Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2646 20. 09. 2017 1Eingegangen: 20. 09. 2017 / Ausgegeben: 09. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden sich die Zulassungszahlen für Elektroautos in Baden-Württemberg in den darauffolgenden fünf Jahren unter der Annahme, dass ab 2025 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden, vermutlich entwickeln, wenn man die aktuellen Zahlen aller Pkw als Grundlage nimmt? 2. Inwieweit kann dieser zusätzliche Strombedarf durch bestehende Kraftwerke gedeckt werden, wenn mittelfristig alle Pkw mit Strom betrieben werden und (wie in der Drucksache 16/2115 angegeben) damit geschätzt jährlich 17,9 TWh benötigen? 3. Ist die bestehende Leitungsinfrastruktur in der Lage, den entsprechenden Energiebedarf an die Abnehmerstationen weiterzuleiten? 4. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – wie viele Kraftwerke welcher Art sollen dazu in den kommenden Jahren in Betrieb genommen werden? 5. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – wo sind die voraussicht - lichen Standorte? 6. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – ist schon mit konkreten Planungen für den Bau von Großkraftwerken für diesen Bedarf begonnen worden ? 7. Wie lange dauert es üblicherweise von Beginn der Planung eines Großkraftwerks bis zur Inbetriebnahme? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Stromversorgung nach einem Zulassungsverbot von Pkw mit Verbrennungsmotoren Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2646 2 8. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – würden hierzu die üblichen Verfahren genutzt werden oder könnte man auf beschleunigte Verfahren zurückgreifen? 9. Wie sollen der Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur finanziert werden? 10. Wie soll der Einnahmenausfall aus der Mineralölsteuer gegenfinanziert werden ? 11. 09. 2017 Gögel AfD B e g r ü n d u n g Die meisten Parteien in den Landtagen und im Bundestag sind sich einig, dass Verbrennungsmotoren in den nächsten Jahren zugunsten Elektromotoren nicht mehr zugelassen werden sollen. Momentan wird überlegt, ab 2025 keine Fahr - zeuge mit Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, was deutlich über die Annahmen in der Drucksache 16/2115 hinausgeht, in der von einem erheblich langsameren Anstieg des Elektroautoanteils ausgegangen wird. Für die große Zahl neuer Elektroautos muss dann nicht nur die passende Abnehmerinfrastruktur vorhanden sein, sondern auch der notwendige Strom überhaupt erzeugt werden. Die Kleine Anfrage hat den Zweck, die Machbarkeit dieser Idee und den aktuellen Stand der Planungen für Baden-Württemberg zu erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 12. Oktober 2017 Nr. 6-8809.03/5 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Verkehr und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden sich die Zulassungszahlen für Elektroautos in Baden-Württemberg in den darauffolgenden fünf Jahren unter der Annahme, dass ab 2025 keine Pkw mit Verbrennungsmotoren mehr zugelassen werden, vermutlich entwickeln, wenn man die aktuellen Zahlen aller Pkw als Grundlage nimmt? Hierzu sei angemerkt, dass die Landesregierung eine technologieoffene Strategie für eine zukünftige nachhaltige Mobilität verfolgt und kein Ziel für ein Verbot von Verbrennungsmotoren formuliert hat. Nirgendwo wird die Forderung erhoben , ab 2025 keine Pkw mit Verbrennungsmotor mehr zuzulassen. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2646 2. Inwieweit kann dieser zusätzliche Strombedarf durch bestehende Kraftwerke gedeckt werden, wenn mittelfristig alle Pkw mit Strom betrieben werden und (wie in der Drucksache 16/2115 angegeben) damit geschätzt jährlich 17,9 TWh benötigen? 4. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – wie viele Kraftwerke wel - cher Art sollen dazu in den kommenden Jahren in Betrieb genommen werden? 5. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – wo sind die voraussichtlichen Standorte? 6. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – ist schon mit konkreten Planungen für den Bau von Großkraftwerken für diesen Bedarf begonnen worden? 8. Falls die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen – würden hierzu die üblichen Verfahren genutzt werden oder könnte man auf beschleunigte Verfahren zurückgreifen? Die Fragen 2, 4, 5, 6, und 8 werden wegen der Verknüpfung in der Fragestellung gemeinsam beantwortet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen. Es wird auch der Strombedarf mittelfristig eher geringfügig steigen . Im Zuge der Energiewende werden sich jedoch der Kraftwerkspark in Baden -Württemberg im Einzelnen und die Energieversorgungsstrukturen insgesamt stark verändern. Die konventionellen Erzeugungskapazitäten werden zunehmend durch Erneuerbare -Energien-Anlagen ersetzt, um die Stromerzeugung langfristig weitgehend dekarbonisieren zu können. Der Ausbau der Erneuerbaren wird sich dabei an der Entwicklung des Strombedarfs orientieren. Durch zusätzliche Stromanwendungen im Wärmebereich und bei der Mobilität (Sektorkopplung) ist auf längere Sicht damit zu rechnen, dass der Strombedarf insgesamt steigen wird. Baden-Württemberg wird zudem künftig wie auch schon in der Vergangenheit einen Teil seines Strombedarfs durch Stromimporte decken müssen. Im Übrigen ist Planung und Bau von Kraftwerken keine Angelegenheit der Landesregierung, sondern die von Energieversorgungsunternehmen. 3. Ist die bestehende Leitungsinfrastruktur in der Lage, den entsprechenden Energiebedarf an die Abnehmerstationen weiterzuleiten? Der zusätzliche Strombedarf durch Elektromobilität ist derzeit und auch in absehbarer Zukunft grundsätzlich gering. Er stellt nach Auffassung der Energiewirtschaft derzeit keine Herausforderung für die Netzinfrastruktur dar (wie in der Drucksache 16/2115 unter Nr. 2 angegeben). Der Stellungnahme zu Drucksache 16/2115 Nr. 3 ist zu entnehmen, wie der künftig steigende Energiebedarf in den gegenwärtigen Plänen zum Ausbau der Netzinfrastruktur mitberücksichtigt wird, aufgeschlüsselt nach Hochspannungs-, Mittelspannungs- und Niederspannungs - ebene. 7. Wie lange dauert es üblicherweise von Beginn der Planung eines Großkraftwerks bis zur Inbetriebnahme? Für die Errichtung konventioneller Kraftwerke kommen aus Sicht der Landes - regierung insbesondere flexible Gaskraftwerke in Betracht. Sind diese als offene Gasturbinen konzipiert, beträgt die Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit etwa vier Jahre. Bei Gaskraftwerken mit einem integrierten Dampfprozess (Gas- und Dampfkraftwerke) erhöht sich die Planungs- und Bauzeit auf etwa fünf Jahre. Die konkrete Bauzeit eines Kraftwerks hängt aber sehr stark von individuellen Fak - toren ab und kann daher im Einzelfall stark von den genannten Zeiträumen ab - weichen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2646 4 9. Wie sollen der Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur finanziert werden? Der Aufbau von Ladeinfrastruktur wird weder als primäre Aufgabe der EU, noch als primäre Aufgabe der Bundes- oder Landesregierung angesehen. Gleichwohl ist es gerechtfertigt und sinnvoll, den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in einer Art Marktanreizprogramm zu fördern. So fördert die EU eine transeuropäische Vernetzung, die auch Deutschland zugutekommt. Der Bund fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur in seinem laufenden Programm mit einem Volumen von 300 Mio. Euro. Auch das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität (LE III) bis 2021 bis zu zehn Mio. Euro für den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur im Land bereit. 10. Wie soll der Einnahmenausfall aus der Mineralölsteuer gegenfinanziert werden ? Die Mineralölsteuer wurde 2006 durch die Energiesteuer abgelöst. Die Ertragsund Verwaltungskompetenz liegt beim Bund. Besteuert wird der Verbrauch von Energieerzeugnissen v. a. Mineralölen, Erdgas und Kohle. Die Einnahmen der Energiesteuer im Jahr 2021 wurden mit 40,1 Mrd. € geschätzt (Steuerschätzung Mai 2017). Darüberhinausgehende Schätzungen liegen noch nicht vor. Grund - sätzlich fällt aber bei einer Zunahme von Elektrofahrzeugen eine steigende Strom - steuer durch den Mehrverbrauch an Strom an. Da es sich auch hierbei um eine Bundessteuer handelt, ist in Bezug auf das Aufkommen ebenfalls lediglich der Bund betroffen. Der Landesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft