Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2815 13. 10. 2017 1Eingegangen: 13. 10. 2017 / Ausgegeben: 24. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst sie den Rettungshundestaffeln der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg zu? 2. Wie beurteilt sie das Konzept, Rettungshunde-Facheinheiten als freiwillige Aufgabe in der Feuerwehr zu führen? 3. Welche Erfahrungen liegen ihr zum Zusammenspiel von Rettungshundestaffeln und Feuerwehr aus anderen Bundesländern vor, insbesondere aus Bayern? 4. Welche Vorteile ergeben sich aus ihrer Sicht daraus, die Rettungshundestaffel als Abteilung der Feuerwehr zu führen, so wie es in der Stadt Ulm gehandhabt wird? 5. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, Rettungshundestaffeln auch in anderen baden -württembergischen Kommunen als Abteilung der Feuerwehr zu führen? 6. Sind ihr Bemühungen anderer Rettungshundestaffeln bzw. Feuerwehren in Baden -Württemberg bekannt, die eine solche Zusammenarbeit konkret anstreben? 7. Sind hierfür aus ihrer Sicht Änderungen im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erforderlich? 8. Wie beurteilt sie die spendenbasierte Finanzierung der Rettungshundestaffeln in Baden-Württemberg und sieht sie Handlungsbedarf, die Finanzierung breiter aufzustellen? Kleine Anfrage der Abg. Sascha Binder und Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Rettungshundestaffeln in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2815 2 9. Welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen kommen hierfür in Betracht? 13. 10. 2017 Binder, Rivoir SPD B e g r ü n d u n g Die Rettungshundestaffeln in Baden-Württemberg leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit. Ziel der Kleinen Anfrage ist es in Erfahrung zu bringen, ob es Möglichkeiten gibt, diese Arbeit, insbesondere im Zusammenspiel mit der Feuerwehr , noch weiter zu verbessern. Insbesondere ist es von Interesse, ob sich das „Modell Ulm“, bei dem die Rettungshundestaffel Ulm als Abteilung der Feuerwehr Ulm geführt wird, auch für andere Kommunen in Baden-Württemberg eignet . Auch im Bundesland Bayern gibt es ein enges Zusammenspiel von Rettungshundestaffeln und Feuerwehr, das möglicherweise auch auf Baden-Württemberg übertragbar ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. November 2017 Nr. 6-1402.7/14 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung misst sie den Rettungshundestaffeln der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden-Württemberg zu? Zu 1.: Die Rettungshundestaffeln der Landesarbeitsgemeinschaft Rettungshunde Baden- Württemberg (LAGRH-BW) sind ein wichtiger Bestandteil des Hilfeleistungs - systems des Landes. Nach Angaben der LAGRH-BW sind derzeit 64 Rettungshundestaffeln registriert, die über einen Landesalarmierungsplan landesweit als einsatzfähige Formationen zur Verfügung stehen. Der Bundesverband Rettungshunde wirkt seit 1986 im Katastrophenschutzdienst des Landes Baden-Württemberg mit. Nach der Verwaltungsvorschrift über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzdienstes vom 24. September 2012 (GABl. S. 802) sind landesweit fünf Rettungshundestaffeln des Bundesverbandes Rettungshunde formal im Katastrophenschutzdienst eingebunden. Darüber hinaus sind Rettungshundestaffeln auch in den Katastropheneinsatzplänen der Stadt- und Landkreise eingeplant. 2. Wie beurteilt sie das Konzept, Rettungshunde-Facheinheiten als freiwillige Aufgabe in der Feuerwehr zu führen? Zu 2.: Die Feuerwehr kann nach § 2 Absatz 2 Nr. 1 Feuerwehrgesetz (FwG) durch die Gemeinde mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe beauftragt werden. Hierbei dürfen der Gemeindefeuerwehr nur solche Aufgaben übertragen werden, die sie aufgrund ihrer personellen Ausstattung , ihrer technischen Ausrüstung und der Ausbildung ihrer Angehörigen erfüllen kann. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2815 Rettungshunde gehören üblicherweise nicht zu den Einsatzmitteln der Feuerwehr. Bei der Feuerwehr ist auch keine technische Ausrüstung für Rettungshunde vorhanden und im Rahmen der Feuerwehr-Ausbildung werden keine Rettungshunde- Facheinheiten geschult. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit aller im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Einrichtungen und Organisationen und unter Beachtung der Stärke und qualifizierten Ausbildung der Rettungshundestaffeln wird eine Aufnahme dieser Einsatzfähigkeit als nicht zielführend bewertet. 3. Welche Erfahrungen liegen ihr zum Zusammenspiel von Rettungshundestaffeln und Feuerwehr aus anderen Bundesländern vor, insbesondere aus Bayern? Zu 3.: Im Rahmen der gemeinsamen Mitwirkung bei Einsätzen und im Katastrophenschutz gibt es Berührungspunkte von Feuerwehr und Rettungshundestaffeln. Die Zusammenarbeit erfolgt mit den zugrundeliegenden unterschiedlichen Aufgabenstellungen stets professionell. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 4. Welche Vorteile ergeben sich aus ihrer Sicht daraus, die Rettungshundestaffel als Abteilung der Feuerwehr zu führen, so wie es in der Stadt Ulm gehandhabt wird? 5. Wie beurteilt sie die Möglichkeiten, Rettungshundestaffeln auch in anderen baden -württembergischen Kommunen als Abteilung der Feuerwehr zu führen? Zu 4. und 5.: Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist die Rettungshundestaffel in Ulm nicht als Abteilung der Feuerwehr Ulm organisiert. Sie ist als eingetragener Verein Mitglied der LAGRH-BW. Die Landesregierung sieht keine Gründe und Vorteile, diese Strukturen zu ändern. Auch sei darauf hingewiesen, dass die Feuerwehr Buchen im Neckar-Odenwald- Kreis seit 2006 eine Rettungshundestaffel unterhält. Diese arbeitet außerhalb der Aufgaben nach Feuerwehrgesetz mit dem Schwerpunkt der Vermisstensuche im Neckar-Odenwald-Kreis. 6. Sind ihr Bemühungen anderer Rettungshundestaffeln bzw. Feuerwehren in Baden -Württemberg bekannt, die eine solche Zusammenarbeit konkret anstreben? Zu 6.: Weitere Einzelfälle oder Bemühungen sind nicht bekannt. 7. Sind hierfür aus ihrer Sicht Änderungen im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erforderlich? Zu 7.: Da die bestehenden Strukturen nicht geändert und insbesondere die Aufgaben der Feuerwehr nicht erweitert werden sollen, sind Änderungen im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2815 4 8. Wie beurteilt sie die spendenbasierte Finanzierung der Rettungshundestaffeln in Baden-Württemberg und sieht sie Handlungsbedarf, die Finanzierung breiter aufzustellen? 9. Welche konkreten Finanzierungsmaßnahmen kommen hierfür in Betracht? Zu 8. und 9.: Nach Kenntnis der Landesregierung werden die Rettungshundestaffeln in Baden- Württemberg von Ehrenamtlichen getragen. Generell gilt, dass ehrenamtliche Tätigkeit von dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit geprägt ist. Auch nach dem Selbstverständnis ehrenamtlich Tätiger sind ehrenamtliches Engagement und Erwerbsarbeit grundsätzlich zu trennen. Bei Einsätzen entstehende Aufwendungen sind grundsätzlich von der für die Aufgabe zuständigen Stelle zu tragen. Hierzu sind vor Einsatzbeginn die notwendigen Absprachen zu treffen. Die formale Mitwirkung im Katastrophenschutz ist Anknüpfungspunkt für eine finanzielle Förderung durch das Land. Das Land Baden-Württemberg fördert die fünf im Katastrophenschutzdienst des Landes mitwirkenden Rettungshundestaffeln des Bundesverbandes Rettungshunde mit jährlich insgesamt 4.650 Euro. Jede dieser Einheiten verfügt zudem über einen landeseigenen Mannschaftstransportwagen , dessen Betrieb mit je 930 Euro pro Jahr bezuschusst wird. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration