Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2820 16. 10. 2017 1Eingegangen: 16. 10. 2017 / Ausgegeben: 24. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich der Flugverkehr über der badischen Bergstraße, insbesondere über den Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ilvesheim, Heddesheim, Ladenburg und Schriesheim, seit 2015 entwickelt (Anzahl der Flugzeuge)? 2. Wie viele der Flugzeuge flogen im o. g. Bereich in den Nachtstunden zwischen 23 und 6 Uhr? 3. Für welche Flughäfen bestehen im o. g. Bereich zurzeit Einflugschneisen und wie häufig werden diese jeweils frequentiert? 4. Werden beim Anflug an den Flughafen Mannheim stets die erforderlichen Mindesthöhen eingehalten? 5. Sieht sie Möglichkeiten und Bedarf, sich bei der Deutschen Flugsicherung GmbH für eine höhere Flughöhe beim Anflug an den Flughafen Mannheim einzusetzen? 6. Liegen ihr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder Kommunen über die aktuelle Lärmbelastung durch den Flugverkehr im o. g. Bereich vor? 7. Sieht sie die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Flugverkehr im o. g. Bereich zu ergreifen und wenn ja, welche? 16. 10. 2017 Kleinböck SPD Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Fluglärm im Bereich der badischen Bergstraße Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2820 2 B e g r ü n d u n g Fluglärm beeinträchtigt das Leben vieler Menschen. So hat übermäßiger Fluglärm insbesondere negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Entlang der badischen Bergstraße, insbesondere aus den Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen , Ilvesheim, Ladenburg und Schriesheim schildern Bürgerinnen und Bürger eine Zunahme der Lärmbelästigung durch überfliegende Flugzeuge in geringer Höhe. Die Kleine Anfrage dient dazu, Möglichkeiten der Minderung der Belas - tung durch Fluglärm an der badischen Bergstraße anzuregen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. November 2017 Nr. 3-3848.0/140 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich der Flugverkehr über der badischen Bergstraße, insbesondere über den Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ilvesheim, Heddesheim , Ladenburg und Schriesheim, seit 2015 entwickelt (Anzahl der Flugzeuge)? Nach § 1 des Luftverkehrsgesetzes ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge frei, soweit sie nicht durch andere Rechtsvorschriften eingeschränkt wird. Gemeindebezogene Statistiken für die Benutzung des Luftraums werden auch deshalb nicht geführt. Möglich sind Angaben über die Zahl der Flugbewegungen an Flugplätzen. Aufgrund der räumlichen Nähe zum Verkehrslandeplatz Mannheim ist in den genannten Gemeinden mit tieferen Überflügen im Rahmen von An- und Abflügen zum und von diesem Flugplatz zu rechnen. Das Anflugverfahren für Landungen bei der in Mannheim vorherrschenden Betriebsrichtung West sieht vor, dass Anflüge von einem Einflugpunkt bei Hirschhorn (Neckar) die letzten ca. 20 km geradeaus auf die Landebahn geführt werden. Die Flughöhen über den genannten Gemeinden betragen in diesem Fall etwa 760 bis 910 Meter. Am Verkehrslandeplatz Mannheim wurden 2015 37.572 und 2016 39.065 Motorflugbewegungen gezählt. In den Jahren davor lag diese Zahl z. T. erheblich höher. 2. Wie viele der Flugzeuge flogen im o. g. Bereich in den Nachtstunden zwischen 23 und 6 Uhr? Am Verkehrslandeplatz Mannheim gab es 2015 70 und 2016 57 Flugbewegungen im genannten Nachtzeitraum. Bei der Mehrzahl diese Flüge handelte es sich um Ambulanzflüge. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Für welche Flughäfen bestehen im o. g. Bereich zurzeit Einflugschneisen und wie häufig werden diese jeweils frequentiert? Über das Gebiet der badischen Bergstraße werden neben dem Verkehrslandeplatz Mannheim noch der US-Militärflughafen Ramstein und der Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden angeflogen. Diese Überflüge überqueren die genannten Gemeinden jedoch in deutlich größerer Höhe als die Anflüge auf den Verkehrslandeplatz Mannheim. Angaben über die exakte Zahl dieser Anflüge liegen der Landesregierung nicht vor. Zu nennen ist außerdem noch der Sonderlandeplatz Weinheim. Dort verkehren ganz überwiegend Segelflugzeuge. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2820 4. Werden beim Anflug an den Flughafen Mannheim stets die erforderlichen Mindesthöhen eingehalten? Nach Angaben des Verkehrslandeplatzes Mannheim überwachen die zuständigen Fluglotsen bei den Anflügen die Einhaltung der vorgegebenen Flughöhen unter Beachtung der luftrechtlichen Vorschriften. 5. Sieht sie Möglichkeiten und Bedarf, sich bei der Deutschen Flugsicherung GmbH für eine höhere Flughöhe beim Anflug an den Flughafen Mannheim einzusetzen ? Anflüge auf den Verkehrslandeplatz Mannheim werden von Westen her nach Instrumentenflugregeln durchgeführt, soweit die Flugzeuge dafür entsprechend ausgerüstet sind. In der Regel werden die Flugzeuge bei diesem Verfahren die letzten ca. 20 km mit einem Anflugwinkel von 3 Grad auf die Landebahn geführt. In Mannheim ist der Anflugwinkel von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgrund der bestehenden Anhöhen im Odenwald ausnahmsweise mit 3,7 Grad festgesetzt. Eine noch stärkere Anhebung würde die Sicherheit der Anflüge gefährden . 6. Liegen ihr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern oder Kommunen über die aktuelle Lärmbelastung durch den Flugverkehr im o. g. Bereich vor? Der Landesregierung liegen seit 2015 drei Beschwerden über Fluglärm an der badischen Bergstraße vor. Eine ist eher allgemein gehalten, zwei richten sich gegen Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz Mannheim. 7. Sieht sie die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Flugverkehr im o. g. Bereich zu ergreifen und wenn ja, welche? Die Landesregierung ist bestrebt, jeder vermeidbaren Lärmbelastung entgegenzuwirken , soweit sie dafür zuständig und verantwortlich ist oder sonstige Ansatzpunkte sieht. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fluglärm. So hat sich die Landesregierung aus Gründen des Lärmschutzes z. B. 2015 im Bundesrat im Ergebnis leider erfolglos gegen die europarechtlich vereinheitlichte Absenkung der bisher geltenden Mindestflughöhe von 600 Metern über Grund bei Überlandflügen mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen auf in der Regel 150 Meter gewandt. Flugverfahren werden durch Rechtsverordnung des Bundesaufsichtsamts für Flug - sicherung bei fachlicher Vorbereitung durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH festgesetzt. Die Landesregierung wird bei der Festsetzung dieser Flugverfahren nicht beteiligt. Hermann Minister für Verkehr