Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2870 20. 10. 2017 1Eingegangen: 20. 10. 2017 / Ausgegeben: 29. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem zeitlichen Rahmen (mit Angabe der Dauer für Aufbau, Veranstaltungsdurchführung und Abbau) erfolgte die Sondernutzung mit Teilsperrung der Bahnsteigfläche zwischen den Gleisen 1 und 2 des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit des Verkehrsministeriums im Hinblick auf die neuen Schienenfahrzeuge im regionalen Schienenpersonenverkehr sowie die Vorstellung der Mobilitätsmarke „bwegt – Mobilität für Baden-Württemberg“ am 19. Oktober 2017? 2. Welche Fläche wurde hierfür beansprucht (mit Angabe, welche Wegbreiten normalerweise vorhanden sind sowie im unter Frage 1 genannten Zeitraum links und rechts der Absperrung/Veranstaltung für den allgemeinen Reiseverkehr frei blieben [engste Stelle])? 3. Wurde im Vorfeld der Genehmigung – mit Angabe, wer Genehmigungsstelle war – für die unter Frage 1 genannte Nutzung eine Überprüfung im Hinblick auf noch ausreichende Flucht- und Rettungswege sowie eine allgemeine Personenstromanalyse durchgeführt? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Behinderungen von Bahnreisenden durch die Absperrung/Verengung vor (mit der Angabe, ob es hierdurch zum Verpassen von Anschlussreiseverbindungen gekommen ist)? 5. Welche Züge sind im Zeitraum der (Teil-)Sperrung an den beiden Bahnsteigen angekommen (mit Angabe, wie viele Bahnreisende nach ihren Erkenntnissen in die jeweiligen Züge ein- oder aussteigen [mit Detailaufstellung der Züge/Bahnreisende ])? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Veranstaltung zur Vorstellung neuer Schienenfahrzeuge sowie der neuen Mobilitätsmarke „bwegt – Mobilität für Baden-Württemberg“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2870 2 6. Wurden Züge im unter Ziffer 1 genannten Zeitraum auf andere Gleise umgeleitet mit der Folge, dass es hierdurch zu Verspätungen oder Zugausfällen (mit Detailaufstellung der Züge) gekommen ist? 7. Weshalb erfolgte die Veranstaltung an diesem Ort zur Zeit des sogenannten „Feinstaubalarms“, bei dem nach Intention des Verkehrsministeriums Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sollen, wodurch mit erhöhtem Fahrgastaufkommen gerechnet werden muss? 8. Weshalb wurde die Veranstaltung nicht bereits in der Nacht aufgebaut, um die Behinderungen für Bahnreisende so gering wie möglich zu halten? 9. Steht die Behinderung und Einengung von Rettungs- bzw. Fluchtwegen einer großen Anzahl von Bahnreisenden (siehe Frage 4) im Verhältnis zur Ermög - lichung von entsprechenden Pressefotos mit Herrn Verkehrsminister mit einer Begründung, weshalb die Veranstaltung auf einem Bahnsteig bei laufendem Reiseverkehr durchgeführt werden musste? 10. Welche Kosten sind für die Durchführung der Veranstaltung entstanden (mit Detailaufstellung)? 20. 10. 2017 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Nach Medienberichten erfolgte am 19. Oktober 2017 im Hauptbahnhof Stuttgart auf dem Bahnsteig zwischen den Gleisen 1 und 2 eine Präsentation der neuen Schienenfahrzeuge sowie der Mobilitätsmarke „bwegt – Mobilität für Baden- Württemberg“. Hierzu wurde eine nennenswerte Fläche des Bahnsteigs beansprucht . A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 16. November 2017 Nr. Z-0141.5/20 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem zeitlichen Rahmen (mit Angabe der Dauer für Aufbau, Veranstaltungsdurchführung und Abbau) erfolgte die Sondernutzung mit Teilsperrung der Bahnsteigfläche zwischen den Gleisen 1 und 2 des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Präsentation und Öffentlichkeitsarbeit des Verkehrsministeriums im Hinblick auf die neuen Schienenfahrzeuge im regionalen Schienenpersonenverkehr sowie die Vorstellung der Mobilitätsmarke „bwegt – Mobilität für Baden -Württemberg“ am 19. Oktober 2017? Der Aufbau begann um 6:00 Uhr am 19. Oktober 2017, der offizielle Veranstaltungsteil fand zwischen 12:00 und 13:00 Uhr statt. Gegen 16:00 Uhr waren die Abbauarbeiten beendet. _____________________________________ *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2870 2. Welche Fläche wurde hierfür beansprucht (mit Angabe, welche Wegbreiten normalerweise vorhanden sind sowie im unter Frage 1 genannten Zeitraum links und rechts der Absperrung/Veranstaltung für den allgemeinen Reiseverkehr frei blieben [engste Stelle])? Für die Veranstaltung wurde eine Fläche von 9 Metern Breite und 35 Meter Länge genutzt. Diese Fläche wurde allerdings erst nach Ausfuhr des letzten Personenzuges auf Gleis 2 um 10:30 Uhr in Gänze beansprucht. Vorher wurden unter Einhaltung der vorgegebenen Regularien und nach Absprache mit DB Station&Service jeweils Passierwege von mindestens 120 cm Breite für die Reisenden freigehalten . Sechs Mitarbeiter des DB Sicherheitsdienstes waren dauerhaft anwesend, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten. 3. Wurde im Vorfeld der Genehmigung – mit Angabe, wer Genehmigungsstelle war – für die unter Frage 1 genannte Nutzung eine Überprüfung im Hinblick auf noch ausreichende Flucht- und Rettungswege sowie eine allgemeine Personenstromanalyse durchgeführt? Der Bahnverkehr wurde vorsorglich auf andere Gleise am Stuttgarter Hauptbahnhof umgeleitet, um gar nicht diese Notwendigkeit entstehen zu lassen. Das Gleis 1 war ab 9:00 Uhr für Fahrgäste gesperrt. Das Gleis 2 war ab 11:00 Uhr für ankommende Züge und somit auch für Fahrgäste gesperrt. Demnach ist für diesen Zeitraum die Frage obsolet. Für den Zeitraum zwischen 6:00 und 9:00 Uhr siehe Antwort zu Frage 2. Die Planung und Umsetzung der Veranstaltung erfolgte in enger Abstimmung mit DB Station&Service (genehmigende Stelle) und entsprechender Einbindung aller betroffenen Schnittstellen. Die Dienstleister erhielten eine Sicherheitseinweisung zu der Örtlichkeit und den bahnbetrieblichen Gegebenheiten. Darüber hinaus wurden im Zeitraum von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr zwei Doppelstreifen von DB Sicherheit zur Absicherung eingesetzt. 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr zu Behinderungen von Bahnreisenden durch die Absperrung/Verengung vor (mit der Angabe, ob es hierdurch zum Verpassen von Anschlussreiseverbindungen gekommen ist)? Uns sind keine Vorfälle/Beschwerden bekannt. Die eingesetzten Dienstleister wurden im Vorfeld sensibilisiert, auf den Fahrgastverkehr am Bahnsteig Rücksicht zu nehmen. 5. Welche Züge sind im Zeitraum der (Teil-)Sperrung an den beiden Bahnsteigen angekommen (mit Angabe, wie viele Bahnreisende nach ihren Erkenntnissen in die jeweiligen Züge ein- oder aussteigen [mit Detailaufstellung der Züge/Bahnreisende ])? Gleis 1 (Zeitraum der Sperrung 9 bis 14 Uhr): Keine planmäßigen Zugankünfte/-abfahrten im Zeitraum der Sperrung. Gleis 2 (Zeitraum der Sperrung 11 bis 14 Uhr): RE 22026 aus Tübingen Hbf (Ankunft 11:38 Uhr): 154 Aussteiger RE 22028 aus Tübingen Hbf (Ankunft 12:38 Uhr): 160 Aussteiger → Züge enden jeweils in Stuttgart. RE 22021 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 11:22 Uhr): 188 Einsteiger RE 22023 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 12:22 Uhr): 175 Einsteiger RE 22027 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 13:22 Uhr): 256 Einsteiger → Züge starten jeweils in Stuttgart. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2870 4 Gleis 3 (Zeitraum der Sperrung 11:30 bis 13:30 Uhr): RB 39919 aus Heilbronn Hbf (Ankunft 11:46 Uhr): 64 Aussteiger → Zug endete in Stuttgart Hbf. RB 39910 nach Heilbronn Hbf (Abfahrt 12:15 Uhr): 109 Einsteiger → Zug startete in Stuttgart Hbf. 6. Wurden Züge im unter Ziffer 1 genannten Zeitraum auf andere Gleise umgeleitet mit der Folge, dass es hierdurch zu Verspätungen oder Zugausfällen (mit Detailaufstellung der Züge) gekommen ist? Gleis 1 (Zeitraum der Sperrung 9 bis 14 Uhr): Keine planmäßigen Zugankünfte/-abfahrten im Zeitraum der Sperrung. Gleis 2 (Zeitraum der Sperrung 11 bis 14 Uhr): RE 22026 aus Tübingen Hbf (Ankunft 11:38 Uhr) → Ankunft auf Gleis 4 RE 22028 aus Tübingen Hbf (Ankunft 12:38 Uhr) → Ankunft auf Gleis 4 (+3; die Verspätung bestand schon ab Bad Cannstatt) RE 22021 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 11:22 Uhr) → Abfahrt auf Gleis 4 RE 22023 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 12:22 Uhr) → Abfahrt auf Gleis 4 (+11; verspätete Bereitstellung) RE 22027 nach Tübingen Hbf (Abfahrt 13:22 Uhr) → Abfahrt auf Gleis 4 (+1) Gleis 3 (Zeitraum der Sperrung 11:30 bis 13:30 Uhr): RB 39919 aus Heilbronn Hbf (Ankunft 11:46 Uhr) → Ankunft auf Gleis 6 (+1) RB 39910 nach Heilbronn Hbf (Abfahrt 12:15 Uhr) → Abfahrt auf Gleis 6 (+1) 7. Weshalb erfolgte die Veranstaltung an diesem Ort zur Zeit des sogenannten „Feinstaubalarms“, bei dem nach Intention des Verkehrsministeriums Bürgerinnen und Bürger auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen sollen, wodurch mit erhöhtem Fahrgastaufkommen gerechnet werden muss? Anlass der Veranstaltung war die erstmalige Enthüllung und Präsentation des neuen Dachmarkenlogos für den Nahverkehr an einem Nahverkehrszug – also dem Fortbewegungsmittel, für dessen Bewerbung das Logo und die Kampagne konzipiert wurde. Aus zwei Gründen fiel die Wahl für die Veranstaltung auf den Stuttgarter Hauptbahnhof (Gleis 1): a) Nach Rücksprache mit DB Regio konnte ein entsprechender Zug zu dieser Zeit an diesen Ort ohne größere Umstände und Störungen des Betriebsablaufs gebracht werden. b) Etwa 200 Gäste wurden zur Präsentation aus Baden-Württemberg und Deutschland eingeladen. Der Veranstaltungsort sollte verkehrsgünstig gelegen sein, um allen eine schnelle und bequeme An- und Abreise zu gewährleisten. Die Planungen für die Präsentation begannen bereits im März 2017. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob es a) wieder eine Feinstaubalarm-Periode geben würde und b) wenn ja, ob dann an diesem Tag auch ein Feinstaubalarm sein würde. Nach Absprache mit DB Regio und DB Station&Service wurde vor, während und nach der Veranstaltung ein störungsfreier Bahnverkehr gesichert. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2870 8. Weshalb wurde die Veranstaltung nicht bereits in der Nacht aufgebaut, um die Behinderungen für Bahnreisende so gering wie möglich zu halten? Die aufzubauenden Elemente (Bühne, Videoscreen, technisches Equipment) sind nicht mobil und – wenn in Komplettgröße aufgebaut – sehr raumgreifend. Ein Aufbau in der Nacht hätte bedeutet, alle ankommenden Fahrgäste am nächsten Morgen massiv zu behindern. Durch den Aufbau am Veranstaltungstag selbst konnten die einzelnen Elemente erst auf kleinem Raum vorbereitet und dann nach Sperrung der Gleise auf der eigentlichen Position fertiggestellt werden. So konnte die vollständige Auslastung der Fläche in den Zeitraum geschoben werden, der im Hinblick auf Einschränkungen für Fahrgäste unkritisch war. 9. Steht die Behinderung und Einengung von Rettungs- bzw. Fluchtwegen einer großen Anzahl von Bahnreisenden (siehe Frage 4) im Verhältnis zur Ermög - lichung von entsprechenden Pressefotos mit Herrn Verkehrsminister mit einer Begründung, weshalb die Veranstaltung auf einem Bahnsteig bei laufendem Reiseverkehr durchgeführt werden musste? Es gab keine sicherheitsrelevanten Behinderungen oder Einengungen von Rettungs - bzw. Fluchtwegen. Die Zahl der betroffenen Fahrgäste wurde durch die bereits genannten Vorkehrungen so gering wie möglich gehalten. 10. Welche Kosten sind für die Durchführung der Veranstaltung entstanden (mit Detailaufstellung)? Die finale Kostenabrechnung liegt noch nicht vor. Sie wird aus dem Budget für die gesamte Kampagne gezahlt. Für den Zeitraum von April 2017 bis zum 31. Dezember 2021 sind für die Kampagne 16,3 Millionen Euro im Haushalt festgeschrieben. Hermann Minister für Verkehr