Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 280 08. 07. 2016 1Eingegangen: 08. 07. 2016 / Ausgegeben: 11. 08. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was wird sie im Einzelnen für die Sanierung der Altlasten im Landkreis Emmendingen unternehmen? 2. In welchem Umfang sind in den vergangenen drei Jahren für die Altlastensanierung im Landkreis Emmendingen Fördermittel vom Land eingesetzt worden? 3. Wie beurteilt sie die Situation der PCB-Grundwasserschäden (polychlorierte Biphenyle) in Teningen-Köndringen? 4. Welche Maßnahmen plant bzw. fördert sie bezüglich der Grundwasserschäden in Teningen-Köndringen? 5. Wie wird sie ihre Aussage, dass zur Reduzierung der Nitratwerte praxisnahe Regelungen getroffen werden, umsetzen? 6. Wie werden die Stadt Kenzingen und die Gemeinde Wyhl bei der Reduzierung der zu hohen Nitratwerte im dortigen Grundwasser von ihr unterstützt? 06. 07. 2016 Wölfle SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Altlastensanierung und Grundwasserschutz im Landkreis Emmendingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 280 2 B e g r ü n d u n g Wasser ist ein hohes Gut. Für ein gut entwickeltes Bundesland wie unseres ist ein Grundwasser mit bester Qualität unabdingbar. Hierfür muss die Politik die richtigen Weichen stellen, damit jede und jeder in Baden-Württemberg sauberes und unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung hat. Für den Landkreis Emmendingen stellen sich deshalb die aufgeführten Fragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. August 2016 Nr. 5-0141.5/522 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was wird sie im Einzelnen für die Sanierung der Altlasten im Landkreis Emmendingen unternehmen? Die Sanierung von Altlasten richtet sich nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG, 1998), der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, 1999), des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes (LBodSchAG, 2004) und der Förderrichtlinie Altlasten (FrAl, 2014) in der jeweils gültigen Fassung. Ziel der Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr, indem Dekontaminationsund Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Dekontaminationsmaßnahmen beseitigen oder vermindern vorhandene Schadstoffe. Sicherungsmaßnahmen verhindern oder vermindern die Ausbreitung von Schadstoffen langfristig, ohne die Schadstoffe zu beseitigen. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen werden ebenso in Erwägung gezogen, um Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Be - lästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit zu verhindern oder zu vermindern . Sanierungen auf kommunalen Flächen werden nach den Vorgaben der Förderrichtlinie Altlasten gefördert. Sanierungen, die auf privaten Flächen erforderlich sind, sind durch den jeweils bodenschutzrechtlich Pflichtigen durchzuführen. In der beim Landratsamt Emmendingen eingerichteten Bewertungskommission für Bodenschutz und Altlasten gemäß § 1 der Verordnung über Bewertungskommissionen (KommissionsVO, 2010) werden die Ergebnisse der Untersuchungen bewertet, Empfehlungen für die Sanierung erteilt und die Bodenschutz- und Alt - lastenbehörden bei Sanierungsentscheidungen beraten. 2. In welchem Umfang sind in den vergangenen drei Jahren für die Altlastensanierung im Landkreis Emmendingen Fördermittel vom Land eingesetzt worden? In den letzten drei Jahren wurden vom Land knapp 350.000 € Fördermittel für die Bearbeitung von Altlasten im Landkreis Emmendingen eingesetzt. Davon wurden knapp 270.000 € für Altlastensanierungen und ca. 80.000 € zur Erfassung und Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen eingesetzt. 3. Wie beurteilt sie die Situation der PCB-Grundwasserschäden (polychlorierte Biphenyle) in Teningen-Köndringen? In Teningen-Köndringen gibt es einen PCB-Grundwasserschaden, der mit einem Schaden durch leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) kombiniert ist. Der Grundwasserschaden wird seit 1988 hydraulisch gesichert. Die LCKW werden durch die hydraulische Sicherung erfolgreich zurückgehalten. Der Sanierungszielwert von 10 µg/l für LCKW wird im Grundwasserabstrom des Geländes schon seit längerem eingehalten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 280 Bei den PCB wurden bisher Teilerfolge erzielt. Die PCB-Konzentrationen im Grundwasser im Abstrom des Geländes überschreiten den Sanierungszielwert von 0,05 µg/l (Summe PCB) um ein Vielfaches, die im Grundwasserabstrom ausgebildete PCB-Fahne von ca. 550 m Länge ist jedoch stationär. Von dem PCB-Grundwasserschaden in Teningen-Köndringen geht keine Gefährdung für die öffentliche Wasserversorgung aus. Bodenuntersuchungen, Naturbodenuntersuchungen in Kellern und Raumluftunter - suchungen in Kellern im Umfeld des Altstandorts belegen, dass von den Grundwasserverunreinigungen mit PCB keine Gefährdung für die Anwohner ausgeht. Zwischen belasteten Hühnereiern aus dem Siedlungsbereich und dem belasteten Grundwasser im Abstrom des Standorts konnte kein kausaler Zusammenhang hergestellt werden. 4. Welche Maßnahmen plant bzw. fördert sie bezüglich der Grundwasserschäden in Teningen-Köndringen? Bei der Sanierung des Grundwasserschadens in Teningen-Köndringen handelt es sich um einen privaten Altstandort. Eine Förderung durch das Land nach den Förderrichtlinien Altlasten ist daher nicht möglich (s. a. Antwort zu Nr. 1). Die Sanierung ist von dem bodenschutzrechtlich Pflichtigen zu erbringen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Undichtigkeiten in der Kanalisation des Altstandorts als eine Ursache für die Ausbreitung von PCB in das Grundwasser und einen Gewässergraben ermittelt. Die schadhaften Bereiche und Leckagen im Abwassersystem wurden ermittelt und befinden sich derzeit in der Sanierung. Die Sanierungsarbeiten stehen kurz vor Abschluss. An der Steigerung der Effektivität der hydraulischen Sicherung wird fortlaufend gearbeitet. 5. Wie wird sie ihre Aussage, dass zur Reduzierung der Nitratwerte praxisnahe Regelungen getroffen werden, umsetzen? 6. Wie werden die Stadt Kenzingen und die Gemeinde Wyhl bei der Reduzierung der zu hohen Nitratwerte im dortigen Grundwasser von ihr unterstützt? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Die Schutz- und Ausgleichsverordnung (SchALVO), gültig in der Fassung vom 20. Februar 2001, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013 regelt die Bewirtschaftung in Wasserschutzgebieten des Landes Baden-Württemberg. In Wasserschutzgebieten , die aufgrund der Nitratbelastung als Problem- oder Sanierungsgebiete eingestuft sind, gelten besondere Schutzbestimmungen hinsichtlich Stickstoffdüngung , Aufbringung von Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdüngern, Begrünungsmaßnahmen , Einarbeitung von Begrünungen, Bodenbearbeitung und Bewässerung . Das bedeutet eine Einschränkung der guten fachlichen Praxis der Landbewirtschaftung zum besonderen Schutz des Wassers vor Nitrat, mikrobiellen Verunreinigungen und Pflanzenschutzmitteln in Wasserschutzgebieten. Durch die aktuelle Aufstufung der Wasserschutzgebiete der Gemeinde Wyhl und der Stadt Kenzingen zum Sanierungsgebiet greifen die in der SchALVO § 5 i. V. m. Anlage 6 verankerten besonderen Schutzbestimmungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Aufstellung gebietsangepasster Sanierungspläne. Für wirtschaftliche Nachteile wird auf Antrag für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Problem- u. Sanierungsgebieten vom Land Baden-Württemberg ein Ausgleich gewährt. Die Einhaltung der Schutzbestimmungen und Sanierungsmaßnahmen werden kontrolliert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 280 4 Aufgrund der Aufstufung des Wasserschutzgebiets Wyhl vom Problem- zum Sanierungsgebiet werden die wasserrechtlichen Regelungen zur landwirtschaftlichen Beregnung, z. B. bedarfsgerechte Beregnungsgaben, im Wasserschutzgebiet verstärkt kontrolliert. Insbesondere werden regelmäßig vor den Düngeperioden Analysenwerte des Beregnungswassers gefordert, damit der pflanzenverfügbare Stickstoffgehalt im Beregnungswasser bei der Düngergabe entsprechend berücksichtigt werden kann. Für das Schutzgebiet Kenzingen ist eine Erweiterung von derzeit 3 ha auf 193 ha geplant. Die fachtechnische Abgrenzung ist abgeschlossen. Aufgrund der natürlichen zeitlichen Verzögerung bei der Bildung und Erneuerung von Grundwasserressourcen zeigt sich der Erfolg solcher Maßnahmen erst mittel- bis langfristig. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft