Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2799 11. 10. 2017 1Eingegangen: 11. 10. 2017 / Ausgegeben: 24. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sollen nach dem „Erhaltungs - management für 2017 bis 2020 auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung 2016“ saniert werden? 2. Welche Abschnitte der unter Frage 1 benannten Landesstraßen werden − vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel – erneuert (unter Benennung von Orts - angaben anstatt Netzknoten)? 3. Welche technischen Maßnahmen erfordern die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen jeweils (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen )? 4. Wie hoch ist der geschätzte Finanzbedarf für die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen )? 5. Wann werden die einzelnen Maßnahmen begonnen, und wann werden sie konkret beendet sein? 6. Welche Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sind aufgrund der für sie ermittelten Bedarfszahlen zumindest abschnittsweise als vorrangig sanierungsbedürftig einzustufen? 10. 10. 2017 Hockenberger, Kößler, Neumann-Martin CDU Kleine Anfrage der Abg. Ulli Hockenberger, Joachim Kößler und Christine Neumann-Martin CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Erhalt der Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2799 2 A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 3. November 2017 Nr. 2-3945.40-10/53 beantwortet das Minis - terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sollen nach dem „Erhaltungs - management für 2017 bis 2020 auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung 2016“ saniert werden? 2. Welche Abschnitte der unter Frage 1 benannten Landesstraßen werden – vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel – erneuert (unter Benennung von Orts - angaben anstatt Netzknoten)? Die Beantwortung erfolgt aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam. Die Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe, deren Sanierung gemäß dem „Erhaltungsmanagement für 2017 bis 2020 auf Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung 2016“ aus heutiger Sicht vorgesehen ist, sind in beigefügter Tabelle aufgeführt (Anlage 1). Zur besseren Orientierung wurde die Lage der einzelnen Erhaltungsabschnitte durch Ortsangaben näher bezeichnet. Die Umsetzung der einzelnen Vorhaben wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel sowie in Abhängigkeit der vorhandenen personellen Ressourcen erfolgen. Das jährliche Bauprogramm für die Erhaltungsmaßnahmen wird auf Basis der Prioritätenliste aus dem Erhaltungsmanagement anhand vorhandener und baureifer Planungen und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten mit dort vorgesehenen Um- und Ausbaumaßnahmen sowie in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen bezüglich dort vorgesehener Baumaßnahmen an Leitungen oder Entwässerungskanälen aufgestellt. Dabei erfolgt auch eine Abstimmung mit den Verkehrsbehörden des Landratsamtes Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe bezüglich möglicher Umleitungsstrecken. Die Aufstellung des jährlichen Bauprogramms für die Erhaltung erfolgt im Allgemeinen jeweils zum Ende des vorherigen Jahres. Dabei werden möglichst zusammenhängende Erhaltungsabschnitte gebildet, um eine sinnvolle und wirtschaftliche Abwicklung der einzelnen Vorhaben zu ermöglichen . Vor dem Hintergrund der dargestellten Randbedingungen ist eine konkrete Fest - legung, wann welche Maßnahmen des Erhaltungsprogramms 2017 bis 2020 im Landkreis Karlsruhe bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Entscheidend sind hierbei die genannten künftigen Abstimmungsvorgänge mit dem Landratsamt und den Kommunen in Bezug auf die genannten Rahmenbedingungen. 3. Welche technischen Maßnahmen erfordern die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen jeweils (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen )? Für das Jahr 2018 sind aktuell bereits die nachfolgend genannten Erhaltungsmaßnahmen im Landkreis Karlsruhe vorgesehen. Für sie können die technischen Maßnahmen bereits wie folgt benannt werden. L 618 bei Gochsheim Gemäß der Prioritätenliste für das „Erhaltungsmanagement der Jahre 2013 bis 2017 auf Basis der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen 2012“ wurden für die L 618 zwischen Gochsheim und Zaisenhausen zwei Erhaltungsabschnitte auf Rang 16 und 17 ausgewiesen. Die im Jahr 2015 aufgenommene Planung hatte nach der Vorerkundung und Abstimmung mit den Kommunen ergeben , dass im Zuge des Vorhabens auch Entwässerungseinrichtungen erneuert und Leitungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Im Jahr 2016 wurde ein erster Bauabschnitt bei Zaisenhausen erneuert, dem im Jahr 2017 ein weiterer Bauab- *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2799 schnitt folgte. Ein letzter Bauabschnitt bei Gochsheim ist für das Jahr 2018 vorgesehen . Dieser umfasst die Erneuerung der Entwässerung und die Erneuerung der Fahrbahn. Gleichzeitig werden Wasserleitungen durch die Kommune und eine Querung der Bodenseewasserversorgung erneuert. Die Kosten werden auf rund 1 Mio. Euro geschätzt. L 555 bei Rheinsheim Gemäß der aktuellen Prioritätenliste für das „Erhaltungsmanagement der Jahre 2017 bis 2020 auf Basis der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen 2016“ ist für die L 555 bei Rheinsheim ein Erhaltungsabschnitt auf Rang 10 im Baureferat Mitte des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausgewiesen. Eine erste Abstimmung mit der Gemeinde bezüglich möglicher Umbaumaßnahmen an den Gehwegen der Ortsdurchfahrt (OD) hat bereits stattgefunden. Im Zuge der Maßnahme sollen neben der Fahrbahndeckenerneuerung auch die Straßenentwässerung und die Unterführung des Gießgrabens erneuert werden. Hierzu sind noch Abstimmungen mit dem Landratsamt erforderlich. Die Kosten werden aktuell auf rund 0,75 Mio. Euro geschätzt. L 559 OD Weingarten Gemäß der aktuellen Prioritätenliste für das „Erhaltungsmanagement der Jahre 2017 bis 2020 auf Basis der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen 2016“ ist für die L 559 OD Weingarten ein Erhaltungsabschnitt auf Rang 18 im Baureferat Mitte des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausgewiesen. Die Gemeinde saniert in den Jahren 2018 bis 2020 in der Ortsdurchfahrt die Wasserleitungen und nimmt eine Umgestaltung der Ortsdurchfahrt vor. In diesem Zuge wird die Fahrbahndecke erneuert. Die Kosten werden insgesamt auf rund 0,5 Mio. Euro geschätzt. Für die weiteren Maßnahmen können aktuell noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. 4. Wie hoch ist der geschätzte Finanzbedarf für die unter Frage 2 genannten Sanierungsmaßnahmen (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sanierungsmaßnahmen )? Ausgehend von einer Gesamtlänge von rund 39 km und einer mittleren Straßenbreite von 6 m der im Landkreis Karlsruhe insgesamt zur Sanierung vorgesehenen Erhaltungsabschnitte ergibt sich eine Fläche von rund 235.000 m². Bei einem Kostenansatz von rund 50 Euro/m² ergibt sich somit ein geschätzter Finanzbedarf in Höhe von rund 12 Mio. Euro. 5. Wann werden die einzelnen Maßnahmen begonnen, und wann werden sie konkret beendet sein? Über die in der Beantwortung der Frage 3 genannten Maßnahmen hinaus können keine konkreten Termine (Jahr der Umsetzung) für die weiteren Maßnahmen genannt werden, da sich diese noch in der Abstimmung befinden. 6. Welche Ortsdurchfahrten von Landesstraßen im Landkreis Karlsruhe sind aufgrund der für sie ermittelten Bedarfszahlen zumindest abschnittsweise als vorrangig sanierungsbedürftig einzustufen? Im Erhaltungsmanagement der Jahre 2017 bis 2020 werden zahlreiche Erhaltungsabschnitte in den Ortsdurchfahrten ausgewiesen, die als vorrangig sanierungsbedürftig gelten. In der beiliegenden Tabelle (Anlage 1) sind alle Maßnahmen , die Erhaltungsabschnitte in den Ortsdurchfahrten betreffen, durch den Hinweis „OD“ in der Spalte „Örtlichkeit“ kenntlich gemacht. Hermann Minister für Verkehr Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2799 4 ŶůĂŐĞ ϭ ǀŽŶ ŶĂĐŚ ϯ ϭ >ϲϮϯ ϴϬϬ WĂůŵďĂĐŚ >ĂŶŐĞŶƐƚĞŝŶďĂĐŚ ϱϵ ϭϬ >ϱϱϱ ϮϴϬ ϲϮ ϭϭ >ϱϱϮ ϯϮϬ ϴϳ ϭϱ >ϱϱϯ Ϯϲϰ ϭϭϰ ϭϴ >ϱϱϵ ϭ͘ϯϰϬ ϭϯϬ ϭϵ >ϲϭϯ ϯϰϬ ϭϯϮ ϮϬ >ϱϱϲ ϴϬϬ <ŝƌƌůĂĐŚ tŝĞƐĞŶƚĂů ϭϰϮ Ϯϭ >ϱϱϯ ϯϰϬ ϭϳϯ Ϯϱ >ϲϮϯ ϴϬϬ WĂůŵďĂĐŚ >ĂŶŐĞŶƐƚĞŝŶďĂĐŚ ϭϴϲ Ϯϳ >ϲϬϴ ϳϬϬ ϭϵϬ Ϯϵ >ϱϱϯ ϮϴϬ ϮϬϬ ϯϬ >ϱϱϰ ϴϮϬ DƺŶnjĞƐŚĞŝŵ 'ŽĐŚƐŚĞŝŵ ϮϮϬ ϯϭ >ϱϱϮ ϰϲϬ ϮϯϮ ϯϱ >ϲϬϮ ϱϬϬ ,ƵƚƚĞŶŚĞŝŵ ZƵƘŚĞŝŵ Ϯϲϲ ϯϵ >ϭϭϬϯ ϮϴϬ ϯϭϴ ϰϭ >ϱϵϯ ϴϬϬ KďĞƌĚĞƌĚŝŶŐĞŶ <ƺƌŶďĂĐŚ ϰϰϭ ϰϳ >ϱϱϯ ϲϬϬ DĞŶnjŝŶŐĞŶ DƺŶnjĞƐŚĞŝŵ ϰϱϭ ϰϵ >ϱϱϮ ϱϬϬ dŝĞĨĞŶďĂĐŚ ůƐĞŶnj ϰϴϬ ϱϭ >ϱϱϰ ϱϰϬ ϰϴϴ ϱϮ >ϱϱϮ ϭ͘ϴϲϬ dŝĞĨĞŶďĂĐŚ ;ŵŝƚ K Ϳ KĚĞŶŚĞŝŵ ϱϭϬ ϱϰ >ϲϯϱ ϵϬϬ KĚĞŶŚĞŝŵ PƐƚƌŝŶŐĞŶ ϱϭϭ ϱϱ >ϲϯϱ ϲϲϬ ϱϮϴ ϱϳ >ϱϱϲ ϱϴϬ ϱϵϲ ϱϵ >ϲϬϮ ϯϬϬ ϱϵϴ ϲϬ >ϱϱϱ ϲϱϳ ϲϬϭ ϲϭ >ϱϱϰ ϲϮϬ ϲϴϱ ϲϯ >ϱϱϱ ϱϬϬ WŚŝůŝƉƉƐďƵƌŐ <ŝƌƌůĂĐŚ ϲϴϵ ϲϱ >ϱϱϱ ϲϬϬ <ŝƌƌůĂĐŚ >ĂŶŐĞŶďƌƺĐŬĞŶ ϳϭϭ ϲϴ >ϱϱϵ ϯϬϬ ϳϭϵ ϲϵ >ϲϬϱ ϱϬϬ ƚƚůŝŶŐĞŶ <ĂƌůƐƌƵŚĞ ϳϮϭ ϳϬ >ϲϭϴ ϱϬϬ ƌƵĐŚƐĂů ,ĂŵďƌƺĐŬĞŶ ϳϴϮ ϳϮ >ϱϲϲ ϴϬϬ ϴϬϱ ϳϰ >ϱϱϲ ϭ͘ϰϬϬ <ŝƌƌůĂĐŚ ZĞŝůŝŶŐĞŶ ϴϭϲ ϳϱ >ϲϬϵ ϭ͘ϳϬϬ ϴϭϵ ϳϲ >ϲϬϮ ϲϬϬ WŚŝůŝƉƉƐďƵƌŐ KďĞƌŚĂƵƐĞŶ ϴϮϴ ϳϳ >ϲϬϴ ϭ͘ϰϲϱ DĂůƐĐŚ ƵƌŵĞƌƐŚĞŝŵ ϵϬϱ ϳϵ >ϱϱϴ ϭ͘ϵϮϰ &ƌŝĞĚƌŝĐŚƐƚĂů ƺĐŚĞŶĂƵ ϵϮϮ ϴϭ >ϱϱϰ ϱϬϬ KďĞƌĚĞƌĚŝŶŐĞŶ &ůĞŚŝŶŐĞŶ ϵϮϯ ϴϮ >ϲϮϮ ϭ͘ϵϮϳ ϵϲϵ ϴϰ >ϱϱϴ ϭ͘ϭϬϬ &ƌŝĞĚƌŝĐŚƐƚĂů >ĞŽƉŽůĚƐŚĂĨĞŶ ϵϳϳ ϴϱ >ϲϭϯ ϲϬϬ sƂůŬĞƌƐďĂĐŚ ^ĐŚƂůůďƌŽŶŶ ϵϴϲ ϴϲ >ϲϬϳ ϭ͘ϲϴϬ DĂůƐĐŚ ZĂƐƚĂƚƚ ϭ͘Ϭϭϳ ϴϴ >ϱϱϮ ϴϮϬ ĞƵƚĞƌŶ ^ƚĞƚƚĨĞůĚ ϭ͘ϬϮϮ ϴϵ >ϱϱϱ ϵϬϬ <ŝƌƌůĂĐŚ >ĂŶŐĞŶďƌƺĐŬĞŶ ϭ͘ϬϮϰ ϵϬ >ϱϱϴ ϳϭϵ &ƌŝĞĚƌŝĐŚƐƚĂů ƌƵĐŚƐĂů ϭ͘ϬϮϱ ϵϭ >ϲϭϯ ϭ͘ϵϴϬ ƚƚůŝŶŐĞŶ ^ƉĞƐƐĂƌƚ ϭ͘Ϭϰϭ ϵϮ >ϭϭϬϯ ϯϴϬ ϭ͘Ϭϱϳ ϵϯ >ϱϱϴ ϳϮϬ ƌƵĐŚƐĂů ƺĐŚĞŶĂƵ ϭ͘ϬϴϬ ϵϱ >ϲϳ ϭ͘ϬϬϬ DĂůƐĐŚ ƵƌŵĞƌƐŚĞŝŵ ϭ͘ϭϭϳ ϵϴ >ϱϱϮ ϯϮϬ (UKDOWXQJVPDQDJHPHQW IU DXI *UXQGODJH GHU =XVWDQGVHUIDVVXQJ XQG EHZHUWXQJ /DQGHVVWUD‰HQ LP /DQGNUHLV .DUOVUXKH >ĨĚ͘ Eƌ͘ >ĂŶĚ ^ƚƌĂƘĞ>ĨĚ͘ Eƌ͘ ĂƵƌĞĨĞƌĂƚ >ćŶŐĞ ĚĞƐ ƌŚĂůƚƵŶŐƐͲ ĂďƐĐŚŶŝƚƚƐ ΀ŵ΁ PƌƚůŝĐŚŬĞŝƚ K ZŚĞŝŶƐŚĞŝŵ K PƐƚƌŝŶŐĞŶ K >ĂŶĚƐŚĂƵƐĞŶ K tĞŝŶŐĂƌƚĞŶ K sƂůŬĞƌƐďĂĐŚ K >ĂŶĚƐŚĂƵƐĞŶ K DĂůƐĐŚ K DĞŶnjŝŶŐĞŶ K ^ƚĞƚƚĨĞůĚ K ƌĞƚƚĞŶ K 'ŽĐŚƐŚĞŝŵ K KĚĞŶŚĞŝŵ K <ŝƌƌůĂĐŚ K >ŝŶŬĞŶŚĞŝŵͲ,ŽĐŚƐƚĞƚƚĞŶ K ZŚĞŝŶƐŚĞŝŵ K /ƚƚĞƌƐďĂĐŚ K KďĞƌĚĞƌĚŝŶŐĞŶ K KĚĞŶŚĞŝŵ K DƺŶnjĞƐŚĞŝŵ K >ĞŽƉŽůĚƐŚĂĨĞŶ K ZŚĞŝŶƐƚĞƚƚĞŶ K ƵƐĞŶďĂĐŚ