Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2778 04. 10. 2017 1Eingegangen: 04. 10. 2017 / Ausgegeben: 17. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Studierende, Beschäftigte in Technik und Verwaltung, Beschäftigte im akademischen Mittelbau, Lehrbeauftragte und Professorinnen und Professoren gibt es an den fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg derzeit jeweils ? 2. Liegen der Landesregierung Informationen dazu vor, wie viele Promovierende es an den Musikhochschulen gibt und ob diese als Studierende eingeschrieben sind oder dem Mittelbau zuzurechnen sind? 3. Wie ist in den Grundordnungen bzw. Satzungen der einzelnen Musikhochschulen derzeit jeweils das aktive und passive Wahlrecht für Lehrbeauftragte geregelt und gab es diesbezüglich Änderungen in den letzten zehn Jahren? 4. Welche Erfahrungen wurden dabei nach Wissensstand der Landesregierung mit der Umsetzung des in der letzten Novelle des Landeshochschulgesetzes verankerten aktiven Wahlrechts für Lehrbeauftragte gemacht? 5. Durch wie viele Personen werden die in Frage 1 genannten Gruppen in den Senaten der einzelnen Musikhochschulen derzeit jeweils vertreten? 6. Welcher Statusgruppe sind dabei Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen jeweils zuzurechnen? 7. Wie werden Meisterschüler und Meisterschülerinnen bzw. Solistinnen und Solisten diesbezüglich behandelt? Kleine Anfrage des Abg. Manfred Kern GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Hochschulgremien Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2778 2 8. Liegen der Landesregierung Informationen dazu vor, ob bzw. gegebenenfalls wie Lehrbeauftragte in weiteren akademischen Gremien an den Musikhochschulen vertreten sind? 04. 10. 2017 Manfred Kern GRÜNE B e g r ü n d u n g Lehrbeauftragte an Musikhochschulen nehmen im Vergleich zu anderen Hochschularten eine besondere Stellung ein. Unter anderem deswegen wurde in der letzten Novelle des Landeshochschulgesetzes das aktive Wahlrecht der Lehrbeauftragten für Hochschulgremien fest verankert. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage geht es darum, die damit gemachten Erfahrungen abzufragen und gleichzeitig einen Sachstand zum passiven Wahlrecht für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen zu erhalten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 Nr. 53-7342.50/133/1 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Studierende, Beschäftigte in Technik und Verwaltung, Beschäftigte im akademischen Mittelbau, Lehrbeauftragte und Professorinnen und Professoren gibt es an den fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg derzeit jeweils ? Die aktuellsten Zahlen der amtlichen Studierendenstatistik beziehen sich auf das Wintersemester 2016/2017. Tabelle 1 gibt die Anzahl der Studierenden an badenwürttembergischen Musikhochschulen im Wintersemester 2016/2017 wieder. Tabelle 1: Anzahl Studierende*) an baden-württembergischen Musikhochschulen im Wintersemester 2016/2017 *) Inkl. Promovierende Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Studierendenstatistik +RFKVFKXOH $Q]DKO 6WXGLHUHQGH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN )UHLEXUJ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN .DUOVUXKH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN 7URVVLQJHQ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 0DQQKHLP 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 6WXWWJDUW ,QVJHVDPW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2778 Die Anzahl der Beschäftigten in den genannten Personalgruppen an baden-württembergischen Musikhochschulen wird in Tabelle 2 dargestellt. Hierzu wurden die aktuellsten Angaben aus der amtlichen Hochschulpersonalstatistik im Berichtsjahr 2016 herangezogen. Tabelle 2: Anzahl Beschäftigte an den baden-württembergischen Musikhochschulen nach Personalgruppen, Berichtsjahr 2016 1) Zur Personalgruppe „Akademischer Mittelbau“ wurden folgende Dienstbezeichnungen zusammengefasst : Dozentinnen und Dozenten sowie Assistentinnen und Assistenten, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Wissenschaftl. und künstl. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2) Ohne sonstige Hilfskräfte Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Hochschulpersonalstatistik 2. Liegen der Landesregierung Informationen dazu vor, wie viele Promovierende es an den Musikhochschulen gibt und ob diese als Studierende eingeschrieben sind oder dem Mittelbau zuzurechnen sind? Tabelle 3 führt auf, wie viele Doktorandinnen und Doktoranden es an den Musikhochschulen gibt, wie viele als Doktorandinnen und Doktoranden immatrikuliert sind und wie viele dem akademischen Mittelbau zuzurechnen sind. Tabelle 3: Doktorandinnen und Doktoranden an baden-württembergischen Musik - hochschulen (Stand: Oktober 2017) Quelle: Baden-Württembergische Musikhochschulen +RFKVFKXOH 3URIHVVRU LQQHQ XQG 3URIHVVRUHQ /HKU EHDXIWUDJWH $NDGHPLVFKHU 0LWWHOEDX 9HUZDOWXQJV WHFKQLVFKHV XQG VRQVWLJHV 3HUVRQDO 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN )UHLEXUJ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN .DUOVUXKH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN 7URVVLQJHQ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHO OHQGH .XQVW 0DQQKHLP 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHO OHQGH .XQVW 6WXWWJDUW ,QVJHVDPW +RFKVFKXOH $Q]DKO 'RNWRUDQGLQ QHQ XQG 'RNWRUDQGHQ JHVDPW $OV 'RNWRUDQGLQQHQ XQG 'RNWRUDQGHQ LPPDWULNXOLHUW 'HP DNDGHPL VFKHQ 0LWWHOEDX ]X]XUHFKQHQ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN )UHLEXUJ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN .DUOVUXKH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN 7URVVLQJHQ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 0DQQKHLP 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 6WXWWJDUW ,QVJHVDPW Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2778 4 3. Wie ist in den Grundordnungen bzw. Satzungen der einzelnen Musikhochschulen derzeit jeweils das aktive und passive Wahlrecht für Lehrbeauftragte geregelt und gab es diesbezüglich Änderungen in den letzten zehn Jahren? 4. Welche Erfahrungen wurden dabei nach Wissensstand der Landesregierung mit der Umsetzung des in der letzten Novelle des Landeshochschulgesetzes verankerten aktiven Wahlrechts für Lehrbeauftragte gemacht? Nach der durch das Dritte Hochschulrechtsänderungsgesetz vom 1. April 2014 neu aufgenommenen Regelung des § 9 Abs. 4 S. 4 Hs. 2 Landeshochschulgesetz haben die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen kraft Gesetzes das aktive Wahl - recht. Die Musikhochschulen Stuttgart und Karlsruhe haben das aktive Wahlrecht jeweils in ihren 2006 in Kraft getretenen Grundordnungen verankert. Darüber hinaus können die Hochschulen nach § 9 Abs. 4 S. 3 Landeshochschul - gesetz den Lehrbeauftragten als Angehörigen der Hochschule in ihrer Grundordnung weitere Rechte zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung gewähren. Von dieser Option haben die Musikhochschulen wie folgt Gebrauch gemacht: • Hochschule für Musik Freiburg: Gemäß der Grundordnung haben Lehrbeauftragte das passive Wahlrecht. Die Grundordnung mit dieser Änderung trat 2015 in Kraft. • Hochschule für Musik Karlsruhe: Gemäß der Grundordnung haben Lehrbeauftragte das passive Wahlrecht für den Senat. Die Grundordnung mit dieser Änderung trat 2006 in Kraft. • Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart: Gemäß der Grundordnung haben Lehrbeauftragte das passive Wahlrecht für den Senat und für den Fakultätsrat. Die Grundordnung mit dieser Änderung trat 2006 in Kraft. Aufgrund der hohen Bedeutung der Lehrbeauftragten für die Ausbildung an Musikhochschulen sieht die Landesregierung ihre Einbeziehung in die Mitbestimmung als wünschenswert an. Vor diesem Hintergrund begrüßt sie es ausdrücklich, dass einzelne Hochschulen Lehrbeauftragten zusätzlich zum aktiven auch das passive Wahlrecht gewährt haben. Belastbare Informationen, welche Erfahrungen die Hochschulen mit dem aktiven Wahlrecht für Lehrbeauftragte gemacht haben, liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Durch wie viele Personen werden die in Frage 1 genannten Gruppen in den Senaten der einzelnen Musikhochschulen derzeit jeweils vertreten? 6. Welcher Statusgruppe sind dabei Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen jeweils zuzurechnen? Tabelle 4 führt auf, durch wie viele Personen die in Frage 1 genannten Gruppen in den Senaten der einzelnen Musikhochschulen derzeit jeweils vertreten werden. Tabelle 4: Anzahl von Personen verschiedener Gruppen in den Senaten der baden -württembergischen Musikhochschulen (Stand: Oktober 2017) Quelle: Baden-Württembergische Musikhochschulen +RFKVFKXOH 3URIHVVRULQ QHQ XQG 3URIHVVRUHQ %HVFKlI WLJWH LQ 7HFKQLN XQG 9HU ZDOWXQJ %HVFKlI WLJWH LP DNDGH PLVFKHQ 0LWWHOEDX /HKUEH DXIWUDJWH 6WXGLH UHQGH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN )UHLEXUJ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN .DUOVUXKH 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN 7URVVLQJHQ 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 0DQQKHLP 6WDDWO +RFKVFKXOH IU 0XVLN XQG 'DUVWHOOHQGH .XQVW 6WXWWJDUW 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2778 Die Lehrbeauftragten gehören der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und sonstigen Mitarbeiter nach § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Landeshochschulgesetzes an. 7. Wie werden Meisterschüler und Meisterschülerinnen bzw. Solistinnen und So - listen diesbezüglich behandelt? Soweit die Meisterschüler und Meisterschülerinnen bzw. Solistinnen und Solisten in einen Studiengang einschrieben sind, gehören sie der Mitgliedergruppe der Studierenden nach § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 LHG an. 8. Liegen der Landesregierung Informationen dazu vor, ob bzw. gegebenenfalls wie Lehrbeauftragte in weiteren akademischen Gremien an den Musikhochschulen vertreten sind? Die Lehrbeauftragten sind an allen Musikhochschulen in die Fachgruppen/Fakultäten eingebunden und können dort an den einschlägigen Entscheidungsprozessen mitwirken. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst