Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2698 25. 09. 2017 1Eingegangen: 25. 09. 2017 / Ausgegeben: 14. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 2. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 3. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit leicht verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 4. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit leicht verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 5. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit schwer verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 6. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit schwer verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 7. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit tödlich verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Häusliche Gewalt von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2698 2 8. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit tödlich verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 25. 09. 2017 Sänze AfD B e g r ü n d u n g Im Jahr 2016 fielen laut Auskunft der Landesregierung (vgl. Drucksache 16/2251) 9.966 Frauen häuslicher Gewalt zum Opfer. Vorfälle häuslicher Gewalt sind gegenüber dem Jahr 2015 deutlich um 603 Fälle angestiegen. Diese Kleine Anfrage will der Frage nachgehen, ob dieser Anstieg mit der Masseneinwanderung seit 2015 in einem Zusammenhang steht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Oktober 2017 Nr. 3-1212.3/194/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 2. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 3. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit leicht verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 4. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit leicht verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 5. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit schwer verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 6. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit schwer verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? 7. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit tödlich verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund aufweist? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2698 8. Welche absolute und relative Häufigkeit haben Vorfälle häuslicher Gewalt mit tödlich verletzten weiblichen Opfern in den Jahren 2014, 2015 und 2016, bei denen der Tatverdächtige Asylbewerber ist? Zu 1. bis 8.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Der Begriff „häusliche Gewalt“ unterliegt keiner bundesweit einheitlichen Definition . In der PKS Baden-Württemberg wird „häusliche Gewalt“ (HSG) als Partnergewalt definiert. Darunter ist die direkte physische oder psychische Einfluss - nahme von gewisser Erheblichkeit auf Ehe- oder gleichzustellende Partner einer Beziehung zu verstehen, wobei die Beziehung auch bereits aufgelöst worden sein kann. „Häusliche Gewalt“ beschränkt sich nicht nur auf strafbare Handlungen im Wohnbereich der Partner, sondern umfasst alle Lebens- und Sozialbereiche, in denen die Partner verkehren. Im Sinne der Anfrage wurde die PKS zur Anzahl der Opfer unter Betrachtung der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung1, differenziert nach Tatverdächtigen deutsch, nichtdeutsch, darunter Tatverdächtige Asylbewerber/Flüchtling2, ausgewertet. In der PKS wird dabei die Staatsangehörigkeit eines Tatverdächtigen erfasst; eine Erfassung des Migrationshintergrunds erfolgt nicht. Im Übrigen sind genealogische Gesichtspunkte im Rahmen des Strafverfahrens grundsätzlich nicht von Belang . Ermittlungen zum Migrationshintergrund eines Beschuldigten sind daher weder im Rahmen der Erhebung der Personalien gesetzlich vorgesehen (vgl. § 111 OWiG) noch entspricht ein solches Vorgehen der gängigen Praxis. Die PKS Baden-Württemberg weist demnach für das Jahr 2016 insgesamt 9.966 weibliche Opfer sogenannter Opferdelikte3 aus, deren Beziehung zum Tatverdächtigen weitgehend dem Phänomenbereich „häuslicher Gewalt“ entsprach. Nachfolgend wird die Anzahl der Opfer, die in den Jahren 2014 bis 2016 in Folge der strafbaren Handlung verletzt wurden, differenziert nach Verletzungsgrad, dargestellt . Mithin gilt dabei zu beachten, dass Opfer keiner Opferechtzählung unterliegen , sodass Personen mehrfach als Opfer erfasst werden, wenn sie innerhalb eines Berichtsjahres auch mehrfach Opfer von strafbaren Handlungen wurden. Darüber hinaus dürfen die dargestellten Opferzahlen unter Beleuchtung der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen aufgrund der Tatverdächtigenechtzählung nicht aufsummiert werden. _____________________________________ 1 Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung: „Ehemaliger Ehepartner/Lebenspartner“, „Ehepartner“, „Ein - getragene Lebenspartnerschaft“ und „Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften“. 2 Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus: „Asylbewerber“, „Duldung vorhanden“, „Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubter Aufenthalt“. 3 Opferdelikte sind v. a. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2698 4 Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 9HUOHW]XQJVJUDG $Q]DKO ZHLEOLFKH 2SIHU YRQ +6* LQVJHVDPW $Q]DKO ZHLEOLFKH 2SIHU YRQ +6* GXUFK GHXWVFKHQ 7DWYHUGlFKWLJHQ LQVJHVDPW QLFKW YHUOHW]W OHLFKW YHUOHW]W VFKZHU YHUOHW]W W|GOLFK YHUOHW]W XQEHNDQQW NHLQH $QJDEHQ $Q]DKO ZHLEOLFKH 2SIHU YRQ +6* GXUFK QLFKWGHXWVFKHQ 7DWYHUGlFKWLJHQ LQVJHVDPW QLFKW YHUOHW]W OHLFKW YHUOHW]W VFKZHU YHUOHW]W W|GOLFK YHUOHW]W XQEHNDQQW NHLQH $QJDEHQ ± GDUXQWHU $Q]DKO ZHLEOLFKH 2SIHU YRQ +6* GXUFK 7DWYHUGlFKWLJHQ $V\OEHZHUEHU )OFKWOLQJ LQVJHVDPW QLFKW YHUOHW]W OHLFKW YHUOHW]W VFKZHU YHUOHW]W W|GOLFK YHUOHW]W XQEHNDQQW NHLQH $QJDEHQ