Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2772 06. 10. 2017 1Eingegangen: 06. 10. 2017 / Ausgegeben: 14. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist ihr über die einzelnen Gruppen dieses Bündnisses und deren Mitglieder bekannt? 2. Wurden oder werden einzelne Mitglieder und/oder eine ganze Gruppe dieses Bündnisses von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet? 3. Falls ja, wie viele Einzelpersonen waren/sind insgesamt unter Beobachtung unter Angabe, zu welchen Gruppen und ggf. anderen Organisationen (auch politische) diese gehören oder gehörten? 4. Auf welcher Grundlage und in welcher Form und Höhe wird die Gründung dieses Netzwerks finanziell und ggf. materiell gefördert? 5. Welche Förderungen in welcher Höhe gab es für die einzelnen Gruppen innerhalb der letzten acht Jahre? 6. Welche Fördermittel gab es im gleichen Zeitraum für welche Gruppierungen im Bereich „Kampf gegen links“, „Kampf gegen Islamismus/Salafismus“ oder andere Formen des Extremismus? 7. Welche weiteren politischen Parteien haben − wie in diesem Fall der Ortsverein Murgtal der GRÜNEN – in welcher Höhe innerhalb der letzten zehn Jahre von Fördermitteln der Landesregierung profitiert? 8. Welche Fördermittel erhielten welche Organisationen in den letzten zehn Jahren für welche Projekte gegen rechts und/oder links aus welchen Haushaltsmitteln (bitte einzeln nach Jahren und Zweck angeben)? Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Netzwerk für Wertevielfalt Nordschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2772 2 9. Werden oder wurden von diesen Organisationen Personen oder ganze Gruppen während des Bezugs von Fördermitteln von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet? 10. Ist bei der Vergabe von Fördermitteln die offene oder verdeckte Parteienförderung ausgeschlossen und ein Bekenntnis zur Verfassungstreue oder ähnliches vorgeschrieben? 29. 09. 2017 Dürr AfD B e g r ü n d u n g In der Ausgabe des Schwarzwälder Boten vom 28. September 2017 wird über die bevorstehende Gründung und Förderung des „Netzwerks für Wertevielfalt Nordschwarzwald “ berichtet. Einige der genannten Gruppierungen werfen Fragen auf, da zum Beispiel keine Satzung bzw. ein Impressum zu finden ist. Außerdem ist offensichtlich auch die linksextremistische sogenannte „Antifa“ mitbeteiligt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. November 2017 Nr. 4-1082.1/180 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport und dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was ist ihr über die einzelnen Gruppen dieses Bündnisses und deren Mitglieder bekannt? 2. Wurden oder werden einzelne Mitglieder und/oder eine ganze Gruppe dieses Bündnisses von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet? 3. Falls ja, wie viele Einzelpersonen waren/sind insgesamt unter Beobachtung unter Angabe, zu welchen Gruppen und ggf. anderen Organisationen (auch politische) diese gehören oder gehörten? Zu 1. bis 3.: Das „Netzwerk für Wertevielfalt Nordschwarzwald“ und seine in der Presseberichterstattung genannten Mitglieder (Menschen Miteinander/Interkultureller Garten Oberes Enztal in Bad Wildbad, Initiative gegen Rechts in Pforzheim, Forum Asyl in Pforzheim, das Bündnis gegen Rechtsextremismus für Toleranz und Vielfalt in Freudenstadt, das Internationale Forum in Bad Liebenzell, der Ortsverein Murgtal von Bündnis 90/Die Grünen sowie Pulse of Europe in Dornstetten) werden vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) nicht beobachtet. Ebenso wenig liegen polizeiliche Erkenntnisse vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2772 4. Auf welcher Grundlage und in welcher Form und Höhe wird die Gründung dieses Netzwerks finanziell und ggf. materiell gefördert? Zu 4.: Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) fördert die Gründung des Netzwerks im Rahmen des „Aktionsfonds Reflex“. Die Initiative für die Gründung des Netzwerks ging vom Verein „Menschen miteinander/Interkultureller Garten Oberes Enztal“ aus. Der Verein setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern aus Bad Wildbad und Umgebung zusammen. Ziel des Vereins ist ein friedliches und akzeptierendes Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Ethnie, Religion, Alter, Geschlecht und Lebensentwürfe in Bad Wildbad und Umgebung. Gefördert werden im Rahmen des „Aktionsfonds Reflex“ Aktivitäten, Initiativen und Gruppen, die das Ziel verfolgen, gegen menschenfeindliche Einstellungen in der Gesellschaft zu sensibilisieren, persönliche Eigeninitiative und demokratische Handlungskompetenz zu stärken, Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen, Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen sowie integrierende Ansätze umzusetzen. Laut den Förderrichtlinien werden Initiativen mit bis zu 500 Euro gefördert. Gefördert wurde hier eine Netzwerkgründung bis zum 30. November 2017, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Verwendungsnachweis über die genaue Förderhöhe und genaue Verwendung der Mittel vorliegt. 5. Welche Förderungen in welcher Höhe gab es für die einzelnen Gruppen innerhalb der letzten acht Jahre? Zu 5.: Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg hat dem Bündnis gegen Rechts - extremismus für Toleranz und Vielfalt Freudenstadt zwischen 2014 und 2015 auf Anfrage Beratungsleistungen durch die Fachstellen „kompetent vor Ort. Gegen Rechtsextremismus“ gewährt. 6. Welche Fördermittel gab es im gleichen Zeitraum für welche Gruppierungen im Bereich „Kampf gegen links“, „Kampf gegen Islamismus/Salafismus“ oder andere Formen des Extremismus? Zu 6.: Bei der Fachstelle „PREvent!on“ des Demokratiezentrums Baden-Württemberg nimmt die Prävention von gewaltorientiertem Salafismus im Bereich der Prävention von religiös begründetem Extremismus den größten Schwerpunkt ein. Vor diesem Hintergrund wurden von der Fachstelle „PREvent!on“ zahlreiche Einzelveranstaltungen wie Vorträge oder Workshops durchgeführt. Im Kultusressort steht die primäre Prävention gegen jede Art von Extremismus in Form von Demokratieerziehung durch den Unterricht (Gemeinschaftskunde, Geschichte u. a.) und durch die Gestaltung des Schullebens (SMV u. a.) im Mittelpunkt der Bemühungen. Eine Förderung von Gruppierungen, die im Bereich „Kampf gegen links“ oder „Kampf gegen Islamismus/Salafismus“ aktiv sind, hat in den Jahren 2010 bis 2017 nicht stattgefunden. Im Übrigen wird ergänzend auf die Antwort zum Antrag der Abgeordneten Carola Wolle „Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus“, Drucksache 16/189, die Antwort zum Antrag der Abgeordneten Wolfgang Drexler u. a. „Extremismusbekämpfung durch Prävention“, Drucksache 16/878 sowie die Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Thomas Axel Palka, Dr. Rainer Podeswa und Carola Wolle „Weitere Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus “, Drucksache 16/1459 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2772 4 7. Welche weiteren politischen Parteien haben − wie in diesem Fall der Ortsverein Murgtal der GRÜNEN – in welcher Höhe innerhalb der letzten zehn Jahre von Fördermitteln der Landesregierung profitiert? Zu 7.: Politische Parteien werden nicht aus dem Landeshaushalt gefördert. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß Angaben des antragstellenden Vereins der Ortsverband Murgtal von Bündnis 90/Die Grünen nicht Teil des Netzwerks ist. 8. Welche Fördermittel erhielten welche Organisationen in den letzten zehn Jahren für welche Projekte gegen rechts und/oder links aus welchen Haushaltsmitteln (bitte einzeln nach Jahren und Zweck angeben)? 9. Werden oder wurden von diesen Organisationen Personen oder ganze Gruppen während des Bezugs von Fördermitteln von der Verfassungsschutzbehörde beobachtet? Zu 8. und 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 bis 3 sowie zu Frage 6 und die dort zitierten Drucksachen verwiesen. 10. Ist bei der Vergabe von Fördermitteln die offene oder verdeckte Parteienförderung ausgeschlossen und ein Bekenntnis zur Verfassungstreue oder ähnliches vorgeschrieben? Zu 10.: Fördermittel des Landes werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung der in den einschlägigen Förderprogrammen und im Staatshaushaltsplan verankerten Zweckbindungen bewilligt und unterliegen damit der parlamentarischen Kontrolle. Ein Bekenntnis eines Antragsstellers zur Verfassungstreue ist nach den einschlägigen Vorschriften nicht Bestandteil eines Bewilligungsbescheids . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. In Vertretung Würtenberger Ministerialdirektor