Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 273 06. 07. 2016 1Eingegangen: 06. 07. 2016 / Ausgegeben: 11. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für den Ausbau der A 8 zwischen der Ausfahrt Ulm-West und der Landesgrenze zu Bayern? 2. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für den Bau der geplanten neuen Anschlussstelle Ulm-Nord? 3. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für die Verlängerung des Eiselauer Wegs zur Landesstraße L 1239 und der Ortsumfahrung Beimerstetten? 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für diese Projekte? 5. Welche Finanzierungspartner stellen zu welchem Zeitpunkt welche Finanz - mittel zur Verfügung? 6. Wann ist mit der Realisierung der in den Ziffern 1 bis 3 genannten Projekte zu rechnen? 06. 07. 2016 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrsinfrastruktur im Ulmer Norden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 273 2 B e g r ü n d u n g Der Containerbahnhof im Ulmer Norden expandiert weiter. Eine direkte Anbindung dieser für den Güterverkehr wichtigen Schnittstelle zwischen Schiene und Straße ist deshalb dringend notwendig und überfällig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. August 2016 Nr. 2-3941.0-UL/35 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für den Ausbau der A 8 zwischen der Ausfahrt Ulm-West und der Landesgrenze zu Bayern? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat den RE- Vorentwurf für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen nach Abstimmung mit dem Freistaat Bayern 2012 genehmigt. Der Vorentwurf erhielt 2013 den Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Der Freistaat Bayern erarbeitet auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens die Unterlagen des die Landesgrenze überschreitenden Projektes für das Genehmigungsverfahren . Die zur Abstimmung der Genehmigungsplanung eingegangenen Anmerkungen sind größtenteils in den Entwurf eingearbeitet worden, sodass in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, der Regierung von Schwaben in Augsburg, die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Herbst 2016 vorgesehen ist. 2. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für den Bau der geplanten neuen Anschlussstelle Ulm-Nord? Das Planfeststellungsverfahren für den sogenannten Doppelanschluss Ulm-West/ Ulm-Nord wurde im Februar 2015 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 14. Oktober 2015 erlassen und ist seit 16. Dezember 2015 bestandskräftig . Da sich der Doppelanschluss mit dem Bauabschnitt 1 des Ausbaus der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm/West überlagert, werden beide Projekte gemeinsam realisiert. Erste vorbereitende Arbeiten finden ab 2016 statt. Die Fertigstellung des Bauabschnittes 1 samt Doppelanschluss ist für 2020 vorgesehen. 3. Wie ist der Stand der Planung und des Genehmigungsverfahrens für die Verlängerung des Eiselauer Wegs zur Landesstraße L 1239 und der Ortsumfahrung Beimerstetten? Der Alb-Donau-Kreis als Baulastträger teilt mit, dass gegenwärtig die Planfeststellungsunterlagen für die K 7302, Albrecht-Berblinger-Straße (ehem. Verlängerung Eiselauer Weg) zusammengestellt werden und beabsichtigt ist, diese noch im Sommer 2016 beim Regierungspräsidium Tübingen als Planfeststellungsbehörde einzureichen. Für die Ortsumfahrung Beimerstetten im Zuge der L 1165 wird derzeit der RE- Vorentwurf aufgestellt. Es ist das Ziel, den RE-Vorentwurf dem Ministerium für Verkehr 2017 zur Genehmigung vorzulegen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 273 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für diese Projekte? Der Grunderwerb für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen der Anschluss - stelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen erfolgt nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und der Freigabe der Baumaßnahme durch den Bund. Der Grunderwerb für den Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord wird derzeit durchgeführt. Nach Aussage des Alb-Donau-Kreises soll der Grunderwerb für die K 7302, Albrecht -Berblinger-Straße über die Planfeststellung geregelt werden. Diese soll dann zum Großteil im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens umgesetzt werden. Außerdem bemühen sich der Alb-Donau-Kreis und die Gemeinde Beimerstetten gegenwärtig , den Grunderwerb auf freiwilliger Basis zu erreichen. Der Grunderwerb für die Ortsumfahrung vom Beimerstetten kann erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden. 5. Welche Finanzierungspartner stellen zu welchem Zeitpunkt welche Finanzmittel zur Verfügung? Die Kosten für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen trägt der Bund. Die Einplanung im Bundeshaushalt ist noch nicht erfolgt. Für den Bau des Doppelanschlusses Ulm-West/Ulm-Nord erfolgt eine Kosten - teilung zwischen dem Bund und der Stadt Ulm. Die Finanzmittel werden nach dem jeweiligen Baufortschritt bereitgestellt. Der kommunale Anteil wurde in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und bewilligt. Nach Aussage des Alb-Donau-Kreises sollen die Kosten für die K 7302, Albrecht -Berblinger-Straße nach Abzug der Förderung nach dem LGVFG vom Alb- Donau-Kreis und den Gemeinden Dornstadt und Beimerstetten vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel getragen werden. Die Finanzierung der L 1165 erfolgt durch das Land. Die notwendigen Haushaltsmittel werden bei der Aufnahme des Vorhabens in ein künftiges Bauprogramm zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Beimerstetten übernimmt die Mehrkosten für die geplante Unterfahrung der Bahnlinie gegenüber einer Überführungslösung. 6. Wann ist mit der Realisierung der in den Ziffern 1 bis 3 genannten Projekte zu rechnen? Ein Zeitpunkt für die Realisierung des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen kann derzeit nicht genannt werden. Vorarbeiten zur Realisierung des Doppelanschlusses Ulm-West/Ulm-Nord haben bereits begonnen und erfolgen zeitgleich mit dem Bauabschnitt 1 des Ausbaus der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm/West. Nach derzeitigem Stand sollen die Arbeiten voraussichtlich frühestens 2020 abgeschlossen sein. Nach Aussage des Alb-Donau-Kreises ist beabsichtigt, den Bau der K 7302, Albrecht -Berblinger-Straße in den Jahren 2018/2019 durchzuführen. Die Ortsumfahrung von Beimerstetten ist im aktuellen Landesstraßenbauprogramm nicht enthalten. Die Realisierung hängt vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ab und ist derzeit nicht absehbar. Hermann Minister für Verkehr