Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2871 23. 10. 2017 1Eingegangen: 23. 10. 2017 / Ausgegeben: 29. 11. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder in Krippen und Kindergärten in Baden-Württemberg sind an Diabetes erkrankt? 2. Welche Anforderungen werden bei der Betreuung von diabeteserkrankten Kindern an die Erzieherinnen und Erzieher gestellt? 3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, damit betroffene Kinder eine entsprechende Regeleinrichtung trotz ihrer Erkrankung besuchen können? 4. Wird der erhöhte Förderbedarf für an Diabetes erkrankte Kinder in Krippen und Kindergärten entsprechend auf den Betreuungsschlüssel angerechnet? 5. Sieht sie Handlungsbedarf bezüglich eines entsprechenden Ausgleichs der Mehrbelastung bei der Betreuung der an Diabetes erkrankten Kinder in Krippen und Kindergärten? 18. 10. 2017 Burger CDU Kleine Anfrage des Abg. Klaus Martin Burger CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Umgang mit an Diabetes erkrankten Kindern in Krippen und Kindergärten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2871 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. November 2017 Nr. 36-6930.0/867/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder in Krippen und Kindergärten in Baden-Württemberg sind an Diabetes erkrankt? Zur Anzahl der Kinder in Baden-Württemberg, die im Alter bis zum Schuleintritt an Diabetes erkrankt sind, liegen keine Zahlen vor. Aus epidemiologischer Sicht kann der Bericht „Lebensphasenspezifische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (2008), der vom Robert-Koch-Institut für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstellt wurde, herangezogen werden. Danach kann bei der Altersgruppe der 0- bis 6- Jährigen von einer Häufigkeit der Diagnose Diabetes von 0,1 % ausgegangen werden . Bei 352.592 Kindern im Alter von 0 bis unter 6 Jahren, die eine Kinder - tageseinrichtung in Baden-Württemberg besuchen (Quelle: Statistisches Landesamt , Stichtag 1. März 2017), kann somit von rund 350 Kindern mit dieser Diagnose in Kindertageseinrichtungen ausgegangen werden. Aus der Krankenhausstatistik Baden-Württemberg 2015 ist zu ersehen, dass in der Altersgruppe 1 bis 5 Jahre 69 männliche und 60 weibliche Patienten mit dieser Diagnose aus dem Krankenhaus entlassen wurden; in der Altersgruppe 5 bis 15 Jahre waren es 509 männliche und 580 weibliche Patienten. 2. Welche Anforderungen werden bei der Betreuung von diabeteserkrankten Kindern an die Erzieherinnen und Erzieher gestellt? Die Anforderungen an Fachkräfte, die chronisch kranke Kinder mit Diabetes in Einrichtungen mitbetreuen, können – je nach Ausprägung des Krankheitsbildes – sehr unterschiedlich sein. Allen gemeinsam ist eine erhöhte Beobachtung der Kinder in Bezug auf die Ernährung, die Bewegung, die Insulinzufuhr und die psychische Befindlichkeit. Zudem sollte für diese Kinder die Möglichkeit bestehen, unbehelligt Messungen oder eine Injektion durchzuführen oder durchführen zu lassen . Auch die Lagerung des Insulins muss angemessen erfolgen. Zudem sollte die Bezugserzieherin oder das Gruppenteam eine Ausbildung in Erster Hilfe am Kind haben und vom behandelnden Arzt des Kindes eine Einweisung im Umgang mit dem Insulin erhalten. Eine schriftliche Vereinbarung über Therapieabsprachen ist in jedem Fall sinnvoll. 3. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, damit betroffene Kinder eine entsprechende Regeleinrichtung trotz ihrer Erkrankung besuchen können? Bei Grunderkrankungen, wie beispielsweise Diabetes mellitus Typ 1, besteht der Mehraufwand im Bereich der Aufsicht, der medizinischen Versorgung und damit verbundenen Hilfsmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um medizinische Maß - nahmen beziehungsweise Maßnahmen zur Behandlungssicherungspflege gemäß § 37 SGB V, für welche die gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist. Im Leistungsverzeichnis der Richtlinie des gemeinsamen Bundeszuschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege zum Stand 17. Juli 2014 sind Blutzuckermessungen , Injektionen sowie die Anleitung zur Blutzuckerkontrolle explizit als verordnungsfähige Leistungen genannt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2871 4. Wird der erhöhte Förderbedarf für an Diabetes erkrankte Kinder in Krippen und Kindergärten entsprechend auf den Betreuungsschlüssel angerechnet? 5. Sieht sie Handlungsbedarf bezüglich eines entsprechenden Ausgleichs der Mehrbelastung bei der Betreuung der an Diabetes erkrankten Kinder in Krippen und Kindergärten? Ein eventuell erhöhter Unterstützungsbedarf und ggf. auch erhöhter Mehrbedarf an Betreuung für an Diabetes erkrankte Kinder in Kindertageseinrichtungen wird nicht auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet. Maßnahmen, wie zum Beispiel Gruppenreduzierungen oder der Einsatz von zusätzlichem Personal, liegen in der Verantwortung des Trägers der Kindertageseinrichtung bzw. der Kommune . Sollte die Erkrankung einhergehen mit einer (drohenden) Teilhabereduzierung , wird – je nach Zuständigkeit im jeweiligen Landkreis – von den einzelnen Jugendämtern und/oder Sozialämtern geprüft, inwieweit zusätzlich Eingliederungshilfe gewährt werden kann. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport