Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2700 17. 10. 2017 1Eingegangen: 17. 10. 2017 / Ausgegeben: 27. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der Wohnungseinbrüche, Rohheitsdelikte , Körperverletzungen, Diebstähle und Betäubungsmittelvergehen im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 2. Wie hat sich im selben Zeitraum die Zahl der Sexualstraftaten insgesamt entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 3. Wie hat sich im selben Zeitraum die Zahl der (einfachen) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent )? 4. Wie viele Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen wurden dabei von Zuwanderern verübt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 5. Wie hoch ist die Tatverdächtigenbelastungszahl bei Zuwanderern bei der Straf - tat der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung? 6. Welchen Anteil an der Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg macht die Gruppe der Zuwanderer aus und welchen Anteil haben Angehörige dieser Gruppe an der Gesamtzahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigung insgesamt in Baden-Württemberg? 7. Wie hat sich die Zahl – falls diese Zahl in Baden-Württemberg erfasst wird – des Delikts „Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen und Vergewaltigung durch Gruppen“ (in der Kriminalitätsstatistik des BKA unter Schlüssel 111200 und 111300 aufgeführt) 2014 bis heute entwickelt und welchen Anteil daran haben nichtdeutsche Tatverdächtige? Kleine Anfrage des Abg. Daniel Rottmann AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Zahl der Sexualstraftaten im ersten Halbjahr 2017 in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2700 2 8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger im selben Zeitraum an Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz? 17. 10. 2017 Rottmann AfD B e g r ü n d u n g Laut Bericht in der „Frankenpost“ vom 12. September 2017 stellte der bayerische Innenminister dem dortigen Kabinett die Entwicklung der Kriminalität im ersten Halbjahr 2017 dar. Danach sei die Zahl der Straftaten zum Vorjahreszeitraum um 7,2 Prozent gesunken. Auch Wohnungseinbrüche, Diebstahl, Rohheitsdelikte etc. gingen zurück. Hingegen habe es bei Vergewaltigungen eine Steigerung (jeweils zum Vorjahreszeitraum) um 222 auf 685 Fälle gegeben (plus 47,9 Prozent). 126 Vergewaltigungsdelikte (plus 60) seien dabei von Zuwanderern (definiert wohl als Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte und anerkannte Asylbewerber ) verübt worden. Nach anderen Quellen sei der Anteil der Zuwanderer (Tatverdächtigenbelastungszahl ) an allen sexuellen Vergehen damit von 14 auf 18 Prozent gestiegen (bei einem Gesamtbevölkerungsanteil von ca. 1 Prozent). Der Minister differenzierte noch zwischen Sexualstraftaten innerhalb und ausserhalb von Asylunterkünften. Im Übrigen wurden in den letzten Wochen bundesweit mehrere Vergewaltigungen von Joggerinnen durch Asylbewerber bekannt. Durch diese Kleine Anfrage soll die Situation in Baden-Württemberg beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. November 2017 Nr. 3-1226.3/1/9 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der Wohnungseinbrüche, Rohheitsdelikte , Körperverletzungen, Diebstähle und Betäubungsmittelvergehen im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 2. Wie hat sich im selben Zeitraum die Zahl der Sexualstraftaten insgesamt entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 3. Wie hat sich im selben Zeitraum die Zahl der (einfachen) Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent )? 4. Wie viele Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen wurden dabei von Zuwanderern verübt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)? 5. Wie hoch ist die Tatverdächtigenbelastungszahl bei Zuwanderern bei der Straf - tat der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung? 6. Welchen Anteil an der Gesamtbevölkerung in Baden-Württemberg macht die Gruppe der Zuwanderer aus und welchen Anteil haben Angehörige dieser Gruppe an der Gesamtzahl der Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen insgesamt in Baden-Württemberg? 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2700 7. Wie hat sich die Zahl – falls diese Zahl in Baden-Württemberg erfasst wird – des Delikts „Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen und Vergewaltigung durch Gruppen“ (in der Kriminalitätsstatistik des BKA unter Schlüssel 111200 und 111300 aufgeführt) 2014 bis heute entwickelt und welchen Anteil daran haben nichtdeutsche Tatverdächtige? 8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger im selben Zeitraum an Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz? Zu 1. bis 8.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt es sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS ist grundsätzlich als Jahresstatistik konzipiert. Die Fallerfassung erfolgt nach den „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Unterjährige, mithin monatliche Auswertezeiträume unterliegen erheblichen Verzerrungsfaktoren , beispielsweise bezogen auf die Dauer der Ermittlungsverfahren oder den Zeitpunkt der statistischen Fallerfassung, und sind demnach wenig belastbar bzw. aussagekräftig. Für das erste Halbjahr 2017 sind daher lediglich Trendaussagen möglich, die auf einem Vergleich mit den Halbjahren der vorherigen Jahre basieren. Im Bereich der Eigentumskriminalität ist in Baden-Württemberg für das erste Halbjahr 2017 ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen festzustellen. Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle ist dabei auf ein Fünfjahrestief gesunken. Rohheitsdelikte /Straftaten gegen die persönliche Freiheit nahmen im Halbjahresvergleich leicht ab, darunter ebenso die Körperverletzungen. Die Rauschgiftkriminalität nahm deutlich auf ein Fünfjahreshoch zu. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen lediglich einen geringen Anteil an allen Straftaten in Baden-Württemberg aus. So lag der Anteil dieser Delikte im Jahr 2016 bei 0,9 %. Die Fallzahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt sind im ersten Halbjahr 2017 deutlich angestiegen. Gleiches gilt für die Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/sexueller Übergriff ge - mäß § 177 Strafgesetzbuch (StGB). Diese Entwicklung ist insbesondere Folge der Erweiterung des Straftatbestandes des § 177 StGB seit Inkrafttreten des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung am 10. November 2016, einhergehend mit einer Herabsetzung der Übergriffschwelle des neuen § 177 StGB. Wobei sich hier zudem die Fallzahlen des aufgehobenen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger gemäß § 179 StGB1 in den Bereich des erweiterten § 177 StGB der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung und sexuellen Übergriffs verlagert haben dürften. Ferner ist der Anstieg Folge des mit Datum vom 10. November 2016 ebenfalls in Kraft getretenen und neu eingeführten Straftatbestandes der sexuellen Belästigung gemäß § 184 i StGB. Bei strafbaren Handlungen, die bislang gemäß § 185 StGB als Beleidigungen auf sexueller Grundlage zur Anzeige gebracht wurden, lässt sich derzeit eine Verschiebung der Fallzahlen hin zu strafbaren Handlungen gemäß § 184 i StGB als sexuelle Belästigung feststellen. Entgegen dem neu eingeführten § 184 i StGB fällt die Beleidigung auf sexueller Grundlage jedoch nicht unter den Oberschlüssel der Sexualdelikte, weshalb der festgestellte Anstieg maßgeblich in einer erfassungsbedingten Fallzahlenverschiebung begründet sein dürfte. Darüber hinaus dürfte die festgestellte Entwicklung auch in einem gesteigerten Anzeigeverhalten der Opfer begründet liegen, da dieser Phänomenbereich auch im medialen Fokus steht. _____________________________________ 1 Aufgehoben durch das Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) mit Wirkung vom 10. November 2016. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2700 4 Im Übrigen ist aufgrund der genannten Gesetzesänderungen ein aussagekräftiger Vergleich der Kriminalitätslage in diesem Phänomenbereich zu den Vorjahreszeiträumen nur mit Einschränkungen möglich. Der Anteil der aufgeklärten Fälle der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung/sexueller Übergriff – bei dem mindestens ein Tatverdächtiger Asylbewerber/Flüchtling2 beteiligt war – an allen aufgeklärten Fällen der Vergewaltigung/sexuellen Nötigung /sexueller Übergriff, ist im ersten Halbjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht angestiegen. Betrachtet man den Zeitraum Januar bis September 2017 ist im Vorjahresvergleich hingegen ein leichter Rückgang dieses Anteils festzustellen. Eine valide Berechnung der Tatverdächtigenbelastungszahl ist, insbesondere unter den Aspekten der fluktuierenden Flüchtlingssituation in Baden-Württemberg, nicht möglich. Für das Jahr 2016 wurden in der PKS für den Deliktsbereich der Vergewaltigung / sexuellen Nötigung insgesamt 700 Tatverdächtige erfasst. 361 und damit 51,6 % dieser Tatverdächtigen waren nichtdeutsch; 131 Tatverdächtige und somit 18,7 % waren Asylbewerber/Flüchtling. Die Fallzahlen der angefragten Straftatenschlüssel haben sich in Baden-Württemberg in den Jahren 2014 bis 2016 wie folgt entwickelt: Die Fallzahlen des Straftatenschlüssels 1112** Vergewaltigung/sexuelle Nötigung – überfallartig – durch Gruppe gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und Abs. 8 StGB entsprechen für den Zeitraum Januar bis September 2017 bislang dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Für das Jahr 2017 zeichnet sich hingegen bei dem Straftatenschlüssel 1113** Vergewaltigung/sexuelle Nötigung – durch Gruppe ge - mäß § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und Abs. 8 StGB bislang ein signifikanter Rückgang ab. Nachfolgend wird die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen zu den angefragten Deliktsbereichen der Straftatenschlüssel 1112** und 1113** sowie den Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unter Differenzierung deutsch/ nichtdeutsch dargestellt. Mitunter gilt darauf hinzuweisen, dass die Tatverdächtigenzahlen der drei Deliktskategorien aufgrund der Tatverdächtigenechtzählung nicht aufsummiert werden dürfen. _____________________________________ 2 Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus: „Asylbewerber“, „Duldung vorhanden“, „Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubter Aufenthalt“. 3 Zwischenzeitlich aufgrund des Fünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ver - besserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460), mit Inkrafttreten am 10. November 2016 geändert. Nunmehr 1112** Vergewaltigung /sexuelle Nötigung – überfallartig – durch Gruppe gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und Abs. 8 StGB und 1113** Vergewaltigung/sexuelle Nötigung – durch Gruppe gemäß § 177 Abs. 6 Nr. 2, Abs. 7 und Abs. 8 StGB. 9HUJHZDOWLJXQJ EHUIDOODUWLJ GXUFK *UXSSHQ JHPl‰ † $EV 1U 6W*% 9HUJHZDOWLJXQJ GXUFK *UXSSHQ JHPl‰ † $EV 1U 6W*% 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2700 Aufgrund der vergleichsweise insgesamt niedrigen Tatverdächtigenzahlen der Straftatenschlüssel 1112** und 1113** wurde in Anbetracht erheblicher Schwankungen auf eine Berechnung des prozentualen Anteils der nichtdeutschen Tatverdächtigen verzichtet. Innerhalb der Rauschgiftdelikte nach dem BtMG sind diese mit einem Anteil von 30,6 % vertreten. Für das Jahr 2017 zeichnet sich dabei im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bislang keine signifikante Veränderung ab. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration $Q]DKO 7DWYHUGlFKWLJH 9HUJHZDOWLJXQJ EHUIDOODUWLJ GXUFK *UXSSHQ JHPl‰ † $EV 1U 6W*% QLFKWGHXWVFK GHXWVFK LQVJHVDPW 9HUJHZDOWLJXQJ GXUFK *UXSSHQ JHPl‰ † $EV 1U 6W*% QLFKWGHXWVFK GHXWVFK LQVJHVDPW 5DXVFKJLIWGHOLNWH QDFK %W0* QLFKWGHXWVFK GHXWVFK LQVJHVDPW