Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2760 28. 09. 2017 1Eingegangen: 28. 09. 2017 / Ausgegeben: 15. 11. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau der Schönbuchbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Ausbau der Infrastruktur der Schönbuchbahn (Elektrifizierung bis Dettenhausen, zweigleisiger Ausbau zwischen Böblingen und Holzgerlingen, Beseitigung der Bahnübergänge, etc.) und welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt das Land? 2. Wie viel Geld sieht der Landeshaushalt insgesamt für entsprechende Schienen - infrastrukturprojekte (Aus- und ggf. Neubau) im Land in den Jahren 2016, 2017, 2018 (Ansatz) und 2019 (Ansatz) vor? 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Anschaffung neuer elektrischer Schienenfahrzeuge für die Schönbuchbahn und welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt das Land nach derzeitiger Planung? 4. Wie viel Prozent der Fördermittel für die Anschaffung von Schienenfahrzeugen sollen an Stadtbahnen fließen? 5. Nach welchen Kriterien sollen die Fördermittel in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vergeben werden und welche Rolle spielt dabei der Emissionsausstoß der anzuschaffenden Schienenfahrzeuge? 6. Wie hoch sind die Mehrkosten für den Ausbau der Schönbuchbahn durch die Umsiedlung von Zauneidechsen inklusive der dadurch entstandenen Verzögerungen und Änderungen im Bauablauf? 7. Wie ist der Nutzen der Umsiedlung der Zauneidechsen mit Blick auf den Artenschutz zu bewerten? 26. 09. 2017 Nemeth CDU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2760 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 25. Oktober 2017 Nr. 3-3822.4-BB-DET/104 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für den Ausbau der Infrastruktur der Schönbuchbahn (Elektrifizierung bis Dettenhausen, zweigleisiger Ausbau zwischen Böblingen und Holzgerlingen, Beseitigung der Bahnübergänge, etc.) und welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt das Land? Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Ausbau der Infrastruktur der Schönbuchbahn betragen nach Angaben des Zweckverbands Schönbuchbahn rund 95,7 Mio. Euro. Das Land wird davon voraussichtlich einen Anteil von insgesamt rund 51 Mio. Euro tragen. 2. Wie viel Geld sieht der Landeshaushalt insgesamt für entsprechende Schieneninfrastrukturprojekte (Aus- und ggf. Neubau) im Land in den Jahren 2016, 2017, 2018 (Ansatz) und 2019 (Ansatz) vor? Im Staatshaushaltsplan 2016 waren für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) 74,0 Mio. Euro veranschlagt . In 2017 stehen 65,0 Mio. Euro zur Verfügung. Der Entwurf zum Staatshaushaltsplan 2018 und 2019 sieht derzeit für beide Jahre einen Ansatz in Höhe von jeweils 65,0 Mio. Euro vor. Die Mittel werden nicht ausschließlich für Schieneninfrastrukturprojekte eingesetzt . Ein gesondertes Mittelbudget für Schieneninfrastrukturprojekte ist im Landeshaushalt nicht ausgewiesen. 3. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Anschaffung neuer elektrischer Schienenfahrzeuge für die Schönbuchbahn und welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt das Land nach derzeitiger Planung? Nach vorliegenden Informationen betragen die Gesamtkosten für die neun bestellten Schienenfahrzeuge der Schönbuchbahn rund 51,3 Mio. Euro. Der Anteil des Landes an den Gesamtkosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da bislang seitens des Zweckverbands Schönbuchbahn noch kein Antrag auf Förderung gestellt wurde. Nach der Richtlinie über die Förderung von Schienenfahrzeugen (RL SFF) vom 26. September 2017 wäre maximal eine Zuwendung des Landes in Höhe von 1 Mio. Euro je Fahrzeug als Festbetrag möglich. Dabei können jedoch nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die ein bereits vorhandenes Fahrzeug ersetzen, da die Förderung aus Sanierungsmitteln stammt. 4. Wie viel Prozent der Fördermittel für die Anschaffung von Schienenfahrzeugen sollen an Stadtbahnen fließen? Die für die Förderung von Schienenfahrzeugen zur Verfügung stehenden Mittel werden nach Ziffer 5.2 der RL SFF zu 85 % für die Förderung von Stadt- und Straßenbahnfahrzeugen (incl. Zweisystemfahrzeuge) eingesetzt. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2760 5. Nach welchen Kriterien sollen die Fördermittel in den Jahren 2017, 2018 und 2019 vergeben werden und welche Rolle spielt dabei der Emissionsausstoß der anzuschaffenden Schienenfahrzeuge? Die für die Förderung von Schienenfahrzeugen zur Verfügung stehenden Mittel werden anteilig nach dem strukturellen Ersatzbeschaffungs- und Grundinstandsetzungsbedarf der Zuwendungsempfänger vergeben. Grundlage für den strukturellen Bedarf ist die Größe des Fuhrparks des Zuwendungsempfängers (jeweilige Anzahl der am 1. Januar 2017 zugelassenen Fahrzeuge). Der Emissionsausstoß der anzuschaffenden Fahrzeuge spielt bei der Vergabe der Fördermittel keine Rolle. Im Regelfall handelt es sich um elektrische Fahrzeuge. 6. Wie hoch sind die Mehrkosten für den Ausbau der Schönbuchbahn durch die Umsiedlung von Zauneidechsen inklusive der dadurch entstandenen Verzögerungen und Änderungen im Bauablauf? Die Verzögerung der Streckenarbeiten ist nach Angaben des Zweckverbands auf mehrere Ursachen zurückzuführen. Die Sammlung der Zauneidechsen musste wetterbedingt nicht nur im Frühjahr, sondern ergänzend auch im Spätsommer durchgeführt werden. Ferner gab es Funde von Gelbbauchunken und von Kampfmitteln im Bereich des Waldes in Böblingen und Holzgerlingen. Dies führte insgesamt zu einer Verzögerung von vier Monaten, wovon für zwei Monate ein Zeitpuffer vorhanden war und zur Einsparung von zwei weiteren Monaten Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen wurden, die laut Zweckverband zu zusätzlichen Kosten von rund 2,6 Mio. Euro führten. 7. Wie ist der Nutzen der Umsiedlung der Zauneidechsen mit Blick auf den Artenschutz zu bewerten? Bereits im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Ausbau der Schönbuchbahn wurden zwischen Frühjahr 2012 und Frühsommer 2013 in allen Planfeststellungsabschnitten Zauneidechsenvorkommen nachgewiesen. Daher wur - de vorgesehen, die Tiere im Rahmen von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen abzufangen und in Ersatzlebensräume zu verbringen. Dies stellt ein im Grundsatz übliches und fachlich angemessenes Vorgehen dar, um einen Verstoß gegen das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG normierte Tötungsverbot besonders geschützter Arten wie der Zauneidechse zu vermeiden. Nach Angaben des Zweckverbands Schönbuchbahn wurden insgesamt 350 Zaun - eidechsen eingefangen und in ein hierfür hergestelltes Ersatzhabitat in Holzgerlingen umgesetzt. Durch die Umsiedlungen wurde das Überleben der nach europäischem und nationalem Recht streng geschützten Tiere im Eingriffsbereich des Vorhabens gesichert . Das hergestellte Ersatzhabitat bietet einen geeigneten Ersatzlebensraum im nahen Umfeld zum bisherigen Lebensraum, den die Tiere von weiteren Bauvorhaben ungestört nutzen können. Der langfristige Erfolg der Maßnahme für den Artenschutz muss durch weitere Monitorings in den nächsten Jahren noch überprüft bzw. bestätigt werden. Hermann Minister für Verkehr