Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2777 04. 10. 2017 1Eingegangen: 04. 10. 2017 / Ausgegeben: 05. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Radwege im Rems-Murr-Kreis in den letzten fünf Jahren dar? 2. Inwieweit bestehen im Rems-Murr-Kreis noch Lücken bezüglich des landesweit geplanten RadNETZ? 3. Wann ist ggf. mit der Schließung der bestehenden Lücken zu rechnen? 4. Wie hoch beziffert sie die Kosten für den Ausbau der Radwege im Rems-Murr- Kreis vor dem Hintergrund des im Jahr 2016 beschlossenen RadNETZ? 5. Inwieweit bestehen für den Ausbau der Radwege im Rems-Murr-Kreis Fördermöglichkeiten und falls ja, in welcher Höhe wurden Fördermittel für den Rems-Murr-Kreis beantragt? 6. Inwieweit wurden innerhalb der letzten fünf Jahre Maßnahmen getroffen, um bereits bestehende Radwege zu sanieren? 7. Welche Bedeutung misst sie dem Radverkehr im Rems-Murr-Kreis zu, insbesondere mit Blick auf den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald und auf die Remstal-Gartenschau 2019? 04. 10. 2017 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Radverkehrsförderung im Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2777 2 B e g r ü n d u n g Am 12. Januar 2016 hat das Kabinett die Umsetzung des RadNETZ, mit dem Ziel einer durchgängigen und flächendeckenden Fahrradverbindung, verabschiedet. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der Umsetzung des Rad- NETZ im Rems-Murr-Kreis zu erfragen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 21. November 2017 Nr. 4-0141.5/286*1 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die Entwicklung der Radwege im Rems-Murr-Kreis in den letzten fünf Jahren dar? Dem Land liegen keine Erhebungen zur Entwicklung des Radverkehrs im Landkreis Rems-Murr vor. 2. Inwieweit bestehen im Rems-Murr-Kreis noch Lücken bezüglich des landesweit geplanten RadNETZ? 3. Wann ist ggf. mit der Schließung der bestehenden Lücken zu rechnen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Als baulastträgerübergreifendes Netz hat das Land in enger Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen das RadNETZ Baden-Württemberg definiert. Ziel ist ein flächendeckendes, durchgängiges Radverkehrsnetz, das landesweit über 700 Städte und Gemeinden mit alltagstauglichen Routen anbindet und einheitlich beschildert ist. Das RadNETZ verläuft auch entlang von Straßen in der Verantwortung des Landes. Allerdings deckt das RadNETZ nur einen kleinen Teil der Landesstraßen ab. Zur Herstellung des RadNETZ im Zielnetzzustand sind im Landkreis Rems-Murr insgesamt 266 Maßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen sind zu Maßnahmenblättern zusammengefasst, die den zuständigen Baulastträgern bereitgestellt wurden . Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Entscheidung der jeweiligen Baulastträger. Die Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Ziel ist die vollständige Realisierung des Startnetzes (Erfüllung sicherheitsrelevanter Mindestkriterien auf Bestandsnetz) bis 2020 und des Zielnetzes (Radverkehrsführung gem. bundesweitem Stand der Technik) bis 2030. 4. Wie hoch beziffert sie die Kosten für den Ausbau der Radwege im Rems-Murr- Kreis vor dem Hintergrund des im Jahr 2016 beschlossenen RadNETZ? Die in den Maßnahmenblättern des RadNETZ enthaltene pauschale Kostenschätzung basiert auf Einheitskostensätzen, die den einzelnen Maßnahmen punkt- oder streckenbasiert zugrunde gelegt werden. Die einzelnen Kosten können erst im Rahmen der Entwurfsplanung vor Ort konkretisiert werden. Nach dieser pauschalen Kostenschätzung sollen im Rems-Murr-Kreis 266 Maßnahmen zur Realisierung des Start- und Zielnetzes des RadNETZ für ca. 9,7 Mio Euro umgesetzt werden. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2777 5. Inwieweit bestehen für den Ausbau der Radwege im Rems-Murr-Kreis Fördermöglichkeiten und falls ja, in welcher Höhe wurden Fördermittel für den Rems-Murr-Kreis beantragt? Kommunale Baulastträger können für Bau, Ausbau und Umbau von verkehrs - wichtigen Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erhalten. Im LGVFG-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für die Anlage von kommunalen Geh- und Radwegen im Rems-Murr-Kreis wurden Zuwendungen von 5,40 Mio. € beantragt. Für die Förderung von kommunalen Tourismusinfrastrukturvorhaben steht grund - sätzlich das Tourismusinfrastrukturprogramm zur Verfügung. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist neben dem stichhaltigen Nachweis einer überwiegend touristischen Nutzung eine Trägerschaft durch Kommunen oder Landkreise. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kann die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Tourismusinfrastruktureinrichtungen gefördert werden, beispielweise auch der Ausbau von touristischen Radwegen. Von Kommunen aus dem Rems-Murr-Kreis wurden in den letzten fünf Programm - jahren (2013 bis einschließlich 2017) im Tourismusinfrastrukturprogramm keine Vorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau von touristischen Radwegen eingereicht . 6. Inwieweit wurden innerhalb der letzten fünf Jahre Maßnahmen getroffen, um bereits bestehende Radwege zu sanieren? In den letzten fünf Jahren wurden an der L 1155 (Pfahlbronn-Alfdorf), an der L 1066 (Murrhardt-Fichtenberg) und an der L 1198 (bei Rommelshausen) Stre - ckenabschnitte bestehender Radwege saniert. Im Regelfall werden bei anstehenden Straßensanierungsarbeiten auch die parallel verlaufenden Radwege in der Straßenbaulast des Bundes bzw. des Landes hinsichtlich der Sanierungsbedürftigkeit untersucht. Im Rahmen des Förderprogramms Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (RuF) nach dem LGVFG wurden in den letzten fünf Jahren keine Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Radwegen gefördert. 7. Welche Bedeutung misst sie dem Radverkehr im Rems-Murr-Kreis zu, insbesondere mit Blick auf den Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald und auf die Remstal-Gartenschau 2019? Für den Rems-Murr-Kreis wird dem Radtourismus vom Land eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Die Förderung des Radtourismus, die Qualitätssicherung der Radwege und der Ausbau des radtouristischen Angebots haben in der Arbeit des Kreistourismus höchste Priorität, da der Radtourismus als touristischer Wachstumsmarkt gilt. Um sich entsprechend zu positionieren setzt der Kreis auf qualitativ hochwertige radtouristische Produkte und klassifiziert insbesondere im Hinblick auf die Remstal-Gartenschau in 2019 den Radweg „Remstal-Radroute“ zur ADFC-Qualitätsroute. Für die Region „Remstal – Schwäbischer Wald“ soll die Zertifizierung als ADFC-Radreise-Region erfolgen und damit das radtouristische Angebot weiter optimieren. Das touristische Radwegenetz des Kreises ist auf rund 500 km im Strecken- und Rundtourennetz gemäß FGSV-Richtlinien ausgeschildert . Die ADFC-klassifizierten Landesradfernwege „Neckartalweg“ (4 Sterne) und „Stromberg-Murrtal-Radweg“ (3 Sterne) verlaufen ebenfalls in Teilen durch den Rems-Murr-Kreis. Letzterer verbindet wichtige Tourismusziele wie die UNESCO-Weltkulturerbestätten Kloster Maulbronn und den Limes sowie die Naturparks Stromberg-Heuchelberg und Schwäbisch-Fränkischer Wald. Im Rahmen des Projekts „E-Bike-Region Stuttgart“ leistet der Rems-Murr-Kreis einen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität in der Region Stuttgart. Bei diesem innovativen Vorhaben für eine „Modellregion für Nachhaltige Mobilität“ des Verbands Region Stuttgart wurden 400 km Pedelec-Routen ausgeschildert und ein Netz an Lade- und Verleihstationen in der Region geschaffen. 2017 erhielt die E-Bike-Region den Radtourismuspreis Baden-Württemberg anlässlich des Fahrrad -Jubiläums 2017. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2777 4 Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald sowie alle sieben baden-württembergischen Naturparks spielen für den Tourismus im Land eine bedeutende Rolle. Eine Hauptaufgabe der Naturparks ist es, den Schutz von Natur und Landschaft mit attraktiven Erlebnismöglichkeiten und der touristischen Entwicklung in Einklang zu bringen. Sie stehen für nachhaltige Tourismus- und Naturerlebnisangebote und ermöglichen den Gästen, Natur erleben zu können, ohne die sensiblen Lebensräume zu gefährden. Insbesondere im für Baden-Württemberg so wichtigen Naturtourismus bieten die Naturparks eine eindrucksvolle Angebotsbreite (z. B. Wanderwege, Radrouten und geführte Naturbeobachtungen), die durch regionale Genussangebote ergänzt wird. Vor diesem Hintergrund hat der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald als erster Naturpark deutschlandweit an der vom Ministerium der Justiz und für Europa eingeführten Destinationszertifizierung „Nachhaltiges Reiseziel“ teilgenommen und wurde 2014 mit dem gleichnamigen Zertifikat ausgezeichnet. Ebenfalls werden die Bereiche Radverkehr und Rad - tourismus im Rahmen des vom Land initiierten Pilotprojekts „Mobilitätsberatung für Tourismusdestinationen“, an dem der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald“ teilnimmt, für die Entwicklung und Förderung nachhaltiger Mobilität im Naturpark beleuchtet und entsprechende Handlungsempfehlungen hierzu erar - beitet. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor