Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2876 23. 10. 2017 1Eingegangen: 23. 10. 2017 / Ausgegeben: 04. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ (IB) im Landkreis Konstanz sind ihr, den Polizeidienststellen sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) seit 2014 bekannt geworden? 2. Wie hat sich die Zahl an durchgeführten Aktionen sowie die Zahl der Mitglieder im Landkreis Konstanz bzw. in den benachbarten Landkreisen in den vergangenen drei Jahren entwickelt? 3. Inwieweit war die „Identitäre Bewegung“ in der Vergangenheit im Landkreis Konstanz an Straftaten beteiligt? 4. Inwieweit liegen ihr Erkenntnisse über Verbindungen der „Identitären Bewegung Schwaben“ zu rechtsextremistisch eingestuften bzw. vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen/Burschenschaften vor? 5. Liegen ihr, den Polizeidienststellen sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über Mitglieder der „Identitären Bewegung“ im Landkreis Konstanz vor, die ebenfalls Mitglieder einer anderen rechtsextremistischen Organisation sind? 23. 10. 2017 Keck FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration „Identitäre Bewegung“ im Landkreis Konstanz Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2876 2 B e g r ü n d u n g In der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2017 verhüllten Mitglieder der „Identitären Bewegung Schwaben“ die Konstanzer Imperia, um ein „Zeichen gegen die Islamisierung Europas“ zu setzen. Diese Kleine Anfrage soll weitere Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ im Allgemeinen und insbesondere im Landkreis Konstanz erfragen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. November 2017 Nr. 4-1082.2/420-3 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ (IB) im Landkreis Konstanz sind ihr, den Polizeidienststellen sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) seit 2014 bekannt geworden? Zu 1.: Die „Identitäre Bewegung“ ist seit dem 30. Dezember 2015 Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV). Der Polizei ist für 2015 lediglich eine Flugblattaktion am 17. August 2015 in Steißlingen bekannt. Daher wird nur auf Aktivitäten der Organisation seit Jahresbeginn 2016 eingegangen. Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist in Regionalgruppen unterteilt, die wiederum in Ortsgruppen untergliedert sind. In Baden-Württemberg bestehen vier Regionalgruppen, u. a.: „Schwaben“ („Identitäre Bewegung Schwaben“, IB Schwaben), die auch Teile von Bayern umfasst. In der Bodensee-Region und damit auch im Landkreis Konstanz ist die IB-Ortsgruppe „Bodensee“ (auch IB-Ortsgruppe „Konstanz“ genannt) aktiv. Bei ihr handelt es sich um eine Ortsgruppe der IB-Regionalgruppe Schwaben. Die Aktivitäten der IB Bodensee erstrecken sich einerseits auf das Internet: So verfügt die Ortsgruppe über eigene Twitter- und Instagram-Accounts, auf denen regelmäßig über Aktionen berichtet wird, Beiträge geteilt sowie Bilder, Videos und Stellungnahmen veröffentlicht werden. Außerdem wird auf der Facebook- Seite der IB Schwaben über Aktionen der IB Bodensee berichtet und zu deren Stammtischen eingeladen. Andererseits ist die IB Bodensee mittlerweile auch verstärkt vor Ort aktiv: So wird zu monatlichen Stammtischen eingeladen, es werden Plakat-, Banner- und Aufkleberaktionen, Flugblattverteilungen, Mahnwachen, Informationsstände und andere Aktionen durchgeführt, wobei teilweise nicht die Ortsgruppe Bodensee, sondern die Regionalgruppe Schwaben verantwortlich zeichnet. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 29. August 2017 wird auf die Stellung - nahme zu Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD, Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/2547 verwiesen. Darüber hinaus sind für den Landkreis Konstanz in den Jahren 2016 und 2017 bislang folgende Aktionen bekannt geworden: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2876 Die Datumsangaben sind teilweise geschätzt, da auf den Facebook- bzw. Twitter- Accounts der IB Schwaben bzw. der IB Bodensee häufig nur vage Angaben gemacht (z. B. „letzte Woche“) oder Datumsangaben geändert wurden. 2. Wie hat sich die Zahl an durchgeführten Aktionen sowie die Zahl der Mitglieder im Landkreis Konstanz bzw. in den benachbarten Landkreisen in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Zu 2.: Seit Sommer 2017 ist eine Zunahme der Aktivitäten der IB Bodensee in der Realwelt festzustellen, insbesondere im Landkreis Konstanz und im Bodenseekreis. Die verstärkten Aktivitäten dürften auf einen Anstieg der Mitgliederzahlen in der Ortsgruppe zurückzuführen sein. Nach Schätzung des LfV liegt die Mitgliederzahl der IB Bodensee im einstelligen Bereich. 3. Inwieweit war die „Identitäre Bewegung“ in der Vergangenheit im Landkreis Konstanz an Straftaten beteiligt? Zu 3.: Bei den unter der Antwort zu Frage 1 genannten Vorfällen vom 14. September 2017 (Bekleben von Wahlplakaten) und 14. Oktober 2017 (Verhüllung der „Imperia “) wurde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Im letztgenannten Fall führt die Staatsanwaltschaft Konstanz ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt . Die Tat hatten Angehörige der IB in sozialen Medien für sich reklamiert. Da die angebrachten Stoffbahnen nur mit großem Aufwand und unter Einsatz von 'DWXP gUWOLFKNHLW $NWLYLWlW 5HJLRQDO E]Z 2UWVJUXSSH 6LQJHQ 7HLOQDKPH DQ 'HPRQVWUDWLRQ XQWHU GHP 0RWWR Ä0HUNHO PXVV ZHJ³ ,% 6FKZDEHQ 5DXP %RGHQVHH 6SUKNUHLGH $NWLRQ %RGHQVHH 5DGROI]HOO 3ODNDWDNWLRQ YHUPXWOLFK .RQVWDQ] *UDENHU]HQ 5RVHQ XQG )O\HU LQ GHU ,QQHQVWDGW QLHGHUJHOHJW %RGHQVHH :LHQ 7HLOQDKPH DQ HLQHP ÄLGHQWLWlUHQ =XJ³ ]XP *HGHQNHQ DQ GLH %HIUHLXQJ :LHQV LP -DKU =ZHL $NWLYLVWHQ GHU ,% %RGHQVHH .RQVWDQ] 6WDPPWLVFK (LQODGXQJ %RGHQVHH %DLHQIXUW $QEULQJHQ YRQ $XINOHEHUQ GHU Ä,GHQWLWlUHQ %HZHJXQJ 'HXWVFKODQG³ DXI :DKOSODNDWHQ GHU 63' .RQVWDQ] 9HUKOOXQJ GHU Ä,PSHULD³ ,% 6FKZDEHQ .RQVWDQ] 6WDPPWLVFK (LQODGXQJ %RGHQVHH 6WDQG Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2876 4 Kräften der Feuerwehr entfernt werden konnten, lautet der Tatvorwurf auf Sachbeschädigung . 4. Inwieweit liegen ihr Erkenntnisse über Verbindungen der „Identitären Bewegung Schwaben“ zu rechtsextremistisch eingestuften bzw. vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen/Burschenschaften vor? 5. Liegen ihr, den Polizeidienststellen sowie dem Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse über Mitglieder der „Identitären Bewegung“ im Landkreis Konstanz vor, die ebenfalls Mitglieder einer anderen rechtsextremistischen Organisation sind? Zu 4. und 5.: Dem LfV sind Einzelfälle bekannt, in denen Aktivisten der IB in Baden-Württemberg einen Vorlauf in der NPD bzw. ihrer Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten “ haben. Über Verbindungen der IB, insbesondere der IB Bodensee, zu Burschenschaften liegen Polizei und Verfassungsschutz keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen zu den Fragen 5 und 9 der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD, Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ in Baden-Württemberg, Landtagsdrucksache 16/2547 verwiesen. In Vertretung Jäger Staatssekretär