Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2783 05. 10. 2017 1Eingegangen: 05. 10. 2017 / Ausgegeben: 20. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Attraktivität des ÖPNV im Landkreis Esslingen für Fahrradfahrer zu steigern? 2. Wie viele Fahrgäste haben in den letzten vier Jahren im Landkreis Esslingen das Fahrrad im ÖPNV mitgenommen, gegliedert nach Jahren? 3. Wie hoch war die Auslastung der bereitgestellten Transportmöglichkeiten des ÖPNV für Fahrradfahrer im Landkreis Esslingen? 4. Welche Anreize bietet das Land den Kommunen im Landkreis Esslingen, um die Anzahl der Fahrradboxen an Haltestellen und Bahnhöfen bedarfsgerecht zu erhöhen? 5. Welche Fördermaßnahmen sind im Landkreis Esslingen geplant, um das Angebot zu ermöglichen, E-Bikes an Haltestellen und Bahnhöfen in gesicherter Umgebung aufladen zu können, während deren Benutzer den ÖPNV nutzen? 6. Welche Fördermaßnahmen sind geplant, um Lademöglichkeiten für E-Bikes in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs zu schaffen? 7. Sind die Regelungen für die Fahrradmitnahme in allen Verkehrsverbünden einheitlich geregelt? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Förderung von öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Fahrrad im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2783 2 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung und welche Mittel stellt sie für ein öffentlichkeitswirksames Marketing im Landkreis Esslingen bereit, um für die kombinierte Nutzung des Fahrrads und des ÖPNV zu werben? 04. 10. 2017 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Um die Klimaschutzziele der Landesregierung zu erreichen, ist es gerade auch im Landkreis Esslingen wichtig, die Menschen mit einem schlüssigen und attraktiven Konzept des ÖPNV zu überzeugen. Hierzu zählt unter anderem auch die Möglichkeit des Ladens der immer beliebter werdenden E-Bikes. Zudem müssen auch vonseiten des Landes entsprechende Marketingmaßnahmen ergriffen werden, welche die Bürger auf die Möglichkeiten und Angebote im ÖPNV aufmerksam machen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. November 2017 Nr. 3-3890.0/2005 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Attraktivität des ÖPNV im Landkreis Esslingen für Fahrradfahrer zu steigern? Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land Aufgabenträger. Mit dem Ausbau des SPNV-Angebots werden auch die Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder schrittweise verbessert. Seit Dezember 2016 ist der neue Vertrag für die IRE-Linie Stuttgart–Ulm–Lindau (Netz 2) in Kraft. Erstmals ist hier auch ein stündlicher Halt in Esslingen (Neckar) vorgesehen. Bis Dezember 2016 hielt der Zug im Landkreis Esslingen nur alle zwei Stunden in Plochingen. Vor der Inbetriebnahme des IREs Stuttgart–Ulm– Lindau konnten im Steuerwagen zirka zwölf Fahrräder mitgenommen werden. Jeder Zug dieser Linie bietet nun in zwei Wagen insgesamt 50 Fahrradstellplätze. Damit ergibt sich ein deutlich verbessertes Angebot für Fahrgäste, die von Esslingen und Plochingen aus nach Oberschwaben oder an den Bodensee ihr Fahrrad mitnehmen wollen. Ab Juni 2019 wird das Netz 1 stufenweise in Betrieb gehen und das Verkehrsangebot werktags, zwischen Stuttgart und Tübingen bzw. Geislingen, deutlich ausgeweitet . Im Rahmen des dann neuen Metropolexpress-Systems wird ein ganz - tägiger Halbstundentakt eingeführt, der auch neue Durchbindungen (z. B. Heilbronn –Stuttgart–Tübingen) enthalten wird. Aber nicht nur das Verkehrsangebot wird ausgeweitet. Auch die Qualität der neuen Fahrzeuge entspricht dem zukünftigen Standard für Baden-Württemberg. Mit WLAN, Klimaanlage, Klapptischen, Steckdosen, Mobilfunkverstärkern, großzügigen Sitzabständen, barrierefreien Uni - versaltoiletten und erweiterten Fahrradmitnahmemöglichkeiten in allen Fahrzeugen wird das SPNV-Angebot erheblich an Attraktivität gewinnen. In der Ausschreibung wurden auf der Linie nach Tübingen in Tagesrandlagen mindestens 22, tagsüber meist 38 Fahrradstellplätze je Zug gefordert. Auch die Regionalbahn -Linie nach Geislingen (und weiter nach Ulm) wird mindestens 20 Stell - plätze je Zug ausweisen. Heute sind es auf beiden Linien je nach Fahrzeugbauart meist 10 bis 15 Fahrradstellplätze. Die Fahrradmitnahmekapazität wird somit ab 2019 deutlich gesteigert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2783 Zum 30. April 2017 wurde im Land die Fahrradmitnahme neu einheitlich geregelt . Seitdem können landesweit – wenige Ausnahmen bestehen noch im südbadischen Raum – werktags ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mitgenommen werden. Aufgabenträger des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind die kreisfreien Städte, die Landkreise und der Verband Region Stuttgart. In den Bussen der vier Verbundlandkreise des VVS (Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis) – mit Ausnahme der durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) betriebenen Busverkehre sowie von Linien, die mit Kleinbussen, Linien- oder Ruftaxis bedient werden – wurde die Fahrradmitnahme mit Wirkung ab 30. April 2017 ebenfalls vereinheitlicht . Seitdem können in diesen Bussen montags bis freitags (ausgenommen Feiertage ) ab 18:30 Uhr (bis Betriebsschluss) sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags kostenfrei bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Für die Expressbuslinien („RELEX“) X10, X20 und X60 gilt die kostenlose Fahrradmitnahme ohne zeitliche Einschränkung (max. zwei Fahrräder/Bus). 2. Wie viele Fahrgäste haben in den letzten vier Jahren im Landkreis Esslingen das Fahrrad im ÖPNV mitgenommen, gegliedert nach Jahren? 3. Wie hoch war die Auslastung der bereitgestellten Transportmöglichkeiten des ÖPNV für Fahrradfahrer im Landkreis Esslingen? Zu 2. und 3.: Dem Land liegen keine Zahlen zur Fahrradmitnahme seitens des Verband Region Stuttgart, welcher die S-Bahnen im Großraum Stuttgart bestellt, noch vom Verkehrsverbund Stuttgart oder der Verkehrsunternehmen im Landkreis Esslingen vor. Für den SPNV liegen dem Land ebenfalls keine belastbaren Zahlen vor. 4. Welche Anreize bietet das Land den Kommunen im Landkreis Esslingen, um die Anzahl der Fahrradboxen an Haltestellen und Bahnhöfen bedarfsgerecht zu erhöhen? Das Land fördert nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LG- VFG) und der VwV-LGVFG Fahrradabstellanlagen zur Verknüpfung der Verkehrsträger ÖPNV und Fahrrad (B+R-Anlagen) mit Pauschalsätzen. Damit können neben nicht überdachten und überdachten Fahrradstellplätzen auch Fahrradboxen , Fahrradkleingaragen oder Fahrradstellplätze in Fahrradparkbauten oder in Fahrradstationen gefördert werden. Je Fahrradbox ist der Pauschalsatz auf 900 Euro festgesetzt. In den Pauschalsätzen sind auch die Kosten der Zuwegung sowie für Stromanschlüsse für das Laden von Akkus enthalten. Von der Förderung können auch die Kommunen des Landkreises Esslingen profitieren. Zudem erarbeitet das Ministerium für Verkehr derzeit ein Bike+Ride-Konzept. Dabei soll u. a. auch ein Leitfaden für Kommunen und andere Akteure als Hilfestellung zur bedarfsgerechten Planung, zum Bau und Betrieb von Bike+Ride- Anlagen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erarbeitet werden. Das Verkehrsministerium hat über das Projekt „Nachhaltig mobile Region Stuttgart “ das Projekt „Netz-E-2-R“ initiiert und gefördert. Dabei wurde gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart und 13 Kommunen in der Region 14 Ausleihund Abstellstationen in erster Linie an Bahnhöfen der Kommunen (Schorndorf hat eine Gegenstation beim Badezentrum) geschaffen und erfolgreich getestet. Bei dem Projekt wurde neben der ganzjährigen Verfügbarkeit einer eingehausten Station mit Schließ- und Lademöglichkeit – 24 Stunden am Tag – ein robustes Ausleih-Pedelec entwickelt. Ein Evaluationsbericht wird Ende 2017 vorgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität III Elektrozweirädern in öffentlichen Verleihsystemen. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg, die Abstellplätze an ÖPNV-Haltepunkten inkl. Ladevorrichtung für Elektrozweiräder vorweisen können. Gefördert werden die Investi - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2783 4 tionskosten für die Anschaffung von Pedelecs oder Elektrorollern mit 50 % der Gesamtkosten, max. 1.000 Euro pro Pedelec, bzw. 1.500 Euro für E-Bikes und Roller. 5. Welche Fördermaßnahmen sind im Landkreis Esslingen geplant, um das Angebot zu ermöglichen, E-Bikes an Haltestellen und Bahnhöfen in gesicherter Umgebung aufladen zu können, während deren Benutzer den ÖPNV nutzen? Die Fördermaßnahmen des Landes sind unter Nr. 4 aufgeführt. Im Landkreis Esslingen gibt es vom Land unterstützte Stationen, welchen diese Anforderungen erfüllen . 6. Welche Fördermaßnahmen sind geplant, um Lademöglichkeiten für E-Bikes in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs zu schaffen? Bisher sind Steckdosen an jedem Rollstuhlplatz vorgesehen. In der Regel befinden sich diese Plätze in den Mehrzweckbereichen und wären auch von Fahrradfahrern nutzbar, wenn die Plätze nicht von Rollstuhlfahrern belegt sind. Eine systematische Ausstattung der Mehrzweckbereiche mit Steckdosen speziell zur Aufladung von Pedelecs war bisher nicht Bestandteil der Fahrzeuglastenhefte. Entsprechende Vorgaben in künftigen Ausschreibungen werden vom Land geprüft . 7. Sind die Regelungen für die Fahrradmitnahme in allen Verkehrsverbünden einheitlich geregelt? Ziel der Landesregierung ist es, die bisher in den einzelnen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlichen Regelungen für die Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu vereinheitlichen. Dies ist inzwischen weitgehend gelungen . Seit dem 30. April 2017 gibt es im Land deutliche Verbesserungen für Fahrgäste, die ihr Fahrrad im Zug mitnehmen wollen. In den Zügen des SPNV können Fahrräder außerhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeit, also werktags ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mitgenommen werden. Im Moment gibt es jedoch im südbadischen Raum noch einige Verbünde, bei denen diese Regelung noch nicht umgesetzt ist. 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung und welche Mittel stellt sie für ein öffentlichkeitswirksames Marketing im Landkreis Esslingen bereit, um für die kombinierte Nutzung des Fahrrads und des ÖPNV zu werben? Landesweite Maßnahmen zur Förderung der Verknüpfung von Fahrrad und Öffentlichen Verkehrsmitteln (und damit auch im Landkreis Esslingen) gibt es folgende: • Faltkarte und Flyer zur Fahrradmitnahme in Zügen des Nahverkehrs (kosten - lose Bereitstellung auf Anfrage) • Radroutenplaner BW (online und als mobile Anwendung) mit Verknüpfungsmöglichkeit Rad-Öffentlicher Verkehr (vollständige Integration der Daten der Elektronischen Fahrplanauskunft EFA-BW; kostenlose Bereitstellung von Info- Material/des Flyers auf Anfrage) • Stationsdatenbank der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) z. B. mit Informationen zur Zugänglichkeit der Bahnhöfe und Haltepunkte des SPNV und verfügbaren Fahrradabstellanlagen (räumlich exakt verortet ) Für die Zukunft ist eine landesweite Kampagne zur Fahrradmitnahme im SPNV geplant. Hermann Minister für Verkehr