Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2892 24. 10. 2017 1Eingegangen: 24. 10. 2017 / Ausgegeben: 01. 12. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stunden Dienst haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Baden -Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 im lageorientierten Dienst gemäß § 6 Absatz 1 geleistet, differenziert nach Nachtdienst gemäß Nummer 1, Sonn- und Feiertagsdienst gemäß Nummer 2, Samstagsnachmittagsdienst ge - mäß Nummer 3 und Dienst an den Samstagen vor Ostern bzw. Pfingsten und am 24. Dezember und 31. Dezember gemäß Nummer 4 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg ? 2. Welche Gesamtsumme fiel zur Ausbezahlung von Zulagen für den lageorientierten Dienst gemäß § 6 Absatz 1 an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015 und 2016 an und welche Summe entfiel davon jeweils auf den Nachtdienst gemäß Nummer 1, Sonn- und Feiertagsdienst gemäß Nummer 2, Samstagsnachmittagsdienst gemäß Nummer 3 und Dienst an den Samstagen vor Ostern bzw. Pfingsten und am 24. Dezember und 31. Dezember gemäß Nummer 4 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Baden-Württemberg haben in welcher Höhe in den Jahren 2015 und 2016 die Zulage für Wechselschichtdienst und Schichtdienst gemäß § 17 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg erhalten, differenziert nach Besoldungsgruppen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Zulagen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2892 2 4. Welche Gesamtsumme fiel zur Ausbezahlung der Wechselschichtdienst- und Schichtdienstzulage an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015 und 2016 an? 24. 10. 2017 Dr. Weirauch SPD B e g r ü n d u n g Die Kleine Anfrage soll in Erfahrung bringen, wie viele Stunden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015 und 2016 Dienst im lageorientierten Dienst geleistet haben und welche Gesamtsumme hierbei für das Land Baden- Württemberg zur Ausbezahlung angefallen ist. Außerdem ist von Interesse, in welcher Höhe das Land Mittel für Wechselschichtdienst- und Schichtdienstzulage ausgibt und wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte davon profitieren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. November 2017 Nr. 3-0321/257 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stunden Dienst haben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Baden -Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 im lageorientierten Dienst gemäß § 6 Absatz 1 geleistet, differenziert nach Nachtdienst gemäß Nummer 1, Sonn- und Feiertagsdienst gemäß Nummer 2, Samstagsnachmittagsdienst ge - mäß Nummer 3 und Dienst an den Samstagen vor Ostern bzw. Pfingsten und am 24. Dezember und 31. Dezember gemäß Nummer 4 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden- Württemberg? Zu 1.: Die Stundenzahl ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Hierzu ist anzumerken , dass bei der Ermittlung der Angaben zum Jahr 2015 von zwei Polizeipräsi - dien und dem Landeskriminalamt lediglich die Stundenzahl für die Monate April bis Dezember sowie von je einem Polizeipräsidium lediglich die Stundenzahl für die Monate Februar bzw. März bis Dezember mitgeteilt werden konnten, da die Angaben bei diesen Dienststellen erst ab den genannten Terminen in der Zentralen Zeitwirtschaft (ZZW) erfasst wurden und für die davor gelegenen Zeiträume nur durch eine mit unverhältnismäßigem Aufwand verbundene Einzelbelegauswertung zu ermitteln wären. Die Angabe in Klammern beinhaltet jeweils eine entsprechende Hochrechnung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2892 * Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden- Württemberg (Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg) 2. Welche Gesamtsumme fiel zur Ausbezahlung von Zulagen für den lageorientierten Dienst gemäß § 6 Absatz 1 an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015 und 2016 an und welche Summe entfiel davon jeweils auf den Nachtdienst gemäß Nummer 1, Sonn- und Feiertagsdienst gemäß Nummer 2, Samstagsnachmittagsdienst gemäß Nummer 3 und Dienst an den Samstagen vor Ostern bzw. Pfingsten und am 24. Dezember und 31. Dezember gemäß Nummer 4 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg? Zu 2.: Die Gesamtsummen der Zulage für lageorientierten Dienst (LoD) für die Jahre 2015 und 2016 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Eine differenzierte Auswertung nach den einzelnen Tatbeständen des § 6 Absatz 1 EZulVOBW ist aus technischen Gründen nicht möglich. 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Baden-Württemberg haben in welcher Höhe in den Jahren 2015 und 2016 die Zulage für Wechselschichtdienst und Schichtdienst gemäß § 17 der Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in Baden-Württemberg erhalten, differenziert nach Besoldungsgruppen? Zu 3.: Die Empfänger von Wechselschichtdienst- und Schichtdienstzulage im Polizeivollzugsdienst ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Es ist darauf hinzuweisen , dass es sich bei den angegebenen Empfängerzahlen um errechnete Jahresmittelwerte aus den Monatsdaten der dokumentierten Zulagenzahlung handelt, da die Zahl der Empfänger ständigen Schwankungen unterworfen ist. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die statistische Erfassung systembedingt gewisse Unschärfen beinhaltet, da eine Person beispielsweise unter bestimmten Umständen auf mehreren Buchungsstellen geführt sein kann und dementsprechend mehrfach in der Statistik auftaucht. 1DFKWGLHQVW JHPl‰ † $EV 1U (=XO92%: 6WG 6WG 6WG 6RQQ XQG )HLHUWDJVGLHQVW JHPl‰ † $EV 1U (=XO92%: 6WG 6WG 6WG 6DPVWDJVQDFKPLWWDJVGLHQVW JHPl‰ † $EV 1U (=XO92%: 6WG 6WG 6WG 'LHQVW DQ 6DPVWDJHQ YRU 2VWHUQ XQG 3ILQJVWHQ VRZLH DP XQG JHPl‰ † $EV 1U (=XO92%: 6WG 6WG -DKU *HVDPWVXPPH /R' (XUR (XUR Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 2892 4 4. Welche Gesamtsumme fiel zur Ausbezahlung der Wechselschichtdienst- und Schichtdienstzulage an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Jahren 2015 und 2016 an? Zu 4.: Die Gesamtsummen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration -DKU $ $ $ $ $ $ $ -DKU *HVDPWVXPPH :HFKVHOVFKLFKWGLHQVW 6FKLFKWGLHQVW]XODJH (XUR (XUR