Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2768 29. 09. 2017 1Eingegangen: 29. 09. 2017 / Ausgegeben: 17. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass der gesamte Regionalverkehrs - knoten im Stuttgarter Hauptbahnhof überplant werden muss und was ist der Grund dafür? 2. Seit wann ist ihr bekannt, dass erst nach der Umplanung des Regionalverkehrsknotens im Stuttgarter Hauptbahnhof über die Notwendigkeit eines weiteren Abstellgleises im Bahnhof Geislingen an der Steige für den Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen entschieden werden kann? 3. Welche Auswirkungen haben die Umplanungen auf den für das Jahr 2019 geplanten Start des Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen an der Steige? 4. Werden Vorbereitungen getroffen, um eventuelle Verzögerungen beim Start des Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen an der Steige und die daraus resultierenden Verschlechterungen durch alternative Angebote abzumildern ? 5. Inwiefern wird eine Lösung erarbeitet, die eine Verzögerung bis nach Fertigstellung von Stuttgart 21 auffangen kann? 6. Gibt es für den Fall, dass das Zusatzgleis tatsächlich benötigt wird, Möglichkeiten , um die Planung und den Bau eines solchen Gleises zu beschleunigen und damit die Verzögerungen zu minimieren? Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Metropol-Express in Geislingen an der Steige Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2768 2 7. Wie wirken sich die zu erwartenden Verzögerungen auf die Betriebsaufnahme des neuen Betreibers der Filstalbahn im Jahr 2019 aus? 29. 09. 2017 Binder SPD B e g r ü n d u n g Im Vorfeld des Beschlusses für die Weiterführung des Metropol-Express nach Geislingen/Steige wurde bisher angeführt, dass dafür ein drittes Gleis nötig wird. Verzögerungen in den Planungen wurden bisher auf mangelnde Planungskapazitäten zurückgeführt. Jetzt steht sowohl die Notwendigkeit eines zusätzlichen Gleises zur Disposition, als auch der bisherige Zeitplan zur Einführung des Metropol -Express. Diese Veränderung bedarf der Aufklärung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 Nr. 3-3822.5/1254*64 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass der gesamte Regionalverkehrs - knoten im Stuttgarter Hauptbahnhof überplant werden muss und was ist der Grund dafür? Die Aufnahme des Prüfungsprozesses zur Entwicklung eines konkreten Angebotskonzeptes für den Zeitraum ab der Inbetriebnahme der Projekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm erfolgte im Jahr 2015 auf Initiative von DB Fernverkehr (Projekt FV 202X). Die Ursache dieser grundlegenden Überarbeitung der bisherigen Planungen sind veränderte Fahrlagen des Fernverkehrs. 2. Seit wann ist ihr bekannt, dass erst nach der Umplanung des Regionalverkehrs - knotens im Stuttgarter Hauptbahnhof über die Notwendigkeit eines weiteren Abstellgleises im Bahnhof Geislingen an der Steige für den Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen entschieden werden kann? Im Juli 2017 wurde diese Tatsache bekannt. 3. Welche Auswirkungen haben die Umplanungen auf den für das Jahr 2019 geplanten Start des Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen an der Steige? Bereits ohne diese Veränderungen wäre eine zeitgerechte Fertigstellung (bezogen auf die Betriebsaufnahme des Netzes 1) des zusätzlichen Gleises in Geislingen (Steige) angesichts der noch durchzuführenden Planungs- und Genehmigungsprozesse nicht mehr realistisch gewesen. Nach Kenntnisstand der NVBW waren im September 2017 noch nicht einmal die notwendigen Finanzierungsvereinbarungen zur Aufnahme der Planungen durch die DB Netz AG zwischen dem Landkreis und der DB Netz AG abgeschlossen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2768 Die Verzögerungen im Planungsprozess führen dazu, dass die Weiterführung der ursprünglich nur bis Süßen geplanten Züge bis/ab Geislingen (Steige) nicht ab diesem Zeitpunkt eingeführt werden können. Andere vereinbarte Erweiterungen des ursprünglich geplanten Konzeptes (zeitliche Ausdehnung des Halbstundentakts [im Abschnitt bis Süßen] und der Betriebszeiten) können jedoch umgesetzt werden. 4. Werden Vorbereitungen getroffen, um eventuelle Verzögerungen beim Start des Metropol-Express im Halbstundentakt bis Geislingen an der Steige und die daraus resultierenden Verschlechterungen durch alternative Angebote abzumildern ? Dies wird in Abhängigkeit vom Ausgang des weiteren Klärungsprozesses zur dauerhaften Erforderlichkeit des zusätzlichen Gleises zu prüfen und zu entscheiden sein. 5. Inwiefern wird eine Lösung erarbeitet, die eine Verzögerung bis nach Fertigstellung von Stuttgart 21 auffangen kann? Das Land geht nicht davon aus, dass sich der Bau des Abstellgleises in Geislingen nach Inbetriebnahme von S21 verzögern wird. 6. Gibt es für den Fall, dass das Zusatzgleis tatsächlich benötigt wird, Möglichkeiten , um die Planung und den Bau eines solchen Gleises zu beschleunigen und damit die Verzögerungen zu minimieren? Zuständige Genehmigungsbehörde für den Bau dieses Gleises ist das Eisenbahn- Bundesamt. Ob dort Beschleunigungsmöglichkeiten ergriffen werden können, liegt außerhalb des Einflussbereichs der Landesregierung. 7. Wie wirken sich die zu erwartenden Verzögerungen auf die Betriebsaufnahme des neuen Betreibers der Filstalbahn im Jahr 2019 aus? Siehe Frage 3. Hermann Minister für Verkehr