Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2885 25. 10. 2017 1Eingegangen: 25. 10. 2017 / Ausgegeben: 01. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Ressorts sollen mit dem Ende September vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf jeweils welche Summen in den Jahren 2018 bzw. 2019 strukturell eingespart werden? 2. Wie hoch fällt der Anteil reduzierter Zinsausgabenansätze an den vom Finanzministerium in der Pressemitteilung vom 26. September 2017 genannten strukturellen Ressorteinsparungen von 300 bzw. 600 Millionen Euro aus? 3. Bei welchen Haushaltstiteln werden die unter Frage 1 genannten Sparbeiträge in den jeweiligen Ressorts im Einzelnen erbracht? 4. Durch welche Veränderung der heutigen Verwaltungspraxis werden bei den unter Frage 3 genannten Haushaltstiteln die jeweiligen Sparbeiträge erbracht? 5. Welche Einsparbeiträge werden nicht durch Ausgabenkürzungen, sondern durch Einnahmenmehrungen erbracht? 6. Welche Einsparbeiträge sind keine echten Einsparbeiträge, sondern Einsparbeiträge , die aus realistischeren Annahmen über die tatsächlich zu leistenden Ausgaben entstehen? Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen In welchen Ressorts werden auf welche Weise strukturell 300 bzw. 600 Millionen Euro eingespart? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 2 7. Welche Veränderungen gibt es im Haushaltsentwurf im Vergleich zur aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung bei den Ansätzen im Einzelnen, die in der Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 26. September 2017 bei den „wesentlichen Deckdaten“ aufgeführt sind? 23. 10. 2017 Hofelich SPD B e g r ü n d u n g Gegenüber der Öffentlichkeit hat das Finanzministerium erklärt, dass im Entwurf für den Doppelhaushalt 2018/2019 strukturelle Einsparungen von 600 Millionen Euro in allen Einzelplänen erbracht würden (300 Millionen Euro in 2018, strukturell 600 Millionen Euro ab 2019). Noch nicht bekannt ist jedoch, welchen konkreten Einsparbeitrag welches Ressort auf welche Weise im Einzelnen gemäß dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf geleistet hat. Auch mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs im Landtag ist nicht sichergestellt, dass der Gesetzgeber diese einzelnen Beiträge erkennen kann. Denn der Einsparbeitrag ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den in der ursprünglichen Planung angesetzten Ausgaben- bzw. Einnahmenansätzen und den im Haushaltsentwurf tatsächlich angesetzten Ausgabenbzw . Einnahmeansätzen. Letzte lassen sich zwar aus dem Haushaltsentwurf entnehmen , erstere aber nicht. Im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit soll durch die Kleine Anfrage eine genaue Information des Gesetzgebers zu den genauen Sparbeiträgen in den Ressorts sichergestellt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. November 2017 Nr. 2-0422/19 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchen Ressorts sollen mit dem Ende September vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf jeweils welche Summen in den Jahren 2018 bzw. 2019 strukturell eingespart werden? Zu 1.: Gemäß Kabinettsbeschluss vom 26. September 2017 beläuft sich der strukturelle Konsolidierungsbeitrag der Ressorts in den Jahren 2018 und 2019 auf 300 Mio. Euro bzw. 600 Mio. Euro. Die von den Ressorts zu erbringenden Konsolidierungsleistungen ergeben sich aus folgender Tabelle: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 2. Wie hoch fällt der Anteil reduzierter Zinsausgabenansätze an den vom Finanzministerium in der Pressemitteilung vom 26. September 2017 genannten strukturellen Ressorteinsparungen von 300 bzw. 600 Millionen Euro aus? Zu 2.: Im Jahr 2018 beläuft sich der Anteil auf 49 %, im Jahr 2019 auf 32 %. 3. Bei welchen Haushaltstiteln werden die unter Frage 1 genannten Sparbeiträge in den jeweiligen Ressorts im Einzelnen erbracht? 4. Durch welche Veränderung der heutigen Verwaltungspraxis werden bei den unter Frage 3 genannten Haushaltstiteln die jeweiligen Sparbeiträge erbracht? 5. Welche Einsparbeiträge werden nicht durch Ausgabenkürzungen, sondern durch Einnahmenmehrungen erbracht? Zu 3., 4. und 5.: Eine Übersichtsdarstellung findet sich in der Anlage. Durch Einnahmeerhöhungen in den Ressortbereichen des Ministeriums für Inneres , Digitalisierung und Integration, des Ministeriums der Justiz und für Europa, des Ministeriums für Finanzen und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird ein Konsolidierungsbeitrag geleistet, der sich ebenfalls aus der Übersicht ergibt. 6. Welche Einsparbeiträge sind keine echten Einsparbeiträge, sondern Einsparbeiträge , die aus realistischeren Annahmen über die tatsächlich zu leistenden Ausgaben entstehen? Zu 6.: Gem. § 11 LHO Abs. 2 bzw. § 8 Abs. 2 HGrG sind bei der Veranschlagung die zu erwartenden Einnahmen und die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben bzw. voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan enthalten . Gemäß diesem Grundsatz müssen bei der Veranschlagung von Einnahmen 5HVVRUW (SO .RQVROLGLHUXQJVVXPPH LQ 7VG ¼ 6W0 ,0 .0 -X0 )0 :0 0/5 60 80 $)9 90 0:. *HVDPWVXPPH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 4 und Ausgaben daher immer realistische Annahmen Grundlage für die Aufnahme im Staatshaushaltsplan sein. 7. Welche Veränderungen gibt es im Haushaltsentwurf im Vergleich zur aktuellen Mittelfristigen Finanzplanung bei den Ansätzen im Einzelnen, die in der Presse - mitteilung des Finanzministeriums vom 26. September 2017 bei den „wesentlichen Deckdaten“ aufgeführt sind? Zu 7.: In Anlage zur Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 26. September 2017 sind unter den „wesentlichen Eckdaten“ als „Einnahmen“ folgende Deckungsmittel aufgeführt: 1. Verwendung des rechnungsmäßigen Überschusses 2016: Hierzu bestehen keine Ansätze in der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020. 2. Netto-Steuermehreinnahmen gemäß Mai-Steuerschätzung 2017: In der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 waren die Netto-Steuermehreinnahmen gemäß der Novembersteuerschätzung 2016 eingeplant. Die Netto- Steuermehreinnahmen in Höhe von 510 Mio. Euro (2018) bzw. 475 Mio. Euro (2019) in den Eckdaten des Regierungsentwurfs sind somit in den Ansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 nicht enthalten gewesen. 3. Strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen: Veränderungen gegenüber der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 ergeben sich aus der beigefügten Anlage. 4. Minderbedarf im Flüchtlingsbereich: Der Minderbedarf im Flüchtlingsbereich ergibt sich aus der Anpassung der Bedarfe im Epl. 03 sowie Minderausgaben im Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber/-innen im Epl. 09. Im Vergleich zu den Ansätzen der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 75 Mio. Euro (2018) bzw. 82 Mio. Euro (2019), die in den Eckdaten des Regierungsentwurfs aufgeführt sind. 5. Entnahme aus der Rücklage für Haushaltsrisiken: Hierzu bestehen keine Ansätze in der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020. Dr. Splett Staatsekretärin 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 6WUXNWXUHOOH (UIOOXQJ GHU .RQVROGLHUXQJYRUJDEHQ 0LR ¼ 6WDQG 5HJLHUXQJVHQWZXUI ]XP 6W+3O $QODJH (SO 6WDDWVPLQLVWHULXP $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7* .DS 7* .DS 7LW 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU ,QQHUHV 'LJLWDOLVLHUXQJ XQG 0LJUDWLRQ (LQQDKPHHUK|KXQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW 7* .DS +* .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU .XOWXV -XJHQG XQG 6SRUW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7* .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP GHU -XVWL] XQG IU (XURSD (LQQDKPHHUK|KXQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7* .DS +*U .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS +* XQG 6XPPH (SO %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 6HLWH YRQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 6 6WUXNWXUHOOH (UIOOXQJ GHU .RQVROGLHUXQJYRUJDEHQ 0LR ¼ 6WDQG 5HJLHUXQJVHQWZXUI ]XP 6W+3O $QODJH (SO 0LQLVWHULXP IU )LQDQ]HQ (LQQDKPHHUK|KXQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW .DS 7* 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU :LUWVFKDIW $UEHLW XQG :RKQXQJVEDX $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU /lQGOLFKHQ 5DXP XQG 9HUEUDXFKHUVFKXW] (LQQDKPHHUK|KXQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW ;; .DS 7LW .DS 7LW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS *HPHLQVFKDIWVDXIJDEH 9HUEHVVHUXQJ GHU $JUDUVWUXNWXU .DS +* E]Z .U]XQJ 3HUVRQDODXVJDEHQ LP /DQGHVEHWULHE .DS +* .DS +* .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 6HLWH YRQ 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 6WUXNWXUHOOH (UIOOXQJ GHU .RQVROGLHUXQJYRUJDEHQ 0LR ¼ 6WDQG 5HJLHUXQJVHQWZXUI ]XP 6W+3O $QODJH (SO 0LQLVWHULXP IU 6R]LDOHV XQG ,QWHJUDWLRQ $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7* 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU 8PZHOW .OLPD XQG (QHUJLHZLUWVFKDIW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7* .DS 7* .DS 7* .DS 7* .DS 7* .DS 7* .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO (SO $OOJHPHLQH )LQDQ]YHUZDOWXQJ $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO (SO 0LQLVWHULXP IU 9HUNHKU $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 %HWUDJ LQ 7VG (85 6HLWH YRQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2885 8 6WUXNWXUHOOH (UIOOXQJ GHU .RQVROGLHUXQJYRUJDEHQ 0LR ¼ 6WDQG 5HJLHUXQJVHQWZXUI ]XP 6W+3O $QODJH (SO 0LQLVWHULXP IU :LVVHQVFKDIW )RUVFKXQJ XQG .XQVW $XVJDEHQNU]XQJ EHL +DXVKDOWVVWHOOH « +6 .DSLWHO VRZLH .DS :L3ODQ .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW 7* .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW $ .DS 7LW .DS 7LW % .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW .DS 7LW 6XPPH (SO 6XPPH GHU (UIOOXQJ GHU VWUXNWXUHOOHQ .RQVRQVROLGLHUXQJVYRUJDEHQ LP (QWZXUI GHV 6W+3O %HWUDJ LQ 7VG (85 6HLWH YRQ