Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2891 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 05. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unfälle und schwere Störungen mit Leichtflugzeugen gab es in den vergangenen fünfzehn Jahren in Baden-Württemberg (bitte jahresweise aufgeschlüsselt , differenziert nach Segelflugzeugen, Motorflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen und mit Nennung, worauf die Flugzeuge abgestürzt sind)? 2. Welche Ursachen wurden für die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen ermittelt (bitte differenziert nach Segelflugzeugen, Motorflugzeugen , Ultraleichtflugzeugen)? 3. Wie viele Menschen kamen durch die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb der letzten fünfzehn Jahre ums Leben (bitte jahresweise aufgeschlüsselt)? 4. Wie viele Verletzte resultierten aus den Unfällen und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb dieses Zeitraums (bitte jahresweise aufgeschlüsselt )? 5. Welche anderen Schäden, z. B. Sachschäden sind durch die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb dieses Zeitraums entstanden? 6. Welche Behörden sind verantwortlich für die Zulassung und technische Überprüfung von Leichtflugzeugen, für die Flugsicherung im Betrieb und die Ausbildung zum Führen von Leichtflugzeugen? 7. Welche Maßnahmen hat sie in Bezug auf die Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen bezüglich der Sicherheit der Bevölkerung ergriffen? Kleine Anfrage der Abg. Jutta Niemann GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2891 2 8. Plant sie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen? 9. Welche Kenntnis hat sie von ergriffenen wie geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen aufgrund von Unfällen und schweren Störungen? 24. 10. 2017 Niemann GRÜNE B e g r ü n d u n g Am 15. August vergangenen Jahres ist bei Schwäbisch Gmünd ein Ultraleichtflugzeug abgestürzt. In diesem Jahr starb am 24. Juni ein 19-jähriger Pilot aus Fellbach beim Absturz seines Segelflugzeugs im Ostalbkreis. Ein weiterer Pilot überlebte den Absturz seines Segelflugzeugs in Hockenheim am 10. September 2017 nicht. Zwei Menschen kamen am 12. September 2017 beim Absturz eines in Donaueschingen abgestürzten Kleinflugzeugs ums Leben, das in den Bodensee gestürzt war. Diese Ereignisse sind besorgniserregend. Aus diesem Grund erkundigt sich die Fragestellerin bei der Landesregierung nach der Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 21. November 2017 Nr. 3-3848.2-00/32 beantwortet das Minis - terium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Luftverkehrsverwaltung wird nach Art. 87 d des Grundgesetzes in der Bundesverwaltung geführt, soweit nicht Aufgaben den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden. Die Untersuchung von Unfällen mit Luftfahrzeugen gehört nicht zu den auf die Länder übertragenen Aufgaben. Sie obliegt der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU). Die Landesverwaltung einschließlich der Polizei führt deshalb auch keine Statistiken über Unfälle mit Luftfahrzeugen und die dadurch verursachten Schäden. Die folgenden Fragen werden auf der Grundlage einer eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beantwortet. 1. Wie viele Unfälle und schwere Störungen mit Leichtflugzeugen gab es in den vergangenen fünfzehn Jahren in Baden-Württemberg (bitte jahresweise aufgeschlüsselt , differenziert nach Segelflugzeugen, Motorflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen und mit Nennung, worauf die Flugzeuge abgestürzt sind)? Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat für Baden-Württemberg in der ECCAIRS (European Coordination Centre for Accident and Incident Reporting Systems)-Datenbank für den Zeitraum 2003 bis November 2017 insgesamt 382 Flugunfälle mit Flugzeugen mit einer Höchstmasse unter 2.000 kg registriert. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2891 Laut ECCAIRS-Datenbank wurden der BFU im Zeitraum 2003 bis 2017 elf schwere Störungen gemeldet. Die Zahlen beziehen sich auf Ereignisse, die der BFU nach § 7 LuftVO (Luftverkehrs -Ordnung) gemeldet und als Unfall/schwere Störungen im Sinne der Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 Abs. 1 VO-EU 996/2010 klassifiziert wurden. 2. Welche Ursachen wurden für die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen ermittelt (bitte differenziert nach Segelflugzeugen, Motorflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen)? Eine detaillierte und differenzierte Darstellung der Ursachen für die Unfälle lässt sich aus der ECCAIRS-Datenbank nicht generieren. Die überwiegende Anzahl der aufgelisteten Unfälle wurde mit einem summarischen Bericht im Sinne von § 18 Abs. 4 des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes abgeschlossen. Diese Form des Abschlusses ist möglich, wenn Untersuchungs - ergebnisse nicht von besonderer Bedeutung für die Flugsicherheit sind. Bei dieser Berichtsform werden keine Ursachen beschrieben. 3. Wie viele Menschen kamen durch die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb der letzten fünfzehn Jahre ums Leben (bitte jahresweise aufgeschlüsselt)? 4. Wie viele Verletzte resultierten aus den Unfällen und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb dieses Zeitraums (bitte jahresweise aufgeschlüsselt)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Zeitraum 2003 bis November 2017 kamen bei Flugunfällen in Baden-Württemberg mit Flugzeugen unter 2.000 kg insgesamt 93 Menschen ums Leben. 61 Personen wurden schwer und 73 Personen leicht verletzt. Nach einzelnen Jahren ergab sich folgende Verteilung: -DKU 0RWRU IOXJ]HXJH 6HJHO IOXJ]HXJH 8OWUDOHLFKW IOXJ]HXJH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2891 4 5. Welche anderen Schäden, z. B. Sachschäden sind durch die Unfälle und schweren Störungen mit Leichtflugzeugen innerhalb dieses Zeitraums entstanden? Von 393 Ereignissen wurde bei 79 Ereignissen ein Drittschaden registriert. Als häufigste Art des Drittschadens wurde der Flurschaden angegeben. In wenigen Fällen kam es zur Kollision mit baulichen Einrichtungen oder Hochspannungs - anlagen. 6. Welche Behörden sind verantwortlich für die Zulassung und technische Überprüfung von Leichtflugzeugen, für die Flugsicherung im Betrieb und die Ausbildung zum Führen von Leichtflugzeugen? Im Bereich der Ultraleichtflugzeuge sind für die Zulassung, technische Überprüfung und Ausbildung von Luftsportgeräteführern die beauftragten Luftsportverbände nach § 31 c des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit der BeauftrV (Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden) zuständig. Im Bereich der Segel- und Motorflugzeuge sind für die Ausbildung und Lizenzierung die Luftfahrtbehörden der Länder, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart, und teilweise das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Für die Zulassung von Segel- und Motorflugzeugen ist die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) zuständig. Die technischen Überprüfungen werden von Luftfahrttechnischen Betrieben durchgeführt, die vom Luftfahrt-Bundesamt überwacht werden. -DKU W|GOLFKH 9HUOHW]XQJHQ VFKZHUH 9HUOHW]XQJHQ OHLFKWH 9HUOHW]XQJHQ 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2891 7. Welche Maßnahmen hat sie in Bezug auf die Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen bezüglich der Sicherheit der Bevölkerung ergriffen? 8. Plant sie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Für die Sicherheit im Flugverkehr ist die Landesregierung nur sehr eingeschränkt zuständig. Auf die Vorbemerkung und die Antworten auf die Fragen 6 und 9 wird verwiesen. Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband unternimmt mit seinen Mitgliedsvereinen auch auf Bitten der Landesregierung erhebliche Anstrengungen, die Sicherheit im Luftsport weiter zu verbessern. Dies erfolgt u. a. durch zahlreiche Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Fluglehrerinnen und Fluglehrer sowie Flugsicherheitshinweise in Publikationen und Rundschreiben des Verbands. 9. Welche Kenntnis hat sie von ergriffenen wie geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit im Flugverkehr mit Leichtflugzeugen aufgrund von Unfällen und schweren Störungen? Die Bundesregierung beabsichtigt, im nächsten Jahr ein nationales Luftverkehrssicherheitsprogramm vorzustellen und damit neue internationale Vorgaben umzusetzen . Auch die Akteure im Bereich der Allgemeinen Luftfahrt (Landesluftfahrtbehörden und die beauftragten Verbände) werden in diese Arbeit einbezogen . Ziel ist es, sicherheitsrelevante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und effektive Gegenmaßnahmen zu treffen. Die Entwicklung der Anzahl von Vorfällen, Störungen und Unfällen wird dabei ein wesentlicher Indikator sein. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor