aus dem „Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg “, nach dem für den Streckenabschnitt Freudenstadt Hbf–Eutingen im Gäu ein Stundentakt vorgesehen ist, welcher derzeit schon besteht. Im Bereich der Kreuzungen gibt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) die Finanzierungs - anteile vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 3. Welche notwendigen Zusagen stehen noch aus? In betrieblicher Hinsicht wurde vom Land eine stündliche Bedienung der neuen Haltepunkte zugesagt. Diese Zusage gilt grundsätzlich weiter. Bei den beiden Haltepunkten in Dornstetten steht derzeit die Aussage der DB Netz AG aus, dass beim vorgesehenen Fahrplankonzept die Haltepunkte auch bedient werden können . Gleiches gilt grundsätzlich auch für Eutingen Nord. Darüber hinaus fehlt noch, wie bei Antwort zu Frage 1 ausgeführt, der Planfeststellungsbeschluss. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2635 4. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen an das Eisen - bahnbundesamt? Generelle Aussagen hierzu sind nicht möglich, da die Bearbeitungszeiten von vielen Faktoren abhängig sind. 5. Zu welchem Zeitpunkt rechnet sie mit Bau und Inbetriebnahme dieser Haltepunkte ? Hierzu ist leider noch keine verlässliche Aussage möglich. 6. Sind die geplanten Bahnhaltepunkte „Eutingen-Nord“, „Dornstetten-Aach“ und „Dornstetten-Heselwiesen“ in künftigen Fahrplankonzeptionen und Ausschreibungsunterlagen enthalten? Im Rahmen der Neuausschreibung der Netze 7 (Karlsruhe) und 8 (Ortenau), die spätestens im Dezember 2022 in Betrieb gehen, laufen derzeit konzeptionelle Ausarbeitungen, die eine Bedienung der Halte vorsehen. 7. Bestehen Förderzusagen des Landes für Planung und Bau der Haltepunkte, Park- und Erschließungsanlagen (mit Angabe von Gesamtvolumen, Förderhöhe , Förderzeitraum usw.)? Ja. Für den Neubau der Haltepunkte Eutingen-Nord, Horb-Heiligenfeld, Dornstetten -Heselwiesen, Dornstetten-Aach und Grüntal-Wittlensweiler sowie den barrierefreien Umbau des Haltepunkts Bittelbronn mit Gesamtkosten von 4,12 Millionen Euro und zuwendungsfähigen Kosten von 3,94 Millionen Euro wurde 2011 eine Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Höhe von 3,35 Millionen Euro (Fördersatz 85 %) bewilligt. Der Förderzeitraum endet mit Vorlage des Schlussverwendungsnachweises. 8. Wurden Förderanträge im Zusammenhang dieser Projekte angelehnt? Nein. 9. Gedenkt sie finanzielle Entschädigungen an die betroffenen Kommunen vorzunehmen , die sich bei der Elektrifizierung der Strecke Freudenstadt-Eutingen finanziell beteiligt haben, sofern die Haltepunkte nicht umgesetzt oder bedient werden können? Die Landesregierung geht nach wie vor davon aus, dass mit den genannten zu - künftigen Fahrplankonzepten Bau und Bedienung der Haltepunkte ermöglicht werden. Hermann Minister für Verkehr