Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 27 18. 05. 2016 1Eingegangen: 18. 05. 2016 / Ausgegeben: 14. 06. 2016 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen Landesstraßen in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz sollen noch im laufenden Jahr Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden? 2. An welchen Landesstraßen in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz besteht aus ihrer Sicht erhöhter Sanierungsbedarf? 3. Wie bewertet sie den aktuellen Zustand der Landesstraße L 205 in den Ortsdurchfahrten Salem-Bermatingen-Markdorf? 4. Wie beurteilt sie die Forderung der Bürgermeister von Salem, Bermatingen und Markdorf nach einer Ortsumfahrung Salem-Bermatingen-Markdorf sowie der 2.904 Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Petition ebenfalls für den Bau dieser Ortsumfahrungen eingesetzt haben? 5. Wie bewertet sie, dass bereits baureife Planungen zu oben genannten Ortsumfahrungen vorliegen? 6. Wird sie die Beurteilungskriterien für Ortsumfahrungen der Vorgängerregierung übernehmen oder erstellt sie eigene Beurteilungskriterien? 7. In welchen Fällen hält sie den Bau von Ortsumfahrungen für notwendig? 18. 05. 2016 Hoher, Keck FDP/DVP Kleine Anfrage der Abg. Klaus Hoher und Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Landesstraßen im Bodenseekreis und Landkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 27 2 B e g r ü n d u n g In der Landtagsdrucksache 15/308 werden die Ortsumfahrungen Bermatingen, Salem -Neufrach und Rickenbach noch mit 10 Millionen, 3,8 Millionen und 3,3 Millionen Euro angegeben. Im Landesstraßenbauprogramm für 2015 bis 2019 werden die oben genannten Ortsumfahrungen nicht mehr erwähnt, obwohl die Ortsumfahrungen Bermatingen und Salem-Neufrach auch Teil des sogenannten Impulsprogramms waren. Während in den anderen drei Regierungsbezirken Karlsruhe, Stuttgart , Freiburg die Ortsumfahrungen gebaut wurden, wurden die für den Regierungsbezirk Tübingen geplanten Ortsumfahrungen Bermatingen und Salem-Neufrach gestoppt . Der Bodenseekreis und Landkreis Konstanz sind nicht nur führende Wirtschaftsstandorte , sondern auch Erholungs- und Tourismusgebiete. Eine gute und zukunftsweisende Infrastruktur ist deshalb unverzichtbar. Dies gilt besonders auch für Orts - umfahrungen, da diese unter anderem dem Verkehrsfluss dienen und die Bevölkerung von Lärm und Abgasen entlasten. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag erklärt, dass sie den kommunalen Straßenbau mit 75 Millionen Euro fördern möchte. Die oben genannten Ortsumfahrungen genießen nicht nur die volle Unterstützung der drei Bürgermeister, auch 2.904 Bürgerinnen und Bürger haben sich in einer Petition für den Bau dieser Umfahrungen eingesetzt. Außerdem bestehen bereits baureife Planungen, sodass mit dem von den Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürgern unterstützten Bau unverzüglich begonnen werden könnte. Ein Verzicht auf die oben genannten Baumaßnahmen würde dazu führen, dass das Landesstraßennetz im Bereich Bodenseekreis den zukünftigen Verkehrsanforderungen nicht mehr genügen wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Juni 2016 Nr. 24-3941.0-BSK/144 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen Landesstraßen in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz sollen noch im laufenden Jahr Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden? Folgende Streckenabschnitte sind 2016 zur Sanierung vorgesehen: 2. An welchen Landesstraßen in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz besteht aus ihrer Sicht erhöhter Sanierungsbedarf? Insgesamt weisen rund 18 km der Landesstraßen im betrachteten Raum einen erhöhten Sanierungsbedarf auf. Allerdings beruht das derzeitige Erhaltungsmanagement auf Basis der Zustandserfassung und -bewertung 2012. Der Sanierungsbedarf an Landesstraßen wird aus den Ergebnissen der in einem vierjährigen Turnus durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) abgeleitet. Die derzeit vorliegenden Daten aus dem Jahr 2012 (ZEB 2012) werden planmäßig in diesem Sommer aktualisiert (ZEB 2016). Nach Vorliegen der ZEB 2016 können aktuelle Aussagen getroffen werden. Dies ist nach derzeitigem Stand Ende 2016 möglich. L 201 BW-Sanierung Sicherung einer Stützwand nach Hangrutschung bei Heiligenberg Bodenseekreis L 201 Rutschungssanierung bei Heiligenberg Bodenseekreis L 192 Fahrbahndeckenerneuerung (FDE) Öhningen Konstanz L 194 FDE Kreisverkehrsplatz L 194/K 6176 bei Selgetsweiler Konstanz L 223 FDE Steißlingen Richtung Orsingen von K 6119 bis K 6120 Konstanz 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 27 3. Wie bewertet sie den aktuellen Zustand der Landesstraße L 205 in den Ortsdurchfahrten Salem-Bermatingen-Markdorf? Der Zustand der L 205 stellt sich gemäß der Zustandserfassung und -bewertung wie folgt dar: Ein Abschnitt mit einer Länge von rund 500 Meter ab Ortsausgang Salem in Richtung Bermatingen weist eine sehr hohe Sanierungsdringlichkeit auf. Westlich von Markdorf in Richtung Bermatingen hat ein Streckenabschnitt eine nachrangige Sanierungsdringlichkeit. 4. Wie beurteilt sie die Forderung der Bürgermeister von Salem, Bermatingen und Markdorf nach einer Ortsumfahrung Salem-Bermatingen-Markdorf sowie der 2.904 Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Petition ebenfalls für den Bau dieser Ortsumfahrung eingesetzt haben? Aus der Sicht der Landesregierung hat sich gegenüber der Beantwortung der Petition zu Bermatingen und Salem-Neufrach kein neuer Sachstand ergeben (vgl. DS 15/7548). Bezüglich der Südumfahrung Markdorf liegt seit dem 18. Februar 2016 das Urteil des VG Sigmaringen mit der schriftlichen Urteilsbegründung vor. Demnach wird die Klage vollumfänglich abgewiesen. Die klagende Seite hat fristgerecht einen Antrag auf Überprüfung des Urteils mit umfangreicher Begründung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestellt. Ob der VGH dem Antrag stattgibt, ist noch offen . Über einen Förderantrag des Landkreises zur Aufnahme der Südumfahrung Markdorf in das Förderprogramm nach dem LGVFG könnte erst nach Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses entschieden werden. 5. Wie bewertet sie, dass bereits baureife Planungen zu oben genannten Ortsumfahrungen vorliegen? Für die Ortsumfahrungen von Bermatingen und Salem-Neufrach liegen keine baureifen Planungen vor. Für die Südumfahrung Markdorf ist die baureife Planung noch zu erstellen. 6. Wird sie die Beurteilungskriterien für Ortsumfahrungen der Vorgängerregierung übernehmen oder erstellt sie eigene Beurteilungskriterien? Der Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan 2010 umfasst einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Umsetzung hat aufgrund nicht ausreichender Mittel erst im Jahre 2015 begonnen. Der Maßnahmenplan soll nach den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung etwa nach der Hälfte seiner Laufzeit evaluiert werden. 7. In welchen Fällen hält sie den Bau von Ortsumfahrungen für notwendig? Die Ortsumfahrungen zählen in der Kategorisierung des GVP zu den Neubaumaßnahmen . Für alle Neubaumaßnahmen wurde im ersten Schritt eine Mängel - analyse durchgeführt. Die Kriterien waren Ausbauwert, Zustandswert, Sicherheitswert , Belastungswert und Umweltwert. Im zweiten Schritt wurde zudem eine Zielanalyse durchgeführt, die aufzeigen sollte, welchen Nutzen die geplante Strecke hat. Hierbei wurden die Kriterien Entlastung Mensch, Flächenverbrauch, Kosten, Ökologie und Verkehrsverlagerung betrachtet. Alle Kriterien sind gleich gewichtet. Die am besten bewerteten Projekte wurden in den Maßnahmenplan Landesstraßen zum GVP 2010 aufgenommen (vgl. dazu auch Landtagsdruck - sache 15/1999). Hermann Minister für Verkehr